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Thema: Vorausentwertungen Deutschland
Das Thema hat 232 Beiträge:
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al-lu Am: 30.03.2023 07:31:18 Gelesen: 22122# 208 @  
Leider gibt es die Arge Vorausentwertungen nicht mehr, deshalb hilft der Link nicht weiter.

Gruß Albrecht
 
Heinz 1 Am: 30.03.2023 12:26:26 Gelesen: 22100# 209 @  
@ al-lu [#208]

Die Arge gibt es noch, allerdings keine Webseite mehr. Bei Fragen von älteren Vorausentwertungen gerne an mich.

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 02.04.2023 23:45:18 Gelesen: 22042# 210 @  
@ Araneus [#206]

(Ganzsachen mit Absenderstempelung dürfte es meines Erachtens gar nicht geben, da die AGB das nicht zulassen (siehe Zitat im Beitrag [#204]: „vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebene Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland““; Ganzsachen gehören meines Wissens nicht dazu).

Hallo Franz-Josef,

wobei wir bei dieser Fragestellung bei der "Briefmarkentheorie" sind ;-) Und Deine Frage, was "Deutschland"-Briefmarken sind, ist klar zu beantworten. Ganzsachen gehören in jedem Fall dazu.

Hier befinden wir uns im Bereich des §43 des PostG [1], dort steht im Absatz 1

(1) Die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären, ist dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten. ....

Das Wort "auszugeben" mag auf den ersten Blick vielleicht irreführend sein, aber das heisst hier eben nicht "drucken" und anschliessend "ausgeben". Das bedeutet nur, dass das Bundesministerium der Finanzen das jeweilige "Muster" herausgibt. Für den Rest, d.h. für die anschliessenden Druckaufträge, inkl. der Bestimmung der Auflagenhöhe und auch der gewollten "Form" (naßklebend, gezähnt - Zähnungsart x, geschnitten, selbstklebend etc. oder Ganzsachenwertstempel auf einen "Umschlag") ist dann ausschliesslich der Erlaubnisinhaber in Eigenregie verantwortlich. In welcher Form dieser die erlaubten Postwertzeichen drucken lässt, ist allein Sache des Erlaubnisinhabers (heute "noch" der DPAG). Siehe:

§43 Abs. 2 PostG: Die Vervielfältigung und Verwendung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Postwertzeichen zur Abgeltung von Postdienstleistungen bedarf dessen Erlaubnis.

Das interessante an dieser Rechtskonstruktion ist, dass das Vervielfältigungs- und Verwendungsrecht erst einmal nicht direkt mit der Erbringung der Universalpostdienste verknüpft ist. Theoretisch könnte bei der nächsten Ausschreibung die CITIPOST-Gruppe das Recht erwerben "Deutschlandbriefmarken" auf den Markt zu bringen, wobei die DPAG weiterhin die Universalpostaufgaben (inkl. UPU-Aufgaben) übernimmt. Theoretisch. Wobei diese Frage sogar aktuell im Raum stehen könnte [2].

Zitat (Stellungnahme des Ministeriums an PaketDa): " ... Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob die derzeit geübte Verwaltungspraxis in der Form fortbesteht, dass die vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 43 Absatz 1 Postgesetz herausgegebenen Postwertzeichen mit dem Aufdruck Deutschland nach Ablauf des Lizenzvertrages im Jahr 2023 weiter von der Deutschen Post AG produziert und verwendet werden.". (Deshalb nimmt das Ministerium derzeit auch keine "Anregungen" mehr für Sonderbriefmarkenausgaben an)

(Zumindest) Theoretisch ist auch möglich, das sich die Post nicht mehr um die "Deutschland-Briefmarken" bewirbt, aber trotzdem für den Universalpostdienst. Theoretisch. Sinnvollerweise verknüft das Ministerium im Rahmen der Ausschreibung aber beide Dinge. Solange es Bieter für so eine verbundene Aussschreibung gibt. Denkbar ist diese Aufteilung aber trotzdem. Insbesondere da das Recht Deutschland-Briefmarken zu vervielfältigen und verwenden (=verkaufen), gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 ff PostG mit einer Gebühr verbunden ist ...

Für die Entscheidung über die Erlaubnis erhebt das Bundesministerium der Finanzen von den Anbietern von Postdienstleistungen Gebühren und Auslagen. ... Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Höhe der Gebühr zu regeln.

... und falls es sich für die DPAG nicht mehr lohnen sollte, diese Gebühren an das Ministerium zu bezahlen, nur um "fremde" Gutschein-Verdrucke verwenden zu dürfen, weil zum Beispiel immer weniger Sammler vorausbezahlte Briefmarken bei der Post beziehen, für die sie aber niemals eine Gegenleistung in Anspruchen nehmen, dann verzichtet die DPAG sicherlich irgendwann einmal auf das "Deutschlandbriefmarken"-Recht. Dann kann dann zwar das Ministerium weiterhin Deutschlandbriefmarken ausgeben, die aber niemals gedruckt und verwendet werden. Die Gebühren rechnen sich für die DPAG ja nur, wenn genug Briefmarken für ewig in einer Sammlung verschwinden. Ansonsten kann die die Post bzw. die Kunden für die Freimachung von Postsendungen (neben Post- und Absenderfreistempelungen) ja gut auch auf eigene vorausbezahlte "Deutsche Post"-Postwertzeichen zurückgreifen (siehe: Briefmarke Individuell, Poststations-ATM, Internetmarke, Handyporto). Im Prinzip kann die Post, wie jede andere Privatpost auch, sogar komplett eigene Briefmarken (ohne das Wort Deutschland, d.h. §43-freie Postwertzeichen) verausgaben. Die Post und der Kunde braucht keine Deutschlandbriefmarken mehr. Selbst im internationalen Postaustausch muss keine Deutschlandbriefmarke verklebt werden, es muss hier nur die ordnungsgemäße Begleichung des Porto auf der Sendung "vermerkt" sein und das erfüllt auch ein "DPAG-Postwertzeichen".

Kurz: Natürlich handelt es sich bei einem "Deutschland"-Wertstempel auf Ganzsachen um ein vom Bundesministerium für Finanzen (nach §43 PostG) herausgegebenes Postwertzeichen. Im Prinzip kann also so eine Ganzsache, wenn sie nicht von der Post bereits verausentwertet wurde, durch einen Absenderstempel des Ab- bzw. Versenders vorausentwertet werden. Da es ja auch schwerere DIALOGPOST-Sendungen gibt, für die man auch "normale" Ganzsachen verwenden könnte, ist diese Frage sogar mehr als nur theoretisch.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/PostG.pdf
[2] https://www.paketda.de/news-briefmarken-lizenzierung.html
 
Jürgen Witkowski Am: 22.04.2023 23:37:31 Gelesen: 20976# 211 @  
Im Jahr 1934 erteilte die Deutsche Reichspost den Freimarkenstemplern die Zulassung. Die ersten Belege, die damit abgestempelt wurden sind aus August 1935 bekannt. Der Freimarkenstempler war ein Handapparat, mit dem eine Briefmarke von einer eingelegten Rolle getrennt, angefeuchtet, aufgeklebt und mit einem Stempel bestehend aus Entwerter, Tagesstempel und Firmenwerbung abgestempelt wurde. Die fertigen Poststücke wurden anschließend bei der Post eingeliefert. Daher werden diese Belege zu den Vorausentwertungen gezählt. Jedes dieser Geräte hatte eine individuelle Kennziffer, die über dem Entwerter zu erkennen ist.

In Essen gab es nur zwei dieser Geräte. Mein Beispiel vom 18.8.36 aus Essen-Steele 2 mit der Nummer 71 gehörte der Kleineisen- und Schraubenfabrik Steele GmbH.



In Sammlerkreisen werden diese Belege auch als "Hindenburg mit Ohrring" bezeichnet. Warum, kann man wohl gut erkennen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Araneus Am: 28.06.2023 20:30:38 Gelesen: 16134# 212 @  
Ist das ein philatelistischer Beleg?



Vorderseite



Rückseite

Dieser Umschlag tauchte neulich beim Tauschtag unseres Vereins auf. Auf den ersten Blick wirkt er wie eine Massendrucksache mit Absenderstempelung aus den 1980-er Jahren. Betrachtet man allerdings den Freimachungsbereich genauer, ergeben sich Ungereimtheiten, die Zweifel aufkommen lassen, ob es sich überhaupt um einen philatelistischen Beleg handelt oder ob hier für Werbezwecke ein philatelistisches Aussehen produziert wurde, um mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen.



1. Die Postwertzeichen

Wie bei einer Privatganzsache sind hier zwei Postwertzeichen der Wertstufe 40 Pfennig (Motiv Schloss Wolfsburg) der Serie „Burgen und Schlösser“ (Mi.-Nr. Bund 1037) eingedruckt. Allerdings ist die Druckfarbe hier nicht braun – wie bei den Originalmarken, sondern rot. Auffällig ist, dass hier sogar Zähnungsfehler mitgedruckt wurden.

Für einen Umschlag im Standardformat (190 mm x 110 mm) ist eine Gebühr von 80 Pfennig unwahrscheinlich, sie entspräche einer Massendrucksache mit dem Gewicht von 51 bis 100 Gramm.

2. Der Tagesstempel

Der Tagesstempel ist gedruckt und nicht gestempelt, Buchstaben- und Zahlentypen unterscheiden sich von den einschlägigen Stempelmaschinen. Unter der Ortsangabe „MÜNCHEN“ steht eine „2“ und nicht die damals vorgeschriebene dreistellige Gerätenummer. Die „2“ hätte postalisch gesehen hinter das Wort „MÜNCHEN“ gehört. Auffällig ist auch die Datumsangabe „-0.0.84“.

3. Das Werbeklischee

Das Werbeklischee ist sehr bekannt und wurde von der Firma Schober Direktmaketing in Ditzingen in mehreren Absenderstempelmaschinen für viele Kunden eingesetzt. Die Postfachangabe „Postfach 5140“ war die Absenderangabe der Firma Schober. Auf Philastempel.de sind mehrere Beispiele für diesen Absenderstempel dokumentiert. Auch wenn dieses Klischee anscheinend gelegentlich andernorts verwendet wurde (vgl. [1]), erscheint mir die Verwendung in München unwahrscheinlich, zumal die Maschine, wie oben gesagt, nicht identifizierbar ist.

Das Werbeklischee ist – wie der Tagesstempel – gedruckt und nicht gestempelt.

Meine Vermutung ist, dass es sich bei diesem Beleg nicht um eine postalisch gelaufene Massendrucksache handelt, sondern um das Produkt eines Werbedesigners. Vielleicht wurde der Brief damals als Beilage zu Zeitschriften, Katalogen oder ähnlichem verschickt. Dabei stellt sich die Frage, ob es zu Zeiten der Deutschen Bundespost gesetzliche Einschränkungen bei der Verwendung von Postwertzeichen und/oder Poststempeln für derartige Werbungen gab.

Kann jemand etwas zu diesem Brief und speziell zu den philatelistischen Aspekten sagen? Ich kann mir vorstellen, dass ein derartiger Beleg zumindest bei den Sammlern von bundesdeutschen Vorausentwertungen bereits thematisiert worden ist.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philastempel.de/stempel/zeigen/474982
 
bovi11 Am: 28.06.2023 21:05:19 Gelesen: 16118# 213 @  
@ Araneus [#212]

Ich meine, dass es sich um eine Postwurfsendung handelt.

So etwas gab es immer mal wieder mit farbverfälschten Farben der Freimarken. Teilweise sehr selten, weil so etwas meist weggeworfen wurde.

Hier eine Postwurfsendung mit eingedruckter Freimarke und Notopfermarke.

Mit der Karte macht das Café Wien in Köln Werbung für verschiedene Veranstaltungen zwischen dem 1. und dem 15. Mai 1951.

Die Wurfsendung ist als Postkarte aufgemacht und mit einer 10 Pfennig Bautenmarke in rot und einer blauen Notopfermarke sowie einem blauen Phantasiestempel bedruckt.



Ich habe viele Jahre nach so einem Teil gesucht und musste tief in die Tasche greifen um es zu bekommen.
 
Journalist Am: 29.06.2023 14:00:57 Gelesen: 16009# 214 @  
Hallo an alle,

ich habe heute kurz vor der nächsten Teilportoanpassung (Erhöhung) im Dialogpostbereich den folgenden Beleg erhalten:



Der erste Brief dieser nicht sehr häufigen Portostufe, echt gelaufen - Dialogpost 20 g Standardbrief.

Der Absender Bethel ist zwar schon lange bekannt dafür, das er immer mal wieder Dialogpostsendungen mit Briefmarken verschickt, aber bisher hatte er dafür eine andere Stempelmaschine mit eigener Werbung. Ob er hier nun einen Dienstleister eingeschaltet hat, ist derzeit nicht klar.

Soweit für heute ein moderner nicht alltäglicher Brief aus dem normalen Eingang.

Viele Grüße Jürgen
 
Lammfell Am: 29.06.2023 17:23:33 Gelesen: 15983# 215 @  
@ Araneus [#212]

Zu Deinem Beleg - der Stempel wäre als richtiger Stempel einer Absenderstempelmaschine auf einer Massendrucksache unzulässig gewesen. Denn dort fehlt im Tagesstempel die mindestens dreistellige Zulassungsnummer -also z.B. "101".

101 für den Hersteller Postalia.
1 01 Erste beim Postamt zugelassene Maschine des Herstellers

Eine Postwurfsendung kann es auch nicht sein - zugelassene Freimachung:
Bar am Schalter oder Freistempelabdruck auf der Einlieferungsliste
Mit besonderer Vereinbarung ging auch Abbuchung von einem Postgirokonto oder Scheck.

Die Bezeichnung "Wurfsendung" auf der Sendung war vorgeschrieben- auch "An alle Haushaltungen" war erlaubt.

Postwertzeichen wurden meines Wissens im privaten Auftrag nur durch die Bundesdruckerei auf Umschläge gedruckt- und es würde mich sehr wundern, wenn dies ohne Fluoreszenzstreifen geschehen wäre oder in falschen Farben. Der Umschlag hätte mit 80 Pfennig ansonsten das Porto für einen Standardbrief abgedeckt und hätte missbräuchlich verwendet werden können.

Ich tippe daher auch auf Zeitungsbeilage.

Viele Grüße
 
bovi11 Am: 29.06.2023 19:32:26 Gelesen: 15955# 216 @  
@ Lammfell [#215]

„Zu Deinem Beleg- der Stempel wäre als richtiger Stempel einer Absenderstempelmaschine auf einer Massendrucksache unzulässig gewesen.“

Deshalb ist der Stempel gedruckt und soll lediglich eine Abstempelung imitieren.

Das Ganze sieht nach einer sehr breit angelegten Werbemaßnahme aus. Der Meister Verlag in München ist für solche Kampagnen bekannt.

Der Werbung durch Postwurfsendung dürfte im konkreten Fall eine besondere Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundespost und dem Meister Verlag zugrunde liegen.

„Die Bezeichnung "Wurfsendung" auf der Sendung war vorgeschrieben- auch "An alle Haushaltungen" war erlaubt.“

Der Hinweis „An alle Haushaltungen“ war in der Tat erforderlich und stand im konkreten Fall wohl im Fenster des Umschlags. Ich meine sogar, mich an ähnliche Postwurfsendungen des Meister Verlags erinnern zu können. Es wurde damals für Abonnements für Rezeptkarten geworben.

„Postwertzeichen wurden meines Wissens im privaten Auftrag nur durch die Bundesdruckerei auf Umschläge gedruckt- und es würde mich sehr wundern, wenn dies ohne Fluoreszenzstreifen geschehen wäre oder in falschen Farben.“

Solche Umschläge wurden nicht von der Bundesdruckerei hergestellt, gerade weil die aufgedruckten Marken einen echten Brief nur nachahmen sollten. Deshalb waren Falschfarben vorgeschrieben. Ein Fluoreszenzstreifen fehlte aus diesem Grund ebenfalls.

Es ist eine Postwurfsendung.

Eine Zeitungsbeilage wäre auch aus Sicht des Meister Verlags nicht zielführend. Damit wären nämlich erstens nur Zeitungsbezieher erfasst worden und zweitens wurden und werden Zeitungen häufig durch Zusteller in aller Frühe in die Briefkästen gesteckt. Die Imitation eines Briefes wäre für die Werbung deshalb nicht plausibel.

Häufig war seinerzeit auch die Adressierung „An alle Bezieher von Tagespost“ oder ähnlich oder „ An die Bewohner des Hauses Musterstadt Peter-Paul-Platz 1“.
 
Lammfell Am: 29.06.2023 21:55:29 Gelesen: 15930# 217 @  
Solche Umschläge wurden nicht von der Bundesdruckerei hergestellt, gerade weil die aufgedruckten Marken einen echten Brief nur nachahmen sollten. Deshalb waren Falschfarben vorgeschrieben. Ein Fluoreszenzstreifen fehlte aus diesem Grund ebenfalls.

Es ist eine Postwurfsendung.


Ich schrieb ja- Postwertzeichen wurden nur in der Bundesdruckerei für Privat hergestellt.

Das auf dem Umschlag sind keine Postwertzeichen.

Zeitungen häufig durch Zusteller in aller Frühe in die Briefkästen gesteckt.

Ich korrigiere - Zeitschriftenbeilage.

Dort sind heute noch briefähnlich aufgemachte Beilagen zu finden.
Für Rezeptkarten o.ä. gäbe es ja genug Zeitschriften, deren Leser man als Zielgruppe haben möchte. Damit werden nicht nur Abonnenten angesprochen, sondern auch Gelegenheitskäufer am Kiosk.

Die Zusteller, die "in aller Frühe" die Zeitung bringen, sind/waren in Westdeutschland nicht von der Post, sondern in der Regel direkt oder indirekt beim Zeitschriftenverlag angestellt.

Postwurfsendung wäre nur möglich, sofern das Anschreiben entsprechende Vermerke enthielt.

„An die Bewohner des Hauses Musterstadt Peter-Paul-Platz 1“.

Das war aus meiner Erinnerung heraus erst deutlich später möglich. Da ging nur "An alle Haushalte" bzw. "An alle Haushalte mit Tagespost"- aber ich mag mich täuschen.
 
bovi11 Am: 29.06.2023 22:24:47 Gelesen: 15899# 218 @  
@ Lammfell [#217]

Wann welche Formulierung zulässig und/oder erforderlich war, kann ich jetzt aus dem Stand nicht sagen. Ist aber auch wurscht, denn in dem Fensterumschlag war mit Sicherheit ein mehrseitiger Prospekt(-brief) mit einer entsprechend vorgeschriebenen Adressierung.

Leser von Zeitschriften, die sowieso Rezepte, kreatives Gestalten, Flugzeuge, Schiffe und was weiß ich noch veröffentlichen oder beschreiben, waren seit jeher nur ein geringer Teil der Zielgruppe für die zahlreichen Sammeleditionen des Meister Verlags.

In Zeitungen oder auch in Zeitschriften hätte Werbung, bewußt aufgemacht wie "echte" Briefe, keinen Sinn gemacht. Der Briefeindruck sollte die Sache gerade für die angesprochenen Verkehrskreise interessant machen.
 
DL8AAM Am: 30.06.2023 21:15:59 Gelesen: 15761# 219 @  
Unabhängig von diesem speziellen Fall (den ich nicht kommentieren kann/will): Die Post sieht es gerade bei "Postwurfsendungen" nicht den eigenen Regeln immer wirklich eng. Vieles was hier an "Postwurfsendungen" eingeworfen wird (und wurde) entspricht (entsprach) nicht den jeweils gültigen Bestimmungen. Je "moderner", desto "regelfremdere" Sendungen kommen vor. Eine strengregelauslegende Stellungnahme "entspricht nicht den Vorgaben und deshalb kann es auch keine sein", dürfte deshalb nicht wirklich zielführend sein.

Beste Grüße
Thomas
 
Lammfell Am: 01.07.2023 02:42:45 Gelesen: 15704# 220 @  
@ bovi11 [#218]

Das sehen manche Initiatoren solcher Beilagen anscheinend anders. Da sind mir schon des öfteren Umschläge entgegen gekommen, die wie Dialogpost aufgemacht waren. Zeitschriften für Gartenfreunde gibt es ja auch zu genüge.

Davon abgesehen - echte Post rutscht manchmal auch während der Zustellung (unbeabsichtigt) in eine Zeitschrift rein.

Aber um den Thread-Titel gerecht zu werden - es ist keine Vorausentwertung im eigentlichen Sinne mangels echter Postwertzeichen.

@ DL8AAM [#219]

Da man heute "kuriose" Wurfsendungen bekommt, dürfte in der Tatsache begründet sein, dass man solche Sendungen in Lotto-Läden etc. aufgeben kann. Die Ausbildung eines Schalterbeamten zu Zeiten der Bundespost dauerte mehrere Jahre- heute geht das binnen weniger Wochen über die Bühne mit entsprechenden Resultaten. Ich bin leider auch schon öfter mit ausgedruckten Merkblättern zu Postfilialen, weil man meine Sendung nicht annehmen wollte.
 
DL8AAM Am: 01.07.2023 06:28:23 Gelesen: 15680# 221 @  
@ Lammfell [#220]

Da man heute "kuriose" Wurfsendungen bekommt, dürfte in der Tatsache begründet sein, dass man solche Sendungen in Lotto-Läden etc. aufgeben kann.

Jein, "Postwurfsendungen" kann man heute (und ich vermute, dass war in der Vergangenheit ähnlich) nur bei speziellen (Groß-) Annahmestellen abgeben. Die aktuelle Produktbroschüre der DPAG [1] sagt hierzu z.B.

Die Annahme der Paletten erfolgt entweder durch Abholung durch die Deutsche Post oder durch Einlieferung in der Großannahmestelle Ihres zuständigen Briefzentrums

Bei Postwurfsendungen sprechen wir ja üblicherweise von einer palettenweise einzuliefernden Menge, die gibt kein Werbetreibender beim Tante Emma-Postlädchen selbst ab. Das organisiert die Post mit dem "Drucker" direkt. Und da das riesigste Mengen (mit entsprechenden Umsatz) sind (und waren), kommt (kam) die Post oft dem Kunden (je nach dessen "Standing") recht tollerant entgegegen, solange das Handling die (automatische) Sowieso-Abläufe nicht stört und problemlos reinpasst. Und je größer und regelmäßger der Kunde ist, desto nachsichtiger ist (war) die Post. Selbst zu DBP-Zeiten. Je später, desto nachsichtiger.

Teilweise wirft der gelbe Briefträger heutzutage bei uns "Werbeblätter" ohne jeglichen postalischen Verweis ein. Wenn man den postalischen Einwurf nicht selbst beobachtet hat, erkennt man als Empfänger die postalische Herkunft nicht mehr. Das ist zwar nicht die Regel, aber auch nicht unüblich. Wobei die Üblichkeit, seit es das Spezialprodukt der Post namens "EINKAUFAKTUELL" gibt, abgenommen hat.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/printmailing/downloads/dp-broschuere-postwurfspezial-202307.pdf
 
bovi11 Am: 01.07.2023 07:31:01 Gelesen: 15665# 222 @  
Für die Beurteilung der aktuell besprochenen Belege ist die heutige Handhabung völlig uninteressant.

Wir sprechen über die typischen Postwurfsendungen bzw. Wurfsendungen in früheren Zeiten.
 
Lammfell Am: 01.07.2023 10:10:52 Gelesen: 15637# 223 @  
@ DL8AAM

Ja- es gab auch zu Bundespostzeiten entgegenkommen - oder sagen wir "Kundenfreundlichkeit". Und man hat wahrscheinlich die grünen Umschläge mit den "PWZ-Nachahmungen" auch durchgewunken als Wurfsendung, da diese bis zum Zustellpostamt quasi "unsichtbar" befördert worden sind.

Die Wurfsendungen sind in Kartons verpackt (einzeln oder mittels Paletten) eingeliefert worden- auf jedem Karton ein Aufkleber mit Angabe der innenliegenden Stückzahl, Bestimmungsort, ggf. Wunschdatum der Zustellung, Tagesstempel der Einlieferungsstelle und bei mehreren Kartons eine Nummerierung (1 Karton von 4...).

Das ehemalige Postamt München 2 war fussläufig zum Hauptbahnhof in der Bayerstr. 12 gelegen und ist heute ein Hotel.
 
DL8AAM Am: 01.07.2023 15:14:24 Gelesen: 15597# 224 @  
@ bovi11 [#222]

Wie gesagt, schon immer, d.h. auch zu früheren Zeiten war die Post bei Postwurfsendungen sehr viel toleranter was die Einhaltung ihrer eigenen Regeln betraf. Darum ging es mir. Da war (und ist) vieles möglich, was eigentlich unmöglich gewesen sein sollte. Insbesondere, wie Lammfell schon richtigerweise schrieb, da die fertigen Chargen meist sowieso unsichtbar direkt bis in den Beutel des Zustellers liefen (zumindest bei "mit Tagespost").

Ob es sich bei dem "grünen Umschlag" wirklich um eine Postwurfsendung handelte, ist insbesondere ohne Fensterinhalt schwer zu sagen. Könnte aber sehr gut möglich gewesen sein. Aber Vorsicht, selbst persönliche Erinnerungen und "Überlieferungen" können nach 40 Jahren trügen. Ideal wäre es natürlich, wenn damals zeitnah jemand etwas über diese Form publiziert hätte und wir jetzt darauf zurückgreifen könnten. Nur leider übersahen und übersehen aber viele Philatelisten, selbst Fachjournalisten, den "langweiligen" Teil des täglichen Posteingangs.
 
Journalist Am: 21.08.2023 08:03:09 Gelesen: 10354# 225 @  
Hallo an alle,

ich habe am Wochenende beim Sortieren den folgenden Beleg gefunden:



Wenn ich nun den Stempel näher betrachte:



würde ich sagen, das ein eine Vorausentwertung ist. Der Stempelkopf ist ein Einkeisstempel mit der Kennung 309.

Die fehlende "Entgelt Bezahlt" oder "Gebühr bezahlt" Leiste irritiert mich aber. Dafür finde ich ganz links "Warensendung - Entgelt gepr"

Dazu nun einige Verständnisfragen:

a) Was für eine Versendungsform war es nun wirklich ? Eine Warensendung oder eine damalige Massendrucksache ?

b) Beim Suchen in der Stempeldatenbank gibt es keine Stempelart "Vorausentwerter" oder so was ähnliches. Wie kann ich in der Stempeldatenbank gezielt diese Vorausentwertungen finden ?

c) Die Arge Vorausentwertungen scheint ja nicht mehr zu existieren. Gab oder gibt es hier noch Listen von Vorausentwertungsstempeln in Deutschland ?

Schon jetzt danke für die eine oder andere Teilantwort oder Hinweise dazu.

Viele Grüße Jürgen
 
bedaposablu Am: 21.08.2023 09:12:48 Gelesen: 10336# 226 @  
@ Journalist [#225]

Hallo Jürgen,

Zu Punkt b:gebe doch mal bei UB einfach mal "30_" ein, ein weiterer Versuch ebenfalls das Ganze mit "20_" usw.

So suche ich diese Stempel.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
filunski Am: 21.08.2023 10:49:18 Gelesen: 10307# 227 @  
@ Journalist [#225]

"b) Beim Suchen in der Stempeldatenbank gibt es keine Stempelart "Vorausentwerter" oder so was ähnliches. Wie kann ich in der Stempeldatenbank gezielt diese Vorausentwertungen finden ?"

Hallo Jürgen,

über die Sucheingabe Stempeltyp- Maschinenstempel / Stempelform- Kreisstempel / Volltextsuche - Vorausentwertung kommst du an diese Stempel, hier der Ergebnislink:

https://www.philastempel.de/stempel/suchen/ablage/1402

Über UB, 309 in deinem Fall und/oder Fabrikat kannst du das noch eingrenzen im Ergebnislink [1]

Viel Erfolg und viele Grüße,
Peter

[1] https://www.philastempel.de/stempel/suchen/ablage/1403
 
Heinz 1 Am: 21.08.2023 15:09:44 Gelesen: 10255# 228 @  
@ Journalist [#225]

Hallo Jürgen,

es dürfte sich um eine Warensendung handeln. Obwohl dies als Absenderstempel meines Erachtens nicht zulässig war. Da aber die Mailingfirma (ich nehme an es ist die Firma Schober) aus Ditzingen einer der großen Einlieferer war für Massendrucksache/Infopost, dürfte die Post bei der Einlieferung mit Sicherheit beide Augen zu gedrückt haben.

Denn ich kenne alleine 16 verschiedene Maschinennummern von 301 bis 314 (Hasler Maschinen) und 202 und 211 (Pitnes Bowes). Bei so viele Maschinen muss der Versand der Massendrucksachen schon sehr hoch gewesen sein. Denn die Maschinen waren nicht gerade billig. Meine registrierten Briefe datieren von Oktober 1979 bis Februar 1994. Wobei Belege von fast allen Maschinen aus 1980 bis 1993 belegt werden können. Also fast alle Maschinen gleichzeitig verwendet wurden.

Ich habe aber auch einen ähnlichen Beleg. Allerdings mit dem Zusatz Drucksache/Entg.gepr./Imprimé.



Ich bin mir allerdings nicht sicher ob der Zusatz nicht mit einer zusätzlichen Maschine oder Stempel angebracht ist. Denn der Abstand von den Wellen zu dem Zusatz ist 5 Centimeter. Auch die beiden, zwar etwas schwachen Linien links von den Wellen, liest vermuten, dass dieser Aufdruck zusätzlich gestempelt wurde. Ich vermute das es sich um eine Absenderfreistempel Maschine gehandelt hat bei der man den Wertrahmen entfernt hat. Von der gleichen Maschine liegt mir auch ein Beleg ohne die Leiste "Entgelt bezahlt" vor allerdings ohne den Zusatz.

Viele Grüße Heinz
 
DL8AAM Am: 21.08.2023 15:17:55 Gelesen: 10253# 229 @  
Es spricht nichts gegen eine Warensendung. Auch sowas (Warenproben bzw. "kleine Geschenke") konnte im Rahmen von Marketingaktion verschickt werden.

BTW, hinter DITZINGEN 5 steckt die Firma "Schober Direktmarketing", heute "Schober Information Group", zwischenzeitlich umgezogen von Ditzingen-Hirschlanden nach Leinfelden-Echterdingen. FYI, deren Lettershop sass auch mal in Gerlingen.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Schober_(Unternehmen)
 
Heinrich3 Am: 21.08.2023 19:41:25 Gelesen: 10182# 230 @  
@ Heinz 1 [#228]

Hallo Heinz,

Du schreibst

ich kenne alleine 16 verschiedene Maschinennummern von 301 bis 314 (Hasler Maschinen) und 202 und 211 (Pitnes Bowes).

Die Info wäre noch interessanter für mich als Freistempler-Fan, wenn Du die Maschinennummern hier publizieren würdest. Heute habe ich auf eine Info von DL8AAM (Thomas) zu einer einzigen Maschine 12 Stempel auf den richtigen Anwender geändert.

Danke und mit philat. Grüßen
Heinrich3
 
Heinz 1 Am: 22.08.2023 15:25:16 Gelesen: 10026# 231 @  
@ Heinrich3 [#230]

Hallo Heinrich,

leider habe ich keine Abbildung von den Maschinennummern, sondern nur eine Liste.

Die meisten habe ich im Original. Einige nur als Kopie. Die Auflistung kann ich Dir gerne zusenden.

Gruß Heinz
 
Heinrich3 Am: 23.08.2023 14:51:45 Gelesen: 9867# 232 @  
@ Heinz 1 [#231]

Hallo Heinz,

mehr als eine Liste wollte ich ja auch gar nicht. Bitte schicke sie entweder an meine email oder auch an meine Adresse - wie es Dir besser paßt.

Schon jetzt vielen Dank!
Heinrich3
 

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