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Thema: Antwortkarten: Regeln für die Verwendung im Postverkehr
Eric Scherer Am: 09.04.2017 08:44:23 Gelesen: 3533# 1 @  
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Meines bisherigen Wissens nach, müsste man den Frageteil einer Antwortkarte vor der Versendung abtrennen. Nun hat mir ein bekannter Philatelist gesagt, dass ich da falsch liege. Er meinte sogar, dass die Karten ungeteilt zurück geschickt werden musste. Kennt jemand Quellen (Amtsblätter, etc.) zu dieser Frage?
 
Uwe Seif Am: 09.04.2017 09:18:13 Gelesen: 3523# 2 @  
@ 8049home [#1]

Hallo,

leider kenne ich keine Quelle; aber ich habe gerade eine Antwortkarte aus der Bund-Serie "Burgen und Schlösser" (60 Pfg Rehyt) in der Hand. Dort steht links oben "- Bitte vor Einlieferung der Antwortkarte abtrennen-".

Gruß
Uwe Seif
 
HWS-NRW Am: 09.04.2017 11:18:32 Gelesen: 3491# 3 @  
@ 8049home [#1]

Hallo,

das mit dem komplett zurücksenden ist natürlich "Unsinn", denn es wäre für die Post unpraktisch. Und alle mir bekannten Belege waren einzeln zurückgesandt worden, das ist ja dann das interessante, daß auf einer Bundespost-Postkarte mit Markeneindruck auch ein (früher mal) DDR-Tagesstempel darauf kam.

mit Sammlergruß
Werner
 
Uwe Seif Am: 09.04.2017 11:43:00 Gelesen: 3484# 4 @  
@ HWS-NRW [#3]

Hallo,

Antwortkarten in die DDR und ins Ausland gab es (leider) nur bis in die 70iger Jahre.

Gruß
Uwe Seif
 
Michael Mallien Am: 09.04.2017 12:53:48 Gelesen: 3468# 5 @  
Das Thema Regeln für Antwortkarten nehme ich zum Anlass eine Frage aufzugreifen, die ich einmal an anderer Stelle aufgeworfen hatte und auf die eine sehr interessante Diskussion folgte. Mich interessiert, ob es noch weitere Erkenntnisse oder besser noch Nachweise zu dem Thema gibt.

Die Frage betrifft die Gültigkeit des Antwortteils von Auslands-Antwortkarten. Dazu hatte ich ursprünglich folgendes Szenario aufgeführt.

Ein Karte mit anhängender Antwortkarte wurde ins Ausland versendet. Danach wurde die Karte im Ausgabeland ungültig. Bedeutet dies, dass nun auch die Antwortkarte im Ausland ungültig geworden ist?

Wie wird/wurde postseitig bei solchen Fällen verfahren?
- Was macht die Post im Ausland mit einer im Ausgabeland ungültig gewordenen Antwortkarte?
- Was macht die Post im Inland mit einer eintreffenden Antwortkarte nach deren Frankaturgültigkeit?


Zusammenfassend entnahm ich der Diskussion, dass mit dem Kauf der Antwortkarte und der Verwendung des Frageteils das Porto für die Antwort beglichen ist. Das hört sich sehr plausibel an und wäre auch im Postalltag einfach und unkompliziert gewesen.

Kann jemand diese Regelung belegen oder gibt noch weitere Erkenntnisse zu dieser Fragestellung?

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Ich hoffe, es ist erlaubt, wenn ich aus der damaligen Diskussion im BdPh-Forum auszugsweise zitiere (s. unten). Wenn nicht, dann bitte ich diesen Teil des Beitrags zu löschen und ich würde stattdessen gerne einen Link setzen.

Viele Grüße
Michael

(1) Leider lässt sich Deine Frage nicht genau beantworten, da die Regeln des Weltpostvereins hier nicht wirklich eindeutig sind. Mir selbst liegt mindestens eine Karte vor, die wg. Ablauf der Gültigkeit der Wertzeichen nicht akzeptiert wurde. Ich habe aber auch unzählige Karten mit verschiedenstens Fehlern (abgelaufene Wertzeichen, unvollständige Frankatur, etc.), die dennoch akzeptiert wurden.

(2) Ich kann mich an eine Antwortkarte erinnern, die in der Inflationszeit ins Ausland ging und dann zufrankiert wurde.
Soweit ich mich erinnern kann, konnte niemand sagen warum und wieviel nachfrankiert wurde/werden musste.

Wie soll ein Postler im Ausland wissen, ob eine Antwortkarte im Ausgabeland nach gültig ist. Wie sind die Übergangsfristen?
Es kann ja schlecht sein, dass eine Karte mit Antwortkarte am letzten Tag der Gültigkeit verschickt wird und jetzt jemand wissen muss wie lange er Zeit zum Antworten hat.
Wie lange ist eine Antwortkarte überhaupt gültig? Was ist bei Portoerhöhungen - insbesondere in Inflationszeiten?


(3) Die entsprechenden Regularien finden sich in den Vereinbarungen der diversen Weltpostkongresse. Die Originaltexte sind dabei ungewöhnlich kurz und einfach, wodurch sich auch die vielen Unsicherheiten ergeben. Themen wie Wechsel der Portogebühren oder abgelaufene Gültigkeit von Postwertzeichen werden nirgends näher beschrieben.
Leider sind nur ein Teil der Originaltexte online verfügbar. Es sind aber auch nur ca. 4 bis 5 Weltpostkongresse von Relevanz.


(4) Die wichtigsten Grundlagen der Antwortkarten, auch ins Ausland, ist: Die Postkarte mit Antwort ist nach der derzeit gültigen Gebühr zu frankieren.
Zwingend ist die gleichzeitige Frankierung der Antwortkarte mit derselben Gebühr. Somit hat der Absender mit den Erwerb der Marken (Ganzsache) am Postschalter eigentlich schon die Rücksendung der Antwortkarte bezahlt. Die Post hat das Geld mit der Wertigkeit von diesem Tag. Auch wenn in der Inflation die Frankatur der Antwortkarte eigentlich durch die Geldentwertung zu gering wäre, eine Nachtaxierug der Antwortkarte wäre eine Überbezahlung. Auch bei einer Postkarte mit Antwort ins Ausland verblieb das Geld für das verklebte Porto der Antwortkarte bei der Ausgabepost, es gab keine Ausgleichszahlungen für Antwortkarten zwischen den Ländern. Somit musste kein Beamter im Ausland die deutschen Porti am Tag der Stempelung der Antwortkarte kennen, für ihn war das Porto bezahlt. Wenn einer nachtaxierte, wäre es das Postamt oder Grenzpostamt im Empfängerland der Antwortkarte. Aber siehe oben.
Das gesagte gilt natürlich nicht für eine unterfrankierte Postkarte mit Antwortkarte, da konnten alle nachtaxieren.


(5) (4) Hört sich an, als könnte man eine Antwortkarte in gewisser Weise mit einem Internationalen Antwortschein (IAS) vergleichen. Dort ist das Porto auch an anderer Stelle bezahlt worden. Allerdings muss die rücksendende Behörde ein Postwertzeichen für einen IAS herausgeben und das auch verrechnen.

(6) (4): Grundsätzlich waren die Porti der einzelnen Länder über die Publikationen des Weltpostvereins ganz gut bekannt. Bei "Sonderfällen", wie zB Inlandsporti zwischen Deutschland und Österreich war auch das dahingehend bekannt, da solche Regelungen meist auf Gegenseitigkeit beruhten. Meiner Beobachtung nach, waren die internationalen Portostrukturen bis in die Zwanziger Jahre sehr einfach, erst dann wurde es kompliziert.

In den meisten Fällen, die mir vorliegen, wurde das Nachporto vom Empfängerland berechnet - dort kannte man auch das Porto. Ausnahmen gab es, wenn eine Frankatur per se (versehentlich oder begründet) nicht anerkannt wurde. Dann war durchaus auch mal das Senderland aktiv. Laut den Regeln des Weltpostvereins ist nicht ganz klar, ob man bei der Einlieferung die ursprüngliche Fragekarte mjt vorweisen musste. Es gibt aber entsprechende Formulierungen. Praktikabel war das keinesfalls.

Insgesamt kann man aber beobachten, dass Ganzsachenkarten mit dem entsprechenden "internationalem" Vordruck mehr "getraut" wurde, als Karten mit Briefmarken oder auffrankierten Ganzsachen - obwohl dies lt. Weltpostverein keinen Unterschied machen sollte.

 
Uwe Seif Am: 09.04.2017 13:59:23 Gelesen: 3450# 6 @  
@ Michael Mallien [#5]

Hallo Michael,

wenn ich mich richtig erinnere, ist in ältern AGF-Rundschau Heften hierüber immer wieder mal berichtet worden. Schau mal in den Inhaltsverzeichnissen nach. Für besondere Zusatzleistungen (Einschreiben, Eilboten etc.) mußte die Zusatzgebühr auf jeden Fall bei der Einlieferung des Antwortteils entrichtet werden.

Viele Grüße
Uwe Seif
 
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