Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Auktionen: Korrekte Beschreibungen der Auktionslose
dietbeck Am: 03.01.2018 11:04:08 Gelesen: 5339# 1 @  
Mangel auf Brief ?

Hallo,

ich habe einen Brief bei einem Auktionshaus ersteigert, der die angehängte Rückseite hat. Diese war so nicht erwähnt oder beschrieben, sprich die raue Öffnung bzw der fehlende "Ausschnitt" wurde gar nicht erwähnt. Sieht so aus, als sei hier eine Adresse entfernt worden ?

Ist so etwas als wertmindernd anzusehen und hätte erwähnt werden sollen ? Der Brief ist von 1871.

Der Brief ist auch insgesamt leicht fleckig, was in der Abbildung auch nicht zu sehen war, aber es ist auch ein entsprechend alter Brief.

Danke für Meinungen.

dietbeck


 
22028 Am: 03.01.2018 11:58:45 Gelesen: 5301# 2 @  
Erwähnen sollte man als Verkäufer solche Mängel schon. Was sagt denn das Auktionshaus dazu?
 
dietbeck Am: 03.01.2018 12:32:59 Gelesen: 5272# 3 @  
@ 22028 [#2]

Das Auktionshaus sagt folgendes:

"wir versteigern 150 Jahren alte gebrauchte Güter.

Dass ein verschlossenes Couvert, wie auch immer, geöffnet sein muss, ist eine Selbstverständlichkeit, es handelt sich nicht um einen modernen FDC.

In meinen Augen ist dies kein Mangel, aber wenn Sie mit dem Brief nicht glücklich werden, senden Sie ihn mir zurück."


Ich bin geneigt den Brief zurückzugeben.
 
18609 Am: 03.01.2018 12:45:22 Gelesen: 5259# 4 @  
@ dietbeck [#3]

Hallo,

das ist kein Öffnungsmangel, da wurde eindeutig wohl eine Adresse entfernt, so etwas gehört in die Beschreibung.

Die Aussage des Auktionshauses ist ja lächerlich, ich gehe davon aus das die auch nicht organisiert sind.

Ob du es zurück gibst musst natürlich du entscheiden.

Gruß
18609
 
drmoeller_neuss Am: 03.01.2018 12:45:47 Gelesen: 5255# 5 @  
Mich würde eher die Vorderseite interessieren und darauf hin würde ich meine Entscheidung treffen. :)

Schliesslich lässt das Auktionshaus alle Möglichkeiten offen.
 
22028 Am: 03.01.2018 12:46:41 Gelesen: 5252# 6 @  
@ dietbeck [#3]

Mit der Auskunft macht es sich das Auktionshaus sehr einfach, da man damit ja praktisch jeden rückseitigen Mangel erschlagen kann. Wenn es kein extrem seltener/wichtiger Brief ist, den Du unbedingt für die Sammlung möchtest, würde ich ihn auch zurückgegben.
 
DERMZ Am: 03.01.2018 12:48:42 Gelesen: 5246# 7 @  
@ dietbeck [#3]

Hallo dietbeck,

ich schließe mich der Meinung an, daß man diesen Mangel hätte erwähnen sollen - beim Verkauf - aber auch die Meinung des Auktionshauses ist verständlich und nachvollziehbar, ebenso ist es fair, wenn man anbietet, den Brief zurückzunehmen.

Da aber wahrscheinlich die Vordersteite wesentlich interessanter ist, würde mich dieser Mangel nicht so sehr stören, es sei denn, ich hätte sehr, sehr viele Euros dafür gezahlt.

Aber die finale Entscheidung liegt bei Dir.

Viele Grüße

Olaf
 
dietbeck Am: 03.01.2018 12:54:12 Gelesen: 5241# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#5]

Noch der Vollständigkeit halber die Vorderseite. Es ist eine Barfrankatur aus dem Elsass, die in Frankreich nicht anerkannt wurde und mit 2 Decimes Nachgebühr belegt wurde. Zu der Zeit wurden wegen der deutschen Besetzung weder die Okkupationsmarken noch Barfrankaturen anerkannt. Ein nicht häufiger Beleg, aber die Vorderseite ist auch idealisiert dargestellt. Im Bild das Auktionsfoto. Der Beleg hat eben auch Flecken.

Der Preis lag mit allem drum und dran bei 120 Euro. An sich wahrscheinlich auch zu teuer, da keiner mitgeboten hat.

dietbeck


 
ligneN Am: 03.01.2018 13:49:52 Gelesen: 5179# 9 @  
"Klappe unvollständig/fehlt" oder "(etwas) unsauber geöffnet" ist Standard bei der Beschreibung von Briefhüllen.

Da kann sich niemand rausreden, schon gar nicht mit Killerphrasen à la "150 Jahre alt ist keine FDC-Erhaltung".
 
Markus Pichl Am: 03.01.2018 14:09:36 Gelesen: 5158# 10 @  
@ dietbeck [#8]

Hallo dietbeck,

das ist wirklich ein nicht häufiger Beleg. Nur weil sich im Moment kein Mitbieter gefunden hatte, muß er deswegen nicht zu teuer gewesen sein. Allgemein ist das Interesse an mit Briefmarken frankierten Belegen höher, als an solchen ohne Briefmarken und daher hängen letztere im Preis oftmals hinterher.

Deine Verärgerung darüber, dass in der Beschreibung die Fehlstelle in der Oberklappe nicht aufgeführt war, ist nachvollziehbar. Dennoch erachte ich diese Fehlstelle nicht als einen Beinbruch. Dies muß aber jeder für sich selbst entscheiden. Du mußt Dir nur einfach die Frage beantworten, ob Du den Beleg auch gekauft hättest, wenn die Fehlstelle beschrieben gewesen wäre? Ist die Antwort ja, dann behalte den Beleg. Ist die Antwort weiterhin ein "jaein", dann überlege darüber, woher einen zweiten Beleg bekommen, der genau selbige philatelistische Sachverhalte aufzeigt und keinen Oberklappenfehler hat oder woher einen zweiten bekommen, der auch diesen Mangel hat, aber gleichzeitig preiswerter ist? Wenn hierzu die Antwort "höchst fraglich" ist, dann wohl doch eher behalten.

Nebenbei vermerkt, selbst glaube ich nicht, dass rückseitig eine Absenderadresse ausgeschnitten wurde. In der Regel hat man zur damaligen Zeit keinen Absender auf der Rückseite eines Briefkuverts vermerkt. Der Beleg könnte an der Stelle in einem alten Album eingeklebt gewesen sein, das ist für eine solche Fehlstelle oftmals der Grund. Aber egal aus welchem Grund, die Fehlstelle ist da und nur Du kannst Dir die Frage(n) beantworten.

Beste Grüße
Markus
 
Graf Zack Am: 03.01.2018 14:12:52 Gelesen: 5154# 11 @  
Wenn der Brief geschönt dargestellt wurde und auch die beschädigte Klappe nicht als Mangel gesehen wird wurde meiner Meinung nach versucht, wertminderndes zu verschweigen oder zu vertuschen, dazu passen auch die Einlassungen!

Gruß
Graf Zack
 
dietbeck Am: 03.01.2018 18:30:10 Gelesen: 5065# 12 @  
@ alle

Vielen Dank für die verschiedenen Meinungen.

Ich sehe doch, dass es da eine Bandbreite gibt von inakzeptabel bis tolerabel.

Ich werde mir überlegen, ob oder ob ich nicht behalte.

Ich denke halt, wenn ich schon über 100 Euro ausgebe, dann möchte ich auch wissen wofür. Aber gelernt habe ich eben, dass man sich besser nochmal einen Gesamtscan schicken lässt, bevor man bietet.

dietbeck
 
Magdeburger Am: 03.01.2018 18:51:18 Gelesen: 5040# 13 @  
@ dietbeck [#12]

Hallo dietbeck,

bevor ich ein schriftliches Gebot abgebe, lasse ich mir meist ein Scan vorder-, rückseitig und wenn vorhanden auch vom Inhalt zusenden. Bei mir bekannten Auktionatoren hilft ggf. auch ein Telefonat, wo solche Fragen geklärt werden könnten. Wenn dies warum auch immer nicht klappt, dann eben Scans. Die meisten Auktionshäuser kommen den Wünschen nach.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Heinz 7 Am: 03.01.2018 18:52:13 Gelesen: 5039# 14 @  
@ dietbeck [#12]

Hallo Dietbeck,

ich würde diesen Brief nicht zurückschicken. Die Front ist doch sehr schön, weit überdurchschnittlich. Und "fleckig" finde ich das Ganze gar nicht, im Gegenteil! Dass auf der Rückseite des Briefes die Briefklappe beschädigt ist, finde ich jetzt kein Drama.

Dass das Auktionshaus Dir anbietet, den Brief zurückzunehmen, ist fair und keine Selbstverständlichkeit. Daher finde ich die zum Teil harschen Kommentare von Einzelnen zum Teil ungerechtfertigt.

Ich finde Markus hat recht [#10].

Ich sammle auch Briefe aus dem XIX. Jahrhundert (verschiedene Länder) und mache immer wieder einmal Konzessionen wegen der Erhaltung. Dass ALLES perfekt ist, kommt selten vor und muss meistens sehr teuer erkauft werden.

Ich will Dich natürlich nicht "überreden". Wenn Du keine Freude hast an dem Brief, gib ihn zurück. Kaum ein Betrachter wird aber je die Rückseite des Briefes ansehen, sondern wird Gefallen finden an dem schönen Brief (man sieht ja nur die Vorderseite). Also folge der Entscheidung Deines Herzens.

Freundliche Grüsse
Heinz
 
bayern klassisch Am: 03.01.2018 19:25:52 Gelesen: 5000# 15 @  
Liebe Sammlerfreunde,

wenn die Siegelseite von Wichtigkeit ist - also Taxe(n), Stempel, Vermerke, Marken oder was auch immer aufweist oder aufweisen müsste, es aber aufgrund einer Fehlstelle nicht tut, dann ist das ein erheblicher Mangel.

Hier ist die Siegelseite belanglos, ja banal - ob da ein bisserl was von dem Papier fehlt, dessen Manko von vorn nicht mal zu erahnen ist, ist völlig egal.

Wenn dir der Brief gefällt, und hier wurde ja fachlich fundiert für ihn argumentiert, dann behalte ihn.

Das Angebot, ihn umzutauschen bzw. zurück zu nehmen, ist höchst nobel und spricht ganz klar für das Auktionshaus.

Wenn die Vorderseite so geschönt (Bildbearbeitung) ist, dass man Original und Auktionsabbildung kaum in Einklang bringen kann, dann weg mit ihm, denn das ist m. E. Verarsche des Sammlers. Sind die Differenzen aber nur marginal, dann behalte das Stück und freue dich seiner und vergiß den Preis ganz schnell.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.