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Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
Das Thema hat 50 Beiträge:
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Koban Am: 10.04.2017 19:28:19 Gelesen: 19484# 26 @  
@ Reinhard Fischer [#24]

Nach meinen Beobachtungen der letzten Jahre im Gebiet Altfrankreich wird die Mehrzahl der Fälschungen bei ebay von Gewerblichen angeboten. Die Mehrzahl der gewerblichen Fälschungsangebote wiederum lässt sich nur einer Handvoll Anbietern zuordnen.

Wollte man, liesse sich das Problem zwar nicht gänzlich, sehr schnell allerdings erheblich reduzieren. Die Szenarien vom nicht leist- bzw. bezahlbaren Horroraufwand Fälschungsbekämpfung gehören für mich in's Reich der Legenden. Für ebay ist es allerdings m.E. ohnehin schon zu spät.

Koban
 
10Parale Am: 10.04.2017 22:08:26 Gelesen: 19425# 27 @  
@ Reinhard Fischer [#25]

"Beide" Anbieter sitzen in Berlin, sicher kann man den Standort aber auch nach Rumänien verlegen, sicher unerreichbar für eine Abmahnung

Hier verstehe ich den Kontext nicht. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Anbieter in Berlin und einem (demselbigen?) Anbieter in Rumänien? Oder ist dies ein spekulativer Satz.

Und weshalb ist eine Abmahnung dort "unerreichbar"? Rumänien ist Mitglied der EU und auch auf polizeilicher bzw. juristischer Ebene müsste die Zusammenarbeit klappen, wenn man so will.

Liebe Grüße

10Parale
 
Markus Pichl Am: 11.04.2017 00:24:26 Gelesen: 19374# 28 @  
@ 10Parale [#27]

Diese beiden Accounts kann man unbesorgt der sogen. Rumänien-Mafia zuordnen.

Es sind insgesamt einige Dutzend ebay-Accounts, die man dieser Fälscherbande zuordenen kann. Es sind immer gleichartige Fälschungen aus verschiedenen Sammelgebieten und gleichartige, mal bessere, mal schlechtere, Signaturfälschungen. Die Sache hatte ich einmal mit einem entsprechenden Testkauf genau unter die Lupe genommen und die Post kam damals anstatt aus Deutschland aus Rumänien.

Seitdem, dies war im September 2014, ist es die Rumänien-Mafia. Der Fall und unzählige damit verbundene Fälschungsmeldungen, sind in einem anderen Forum hinterlegt. Ob sich zwischenzeitlich etwas an der Versandstrategie dieser Bande geändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Nebenbei, es erfolgte damals auch eine Adressüberprüfung von der bei ebay hinterlegten deutschen Adresse über das zuständige Einwohnermeldeamt, selbstverständlich mit negativem Ergebnis (die Person war unter der Adresse nicht gemeldet). Der für das Postbankkonto hinterlegte Name, war dann wieder ein anderer und der auf dem Brief als Absender vermerkte Name war ein Dritter.

Mittlerweilen dürfte diese Bande einen fetten sechsstelligen Ertrag über ebay eingefahren haben. Es wurden immer wieder von mir Auswertungen, über den Umsatz innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen, vorgenommen und auch nachvollziehbar veröffentlicht. 90 Tage ist der Zeitraum, den man sich rückwirkend über die erweiterte ebay-Suche anzeigen lassen kann.

Mit einer Vielzahl von Anzeigen, könnte man bestimmt etwas weiter kommen. Aber die Käufer bewerten in der Regel positiv und stecken sich das vermeintliche Schnäppchen in die Sammlung.

Diese Bande hat mich im Laufe der Zeit einige Arbeitstage gekostet und ein wirklicher Erfolg, bis auf die gelöschten Artikel, ist nicht zu verbuchen. Lars Böttger hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die sogen. Rumänien-Mafia, diesen Namen habe ich der Bande verpasst, sich auch schon auf ebay.com breit gemacht hat. Ein Kampf gegen Windmühlen.

Zum Thema Strafverfolgung innerhalb der EU, kann ich Dir jetzt auch noch einen schönen Erfahrungswert mitteilen. Vor ein paar Jahren kam die Rücksendung einer von Herrn Berger fertig bearbeiteten Prüfsendung bei mir nicht an. Nebenbei vermerkt, für solche Sendungen habe ich als Briefmarkenhändler eine private Transportversicherung abgeschlossen. Aufgrund einer satten vierstelligen Schadenshöhe, musste ich damals auch Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen den DHL-Fahrer erstatten. Dies machte ich über einen Rechtsanwalt. Nach nicht ganz einem Jahr wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da man den mutmaßlichen Täter nicht ermitteln konnte. Mein Rechtsanwalt erbat dann Akteneinsicht. Die Spur des Fahrers verlor sich in Rumänien (hat aber bestimmt nichts mit der oben angeführten Bande zu tun). Auch diesen Fall hatte ich vor einigen Jahren bereits in einem anderen Forum dargestellt.

Die tatsächliche Macht liegt bei BPP-Prüfenzeichenfälschungen beim BPP, denn der hat das Markenrecht. BPP ist ein eingetragenes Markenzeichen. Aber auch dies wurde schon anderswo bis zum Erbrechen diskutiert und ganz ehrlich, mir steht es von hier bis zum Mars, wenn ich einerseits über die Fälschungsflut nachdenke und aber auch die in den letzten Jahren von mir für Fälschungsbekämpfung aufgeopferte Zeit. Wer glaubt, man könne am Markt eine Marke, die mit mehreren tausend Euros im Michel bewertet ist, für ein paar Prozentpunkte in echt kaufen und dieser dann noch nicht einmal eine Fotoexpertise beiliegt, den kann man nicht wirklich helfen. Zum Thema Fotoexpertisen werde ich aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt genauer ausführen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Hochwertige und zugleich (Ver)Fälschungsgefährdete Marken sollte man ganz einfach nur mit einer möglichst nicht aus der Haftung ausgelaufenen Fotoexpertise kaufen oder, wenn man vor lauter Begehren nach dem Objekt der Begierde nicht widerstehen konnte, eine solche direkt zur Prüfung senden.

MfG
Markus
 
bovi11 Am: 11.04.2017 01:25:49 Gelesen: 19369# 29 @  
@ Reinhard Fischer [#24]

Wie schon gesagt, rede ich nicht wie der Blinde von der Farbe und ich habe eine profunde Erfahrung damit, u.a. Privatverkäufer, die tatsächlich in gewerblichem Umfang handeln, aus dem Verkehr zu ziehen. Und wenn eine Unterlassungserklärung oder ein gerichtlicher Unterlassungstitel in der Welt ist, werden sich die Kandidaten hüten, über andere eBay-Konten weiterzumachen.

Natürlich kann man die Sache problemorientiert angehen, dann mauß man den stinkenden Fisch im Fluß schwimmen lassen. Man muß ebenso natürlich mit etwas Fingerspitzengefühl rangehen und kann nicht jedem kleinen Anbieter nachrennen.
 
bovi11 Am: 11.04.2017 01:29:44 Gelesen: 19368# 30 @  
@ Koban [#26]

Gewerbliche Fälschungsanbieter in den Griff zu bekommen ist einfacher, als private Verkäufer. Den "Privaten" kann ich nämlich nur greifen, wenn er in gewerblichem Ausmaß agiert - wobei mehrere Konten natürlich zusammen gesehen werde müssen.

In der Regel ist der Spuk innerhalb von 2 Wochen vorbei.
 
Lars Boettger Am: 11.04.2017 09:34:29 Gelesen: 19291# 31 @  
@ bovi11:

Welche Kosten kommen auf den BDPh zu, um gegen die "Rumänien-Mafia" vorzugehen?

Beste Grüße!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 11.04.2017 10:12:31 Gelesen: 19269# 32 @  
Ich hatte schon die Problematik in einem meiner früheren Beiträge skizziert:

Vielen Prüfern kann es eigentlich egal sein, wenn gefälschte Prüfzeichen auf dem Markt sind. Schliesslich entsteht den Prüfern kein Schaden, und weniger geprüft wird dadurch auch nicht, weil die auf ebay angebotenen Gurken niemals den Weg zum Prüfer finden.

Der BPP müsste viel Zeit investieren und unter Umständen auch Geld, wenn es vom Gegner nicht einzutreiben ist, oder das Verfahren verloren geht. Wer spendiert dem BPP die Mittel?

Im Übrigen wird sich die Rumänien-Mafia sehr schnell auf die neue Situation einstellen. Entweder man agiert ausserhalb von der EU oder man bildet die Markenrückseiten mit den gefälschten Prüfstempeln einfach nicht mehr ab. Das würde die Situation nicht verbessern.

Im Übrigen gebe ich Markus Pichl vollkommen recht. Aufklärung würde helfen. Leider sind viele Sammler beratungsresistent. Eine kostenlose Broschüre würde vielleicht weiterhelfen. Ein solches Heft könnte von den Verbänden aufgelegt und durch Händleranzeigen finanziert werden. Auch eine regelmässige Rubrik in der "Philatelie" wäre hilfreich.

Die "Rumänienmafia" ist eigentlich nicht das Problem. Viel gefährlicher ist das Material, das ungeprüft mit "schönen Stempeln" oder "sauberer Gummierung" durch die Gegend geistert. Leider spielen da viele Auktionshäuser mit und verramschen als "Sammlung" alles ohne Schamgefühle.
 
10Parale Am: 11.04.2017 12:39:58 Gelesen: 19204# 33 @  
@ Markus Pichl [#28]

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Da tun sich ja wahrlich Abgründe auf, hätte mein alter Physik-Lehrer gesagt, hätte er sich mit Fälschern und deren Bekämpfungsstrategien herumschlagen müssen.

Ich hatte mich anfänglich an dem Begriff "Rumänien-Mafia" gestört. Da es sich aber wohl um rumänische Staatsangehörige handelt, ist der Ausdruck eine Umschreibung der kriminellen Energie, die hinter den erfolgreichen Machenschaften dieser Bande steckt.

Als Kenner dieses Landes, seiner Geschichte und seiner philatelistischen Errungenschaften bin in halt immer wieder zutiefst schockiert, wenn Kriminelle den Ruf dieses schönen Landes in Misskredit bringen.

Ich bin lediglich ein Sammler. Die hier gezeigten Beiträge schärfen auch mein Bewusstsein dafür, wie wichtig Aufklärung, eigenes Wissen und Vorsicht beim Kauf ist. Möchte nicht wissen, welche Geldbeträge für Fälschungen verspielt werden.

Vielleicht mal ein etwas skurriler Vorschlag: weshalb geht man nicht hin und vereinbart mit eBay die Möglichkeit, beispielsweise bei offensichtlichen Fälschungen wie von der Rumänien-Mafia einen Symbolbetrag zu bieten, beispielsweise 33,33 € und den Bieter kenntlich machen als eine Organisation, die Fälschungen bekämpft. Dann wüsste jeder potentiell am Kauf interessierte Bieter, dass hier was nicht stimmt usw.

Ich zeige hier noch aus einer Gratis-Lieferung (siehe Artikel #1 in diesem Thread) eine sehr gut gemachte Fälschung einer eher günstigen Marke aus Rumänien, der Michel Nr. 44, 5 Bani, olivbraun auf gelblich. Die Marke hat einen Michel-Wert von 4,-- Euro und man überlegt, warum könnte so etwas falsch sein? Ich hätte sie nicht als Fälschung erkannt.

Liebe Grüße

10Parale


 
Reinhard Fischer Am: 11.04.2017 13:57:38 Gelesen: 19163# 34 @  
@ 10Parale [#33]

Rumänien war geraten, aber ich habe keine Zweifel an dem, was Markus geschrieben hat. Viele Fälschungen kommen aus Osteuropa und da ist Rumänien als EU-Mitglied ein guter Brückenkopf. Jedenfalls war bei beiden Angeboten zu sehen, dass die aus dem selben Stall kamen (gleiche Prüfzeichenfälschung, Standort des Privataccounts gleich, Privataccount mit wenig Bewertungen).

Allgemein sollte man sich von Rechtsverfolgung über die Grenzen nicht zu viel versprechen. Nach meiner Erfahrung funktioniert das nur in Österreich und mit Abstrichen in der Schweiz (halt sehr teuer). Eine Klage in Spanien oder Italien z.B. ist mehr oder weniger sinnlos, jedenfalls wenn der Streitwert nicht richtig riesig ist.

Auch strafrechtlich ist es im Ausland meist viel schlechter als bei uns. Man denkt ja immer, das in Deutschland das meiste sowieso eingestellt wird (was den Täter aber wenigstens erschreckt, wenn er eine Vorladung bekommt usw.). Im Ausland wird aber häufig nicht mal ein Verfahren eingeleitet. Ich hatte jetzt gerade den Fall eines Kreditkartenbetrugs mit immerhin 2500 EUR Schaden aus England. Auf die ausführliche (englische) Strafanzeige nach Manchester bekam ich nur einen zweiseitigen Formbrief der Art, dass man kein Personal hätte, sich um so etwas zu kümmern.

Die Fälschungsbekämpfung des BDPh darf übrigens nur Fälschungen auf Ebay.de löschen, d.h. über Ebay.com oder andere Seiten angebotene Fälschungen bleiben einfach so. Scheinen die Rumänen offenbar nur noch nicht zu wissen ...

Gruß

Reinhard
 
bovi11 Am: 11.04.2017 20:57:09 Gelesen: 19062# 35 @  
@ Lars Boettger [#31]

Hallo Lars,

die sog. Rumänien-Mafia ist jetzt nicht unbedingt die Front, mit der ich anfangen würde.

Da müßte irgendwie ein deutscher, niederländischer, österreichischer Drahtzier ermittelt werden. Der Gerichtsstand wäre zwar in Deutschland, aber vollstecken in Rumänien ist kaum effizient möglich.

In "geraden" Sachen kommen auf den BPP (in Markensachen) gar keine Kosten zu, weil der Gegner diese zu tragen hat. Im schlechtesten Fall, wenn man ein gerichtliches Hauptsacheverfahren gewinnt, der Gegner aber nicht zahlen kann, fallen zwischen 2.000,00 und 2.500,00 Euro an. Das ist aber eher selten der Fall. In Wettbewerbssachen (BDPh) liegen die Zahlen zwischen 1.200,00 und 1.600,00 Euro.

Wir wohnen übrigens gerade 25 Kilometer auseinander; wir können und gerne einmal treffen.

Dieter
 
Lars Boettger Am: 11.04.2017 22:44:12 Gelesen: 19005# 36 @  
@ 10Parale [#33]

Ich habe gerade nachgesehen, im Zusammenhang mit "Rumänien" tauchen die Anbieter erstmalig 2009 auf. Kurz danach bürgerte sich der Begriff "Rumänien-Mafia" ein, weil die Anbieter regelmässig neue Konten aktivierten. Das war ein "Hase-Igel"-Spiel. Kaum hatte man ein paar Löschungen an Ebay gemeldet und ein Konto wurde geschlossen, haben die Anbieter ein neues aufgemacht und ihre "Ware" weiter verkauft. Oft waren die ersten Verkäufe unverdächtige Infla-Marken. Dadurch erhielten die Konten positive Bewertungen und das Spiel begann von vorne.

Wenn ich mich recht erinnere, habe ich vor einem Jahr dazu einen Artikel für die "Philatelie" geschrieben.

Beste Grüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 12.04.2017 09:16:01 Gelesen: 18933# 37 @  
Fassen wir einmal zusammen: Die professionellen Prüfzeichenverfälscher lassen sich durch das Markenrecht nicht beeindrucken. Wenn sich das Geschäft mit gefälschten Prüfzeichen lohnt, wird es eben in Länder verlagert, die rechtlich von Deutschland aus nicht greifbar sind. Das läuft bei Uhren und Markentextilien genauso.

Greifen kann man natürlich die kleinen Fische, also z.B. Händler, denen gelegentlich ein gefälschtes Prüfzeichen durchrutscht. Ob sich damit der BPP als "Abmahnverband" einen Gefallen macht, möchte ich einmal dahinstellen, sind die betroffenen Händler doch selbst Opfer. Im übrigen wird man als ebay-Verkäufer das Risiko einer Abmahnung dadurch einschränken, indem man die Briefmarkenrückseiten einfach nicht mehr abbildet, sondern nur schreibt "mit dem üblichen Prüfstempel auf der Rückseite". Der Fälschungsbekämpfung wäre damit ein Bärendienst erwiesen.

Gefühlt 90% der Sammler wissen nicht, wie ein Prüfstempel aussieht. Da brauche ich keinen BPP-Stempel zu fälschen. Ich könnte auch "Hotzenplotz APR" auf meine nachgummierten Marken stempeln, das erfüllt auch seinen Zweck.

Nochmal mein Ratschlag an alle Prüferverbände: Klärt Eure Kunden, sprich Sammler, auf. Leider gibt es noch viele Vorurteile, was Prüfkosten und -dauer anbelangt. Eine Broschüre sollte sich mit Hilfe des Händlerverbandes für die Prüferverbände kostenneutral auflegen lassen.

Leider ist der BPP auf der kommenden Briefmarkenmesse in Essen nicht vertreten. Ich hoffe, dass der VP auf seinem Stand das Prüfwesen würdig repräsentieren kann.
 
Richard Am: 12.04.2017 11:42:49 Gelesen: 18875# 38 @  
@ drmoeller_neuss [#37]

Leider ist der BPP auf der kommenden Briefmarkenmesse in Essen nicht vertreten

Der BPP Präsident Geigle hat uns per Mail mitgeteilt, Zitat: dass der BPP selbstverständlich mit einem eigenen Stand und einer hochkarätigen Standbesetzung (inklusive Hans-Dieter Schlegel) vertreten ist.

Schöne Grüsse, Richard
 
jueshire Am: 12.04.2017 11:53:45 Gelesen: 18847# 39 @  
@ Lars Boettger [#36]

Danke. Wir sollten es "Prüfzeichen-Fälscher-Mafia" (oder so) nennen, weil die nur einen fiktiven rumänischen Standort nutzen. Sie zielen klar auf den deutschen Markt ab, und wissen offenkundig, auf welche Kennzeichen deutsche Sammler hereinfallen. Das deutet darauf hin, dass die Drahtzieher auch eher von hier kommen, und wir sollten unsere rumänischen Mitbürger/innen nicht weiter beleidigen.

Sollte Rumänien als Standort wegfallen, würden die Marken flugs einen bulgarischen, mazedonischen, moldawischen oder was-weiß-ich-was Standort aufweisen.
 
Markus Pichl Am: 12.04.2017 12:03:26 Gelesen: 18840# 40 @  
Hallo,

es wird einmal wieder Zeit, einen weiteren Testkauf bei einem dieser Accounts zu machen und ich lasse mich gerne überraschen, aus welchem Land die Ware versendet wird.

Den damaligen Testkauf hatte ich über einen Bekannten gemacht, er ist von Beruf Polizist und somit ein glaubwürdiger Zeuge. Die damalige Sendung kam per Luftpost-Brief aus Rumänien und wir haben sie zusammen geöffnet.

Nennt die Bande wie ihr wollt, darauf kommt es letztendlich nicht an. In jedem Fall sind es Aufdruck-, Stempel- und Prüfzeichenfälschungen, die verkauft werden.

MfG
Markus
 
Schwämmchen² Am: 12.04.2017 13:25:36 Gelesen: 18785# 41 @  
Werner P. Am: 12.04.2017 13:39:18 Gelesen: 18779# 42 @  
Ich halte wenig davon, Tatsachen zu beschönigen in Bezug auf Rumänien. Ich kann von anderen Bereichen berichten, dass sich bestimmte mafiöse Strukturen in bestimmten Ländern mit "schwacher Justiz" ausbilden. So ist z.B. die Nigeriaconnection bekannt, die Phishing- und andere Emailbetrügereien massiv weltweit betreibt. Bei Autoteilen ist Osteuropa führend usw.

Fakt ist leider, dass ein überdurchschnittlicher Anteil von Briefmarkenfälschern Beziehungen zu Rumänien aufweist.

All das ist bedauerlich. Aber: auch in Deutschland treiben sich enorm viele Kleinganoven rum. Wie andere Mitschreiber schon feststellten, ist die deutsche Justiz in strafrechtlicher Hinsicht ebenfalls äusserst schwach in der Reaktion auf Anzeigen.

Auch ich sehe in der markenrechtlichen Abmahnung (leider) die einzige wirkungsvolle Möglichkeit gegen DEUTSCHE Fälschungsanbieter vorzugehen.

Es gibt dabei 2 sehr wirkungsvolle Vorgehensweisen, zumindest wenn es sich um gewerbliche Anbieter handelt.

Zuerst die kostenpflichtige Abmahnung mit zu unterschreibender Unterlassungserklärung. Da die Katze öfters mal das "Mausen" nicht lassen kann, kann bei einem wiederholten Verstoß ein erheblicher Betrag gegen den Händler vollstreckt werden - auch Schadensersatz für den Markeninhaber (in unserem Fall der BPP) wäre einklagbar und könnte sicher einiges an anderweitig anfallenden Kosten decken (z.B. würde das einige Ausfälle von Händlern decken, die ihre Abmahnung nicht zahlen "können").

Eine weitere Methode, die z.B. bei gefälschten Uhren etc. schon angewendet wurde: Man erwirbt ein offensichtlich gefälschtes "Schnäppchen" absichtlich, lässt dieses prüfen und verklagt den Lieferanten dann auf Lieferung eines echten Stückes oder auf Bezahlung eines selbst anderweitig erworbenen, echten und gleichwertigen Vergleichsstückes. So kann man die Kameraden schnell in den Ruin treiben.

Bei "echten Privaten" (zumindest gerichtlich nicht widerlegbare) funktioniert das leider nur beschränkt. Denn der Private kann sich immer auf Unkenntnis usw. rausreden, zumindest wenn er keine eindeutigen Angaben zur Echtheit gemacht hat. Aber auch da gibt es markenrechtliche Abmahnungen, nur sind die schwerer gerichtlich durchsetzbar und mit größeren finanziellen Risiken behaftet (die können leichter "die Finger zum Eid" heben).

Fast unmöglich ist es bei Ausländern, wie einige hier schon berichteten. Allerdings wäre es interessant, wenn der BPP mal in einem Musterprozess die Störerhaftung gegenüber Ebay in solchen Fällen einklagen würde - wenn Ebay sich nach Aufforderung zur Löschung nicht ausreichend kooperativ verhält. Oder wenn Ebay nachweisbar nicht genügend Vorsicht bei der Erstellung von neuen Verkaufsaccounts durch die Betrüger walten lässt - z.B. wenn unter gleicher Adresse in Rumänien mit nur minimal geändertem Namen ein neuer Betrügeraccount eröffnet wurde und mit diesem wiederum Betrugsversuche laufen.

Zu Letzterem gab es in anderen Bereichen auch schon m.W. erfolgreiche Klagen - denn Betrüger machen z.B. aus einem Michael Müller gerne einen M. Müller oder eine Michaela Müller unter gleicher Adresse, wenn der erste Account durch Ebay gelöscht wurde. Und das nicht nur einmal! (Oder man schreibt den Müller plötzlich Miller usw.) Man kann in solchen Fällen Ebay sicher eine nicht unerhebliche Mitverantwortung und damit Störerhaftung an's Bein nageln.
 
drmoeller_neuss Am: 12.04.2017 17:39:43 Gelesen: 18699# 43 @  
@ Richard [#38]

Der BPP Präsident Geigle hat uns per Mail mitgeteilt, Zitat: dass der BPP selbstverständlich mit einem eigenen Stand und einer hochkarätigen Standbesetzung (inklusive Hans-Dieter Schlegel) vertreten ist.

Dann sollte Herr Geigle diese erfreuliche Nachricht auch publik machen, d.h. den Hallenplan entsprechend ergänzen [1] und die Homepage des BPP aktualisieren lassen.

Derzeitiger Stand: "Aktuelles 27.02.2017"

[1] http://www.briefmarkenmesse-essen.de/media/pdf/27.-IBM-H-ndlerliste-07.04.17.pdf
 
bovi11 Am: 12.04.2017 21:39:53 Gelesen: 18608# 44 @  
@ Lars Boettger [#36]
@ alle

Es gibt nicht nur die Rumänien-Kandidaten.

Die werden meiner Meinung nach in dem Kreis, der sich mit dem Thema befaßt, regelmäßig als Argument benutzt, um ein Vorgehen gegen Fälschungsanbieter generell als nicht sinnvoll zu qualifizieren.

Das ist schlicht falsch.

Die Kritiker haben aber durchweg keine praktische Erfahrung mit der speziellen Rechtsmaterie und dem konkreten Ablauf der Verfahren.

Ich habe für etliche Mandanten den Markt in speziellen Segmenten spürbar bereinigt. Natürlich ist es so, daß immer wieder neue Kandidaten nachkommen, aber die müssen halt dann wieder herausgefischt werden. Auch in diesen Marktsegmenten tummeln sich Anbieter aus China, die von hier aus ebenfalls kaum greifbar sind; trotzdem lohnt sie die Marktsäuberung für die Mandanten.

Und auch bei Verkäufern von Produktfälschungen haben wir zahlreiche Anbieter aus dem Verkehr ziehen können. Auch hier kriegt man natürlich die Anbieter aus China nicht wirklich weg, aber trotzdem ist die Marktsäuberung für die Mandanten lukartiv und spürbar.
 
Holzinger Am: 13.04.2017 11:15:03 Gelesen: 18457# 45 @  
@ bovi11 [#44]

Nur ein Gedanke:

Wie sieht das juristisch aus, wenn die "Fälschungsbekämpfung" (ich formuliere das einmal bewußt so) mit mehreren "Scheinlistungen" diese Artikel - evtl. sogar noch mit höheren Geboten als real ist - kauft und dann einfach nicht bezahlt.

1. Es fallen für den Anbieter die Gebühren an
2. Die Rückerstattung ist auch zeitaufwendig
3. Bei mehrfachem Auftreten sperrt ebay und neue Listungen müssen geschaffen werden
4. Die neuen Angebote unter dem neuen Namen müssen eingestellt werden
5. Ganz wichtig: andere (ahnungslose) Käufer werden überboten und erhalten so keine Fälschungen
6. Evtl. kann man dann davon ausgehen, daß solch eine mehrfache "Belastung" der nicht erreichbaren (ausländischen) Verkäufer sie so nervt, daß keine Einstelleungen mehr erfolgen.

Utopie, juristisch nicht vertretbar usw.?
 
drmoeller_neuss Am: 13.04.2017 11:29:37 Gelesen: 18446# 46 @  
@ Holzinger [#45]

Prinzipiell müssen Kaufverträge von beiden Seiten erfüllt werden. Der Käufer muss den Artikel bezahlen, er hat aber u.U. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Sachmängel (die auch erst einmal nachgewiesen werden müssen).

Dieser Weg ist nicht gangbar und hilft sogar noch den Fälschungsanbietern. Wenn für eine Fälschung der Marktpreis für ein echtes Stück oder sogar darüber hinaus geboten wird, kann der Anbieter ohne finanziellen Verlust eine echte Marke liefern, wenn der Käufer auf Erfüllung besteht.

Alternativ kann er den Kaufvertrag rückabwickeln, der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da ihm kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, wenn er woanders für das gleiche Geld eine echte Marke erwerben kann.
 
Holzinger Am: 13.04.2017 11:42:32 Gelesen: 18431# 47 @  
@ drmoeller_neuss [#46]

Die Info geht an meinem Ansatz leider etwas vorbei, und orientiert sich an "seriösen" Käufen mit Problemen.

Absatz 1: Ja, richtig. Da liegt ja das Problem. Er kauft, erhält die Fälschung und ? Klagt wohin? Evtl. muß er sich sogar noch vorhalten lassen, daß er eine Fälschung bewußt gekauft hat.

Absatz 2: Es geht doch bei meinem Ansatz gar nicht darum die gefälschte - oder dann sogar echte - Ausgabe zu bekommen.

Absatz 3: sie Anmerkung zu Absatz 2

Mein Gedanke war nicht der Kauf/Handel, sondern das "nerven" von nicht erreichbaren Fälschungsanbietern.
 
bovi11 Am: 13.04.2017 19:17:53 Gelesen: 18330# 48 @  
@ Holzinger [#45]
@ drmoeller_neuss [#46]

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, bewußt eine erkannte Fälschung zu erwerben, denn nur so kann ich gerichtsfest den Beweis führen, daß Fläschungen, Verfälschungen oder Prüfzeichenfälschungen verkauft wurden.

Die nicht recht greifbaren Kandidaten könnte man in der Tat mit so geschilderten Vergehensweisen nerven. Persönlich halte ich aber nichts davon - sinnvoller dann vielleicht, ein paar billige Fälschungen zu erwerben und entsprechend zu bewerten. Wenn Zahlung über PayPal erfolgt - sofern möglich - macht man dann noch einen Fall auf, "Artikel entspricht nicht der Beschreibung".
 
Holzinger Am: 31.05.2017 21:14:21 Gelesen: 18065# 49 @  
@ bovi11 [#23]

Der Anbieter "brachmond1958" - angemeldet als "privat", seinen Aktivitäten nach aber wohl "gewerblich" - bietet dieses USA-Lot als "echt" und "absolut undurchsucht - wie vorgefunden" an.

Auf der 3ct-Zeitungsmarke - eigentlich der "Hingucker" - ist deutlich "Falsch" zu erkennen.

Bietet er nun spitzfindig "eine echte falsche" Marke? Handelt es hier nun um "blumig umschrieben/in der sonstigen Masse mit geliefert" oder doch um eine (bewußte) Falschaussage?

Kann ich nach dem Erwerb eine echte Marke verlangen? Eigentlich interessiert sie mich nicht direkt. Mir geht es mehr um die sonstigen enthaltenen Fiskalausgaben.
 
bovi11 Am: 31.05.2017 21:32:08 Gelesen: 18049# 50 @  
@ Holzinger [#49]

Der Anbieter ist sicher als gewerblich einzustufen.

Er bietet die abgebildeten Marken als "Echt" an.

Somit müßte er auch echte Marken liefern. Da er das vermutlich nicht kann, schuldet er Schadenersatz in Höhe des Beschaffungswerts der Marken in durchschnittlicher Qualität.

Obwohl die 3 Ct Marke den Aufduck "Facsimile" trägt, sieht man diesen nur bei ganz genauem Hinschauen. Ob man damit rechnen muß, wenn die Sachen als "Echt" angeboten werden, ist eher zweifelhaft.



http://www.ebay.de/itm/232346972991
 

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