Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Druck auf Gummiseite: Wie ist das Prüfzeichen anzubringen ?
Ron Alexander Am: 25.03.2017 17:54:13 Gelesen: 8330# 1 @  
Frage zu Prüfzeichen Druck auf Gummiseite

Schönen Nachmittag zusammen,

bei dieser Marke hier, Französische Zone Württemberg 5G ist das Prüfzeichen von Schlegel BPP abgeschlagen:



Als Vergleichsstück, noch eine ungeprüfte 7G:



Der Druck befindet sich auch auf der Gummiseite, Markenfarbe ist "satter" wie ich es auch von anderen Marken her kenne. Die Frage jetzt, wie ist das Prüfzeichen bei einer Marken mit Druck auf die Gummiseite richtig anzubringen?

Denn als Beispiel hier aus Ebay:

eBay 371900602495



Wurde das Prüfzeichen auf der Markenrückseite angebracht.

Ich dachte immer das Prüfzeichen auf der Markenrückseite anzubringen sind, sprich auf der gummierten Seite, da dies ja auch die Rückseite der Marke ist. In der Prüfungsordnung der BPP habe ich leider nichts gefunden, nur was zu tun ist wenn die Gummierung beschädigt etc. ist.

Über Eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar!

Danke und Gruß,
Ron
 
Carsten Burkhardt Am: 26.03.2017 14:27:22 Gelesen: 8248# 2 @  
@ Ron Alexander [#1]

Hallo,

ich würde mindestens mit Kurzbefund prüfen, keineswegs durch Signatur auf der Marke, weil egal, welche Seite man wählt, sie wäre durch die Signatur unwiderruflich beschädigt. Zumindest in meinem Prüfgebiet würde auch der Markenwert eine Prüfung mit Kurzbefund oder Befund rechtfertigen.

Wie es bei der Französischen Zone ist, weiss ich nicht, sind die dort häufig ?

Viele Grüsse
Carsten
 
Ron Alexander Am: 26.03.2017 15:42:25 Gelesen: 8214# 3 @  
Hallo Carsten,

generell, ich bin kein Freund von Prüfungen ohne Attest. Finde den Prüfstempel genau so schlimm wie einen fetten Daumenabdruck auf der Gummierung. Generell, in der ersten Dauerserie gibt es doch noch einige Ausreißer. Bei allen weiteren Ausgaben sind keine dokumentiert.

Die gezeigte Marke habe ich so erworben für unter 10% vom Michel und da konnte ich dann auch trotz Prüfstempel einfach nicht nein sagen.

Das Problem besteht leider weiter, wie ist bei einer Marke mit Druck auf die Gummiseite der Prüfstempel hierfür anzubringen? Auf der BPP Seite findet man ja alles wie zu prüfen ist, mit Erhöhrung/Absenkung des Prüfemblems aber beim Druck auf die Gummiseite komme ich leider nicht weiter. :(

Danke und Gruß,
Ron
 
Carsten Burkhardt Am: 26.03.2017 15:58:17 Gelesen: 8204# 4 @  
Hallo,

ich würde als Regel festlegen, dass der Druck auf der Gummiseite nicht zu signieren ist, sondern nur beschädigungsfrei mit Prüfbefund. Ebenso wie Abklatsch.

Viele Grüsse
Carsten
 
Ron Alexander Am: 26.03.2017 17:14:24 Gelesen: 8170# 5 @  
@ Carsten Burkhardt [#4]

Hallo Carsten,

bin ich völlig bei Dir. Jeder "Prüfstempel" ist einer zu viel in meinen Augen. Das Problem aber, wie sind Prüfstempel anzubringen bzw. auf welcher Grundlage dieser angebracht wurde, würde mich interessieren, da es augenscheinlich ja verschiedene Ansätze hierfür gibt, wie bei den Beispielen aufgeführt ist.

Mit den nun schon "befleckten" Marken müssen wir halt leider leben. In 20 Jahren heißt es dann halt im Michel Marken ohne Prüfstempel und mit Attest werten höher. ;-) Erinnert mich etwas an die Falz Thematik. War damals halt auch mal Standard.

Grüße,
Ron
 
Ron Alexander Am: 27.03.2017 08:23:13 Gelesen: 8103# 6 @  
Schönen guten Morgen,

ich habe Herrn Schlegel angeschrieben und um Rat gebeten, Marke wurde ja auch von ihm geprüft. Das dürfte dann wohl der schnellste Weg sein, hätte gedacht das jemand die Lösung aus dem Hut zaubern könnte. :) Aber beruhigt mich zumindest dahingehend, dass ich nicht zu "blöd" zum lesen der Prüfungsordnung des BPP war.

Ich informiere Euch wenn ich Rückmeldung erhalten habe, was ich jetzt mal hoffe.

Grüße,
Ron
 
Ron Alexander Am: 28.03.2017 07:04:33 Gelesen: 8049# 7 @  
Schönen guten Morgen,

ich habe Rückmeldung von Herrn Schlegel bekommen:

die Signierung auf der Marke ist echt. Heute werden Marken mit Druck auf der Gummiseite durch einen Kurzbefund ohne zusätzlich Signierung bestätigt.

Damit wäre das dann wohl auch geklärt. Wobei ich es dennoch verwunderlich finde, das es dann Prüfer gibt, die das Signum auf der Markenrückseite abschlagen.

Grüße,
Ron
 
bovi11 Am: 19.04.2017 00:08:10 Gelesen: 7662# 8 @  
Signatur bei Druck auf Gummiseite oder Abklatsch halte ich für ein Unding.

Jedenfalls heute sollte das keine Frage mehr sein; ein Befund ist da Standard.

Hier eine Wohnungsbau 1a Wa mit Abklatsch und gleich 2 Signaturen auf der Abklatschseite:





Und hier ein schönes Doppelstück der Wohnungsbau 1a Wa, ebenfalls mit Abklatsch und Signatur auf der Abklatschseite:




 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.