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Thema: Auktionen: Lose erwerben im Nachverkauf
usplateblocks Am: 28.09.2017 17:40:32 Gelesen: 3388# 1 @  
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die vielleicht ein bisschen in die Juristerei rein geht.

Wenn ich bei einem Auktionshaus im Nachverkauf einer Auktion für ein bestimmtes, bei der eigentlichen Auktion nicht verkauftes Los, einen Betrag biete, der 10% unter dem Ausruf ist - also konform mit den Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses - ist dann mein Bieten ein "Gebot" oder eine "Bestellung" ?

In den Versteigerungsbestimmungen steht: "Die Versteigerungsbedingungen gelten auch sinngemäß für den Nachverkauf".

Vielleicht findet jemand Antworten ? Danke und allen ein schönes Wochenende.
 
bovi11 Am: 28.09.2017 17:57:05 Gelesen: 3376# 2 @  
@ usplateblocks [#1]

Die Nebenkosten kommen hinzu, so, als hättest Du in der Auktion den Zuschlag bekommen.

Grüße

Dieter
 
usplateblocks Am: 28.09.2017 18:28:42 Gelesen: 3354# 3 @  
Hallo bovi11,

danke erst einmal für Deine Zeilen.Es geht jedoch nicht um die Kosten eines Auktionserwerbs, sondern um die Frage, ist es ein "Gebot" oder eine "Bestellung", wenn ich beim Auktionshaus im Nachverkauf eine Summe - die konform mit den Versteigerungsbedingungen einher geht - auf eine Los Nr. biete?

Das AH ist der Meinung, biete ich direkt zur Auktion (egal auf welchen Weg), dann ist das ein Gebot.

Dagegen ist das Bieten einer Summe im Nachverkauf auf ein Los nur eine "Bestellung", so dass also zum Zeitpunkt der "Bestellung" noch nicht gesagt werden kann, ob man das Los erhält oder nicht.

MfG, udoscanadian.
 
bovi11 Am: 28.09.2017 18:41:16 Gelesen: 3345# 4 @  
@ usplateblocks [#3]

Im Ergebnis ist das gleich.

Für den Nachverkauf ist üblicherweise ein bestimmter Zeitablauf festgelegt.
Gibt nun jemand ein Untergebot ab und später bietet ein anderer den genannten Limitpreis, bekommt der später Bietende den Zuschlag. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Versteigerung i.S.v. § 156 BGB.
 
Benjamin Voigt Am: 28.09.2017 20:04:41 Gelesen: 3307# 5 @  
Nachverkaufsbestellungen werden der Reihe nach bearbeitet. Da es sein kann das schon jemand vorher eine Willenserklärung abgegeben hat das Los zu kaufen kann man am Telefon dem jeweiligen Kunden nicht direkt ein Los zuschlagen.

Eine Rechnung wird am Ende dann geschrieben wenn die Lose zusammen gestellt sind - und im Nachverkauf erhält der schnellste den Zuschlag - aber wie gesagt da man nicht alle Lose die geordert werden ob online Fax per Brief oder Telefon im Kopf hat macht man keine Zusage.

Das ist eigentlich bei allen deutschen Auktionshäusern so.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin
 
Meinhard Am: 28.09.2017 20:16:54 Gelesen: 3289# 6 @  
@ Benjamin Voigt [#5]

Eine Rechnung wird am Ende dann geschrieben wenn die Lose zusammen gestellt sind - und im Nachverkauf erhält der schnellste den Zuschlag - aber wie gesagt da man nicht alle Lose die geordert werden ob online Fax per Brief oder Telefon im Kopf hat macht man keine Zusage.

Das ist eigentlich bei allen deutschen Auktionshäusern so.


Nein, dass ist nicht bei "allen" Auktionshäusern so. Ich habe vorige Woche ein Los per Telefon im Nachverkauf erworben und das Auktionshaus bzw. sogar der Inhaber, hat sehr wohl das Los dann per Telefon zugeschlagen. Die Rechnung erfolgte dann per Mail und per Vorauskasse. Das Los habe ich in der Zwischenzeit bereits erhalten - innerhalb 1 Woche war alles erledigt.

MfG
Meinhard
 
Benjamin Voigt Am: 28.09.2017 21:38:16 Gelesen: 3245# 7 @  
@ Meinhard [#6]

Daher hab ich "eigentlich" geschrieben, sicherlich gibt es dazu einzelne Ausnahmen.

Benjamin
 
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