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Thema: Geldübermittlungen in der DDR
Fips002 Am: 02.03.2017 20:11:40 Gelesen: 3240# 1 @  
Zu den Geldübermittlungssendungen bei der Deutschen Post der DDR gehörten Postanweisungen, Zahlkarten, Einzahlungsaufträge und Zahlungsanweisungen. Ich stelle die Postanweisung vor. Hier führte die Deutsche Post die Übermittlung von Geldsendungen von Postkunden an Postkunden durch.

Mit der Postanweisung konnten Geldbeträge bis zum Höchstbetrag von 1000,- Mark am Schalter zur Bar-Auszahlung an den Empfänger eingezahlt werden.

Bis 1969 konnten Geldbeträge in die Wohnungen bzw. Geschäftsräume der Empfänger von Postanweisungen zugestellt werden. Danach wurden die Vordrucke zur Postanweisung (Stammteil und Empfängerabschnitt) dem Empfänger wie eine gewöhnliche Postsendung ausgehändigt. Gegen Vorlage der Postanweisung konnten dem Empfänger bei jedem Postamt oder Geldinstitut (Sparkassen, Banken usw.) die Beträge ausgezahlt werden.

Zur Sicherung gegen Betragsfälschungen wurde auf der Zahlungsleiste das entsprechende Feld mit einem Prüfstempel versehen, auch am Anfang und Ende des geschriebenen Betrages.
Festgelegt wurde: bis 250,99 M = Feld I
251 bis 500,99 M = Feld II
501 bis 750,99 M = Feld III
ab 751 Mark = Feld IV

Die gezeigte Postanweisung über 538,97 Mark erhielt richtig den Prüfstempel III.
Eine weitere Sicherheit war der Bezirksstempel unten im Stammteil. Auf der Rückseite wurde der Empfang mit Unterschrift, sowie Poststempel und Signum des Kreditinstituts bestätigt.





Gruß Dieter
 
Uwe Seif Am: 03.03.2017 15:47:34 Gelesen: 3175# 2 @  
@ Fips002 [#1]

Hallo,

sehr interessant finde ich, dass man bei der Post Geld einbezahlen und dann den Betrag bei jedem x-beliebigen Kreditinstitut erhalten konnte! Gab es so etwas auch in umgekehrter Richtung (also bei der Bank einzahlen und bei der Post abholen)?

Viele Grüße
Uwe Seif
 
Fips002 Am: 03.03.2017 17:32:44 Gelesen: 3158# 3 @  
@ Uwe Seif [#2]

Hallo Uwe,

Geldbeträge konnte man mit einem Sparbuch von Sparkassen oder Banken bei der Post nicht abheben. Ausgezahlt wurden Geldbeträge nur nach Vorlage der Postanweisung oder mit einem Postsparbuch.

Gruß Dieter
 
Uwe Seif Am: 03.03.2017 17:41:23 Gelesen: 3154# 4 @  
@ Fips002 [#3]

Hallo Dieter,

herzlichen Dank für Deine Info.

Viele Grüße
Uwe Seif
 
Cheri50 Am: 03.03.2017 21:00:02 Gelesen: 3135# 5 @  
@ Fips002

Hallo Dieter,

man konnte sehr wohl mit Sparbüchern von Sparkassen und Banken bei der Post Geld abheben, Als Voraussetzung dafür genügte der Vermerk "Für den Freizügigkeitsverkehr" zugelassen".

Beste Grüße
Christoph
 
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