@ Kontrollratjunkie
[#5]Hallo KJ,
ich versuche, mich an der Diskussion völlig neutral zu beteiligen. Dass die Prüfgebühren sich im "Wert" der Marken wiederfinden sollen, ist allenfalls dann nachvollziehbar, wenn es sich um "prüfungsnotwendige" Unterscheidungskriterien handelt. Wenn aber bestimmte zweifelsfreie Zuordnungen möglich sind (z.B. durch bebilderte Beschreibung wie bei den Plattenfehlern oder wenn bestimmte Auflagen nur mit einem Wasserzeichen vorkommen können), dann ist eine Prüfung eben
nicht erforderlich. Wer dann trotzdem eine Prüfung vornehmen lassen will, kann m.E. nicht erwarten, dass er sich diese Kosten über eine wertmäßige Höhersetzung von anderen wieder ersetzen lassen kann.
Schon mehrmals konnte man in diesem Forum lesen, dass die ARGEN bessere Forschung und mehr Wissen haben, als es die MICHEL-Redaktion haben kann. Wenn das stimmt und der MICHEL sich dieses höheren Wissens bedient, dann muss man in diesen verwendeten Bereichen die MICHEL-Angaben schon als das "Maß der Dinge" sehen. Ansonsten besteht der Verdacht, dass die ARGEN nur "eigennützige" Informationen an die Katalogredaktion liefern - und das wäre nun doch auch nicht gerade ein Ruhmesblatt.
Insofern halte ich es schon für angebracht, wenn sich die ARGE hierzu äußert.
Mit philatelistischem Gruß
Henry