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Thema: Portofreie Belege innerhalb des DÖPV
Magdeburger Am: 24.11.2017 17:16:08 Gelesen: 4620# 1 @  
Liebe Sammelfreunde,

portofreie Belege innerhalb einer Posthoheit gab es sicher recht viele. Innerhalb des DÖPV wurde die Portofreiheit recht stark eingeschränkt. So bin ich immer auf der Suche solche Belege.



Als letztes ging mir diese Portofreie Justiz Sache vom 07.06.1856 von Magdeburg "An die Polizei Verwaltung zu Soden Kreis Allendorf a. d. Weser" ins Netz. Der Justizbeamte Kautz bestätigte die Portofreiheit mit seiner Unterschrift.

Wie siegelseitig zu sehen ist, stammt sie vom Staats-Anwalt Magdeburg. Auch ist der Laufweg über Frankfurt/Main - Cassel - Allendorf sehr schön dokumentiert.
Leider ist kein Inhalt mehr vorhanden.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
hopfen Am: 24.11.2017 22:36:17 Gelesen: 4589# 2 @  
@ Magdeburger [#1]

"Auch ist der Laufweg über Frankfurt/Main .."


Wieso 1856 von Kassel mit Umweg über Frankfurt dann erst nach Bad Soden-Allendorf?

fragt sich mit phil. Gruß
Horst
 
Max78 Am: 24.11.2017 23:35:42 Gelesen: 4579# 3 @  
@ hopfen [#2]

Servus Horst,

das ist eine sehr gute Frage! Ich könnte mir vorstellen, dass man versehentlich (Bad) Soden am Taunus anpeilte, somit fehlgeleitet wurde. Ulf hat ja bestimmt gute Unterlagen für so etwas, wobei man bei einer portofreien Sendung natürlich nicht "taxieren" kann. ;-) Aber eventuell findet man dort die Schreibweise von Sooden zu jener Zeit. Wenn auch mit zwei "O", dann könnte diese Theorie ggf. richtig sein, weil teilweise fehlerhaft adressiert.

mit Grüßen Max
 
Magdeburger Am: 25.11.2017 07:32:39 Gelesen: 4557# 4 @  
@ hopfen [#2]

Hallo Horst,

warum der Brief den Umweg über Frankfurt/Main machte, darüber kann trefflich spekuliert werden. Der Zielort ist genau definiert worden, so dass es eigentlich eindeutig war, wohin er laufen sollte. Vielleicht ist er trotz alledem im falschen Briefbeutel gelandet und lief somit im geschlossenen Transit erst einmal bis Frankfurt/Main.

Jedenfalls läßt sich an den Stempeln erkennen, wann er wo war.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Max78 Am: 25.11.2017 10:45:12 Gelesen: 4540# 5 @  
fehlerhaft definiert, nicht genau definiert. Da braucht man nicht viel spekulieren, sondern einfach nur lesen können, mfg

eine gütige Frage: wieso wurde erneut ein Beitrag von mir geändert und die Bilder und Erklärungen rausgenommen ???? Ich gebe mir die Mühe, etwas zu erläutern und dann wird alles gelöscht, ausser der obere Satz (kursiv), den ich so nicht stehen gelassen habe! Er kommt auf diese Weise einfach überheblich rüber, was ich vermeiden möchte!

Also das Ganze von vorne: In einem Ausschnitt einer Tagung des Kurhessischen Landtags von 1852/54 findet man die Unterscheidung von Sooden und Soden schon im Gedruckten:



Auch in der Deutschen Real-Enzyclopädie von 1860 wird der Unterschied sehr gut erläutert. 1. ist Soden falsch geschrieben, da nur ein "o" und eine Verwechslung mit Soden am Taunus liegt auf der Hand (nächst Frankfurt). 2. hätte die Stadt Allendorf vor Sooden stehen müssen, was durch den Ankunftstempel verdeutlicht wird, da Sooden zu jener Zeit ein kleiner Flecken war. Es ist somit kein Wunder, dass die portofreie Sendung erst fehlgeleitet wurde.

mfg Max
 
Richard Am: 25.11.2017 17:19:58 Gelesen: 4503# 6 @  
@ Max78 [#5]

Hallo Max,

von der Redaktion wurden weder Texte noch Abbildungen aus Deinem Beitrag entfernt - ganz sicher - es gab ja auch keinen Grund dazu.

Schöne Grüsse, Richard
 
Max78 Am: 25.11.2017 17:28:44 Gelesen: 4499# 7 @  
@ Richard [#6]

Hallo Richard,

das verstehe ich nicht, ich hatte genau dieses Bild und einen Link zu dem Buch in den vorigen Beitrag gesetzt und noch über die Entfernungen etwas geschrieben. Wie kann das sein, dass plötzlich alles weg war und nur der überheblich klingende Satz stehen geblieben ist. Ich habe danach nicht mehr am Computer gesessen. Na ja, äusserst merkwürdig, aber danke Dir, dass Du diesbezüglich so schnell Bescheid gegeben hast.

lg Max
 
Magdeburger Am: 26.12.2017 15:56:43 Gelesen: 4263# 8 @  
Liebe Sammelfreunde,

einen Beleg, den ich sicher schon einmal gezeigt habe:



Dieser stammt vom 07.12.1866 und lief von Magdeburg "An die königlich sächsische Kreis Direction zu Leipzig" du ist als "Portofreie königliche Dienstsache" declariert.



Der Kopf des Briefes bedarf keine weitere Erläuterung und der Text darunter sagt alles aus:

Die unverehelichte Minna Teichmann aus
Pegau, 27 Jahre alt, ist durch Erkenntniß des Königlichen
Polizei Gerichts hier vom 5. d. Mts. wegen Landstreicherei
zu einer Woche Gefängnis verurtheilt worden. Vor-
aussichtlich wird gegen dieselbe Seitens der königlichen
Regierung hier auch die Landesverweisung beschlossen
werden. Die Königliche Kreis=Direction ersuche
ich demnach ergebenst um rechtbalde gefällige Benach-
richtigung: ob die Ortsangehörigkeit des p Teichmann
in Pegau resp: die Heimaths-Berechtigung derselben
dort anerkannt wird, ev. ob und welche Bedenken
der Dorthinweisung derselben etwas entgegenstehen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Magdeburger Am: 04.04.2019 16:50:28 Gelesen: 3076# 9 @  
Liebe Sammelfreunde,

nachfolgende Hülle ist mir ins Netz gegangen.



Am 18.09.1867 wurde von der Königlichen Preussischen Ober-Post-Direction Magdeburg, wie siegelseitig erkennbar, ein Brief "An die Königlich Sächsische Hochlöbliche Ober=Post=Direction in Leipzig" gesendet.

Natürlich war es als Postsache auch innerhalb des DÖPV portofrei.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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