Thema: (?) (5/7/9) Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme
Postgeschichte Am: 17.10.2012 15:09:06 Gelesen: 13577# 2@  
@ doktorstamp [#1]

Hallo Nigel,

ein umfangreiches Gebiet, das sich mit Sicherheit nicht auf einer DIN A4-Seite darstellen lässt. Alleine die Besonderheiten in den Besetzten Gebieten I. WK, die Du noch nicht aufgenommen hast, dürften mindestens 1/2 Seite ausmachen. Du fragst

Ab wann das Postvorschußwesen eingeführt würde habe ich nicht ermitteln können, aber ich vermute im ersten Quartal des 18 Jh.

Der Beginn des Postvorschusses ist laut einem Königlichen Erlaß der 26.10.1720. Hier wurde erstmals die Königliche Post zur Versendung von Gerichtsakten zugelassen, die zuvor durch Gerichtsboten zugestellt wurden. Damit das Gericht in den Besitz der zuvor durch die Gerichtsboten erhobenen Gerichtsgebühren zu gelangen, zahlte die Post dem Gericht diese Kosten im Vorschußverfahren und erhob diese anschließend vom Empfänger der Akten. Für diesen Dienst erhielt die Post 8 bis 12 Groschen.

Hast Du Bedenken, daß Du nun Nachnahmebelege erhältst und Du die darauf vermerkten Beträge zahlen mußt? :-)

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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