@ christel
[#1]Nicht nur der Verkehr in Richtung Osten unterlag Beschränkungen. Ich vermute, daß Du diese Bekanntmachung meinst.
Mit dieser Bekanntmachung wurde auch der Nachnahmeverkehr mit Breslau eingestellt. Während der Postanweisungs-, Zahlkarten- und Zahlungsanweisungsverkehr unter gewissen Voraussetzungen ab dem 10. August 1914 wieder zugelassen wurde, waren alle anderen Postverkehre (auch Nachnahmen) weiterhin eingestellt.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred