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Thema: APHV: Welche Prüfer dürfen Mitglied werden ?
Richard Am: 03.03.2018 09:06:01 Gelesen: 4642# 1 @  
Im Österreichisch-Deutschen Prüferverband VPEX organisiert sind derzeit 13 Prüfer, 6 aus Österreich, 6 aus Deutschland und 1 aus der Tschechischen Republik.

Interessant für kommende Prüfer ist, dass Mitglieder im VPEX gleichzeitig Mitglieder des Händlerverbands APHV sein können, während für Mitglieder des VP die gleichzeitige Mitgliedschaft im APHV nahezu ausgeschlossen ist [2]. Ausnahmen müssen einzeln durch Beschluss der Hauptversammlung genehmigt werden. Die Satzung des APHV könnte dafür sorgen, dass künftig verstärkt dessen Mitglieder im VPEX aufgenommen werden.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.briefmarken-atteste.de/atteste/suchen/ablage/107
[2] https://aphv.de/satzung/
Auszug: 1.8 Der APHV ist Schirmherr des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. – BPP -. Briefmarkenprüfer, die Mitglied im APHV sind oder werden wollen, müssen daher ihrerseits Mitglied im BPP sein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im APHV und einem deutschen Konkurrenzverband zum BPP bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
 
Markus Pichl Am: 03.03.2018 10:34:26 Gelesen: 4605# 2 @  
Hallo Richard,

die von Dir vorgetragene Betrachtungsweise ist nicht vollständig.

Der APHV ist ein Postwertzeichenhändlerverband und kein Prüferverband, auch wenn Prüfer Mitglied im APHV werden können.

Nach Satzung kann Mitglied werden:

§ 1.1 Einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische, in- oder ausländische Person stellen, deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang auf den Handel mit Briefmarken und entsprechenden Bedarfsartikeln erstreckt oder die in sonstiger Weise selbstständig im philatelistischen Bereich tätig ist. Juristische Personen müssen bei Antragstellung einen Vertreter namentlich benennen, der die aufzunehmende juristische Person gegenüber dem APHV vertritt.

Die Betonung liegt m.E. dabei auf: "deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang"

Soll nach meinem Verständnis bedeuten, dass ein hauptberuflicher Architekt, der in einer Nebenzeit von seinem Hauptberuf einer freiberuflichen, mit Gewerbeschein verbundenen Prüfertätigkeit nachgeht, keine Chance auf Aufnahme hat. Hingegen wird ein solcher gute Chancen haben im Berufsverband für Architekten unterzukommen.

Ist denn unter den VPEX-Mitgliedern ein Prüfer dabei, der zumindest in erheblichem Umfang philatelistischer selbstständiger gewerblicher Tätigkeit nachgeht?

Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 03.03.2018 12:43:58 Gelesen: 4561# 3 @  
@ Markus Pichl [#2]

Nun gibt es einige Prüfer, deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang auf den Handel mit Briefmarken erstreckt, während die Prüfertätigkeit untergeordnet ist. Dürfen die laut Satzung Mitglied im APHV sein, bzw. kann ein unbescholtener Händler ausgeschlossen werden, wenn er eine Prüftätigkeit im VP aufnimmt?

Als APHV-Mitglied kannst Du natürlich den Antrag stellen, dass der Paragraph 1.8 in der Satzung gestrichen wird. Der APHV kann trotzdem Schirmherr des BPP bleiben.

Sinnvoll finde ich das aber auch nicht, da ein Prüferverband als Gutachterverband unabhängig von allen Parteien bleiben sollte.
 
Markus Pichl Am: 03.03.2018 14:29:08 Gelesen: 4514# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#3]

Nun gibt es einige Prüfer, deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang auf den Handel mit Briefmarken erstreckt, während die Prüfertätigkeit untergeordnet ist.

Diese APHV-Mitglieder, welche untergeordnet einer Prüfertätigkeit nachgehen, sind ja auch nicht alleine wegen ihrer Tätigkeit als Prüfer sondern hauptsächlich wegen ihrer Tätigkeit als Händler und/oder Auktionator im APHV. Auch kann nicht jeder BPP-Prüfer Mitglied im APHV werden, diese sind dann, wenn die Voraussetzungen für eine APHV-Mitgliedschaft nicht gegeben ist, im BDPh Mitglied (das trifft auf die Mehrzahl der BPP-Prüfer zu). Siehe APHV-Mitgliederliste, ich habe jetzt nicht ganz genau abgezählt und abgeglichen, aber gefühlt sind es 20 BPP-Prüfer (oder knapp darüber), die von gut 100 BPP-Prüfern im APHV Mitglied sind.

Durchaus gibt es aber auch APHV-satzungskonform BPP-Prüfer im APHV, deren übergeordnete selbstständige philatelistische Tätigkeit vermutlich das Prüfen von Briefmarken ist, nach meiner Einschätzung könnte dies z.B. auf Herrn Jäschke-Lantelme zutreffen.

Prominenteste Beispiele, für gleichzeitige Mitgliedschaft im APHV und einem Prüferverband, dürften z.B. sein:

Auf BPP-Seite:

Herr Christian E. Geigle, der als Händler in den APHV eintrat (gemäß seiner Mitgliedsnummer ist er wohl geringfügig später als ich in den APHV eingetreten, ich selbst bin seit 1993 Mitglied) und erst einige Jahre später in 2002 zum BPP-Prüfer wurde.

Und bisher einziges Beispiel auf VP-Seite ist:

Herr Dr. Reinhard Fischer, Auktionator und Händler (glaube, er ist schon etwas länger als ich im APHV, weiß es aber jetzt nicht ganz genau) und erst im Jahre 2016 vom VP zum Prüfer ernannt wurde.

kann ein unbescholtener Händler ausgeschlossen werden, wenn er eine Prüftätigkeit im VP aufnimmt?

Dies ist rein theoretisch denkbar, wenn die Mitgliederversammlung gegen eine gleichzeitige Mitgliedschaft stimmt. Dies ist aber bisher noch nicht geschehen, siehe Beispiel Dr. Reinhard Fischer.

Der Paragraph 3) 1.8 der Satzung stellt sich seit der Mitgliederversammlung 2017 wie nachstehend dar:

1.8 Der APHV ist Schirmherr des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. – BPP -. Briefmarkenprüfer, die Mitglied im APHV sind oder werden wollen, müssen
daher ihrerseits Mitglied im BPP sein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im APHV und einem deutschen Konkurrenzverband zum BPP bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.


So, ich bin jetzt einmal die VPEX-Prüferliste durchgegangen. Die dortigen Mitglieder habe ich nicht so sehr im Blick. Darunter befindet sich ein APHV-Mitglied, der Briefmarkenhändler "Dipl.Ing. Ragnar-M. Finn, M.Sc., MA", welcher auf Anfrage Kanada MiNr. 10 bis 157 prüft. Der VPEX hat, wenn ich es dem Impressum der VPEX-Webseite richtig entnehme, seinen Sitz in Österreich. Somit fällt Herr Finn nicht unter die in § 1.8 getroffene Regelung. Es ist auch satzungskonform, wenn ein APHV-Mitglied als verbandsunabhängiger Prüfer Expertisen ausstellt. Dies nebenbei erwähnt.

Als APHV-Mitglied kannst Du natürlich den Antrag stellen, dass der Paragraph 1.8 in der Satzung gestrichen wird.

Ob es für einen solchen Antrag eine Mehrheit im APHV gibt, ist schwer einzuschätzen. Die Verbindung zwischen APHV und BPP ist geschichtlich gewachsen, bzw. der BPP ist durch APHV und den BDPh zum Leben erweckt worden. Aber selbst wenn die kleine Hürde, die für VP-Prüfer besteht, wegfallen würde, bliebe es bezüglich der Aufnahmekriterien dennoch bei den in § 3) 1.1 getroffenen Regelungen - welche ich als sinnvoll erachte. Bewerber, bei denen Zweifel bestehen, dass sie zumindest in erheblichem Umfang philatelistischer selbstständiger gewerblicher Tätigkeit nachgehen, bleiben außen vor. Es muß ganz einfach erkennbar sein, dass hierüber keine Zweifel bestehen, selbst wenn die Prüfungen und das damit verbundene philatelistische Fachwissen desjenigen, der sich bewirbt, tadelfrei sind bzw. ist.

Beste Grüße
Markus
 
Wolfgang Lang Am: 28.06.2018 09:00:21 Gelesen: 3750# 5 @  
Hallo Markus,

ich bin eben erst auf diese Diskussion gestossen. Der Händler Finn aus Berlin ist kein APHV-Mitglied und hat bisher auch keinen entsprechenden Antrag gestellt.

Für Dr. Fischer, welcher Vorstandsmitglied im BDB ist, traf der APHV bei seiner JHV 2017 die von Dir beschriebene Regelung; Du warst ja selbst dabei.

Gruß

Wolfgang
 
Markus Pichl Am: 29.06.2018 00:22:28 Gelesen: 3631# 6 @  
Hallo Wolfgang,

Du hast recht, Herr Finn ist kein APHV-Mitglied.

Am 03.03.2018 hatte ich mir das APHV-Mitgliederverzeichnis in eine Tabelle einkopiert, u.a. um auszuwerten, wie viele BPP-Mitglieder im APHV Mitglied sind. Auch in dieser Tabelle taucht er nicht auf. Jetzt frage ich mich nur, was mich an dem Tag zu der falschen Annahme bewegt hatte? Das kann ich leider nicht mehr rekonstruieren.

Danke, für Deine Korrektur.

Beste Grüße
Markus
 
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