Thema: Prüfzeichen in einer Verkaufsanzeige beschreiben - ist das zulässig ?
Igelopa Am: 05.05.2026 14:56:42 Gelesen: 515# 1@  
Prüfzeichen als Verkaufsanzeige beschreiben

Hallo,

neulich meinte ein Sammlerfreund es sei Legal bei einer Verkaufsanzeige folgendes zu schreiben. Eine Marke trug die Farbprüfung z.B. IIa. Die Anzeige lautet "Wert XY IIa geprüft BPP JÄSCHKE"

Aus der IIa Prüfung kann man doch nicht schließen, daß Herr Jäschke diesen geprüft hat, oder doch ?

Beste Grüße
Wilfried
 
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