Thema: Arbeitsgemeinschaften: Wie können Auflösungen verhindert werden ?
KaraBenNemsi Am: 02.06.2014 20:45:47 Gelesen: 24674# 7@  
@ drmoeller_neuss [#4]

Hallo Ulrich,

kleine, aber nicht unwichtige Korrekturen:

1. Der BDPh vergibt die Anerkennung als Arbeitsgemeinschaft nur an Vereine im rechtlichen Sinne - sowohl an eingetragene als auch an nicht eingetragene.

2. Auch der nicht eingetragene Verein hat eine Satzung (ohne Satzung kein Verein) und darin steht in aller Regel, dass allein die Mitgliederversammlung über die Auflösung beschließt. Bernds Aussage trifft also sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Vereine zu.

Ohnehin ist der nicht eingetragene Verein seit mehr als 10 Jahren durch die Rechtsprechung in vielen Punkten dem eingetragenen Verein gleichgestellt. Man geht heute wohl ganz überwiegend davon aus, dass auch der nicht eingetragene Verein (teil-)rechtsfähig ist.

Viele Grüße

Carsten
 
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