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Thema: Nachnahmebelege
Das Thema hat 162 Beiträge:
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Stempelwolf Am: 20.12.2008 13:07:27 Gelesen: 169718# 13 @  
@ ladycroft78 [#12]

Ich nehme an, dass die frankierten Hindenburgmarken das WZ.4 (Hakenkreuze) haben und daher die Michelnummern 519 und 521 sind. Laut Briefekatalog Michel 2008 sind die Michelnotierungen für Mi 519 in Mischfrankatur (MiF) 70 Eurocent und für Mi 521 1,- Euro. Laut Katalog wird jetzt der teuerste Wert als Grundlage genommen, also 1,- Euro und dazu wird der gestempelt Wert für lose Marken addiert. Laut Michelnotierung für lose gestempelte hat die Mi 519 50 Eurocent. Also wäre der Brief laut Katalog exakt 1,50 Wert. Jetzt zahlt aber niemand 100% Michel für so einen Brief. Du kannst da mit ca 10% bis 30% auf volle Beträge aufgerundet rechnen (zB -,50 Euro). Vielleicht zahlt auch ein Berlin-Heimatsammler wegen der Stempel mehr.

Beste Grüße
Wolfgang
 
Jürgen Witkowski Am: 20.12.2008 19:00:35 Gelesen: 169693# 14 @  
@ joey [#65]

Die Information zum Dreieckstempel habe ich Wikipedia entnommen. Dort heisst es: "1927 wurden dreieckige Stempel eingeführt, die den Tag der zweiten Vorzeigung angaben."

Quelle: (http://de.wikipedia.org/wiki/Nachnahme)

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Jürgen Witkowski Am: 03.03.2009 23:46:20 Gelesen: 169565# 15 @  
Die Nachnahme über 1,10 Reichsmark vom Bernhard Thalacker Verlag an eine Gärtnerei in Hagen wurde mit einem Absender-Freistempel freigemacht.

Das Porto setzt sich auf 3 Rpf. für die Drucksachen-Karte und 20 Rpf. Vorzeige- oder Nachnahmegebühr zusammen.

Der dreieckige Lagerfriststempel zeigt die Zahl 5 für den 5. September 1936, dass wären genau 7 Tage nach der vermutlichen Ankunft am 29. August 1936 im Bestimmungsort, wenn man eine Laufzeit von einem Tag für den Weg der Sendung von Braunschweig nach Hagen berücksichtigt. Damit liegt das Datum in dem von Joey in Beitrag [#65] festgestellten Zeitrahmen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Heinz 1 Am: 04.03.2009 08:35:07 Gelesen: 169547# 16 @  
@ Concordia CA [#14]

Die Angabe bei Wikipedia, "1927 wurden dreieckige Stempel eingeführt, die den Tag der zweiten Vorzeigung angaben." ist falsch. Dieser Stempel ist eindeutig ein Lagerfriststempel.

Dieser wurde angebracht: 1. wenn der Empfänger benachrichtigt wurde oder 2. wenn der Empfänger ein Postfach hatte und in diesem eine Benachrichtigungskarte hinterlegt wurde für die Abholung am Ausgabeschalter. Dann hatte der Empfänger 7 Werktage Zeit die Sendung abzuholen und zu bezahlen. Die Ziffer bezeichnete also den letzten Tag der Lagerung für die Nachname.

Z.B. die gezeigte Nachnahmekarte von Concordia CA wurde am 28.8. eingeliefert, wenn man davon ausgeht, dass sie am 29.8. in Hagen angekommen ist und noch am selben Tag zugestellt, bzw eine Abholkarte ins Postfach eingelegt wurde sind es bis zum 5.9. zwar 8 Tage, davon jedoch ein Sonntag. Deshalb wie oben geschrieben 7 Werktage für diese Stempel.

Gruß Heinz 1
 
Jürgen Witkowski Am: 04.03.2009 23:55:06 Gelesen: 169515# 17 @  
@ Heinz 1 [#16]

Vielen Dank für Deine erhellenden Worte aus postinterner Kenntnis.

Weil wir gerade so gut in Schwung sind, ein Nachnahmebrief aus Böhmen und Mähren. Er wurde am 09.12.1943 im böhmischen Sadská aufgegeben und kam erreichte am 11.12.1943 den Empfänger in Buckow (Märkisches Höhenland).

Der Frankaturwert, MiNr. 96 und MiNr. 104, in Höhe von 5,20 Kronen, setzt sich wie folgt zusammen:

Brief bis 20 g - 1,20 K
Einschreibengebühr - 3,00 K
Vorzeigegegebühr Nachnahme - 2,00 K

Tagesstempel, Einschreibezettel und Nachnahmezettel sind, wie in Böhmen und Mahren zu dieser zeit üblich, zweisprachig.

Ein Lagerfriststempel ist auf diesem Beleg nicht zu finden. Daher ist davon auszugehen, dass der Empfänger den Nachnahmebetrag in Höhe von 27,62 Reichsmark gleich beim ersten Vorzeigen entrichtet hat.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Jürgen Witkowski Am: 05.03.2009 23:57:19 Gelesen: 169482# 18 @  
Bei diesem Nachnahmebeleg kann man die mit dem Dreieckstempel dokumentierte Lagerfrist bis zum 14.01.1954 gut nachvollziehen, da es bei den Postvermerken entsprechende handschriftliche Eintragungen gibt.

Frist verlangt: 7/1
Nicht eingelöst 14/1

Das Finanzamt Leck (Schleswig) musste nun auf anderem Wege versuchen an das Geld des säumigen Steuerzahlers zu gelangen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
BD Am: 06.03.2009 09:08:23 Gelesen: 169462# 19 @  
Beim Zustellversuch am 11.5. Frist verlangt, um Geld zu beschaffen, dadurch wurde für das Paket ab 12.5. eine Lagergebühr fällig. Am 14.5. Paket durch Zahlung der Nachnahme ausgelöst, die Lagergebühr von 30 Pf. mußte für 2 (?) Tage bezahlt werden.



Mit besten Grüßen BD
 
Jürgen Witkowski Am: 06.03.2009 10:22:08 Gelesen: 169456# 20 @  
@ BD [#19]

Da je Tag 10 Rpf. Lagergebühr zu entrichten waren, entsprechen die 30 Rpf. einer Lagerzeit von 3 Tagen.

Interessant an Deiner Nachnahme-Paketkarte ist, dass es zwar die handschriftliche Eintragung zum Beginn der Lagerfrist gibt, aber ein Lagerfrist-Stempel nicht abgeschlagen wurde. Gab es darüber Vorschriften, wann ein solcher Stempel zu verwenden war?

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
BD Am: 06.03.2009 12:20:06 Gelesen: 169444# 21 @  
@ Concordia CA [#20]

Leider sind mir keine Vorschriften zum Lagergebührstempel bekannt.

Hier ein etwas älterer Beleg. Der Postvorschuß war der Vorläufer der Nachnahme, nur bekam der Einlieferer, wenn Behörde oder vertrauenswürdige Person, bei der Einlieferung meist sofort das Geld!

Nun mußte der Empfänger die Sache nicht annehmen, so wie es bei dem Brief beim Landgericht in Erlangen geschah. Und so mußte das Amtsgericht in Dresden nicht nur den Postvorschuß zurückzahlen, sondern auch das Porto für den Hin- und Rückweg.

Mit besten Grüssen BD


 
BD Am: 06.03.2009 16:00:45 Gelesen: 169411# 22 @  
Obwohl der vorherige Brief und dieser nichts mit den Lagerstempeln zu tun hat, dafür Entschuldigung, möchte ich ihn zeigen. Denn er zeigt, das die Gebühr für die Zahlkarte, die in dieser Periode für Zahlkarten mit 101 bis 500 Mark Überweisungssumme 1,50 Mark betrug, direkt von der Nachnahme abgezogen wurde.

Gruß BD


 
Postgeschichte Am: 18.03.2009 09:40:22 Gelesen: 169256# 23 @  
Hier eine Nachnahme vor Einführung des Dreiecks. Eine Postkarte von Sandhausen vom 22.9.07 nach Jttlingen. Auf der Rückseite gleich die Quittung für den durch diese Nachnahme bezahlten Betrag.



Gruß
Manfred
 
Postgeschichte Am: 25.03.2009 12:05:53 Gelesen: 169200# 24 @  
@ Heinz 1 [#16]

Die Angabe bei Wikipedia, "1927 wurden dreieckige Stempel eingeführt, die den Tag der zweiten Vorzeigung angaben." ist falsch. Dieser Stempel ist eindeutig ein Lagerfriststempel.

Hallo Heinz,

der Eintrag bei Wikipedia ist korrekt. Auch Deine Erklärung des Dreieckstempels für Nachnahmen ist richtig.

Im Jahre 1927 wurden verschiedene Versuche unternommen, die Nachnahmesendungen bei ihrem Eingang nicht mit dem Ankunftsstempel, sondern mit einem Stempel aus Gummi oder Metall zu bedrucken, der in großen, deutschen Zahlen nur den Tag der zweiten Vorzeigung (ohne Monatszahl) angeben sollte. Der Stempel sollte als vollwertiger Ersatz für den Ankunftsstempel gelten und dem Zusteller als Erleichterung bei der Ausfertigung des Benachrichtigungszettels, Aufbewahrung und für die Prüfung der Fristsendungen dienen.

Gemäß Verfügung Nr. 366/1927 wurden Postämter mit starkem Nachnahmeverkehr ermächtigt, Stempel mit Zahlenangaben (ohne Monats- u. Jahreszahl) bei sich einzuführen. Der Stempel sollte zweckmäßiger Weise eine dreieckige Form haben, falls eine Umrandung für nötig erachtet wurde. Die Nachnahmesendungen sollten, mit Ausnahme derjenigen mit dem Vermerk "Sofort zurück", mit diesem Stempel bedruckt werden.

Mit Verfügung Nr. 518/1927 wurde die Rechteckform verbindlich für alle Postämter festgelegt:

Um zu erreichen, daß die Stempel mit dem Tage der zweiten Vorzeigung von Nachnahmesendungen eine einheitliche Form haben, wird bestimmt, daß die PÄ, bei denen sich die Benutzung von Stempeln aus Metall empfiehlt, Stempel in der nachstehenden Form und Größe beschaffen und schwarze Stempelfarbe benutzen.



Es wurden sowohl Stempel aus Metall, mit zu verstellenden Zahlen (ähnlich Registrierstempel), als auch Gummistempel mit Gummibändern (ähnlich Tagesstempel) zugelassen. Bei einigen PÄ wurden Stempel verwendet, die außer der Tageszahl auch die Monatszahl oder das Postamt enthielten (s. Beitrag von Joey [#65]). Dies wurde vom Reichspostministerium, vermutlich wegen der hohen Kosten, letztlich geduldet.

Es sind also beide Erklärungen für den Rechteckstempel richtig, wobei die Interpretation in Wikipedia besser lauten sollte "1927 wurden dreieckige Stempel eingeführt, die den Tag der möglichen zweiten Vorzeigung angaben.", da nicht in jedem Fall eine zweite Vorzeigung erfolgte. Deine Aussage, daß der Dreieckstempel ein Fristenstempel ist, ist ebenfalls zutreffend.

Gruß
Manfred
 
Jürgen Witkowski Am: 26.03.2009 21:18:52 Gelesen: 169164# 25 @  
Den Nachnahmebeleg aus der DDR kann ich mangels Stempel leider nicht datieren. Mir sind einige Details aufgefallen, deren Bedeutung ich nicht einordnen kann.

- Der Nachnahmebetrag ist eingedruckt. Daher vermute ich, dass es sich um die regelmäßige Einziehung eines Geldbetrages (gleichbleibenden?) handelt.

- Der Absender Deutsche Post ZPF (Zentrales Post- und Fernmeldeverkehrsamt) lässt mich eine Verbindung zum Bereich Telefon vermuten.

- Der Einschreibezettel hat nur eine Registriernummer, aber keine Angabe zum Ort. War das normal?

Abschließend noch die Frage, warum eine Nachnahmesendung per Einschreiben verschickt wurde. Eine Nachnahmesendung wurde doch ohnehin durch die Post dokumentiert. Worin liegt die Sinngebung des Einschreibens?

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Stefan Am: 26.03.2009 21:50:56 Gelesen: 169159# 26 @  
@ Concordia CA [#25]

Den Nachnahmebeleg aus der DDR kann ich mangels Stempel leider nicht datieren. Mir sind einige Details aufgefallen, deren Bedeutung ich nicht einordnen kann.

Da dein Beleg eine vierstellige PLZ aufweist, würde ich diesen zwischen Januar 1965 (Einführung der PLZ in der DDR) und der Wiedervereinigung datieren (http://www.koordinaten.de/informationen/plz_geschichte/).

Vielleicht kann jemand etwas zu dem Druckvermerk links unten auf dem Umschlag sagen.

- Der Einschreibezettel hat nur eine Registriernummer, aber keine Angabe zum Ort. War das normal?

Normal sicherlich nicht. Ich hatte allerdings auch bei normalen Einschreiben den Eindruck, dass manchen Postämtern in der DDR die Einschreibezettel ausgegangen waren und vorläufig noch keine Nachlieferung in Sicht war. Man behalf sich dann mit solchen ortsnamenlosen, fortlaufend nummerierten R-Zetteln und stempelte den Ortsnamen hinzu.

Abschließend noch die Frage, warum eine Nachnahmesendung per Einschreiben verschickt wurde. Eine Nachnahmesendung wurde doch ohnehin durch die Post dokumentiert. Worin liegt die Sinngebung des Einschreibens?

Der Einzug der Nachnahme beim Empfänger wird durch die Post dokumentiert, der Transport selbst erfolgt wie ein normaler unversicherter Brief (zumindest bei der DPAG).

Gruß
Pete
 
Postgeschichte Am: 26.03.2009 23:00:28 Gelesen: 169148# 27 @  
@ Concordia CA [#25]

Hallo Jürgen,

hier eine Nachnahme aus 1965. Auch hier eine Postsache (Nachnahme), die per Einschreiben versandt wurde.



Der Nachnahmebetrag ist im Gegensatz zu Deinem Beleg handschriftlich. Ich teile Deine Einschätzung hinsichtlich des Eindruckes wegen gleichlautender Beträge. Zeitlich ordne ich gemäß Druckvermerk Deinen Beleg den Jahren 1982/1983 zu: Druckvermerk Ag 114 86 82 + 10 21, wobei die 82 für das Druckjahr steht. Das Druckjahr lässt sich auch bei meinem Beleg so feststellen (G. Surlé KG Berlin 508 BfG 067/ 48 / 64 95), wobei die 64 für das Druckjahr steht.

Der Versand von Nachnahmen per Einschreibsendung dürfte rein aus buchungstechnischen Gründen erfolgt sein. Nachnahmen wurden bei dem Aufgabepostamt wie gewöhnliche Postsendungen behandelt und nicht besonders erfaßt. Lediglich bei der Bestimmungspostanstalt wurden Nachnahmen beim Eingang mit ihrem Betrag im Annahmebuch eingetragen.

Die Aufgabepostanstalt hatte keinen Nachweis der Sendungsaufgabe und konnte den erwarteten Geldeingang nicht überwachen. Als nachzuweisende Postsendung (Paket, Wert- oder Einschreibsendung) versandt, erschien die Nachnahme auch in den Büchern des Absendepostamtes. Nachnahmen von Postämtern als Postsachen versandt, dürften daher in der Regel als nachzuweisende Sendungen (meist Einschreiben oder Paket) anzutreffen sein.

Gruß
Manfred
 
AhdenAirport Am: 03.04.2009 18:09:54 Gelesen: 169072# 28 @  
@ Postgeschichte [#92]

Gibt es zu den beiden von Dir genannten Verfügungen ein Datum, mit dem sie wirksam wurden?

Ausserdem hast Du mich dankenswerterweise daran erinnert, dass ich in [#65] noch einen Beleg versprochen habe, was ich hiermit nachholen möchte: Aufgeben in Charlottenburg, dort um 2 Uhr nachts entwertet und noch am selben Morgen in NW 40 zugestellt.



Dazu das bisher früheste Datum eines Lagerfriststempels aus meiner nicht so umfangreichen Sammlung: Entwertet mit einem Maschinenstempel des PA SW 11 am 14.8.28, zugestellt vom PA Wilmersdorf am 15.8.



Zuletzt noch ein handschriftlich korrigierter Stellfehler vom PA 21.



Grüße aus Berlin,
joey
 
Postgeschichte Am: 03.04.2009 18:32:04 Gelesen: 169064# 29 @  
@ joey [#28]

Hallo Joey,

vielen Dank für die Abbildungen. Besonders schön finde ich den Stempel mit Ortsangabe (1. Beleg) und die handschriftliche Änderung im Lagerfriststempel des 3. Beleges.

Dann wollen wir mal abwarten, wie lange Dein "frühester" Lagerfriststempel besteht. :-)) Die von mir aufgeführten Verfügungen aus dem Amtsblatt des Reichspostministeriums von 1927 (#24) nennen kein exaktes Datum. Veröffentlicht wurden die Verfügungen in der Nr. 80 vom 9.9.1927 (Vfg. 366) und Nr. 115 vom 28.12.1927 (Vfg. Nr. 518). Da es im Jahre 1927 schon Versuche mit diesem Stempel gegeben hat, dürften Fristenstempel in der Dreiecksform schon von Beginn des Jahres 1927 an zu finden sein.

Gruß
Manfred
 
bernard Am: 12.04.2009 17:19:28 Gelesen: 168985# 30 @  
Hallo

Ich habe eine Paketkarte aus Breslau nach Memel im Jahre 1922. Ich verstehe nicht ganz gut was mit Lagergebühr betrifft.

Ich sehe solche Stempel:

Vorderseite:
Breslau 28 4 22 11 12 V
Memel 2 5 22 4 5 N (Ankunft in die Post?)
Rückseite:
zwei Briefmarken (1,50 M) aus Memelgebiet mit Stempel 3 5 22 10 11 V
Handschrift:
Lagergebühr von 2-8.5 22
3,75 Frist verlängert vom 10-15. R 15/5

Vorderseite:
ein Papier mit Handsschrift:
(??verlängert) Frist
L. 3,75 M R/15/5
ein anderes Papier gibt es darunter.

Wer kann mir helfen?

Was kostet für Lagergebühr im Jahre 1922? Wann und wo und von wem wurden die Marken geklebt? Wann wurde endlich das Paket genommen und bezahlt? Was passierte mit der zweiten Gebühr?

Vielen Dank

bernard


 
Stefan Am: 12.04.2009 19:35:29 Gelesen: 168973# 31 @  
@ bernard [#30]

Ich versuche zumindest einen Teil deiner Fragen zu beantworten:

Breslau 28 4 22 11 12 V
Memel 2 5 22 4 5 N (Ankunft in die Post?)


Aufgabe des Paketes am Freitag, 28.04.1922 in Breslau
Ankunft im früher zum Deutschen Reich gehörigen Memel (1922 unter französischer Verwaltung, daher Ausland und zollpflichtig) am Dienstag, 02.05.1922 (29.04.22 ein Sonntag und 01.05.22 ein Feiertag = "1. Mai")

Das Paket wurde am 02.05.22 im Hauptpostamt (?) von Memel eingeliefert und die Paketkarte an dem Tag dem Empfänger zugestellt. Mittels Paketkarte konnte der Empfänger das Paket im Postamt gegen Abgabe der Paketkarte abholen. Die Lagerfrist lief am 08.05.22 ab (7 Werktage, inklusive Samstag, den 06.05.22) und wurde (auf Wunsch des Empfängers?) auf den 15.05.22 verlängert.

Unter dem Aufkleber "Breslau 22 / Paketpostamt" ist ein dreieckiger orangefarbener Nachnahmeaufkleber zu sehen. Das Porto betrug 18,00RM Beförderungsgebühr (bis 7,5kg über 75km Entfernung) für ein normales Paket dieser Gewichtsgröße + 1,50RM Vorzeigegebühr. Für ein erneutes Vorzeigen wurde erneut 1,50RM Gebühr erhoben (daher die Marken von Memel für 1,50RM?).

Handschift:
Lagergebühr von 2-8.5 22
3,75 Frist verl¨ngert vom 10-15. R 15/5
Vorderseite:
ein Papier mit Handsschrift:
(??verlängert) Frist
L. 3,75 M R/15/5
ein anderes Papier gibt es darunter.


Da muss ich passen.

Alles in allem eine sehr interessante Paketkarte. ;-)

Gruß
Pete
 
bernard Am: 13.04.2009 17:51:26 Gelesen: 168937# 32 @  
Vielen Dank Pete!

Alles ist noch nicht so klar. Ich hatte nicht gedacht dass 1,50M auch ein Vorzeigegebühr sein könnte.

Denkst du dass die Karte zum ersten Mal am 2. Nachmittag dem Empfänger zugestellt wurde oder nur am 3., wenn die Memel Briefmarken gestempelt wurden?

Kann 1,5M auch ein Lagergebühr sein? Ich habe keine Idee wo ich die Postgebühren für Paketlager finden könnte. Eine Woche ist immer Gratis ?

Tatsächlich eine schöne, komplizierte Karte!

Ich warte auf andere Ideen!

bernard
 
Stefan Am: 13.04.2009 17:59:01 Gelesen: 168935# 33 @  
@ bernard [#32]

Alles ist noch nicht so klar. Ich hatte nicht gedacht dass 1,50M auch ein Vorzeigegebühr sein könnte.

Denkst du dass die Karte zum ersten Mal am 2. Nachmittag dem Empfänger zugestellt wurde oder nur am 3., wenn die Memel Briefmarken gestempelt wurden?

Kann 1,5M auch ein Lagergbühr sein? Ich habe keine Idee wo ich die Postgebühre für Paketlager finden könnte. Eine Woche is immer Gratis?


Ich habe als Grundlage zur Portostufenermittlung den Infla-Band Nr. 12 "Deutsches Reich / Die Tarife für Brief- und Paketpost vom 1.7.1906 bis 31.12.1923" genutzt. In dem Buch wird für den gesuchten Zeitraum der Betrag von 1,50RM als Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen genannt. Ich lese nichts von einer Lagergebühr, schließe allerdings dessen mögliche Existenz 1922 nicht aus.

Zumindest heute ist die Lagerung eines Paketes gratis (ebenfalls 7 Werktage).

Tatsächlich eine schöne, komplizierte Karte!

Auf jeden Fall für meinen Geschmack keine Nuss, die sich so einfach knacken lässt. ;-)

Dies macht die Karte allerdings auch umso interessanter!

Gruß
Pete
 
BD Am: 13.04.2009 18:26:19 Gelesen: 168927# 34 @  
@ bernard [#32]

Die Lagergebühr betrug ab dem 1.1 1922 pro Tag 75 Pfennige und wurde nicht mit Marken abgerechnet.

Die Vorzeigegebühr für erneute Zustellung der Nachnahmesendung, wie Pete schon schrieb, 1,50 Mark.

Ist das Datum 3.5. auf den Memelmarken, ich würde eher zum 9.5. tendieren ? Und bitte nochmals am Original schauen, über Aushändigung auf der Rückseite, steht da: Frist verlangt, Unterschrift, 3/5.

Auf jeden Fall eine harte Nuß.

Mit besten Grüßen BD



 
Postgeschichte Am: 13.04.2009 23:07:37 Gelesen: 168878# 35 @  
@ bernard [#30]

Hallo Bernard,

Pete [#31] hat zur Lösung des Problems einen ersten Ansatz, BD [#34] die rechtlichen Voraussetzungen zur Erklärung der Lagergebühr präsentiert. Vielleicht führen meine Ansichten zur Lösung des Problems.

Das Paket ist am 2. Mai 1922 beim Postamt eingegangen. Die Benachrichtigung ist dem Empfänger am gleichen Tag oder am 3. Mai zugegangen. Zumindest hat er am 3. Mai 1922 um eine Zahlungsfrist gebeten, dies ist aus dem Vermerk auf der Rückseite der Paketkarte lesbar. Für die Vorzeigung wurden 1,50 Mark erhoben und in Form von Briefmarken auf der Rückseite angebracht (Stempel müsste -3.5.22 10-11V. lauten). Am 9.5.22, dem Tag der wiederholten Vorzeigung, zahlte der Empfänger die Lagergebühr von 3,75 Mark, sowie die 1,50 Mark für die zweite Vorzeigung und verlangte abermals Frist bis 15.5.1922. Diese Berechnung müsste auf dem unteren Zettel ersichtlich sein, warne aber davor, den oberen abzulösen, da die Schrift verlaufen könnte!

Die Berechnung der ersten Lagergebühr:

Eingang des Paketes am 2.5.1922
Vorzeigung der Nachnahme am 3.5.1922
Lagerfrist vom 4.5. - 8.5.22 (5 Tage x 0,75 = 3,75 Mark)
Der Tag des Einganges und der Ausgabe bzw. wiederholte Vorzeigung zählen nicht mit.

Am 9.5. muß die zweite Vorzeigung erfolgt sein. Der untere Zettel auf der Vorderseite wird den richtigen Tag enthalten. Ohne Kenntnis dieses Tages lässt sich, da auch der Aushändigungstag nicht angegeben ist, die exakte Berechnung der weiteren Lagergebühr nur anhand des Berechnungsbeispieles nachvollziehen:

Ausgehend von der zweiten Vorzeigung am 9. Mai hätte die Lagerfrist vom 10.5. an begonnen (Vermerk auf der Rückseite zeigt 10.5. als Beginn der Lagerfrist?) und am 14.5. geendet (5 Tage x 0,75 Mark). Das Paket wäre dann am 15.5. an den Empfänger nach Zahlung der Lagergebühr von 3,75 Mark und sofern angefallen 1,50 Mark für die erneute Vorzeigung ausgehändigt worden.

Die Berechnung der zweiten Lagergebühr:

2. Vorzeigung am 9.5.1922
Lagerfrist vom 10.5. - 14.5.22 (5 Tage x 0,75 = 3,75 Mark)
Auch hier zählen die wiederholte Vorzeigung bzw. Ausgabe der Nachnahme nicht mit.

Dies dürfte m.E. die Erklärung der Lagergebühr sein. Vielleicht kannst Du anhand des Originals weitere Einzelheiten aus dem abgedeckten Gebührenzettel oder den handschriftlichen Vermerken erkennen.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Beleg.

Gruß
Manfred
 
BD Am: 14.04.2009 13:57:28 Gelesen: 168849# 36 @  
Hallo Postgeschichte

danke für die vorzügliche Erläuterung dieser schwierigen Paketkarte.

Eine Erläuterung für alle zur erneuten Vorzeigung.

Das "Frist verlangt" und somit das erneute Vorzeigen der Nachnahmesendung war ab dem 1.4.1921 mit einer extra Gebühr belegt worden. Diese war sofort bei der ersten Vorlegung gleich Zustellung (die schon der Absender bezahlt hatte), für die weitere (meist 7 Tage später), zu bezahlen.

Der Empfänger hatte also 3 Möglichkeiten:

- den Nachnahmebetrag zu bezahlen und die Sendung in Empfang zu nehmen
- eine Frist zur Bezahlung zu verlangen, wobei er dann sofort die Gebühr für die nächste Zustellung zu entrichten hatte.
- die Annahme zu verweigern, wobei dann die Sendung sofort retour an den Absender ging.

Mit besten Grüßen BD


 
bernard Am: 18.04.2009 10:55:49 Gelesen: 168784# 37 @  
Vielen Dank an Alle !

Ich hatte keinen Zugang zu Internet bis heute. Ich bitte um Entschuldigung für meine spät kommende Antwort.

Ich kannte Philaseiten nicht bis letzte Woche. Das ist wunderschön so viele verfügbare Fachleute zu treffen.

Alles ist jetzt klar mit einer Ausnahme:

Eine erste erneuerte Vorzeigegebühr wurde am 3. Mai mit Briefmarken bezahlt. Es ist ganz klar 3.5 im Stempel. Wenn eine zweite Frist gebeten wurde, sollte nicht der Empfänger noch einmal 1,50 M für eine dritte Vorzeigegebühr zahlen? Ich verstehe nicht warum eine zweite Reihe von Memel Briefmarken zu 1,50 M auf der Karte nicht zu sehen ist.

Ich werde in Essen für IBRA sein. Meine Sammlung über Memelgebiet ist dort gezeigt. Ich werde sicher diese Karte mitbringen. Ich würde gerne dort mehr diskutieren.

Grüssen

bernard


 

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