Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Artikel bei Ebay melden: Wird der 'Melder' genannt ?
Sammelfreak Am: 30.11.2008 19:19:46 Gelesen: 7352# 1 @  
Hallo,

wenn man bei Ebay Artikel sieht die man für nicht zulässig hält und diese dann meldet kann der Artikelbesitzer sehen wer den Artikel gemeldet hat ?

Sprich sieht er den Ebaynamen irgendwo ? Oder erhält er nur eine Mitteilung von Ebay dass der Artikel entfernt wurde ?

mfg
Martin
 
doktorstamp Am: 01.12.2008 12:47:12 Gelesen: 7312# 2 @  
@ Sammelfreak [#1]

Der Name wird nicht an den Verkäufer weitergeleitet. Man muß aber eine ausführliche Begründung abgegeben.

mfG

Nigel
 
Sammelfreak Am: 01.12.2008 15:16:55 Gelesen: 7300# 3 @  
Hallo Nigel,

danke für deine Aussage dazu.

mfg
Martin
 
Robertomarken Am: 03.12.2008 15:34:35 Gelesen: 7260# 4 @  
Hallo Martin !

Hast wohl bischen Muffe gehabt, nein, Nigel hat schon recht, weder Dein Nickname noch sonstiges wird dem Anbieter preisgegeben. Sicher solltest Du jedoch sein ob die Ware echt verfälscht und gegen andere z.B. markenrechtliche Verletzungen verstösst.

Allgemein was die Thematik Philatelie angeht, ist für solche Meldungen Lars Böttger der geeignete Wachhund. Lars sieht fast alles was irgendwie nicht rechtens ist. Er schüffelt in den Internetplattformen ständig und stets mit ausgeprägtem Spürsinn rum.

Wende Dich an Lars wenn Du der Meinung bis an irgend einem Angebot stimmt was nicht.

Robert
 
Richard Am: 04.12.2008 23:48:48 Gelesen: 7210# 5 @  
@ Robertomarken [#4]

Hallo Robert,

willkommen zu Deinem ersten Beitrag auf den Philaseiten !

Bist Du Dir sicher, dass Lars noch immer Meldungen an Ebay gibt ?

Wie mir berichtet wurde, liest Lars hier im Forum mit, kann sich also gerne auch selbst äussern.

Schöne Grüsse, Richard
 
Robertomarken Am: 05.12.2008 15:26:31 Gelesen: 7195# 6 @  
@ Richard [#5]

Hallo Richard !

Da bin ich mir 1000% sicher !

Das Er hier mitliest ist ja nichts aussergewöhnliches, ich schätze mal das über 50% der Philaseiten Forumsteilnehmer auch bei BDPH im deren Forum mitlesen und auch schreiben.

Machst Du ja auch oder nicht ?

Information ist alles, da kann man gar nicht genug lesen und lesen bildet !

Ich bin ebenfalls schon länger in diesem Forum am mitlesen und habe mich erst kürzlich registieren lassen.

Robert
 
carolinus Am: 05.12.2008 16:30:10 Gelesen: 7185# 7 @  
Hallo Richard,

Lars ist weiterhin unverändert aktiv. Dass er nicht den gesamten Briefmarkenmarkt beobachten kann, dürfte klar sein. Er ist also auf die Mithilfe aller angewiesen. Einfach die Fälschung mit Begründung melden an:

ebay.watchdog@gmail.com

Ist die Meldung gerechtfertigt, ist das Angebot nach zwei Tagen verschwunden.

Gruß
carolinus
 
Lars Boettger Am: 11.12.2009 11:45:48 Gelesen: 6907# 8 @  
@ Richard [#5]

Hallo Richard,

auch wenn der Thread schon älter ist - ja, ich bin noch aktiv. Auch wenn das in den letzten Monaten nicht immer zeitnah war. Mein Internetzugang ist derzeit sehr langsam und sporadisch (Netbook). Ich hoffe, dass sich das ab Februar wieder normalisiert.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Gerd Am: 11.12.2009 16:21:51 Gelesen: 6857# 9 @  
Guten Tag an Alle und besonders an Lars.

Ich denke, daß ich mich hier - als Betroffener - mich auch äußern kann.

Ich habe eine DDR-Vergangenheit, in der Postkarten und Briefmarken aus dem 3. Reich verboten waren. Jetzt mußte ich erfahren, daß auch hier zu Lande solche Dukumente nicht überall geduldet werden.

Ein Los aus dieser Zeit wurde von ebay aus dem Angebot herausgenommen. Ich akzeptiere voll die Meinung derer, die dazu beigetragen haben. Aber ich verstehe dabei manches nicht.

Stein des Anstoßes war ein Hitlerportrait in Uniform. Auf anderen Auktionen habe ich solche auch schon gesehen und dachte darüber nicht lange nach, ob ich die Postkaren einstellen könnte oder nicht.

Schreibt mir mal was dazu.

Gerd
 
Blättchensammler Am: 11.12.2009 18:51:25 Gelesen: 6832# 10 @  
Bitte lesen !

Es ist verboten, Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen.

Artikel zum Nationalsozialismus.

Artikel, die extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen.

Welche Artikel zum Nationalsozialismus sind verboten?

Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende strafrechtlichen Vorschriften

§ 86 - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

§ 86a - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

§ 130 - Volksverhetzung

§ 189 - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

des Strafgesetzbuchs (StGB).

Hinweis: Es ist das Ziel von eBay Deutschland, zu verhindern, dass den Nationalsozialismus verherrlichende oder verharmlosende Artikel durch kommerzielle Verwertung Eingang in die Alltagskultur finden.
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.