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Thema: Einschreiblabel verstößt gegen Weltpostvertrag
inflamicha Am: 16.12.2017 13:33:43 Gelesen: 16182# 1 @  
Hallo,

ich habe zwar schon hunderte Beiträge in diesem Forum geschrieben, aber dies ist das erste Thema welches ich selbst eröffne.

Nach etlichen Wochen erhielt ich heute diesen Einschreibbrief zurück:



Die Deutsche Post-AG benutzt also R-Label die nicht UPU-konform sind und bei denen die Gefahr besteht dass Briefe mit diesen Labeln an den Empfänger zurückgehen- so wie hier ein Einschreibbrief nach Dänemark. Ich erinnere mich dunkel vor kurzem so etwas in einer Fachzeitschrift gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr wo. Ist so etwas schon einmal jemandem von euch untergekommen?
Das beste ist ja: Ich darf den Brief nochmals frankieren und erneut auf den Weg bringen, obwohl die DPAG dieses Label selbst aufgeklebt hat. Oder gibt es einen anderen Weg?

Ein schönes 3. Advent-Wochenende wünscht

Michael
 
18609 Am: 16.12.2017 13:41:45 Gelesen: 16178# 2 @  
Ich könnte mir vorstellen, das der Fehler bei der Filiale liegen könnte, es gibt ja verschiedene Label.

Sicher kann Jürgen (Journalist) als AGB Prüfer dazu etwas sagen.

Gruß
18609
 
Nachtreter Am: 16.12.2017 14:57:55 Gelesen: 16154# 3 @  
@ inflamicha [#1]

Sieht mir nach einem Inlands-Einschreibezettel aus. Normalerweise wird bei einem Auslandseinschreiben der Vermerk "Recommandé" vom EPOS-System zusätzlich ausgedruckt. Der Einlieferungsschein wäre auch interessant, da hier das Empfängerland (hier also "DK") vermerkt sein müßte.

Es scheint sich offensichtlich um einen Fehler / Buchungsfehler bei der Annahme zu handeln.

Viele Grüße

Nachtreter
 
Vernian Am: 16.12.2017 15:15:31 Gelesen: 16143# 4 @  
Wie auch immer es ist bzw. was auch immer hier verkehrt lief - ich kann als Postkunde nicht die Kenntnis haben was im internationalen Zustellverkehr zulässig ist und was nicht, schon gar nicht wenn es sich dabei um postinterne Vermerkformen zur Beförderung handelt. Wenn hier in der Postfiliale oder Poststelle Fehler gemacht wurden, dann muss die Post dafür gerade stehen, nicht der Kunde. Es ist eine regelrechte Unverschämtheit den Brief an den Absender mit einem derartigen Vermerk zurück zu bringen und ihn zu beschuldigen er habe etwas verkehrt gemacht.

Da würde ich scharfen Protest erheben und verlangen, das die Post(stelle) auf ihre eigenen Kosten einen korrekten Transport und Zustellung übernimmt, dafür habe ich schließlich das Beförderungsgeld (= Porto) entrichtet.

Best

Vernian
 
Jürgen Witkowski Am: 16.12.2017 15:30:15 Gelesen: 16132# 5 @  
@ inflamicha [#1]

In solchen Fällen kannst Du bei der Post eine Beschwerde einreichen. Da die Seite etwas schwierig zu finden ist, hier der Link:

https://www.deutschepost.de/de/service1/themenseiten/zustellung/telefon.html

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
bovi11 Am: 16.12.2017 15:32:19 Gelesen: 16131# 6 @  
Die "110" im Anschluß an die Einlieferungsnummer ist zuviel und auch für die Sendungsverfolgung entbehrlich.

Gibt man die Nummer

rr466966877de

ein, erhält man den Sendungsstatus:

"Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post (Frankfurter Allee 204 - 206, 10365 Berlin) bereit."

Ohne die "110" sind es die zulässigen 13 Zeichen auf dem Label.

Grüße

Dieter
 
Nachtreter Am: 16.12.2017 18:20:47 Gelesen: 16085# 7 @  
@ bovi11 [#6]

Klar bekommt man eine solche Info, das ist die des Rücklaufs!

Aber die 110 ist auch ein Zeichen für ein "Inlands-Einschreiben".

Und die Ansicht von Vernian kann ich auch verstehen. Die Post wird fast jährlich teurer, der Service bald gegen null gefahren und dann muß man sich mit so etwas rumschlagen ...

Wahrscheinlich bekommt man ein 08/15-Entschuldigungsschreiben mit Briefmarken Individuell in entsprechender Höhe. Aber etwas gegen die eigene Unfähigkeit oder für den Service zu tun, das ist absolut zu viel verlangt.

Viele Grüße

Nachtreter
 
bovi11 Am: 16.12.2017 18:30:04 Gelesen: 16080# 8 @  
@ Nachtreter [#7]

Klar ist das die Information zum Rücklauf. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß die 110 für die Sendungsverfolgung nicht erforderlich ist.

Trotzdem ist es die "110" die dazu führt, daß das Label nicht den Bestimmungen des Weltpostvertrags entspricht.
 
inflamicha Am: 16.12.2017 19:02:17 Gelesen: 16062# 9 @  
Danke euch für die bisherigen Reaktionen.

@ Nachtreter [#3]

Natürlich steht DE auf dem Einlieferungsbeleg, ich habe eben nachgesehen. Also wurde versehentlich ein Inlandslabel draufgepappt. Was soll ich da als Postkunde machen (außer gleich eigene Zettel von der Rolle draufzukleben)? Ich kriege den "fertigen" Brief ja meist nicht mehr zu sehen. Selbst wenn: Wer achtet auf solche Kleinigkeiten?

@ Jürgen Witkowski [#5]

Soll ich mich wegen 3 Euro 30 mit denen per Telefon rumärgern? Ähnliche unerfreuliche Gespräche habe ich schon geführt.

Als Philatelist freut man sich (wenigstens ein bißchen) über den außergewöhnlichen Beleg. Auch wenn ich den für meine Sammelgebiete nicht selbst brauche ist vielleicht ein anderer Sammler damit glücklich.

Gruß Michael
 
18609 Am: 16.12.2017 19:19:09 Gelesen: 16052# 10 @  
@ inflamicha [#9]

Hallo Michael,

der Einlieferungsschein beweist nun ja, dass der Fehler vom Schalterpersonal ausging, vorausgesetzt die Adresse war korrekt als Auslandsbrief zu erkennen. Die Sendung wurde wie ein Einschreiben innerhalb des Landes behandelt, das beweist der Einlieferungsbeleg.

Die beste Lösung wäre gewesen, bei der Abholung der Sendung den Beleg neu Aufzugeben, es wäre ein neuer Einschreibezettel raufgekommen und du hättest einen neuen Einlieferungsbeleg bekommen. Die Aufkleber hätte man sicher rückstandfrei abziehen können.

Eine klitzekleine Mitschuld trägst du aber auch, ich weise am Schalter immer auf eine Auslandssendung hin, desweitere hättest du gleich auf den Beleg schauen können und den Fehler feststellen. Es werden gerne mal Länderkürzel verwechselt z.B. VR China und China Taiwan.

Hinterher ist man aber immer schlauer, nun hast du einen schönen Beleg den nicht jeder hat.

Gruß
18609
 
inflamicha Am: 16.12.2017 19:29:20 Gelesen: 16046# 11 @  
@ 18609 [#10]

Wieso Mitschuld? Wie zu sehen ist der Brief durch den von mir selbst aufgeklebten blauen Luftpostaufkleber doch eindeutig als Auslandsbrief kenntlich gemacht, oder? Ich gebe täglich (meist beruflich) etliche Auslandseinschreiben auf, wenn ich da bei jedem einzeln Bescheid geben würde, dass es sich um einen Auslandsbrief handelt hätte ich hinterher Fransen am Mund ;-)
Der linke Aufkleber ist im Übrigen untrennbar mit dem Umschlag verbunden, da ist nix mit Abziehen.

Gruß Michael
 
18609 Am: 16.12.2017 19:44:48 Gelesen: 16039# 12 @  
@ inflamicha [#11]

Das ist doch nicht böse gemeint, kann ich ja verstehen. Dennoch unterscheiden sich die Einlieferungsbelege, da hätte man es sehen müssen.

So, nun ist aber Schluss mit Schuldzuweisungen :-)
18609
 
Journalist Am: 18.12.2017 00:22:05 Gelesen: 15922# 13 @  
Hallo an alle,

wie schon weiter oben von dem einen oder anderen richtig vermerkt wurde, steht hinter der Kennung für Deutschland (DE) noch 110. Bei diesen Labeln, bei denen hinter der Länderkennung noch eine weitere 3-stellige Zahl steht, handelt es sich um inländische Label, die normalerweise nicht ins Ausland benutzt werden dürfen.

Richtig ist auch, das hier die Annahmekräfte beim Buchen des Einschreibens aus Versehen oder aus Faulheit oder ... den Beleg falsch im System erfasst haben. Als Ergebnis kam natürlich ein Inlandseinschreibelabel raus.

Leider gibt es nun 2 Länder (Frankreich und Dänemark), die diese Label beanstanden und zurück schicken an die Deutsche Post und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwand entstehen. Aus diesen Gründen wurden im IPZ diese 2 Länder für diese Label gesperrt bzw. die Software so eingestellt, das diese erst gar nicht nach Frankreich oder Dänemark gelangen können.

Da die Post nicht eigenmächtig eine Einschreibnummer ändern kann, denn dann würde beispielsweise die Sendungsverfolgung unterbrochen, muß der Beleg an den Absender zurück gehen, damit dieser, selbst eine neue passende Einschreibnummer anbringt oder anbringen lässt und so die Sendungsverfolgung weiter möglich ist.

Das Porto wird ja diesbezüglich anerkannt, es sei den, der Kunde hat auch noch zu wenig gezahlt. Dann müsste er noch die Differenz zahlen und der Brief könnte mit einem passenden Auslandseinschreibelabel mit 13 Stellen (d.h. beispielsweise RR + 9 Zahlen + DE = 13 Stellen wieder auf die Reise geschickt werden, indem das alte falsche Label überklebt werden würde.

Im Tracking System werden diese Belege mit dem entsprechenden Grund (falsches Einschreibelabel) hinterlegt und vom IPZ an den Absender zurück geschickt.

Generell dürfen Auslandseinschreibelabel seit etwa 2 Jahren wegen Nachentgelt zurück geschickt werden. Dies wird dann auch im Trackingsystem hinterlegt und selbst wenn der Zusteller den Beleg ohne Quittierung aushändigt, kann deshalb niemand Schadensersatz verlangen.

Glücklicherweise handelt es sich bei den zu beanstandenden Sendungen nicht um große Mengen und glücklicherweise sind andere Länder nicht so empfindlich, wie Frankreich und Dänemark.

Ich hoffe ich habe damit etwas zur Klärung beitragen können.

Viele Grüße Jürgen
 
inflamicha Am: 18.12.2017 09:32:28 Gelesen: 15880# 14 @  
@ 18609 [#12]

Das ist doch nicht böse gemeint, kann ich ja verstehen.

Habe ich auch nicht so verstanden, keine Bange. ;-)

@ Journalist [#13]

Hallo Jürgen, danke für deinen Beitrag.

Gruß Michael
 
18609 Am: 18.12.2017 11:17:11 Gelesen: 15862# 15 @  
@ Journalist [#13]

Hallo Jürgen,

das mit dem wieder versenden am Schalter habe ich ja auch angegeben, leider ist das ja nicht möglich, da die Aufkleber nicht rückstandsfrei ablösbar sind. Hier wäre es sich besser diese Sendungen mit einem Informationsschreiben einzutüten, wie eine beschädigte Sendung. Aber bei dieser Variante verdient die Post ja nichts. :-)

Gruß
18609
 
Journalist Am: 18.12.2017 12:16:33 Gelesen: 15836# 16 @  
@ 18609 [#15]

Hallo 18609,

ja das das Infolabel nicht abziehbar ist, ist natürlich nicht so toll. Man könnte es mit einem blanko-Schalterlabel überkleben, falls man ein solches aus dem Drucker bekommt oder einem anderen blanko-Label. Vielleicht muss man diese Label auch teilweise noch auf ein gelbes Blankolabel kleben, das abziehbar ist :-) - mal sehen. :-)

Viele Grüße Jürgen
 
Baber Am: 18.12.2017 14:06:38 Gelesen: 15807# 17 @  
Es ist eigentlich unglaublich. Europa soll immer weiter zusammenwachsen und die nationalen Postsysteme entwickeln sich immer weiter auseinander. Wir waren schon einmal viel weiter. Es war einmal ein Zeichen für ein vereintes Europa, dass der Standardbrief innerhalb Europas zum jeweiligen Inlandsporto verschickt werden konnte. Leider schon lange wieder Geschichte.

Und nun haben wir scheinbar ein Einschreibelabel, dass nur in Deutschland gültig ist und auch wenn das richtige verklebt ist, die Sendungsverfolgung ist nur bis zur deutschen Grenze möglich. Wenn die Einschreibesendung aus dem Ausland kommt, muss extra ein neues deutsches Label aufgeklebt werden, weil das Absendelabel angeblich nicht lesbar ist.

Hier könnte noch viel sinnvolle Arbeit der EU geleistet werden anstatt Gurken und Äpfel zu normen.

Gruß
Bernd
 
Journalist Am: 18.12.2017 18:48:22 Gelesen: 15746# 18 @  
Hallo Bernd,

eventuell habe ich mich ungeschickt ausgedrückt oder Du hast etwas falsch verstanden.

Beim Eingang im jeweiligen Land werden alle Einschreiben erneut gescannt. Wenn nun ein deutsches Einschreiben in Frankreich gescannt wird, das nicht dem Standard 13 Stellen entspricht gibt es scheinbar irgendwelche Probleme in Frankreich bzw. Dänemark, da der Scan einen 16-stelligen Datensatz liefert und daher vermutlich einen Fehler meldet.

Die Franzosen oder Dänen könnten nun natürlich den Einschreibstrichcode manuell nur bis zum DE eingeben, dann wäre alles ok - das wollen die scheinbar nicht oder ... ? und beanstanden daher diese Sendungen.

Selbstverständlich ist seit circa einem Jahr die Sendungsverfolgung weltweit mit dem standardisierten 13-stelligen Code ohne Umlabeln beim Inland (Eingang) möglich. Es gibt nur extrem wenige Länder, die hier noch keine standardisierten UPU-konformen Einschreibelabel benutzen.

Viele Grüße Jürgen
 
18609 Am: 18.12.2017 18:57:49 Gelesen: 15740# 19 @  
Hallo,

noch eine kleiner Ergänzung zu Jürgen.

Es kommt tatsächlich noch vor, dass bei uns zusätzliche Label ergänzt werden, der Grund ist aber, dass so ein Einschreiben zu einem Einwurf Einschreiben gemacht wird, was anders nicht möglich wäre.

Gruß
18609
 
johanneshoffner Am: 18.12.2017 19:09:28 Gelesen: 15729# 20 @  
Das ist doch ein schöner Beleg, ich würde ihn sofort in meine Sammlung nehmen.

Sollte jemand einen Einschreibebrief aus der Inflazeit haben, der wegen formalen Mängeln aus dem Ausland zurückkam, wäre das eine postgeschichtliche Rarität. Also mein Vorschlag: Mit Freude einordnen, 80 Jahre warten, dann wird jemand eine grosse Freude haben.

Mit ist etwas ähnliches passiert: Ein Einschreiben aus der Schweiz nach Deutschland hat den Inlandseinschreibekleber bekommen und ich konnte den Brief nicht mehr verfolgen. Zum Glück hat der Empfänger mir den Erhalt bestätigt. Hier wüsste ich gerne, ob es auch irgendwelche interessanten Vermerke gab.

Viele Grüsse,

Johannes
 
jmh67 Am: 19.12.2017 05:49:04 Gelesen: 15657# 21 @  
@ Baber [#17]

Das hat kaum etwas mit der EU zu tun, sondern eher mit der CEPT und dem Weltpostverein. Aber da ist auch schon einiges im Argen, man denke an die Einschränkungen bei Verkauf und Einlösung Internationaler Antwortscheine in verschiedenen Ländern.

-jmh
 
Baber Am: 19.12.2017 11:29:22 Gelesen: 15621# 22 @  
@ Journalist [#18]

Hallo Jürgen,

wenn Du sagst, dass der international gültige R-Zettel 13-Stellen haben sollte, dann hat Österreich auch keinen, denn dieser hat nur 12 Stellen: R045530795AT.

Mit einem Einschreiben mit dieser Nummer hatte ich am 9.9.2017 eine Tauschsendung an einen Sammlerfreund in Algerien verschickt. Der Brief ist vor 3 Wochen doch noch wohlbehalten bei ihm angekommen.

Als ich in der Zwischenzeit nachforschen wollte, bekam ich als Antwort, dass der Brief am 12.9. an die ausländische Postverwaltung übergeben wurde. Eine solche Auskunft ist natürlich wenig hilfreich.

Gruß
Bernd
 
18609 Am: 19.12.2017 11:38:24 Gelesen: 15618# 23 @  
@ Baber [#22]

Hallo Bernd,

aus der Praxis in Deutschland kann ich sagen, das die Anzahl der stellen nicht alles sein können. Ich habe täglich mit vielen ausländischen Einschreiben zu tun, teilweise ist die Anzahl der stellen auch länger als 13, der Scanner ließt die Label aber auch, selbst wenn es nicht klappt übernimmt er diese bei manueller Eingabe.

Wenn eine Sendung in dem Empfängerland kein neues Label bekommt kannst du auch auf der Seite des Empfängerlandes den Sendungsstatus ersehen, teilweise geht das auch mit der deutschen Nummer, auch wenn die Sendung umgelabelt wurde.

Gruß
18609
 
Richard Am: 18.01.2018 09:52:26 Gelesen: 14643# 24 @  
Lieber Leser,

ich möchte auf einen ganzseitigen Beitrag von Karlheinz Walz in der DBZ 22/2017 vom 13.10.2017 aufmerksam machen:

Nicht jedes Barcode-Label auf auf einen Auslands-R-Brief - DREI ZIFFERN ZU VIEL - Verstoß gegen Weltpostvertrag[/N]

Schöne Grüsse, Richard
 
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