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Thema: (?) (11) Recht: Gründung eines BDPh Vereins
Richard Am: 04.03.2018 09:48:23 Gelesen: 7634# 1 @  
Liebe Mitglieder,

die Zahl der Vereine im BDPh nimmt weiter ab, wie zum Beispiel den Verbandsnachrichten des LV Hessen zu entnehmen ist: In den letzten neun Jahren ging die Zahl der hessischen Vereine um 14 % von 95 auf 82 zurück, die der Mitglieder um 36 % von 4.399 auf 2.813. In den anderen Landes- oder Mitgliedsverbänden dürfte es ähnlich aussehen.

(1) Ich möchte aber hier nicht das übliche "Trübsal blasen" üben, sondern fragen, welche Mitgliederzahl notwendig ist, einen Sammlerverein zu gründen, der anschliessend von einem Landesverband aufgenommen wird.

Auf der Seite des hessischen Verbands habe ich keine Satzung gefunden, aber auf der des LV Südwest, der zur Aufnahme in den Landesverband schreibt [1]:

§ 3 Mitgliedschaft

1. Ordentliches Mitglied können insbesondere Briefmarkensammlervereine werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand auf Grund der Geschäftsordnung. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand beschließen, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen als ordentliches Mitglied aufgenommen werden können. Natürliche und juristische Personen können auch Fördermitglied werden. Der geschäftsführende Vorstand muss einstimmig über die Aufnahme einer natürlichen oder juristischen Person entscheiden.

2. Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des LV einzureichen. Die Bewerber haben alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung ihrer Eignung als Mitglied notwendig erscheinen.

Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft werden vom geschäftsführenden Vorstand geprüft. Wird die Aufnahme abgelehnt, so hat der abgelehnte Bewerber innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der begründeten Ablehnung das Recht auf Berufung an den nächsten ordentlichen LV-Tag. Dessen Entscheidung ist endgültig.


Über eine Mindestzahl von Mitgliedern in einem Verein sagt die Satzung nicht aus. Das Vereinsrecht bestimmt bei einem eingetragenen Verein die Mindestzahl von 7 Mitgliedern bei Gründung, jedoch kann die Zahl der Mitglieder nach Eintrag des Vereins auf bis zu 3 zurückgehen:

Wann darf ein Verein 3 Mitglieder haben? [2]

Ist der Verein eingetragen, darf die Anzahl der Mitglieder unter 7 fallen. Die Mindestanzahl der Mitglieder eines eingetragenen Vereins ist 3. Ein Verein muss demnach mindestens immer 3 Mitglieder haben – dies gilt sowohl für den eingetragenen als auch für den nicht eingetragenen, den nicht rechtsfähigen, Verein.


Im Landesverband Hessen haben die Vereine in Budenheim seit 2016, in Ingelheim seit 2014 nur noch 5 Mitglieder. Der Verein in Grünberg (kein e.V. !) hatte von 2008 bis 2011 nur 2 Mitglieder, von 2012 bis Ende 2017 Null Mitglieder, ist vermutlich jetzt aufgelöst und wird noch immer auf der Seite der Mitgliedsvereine geführt [3].

(2) Die nächste Frage, die sich mir stellt: Muss ein neu gegründeter Verein in den alten Bundesländern strikt in dem Landesverband die Mitgliedschaft beantragen, der den regionalen Grenzen entspricht. In den neuen Bundesländern ist das Regionalitätsprinzip seit der Auflösung mehrerer Landesverbände schon längst nicht mehr gültig.

Ihre Meinung ist gefragt.

Schöne Grüsse, Richard


[1] http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf
[2] https://www.buhl.de/meinverein/wann-darf-ein-verein-3-mitglieder-haben/
[3] http://www.j-gunkel.de/rb-mittelhessen/formulare/regio-mittelhessen-vereine.pdf
 
drmoeller_neuss Am: 04.03.2018 14:15:05 Gelesen: 7546# 2 @  
Eine ketzerische Frage: Warum brauche ich einen Briefmarkenverein, wenn ich mich mit gleichgesinnten Sammlern vor Ort treffen möchte?

Ein Verein ist nun erst einmal eine bürokratische Angelegenheit. Alleine die Eintragung in das Vereinsregister kann Kopfzerbrechen und einiges an Kosten verursachen. Und was hat man dann davon? Auch "e.V."s haben keinen Goldesel, sondern können nur das Geld umverteilen, was die Mitglieder vorher eingezahlt haben.

Vereine machen Sinn, wenn sie eine Infrastruktur bereitstellen, die der einzelne nicht aufbringen kann. Klassische Beispiele sind Sportvereine, wo sich die Mitglieder den gemeinsamen Sportplatz teilen oder Hallenzeiten in Schulen zugeteilt bekommen. Das geht nur über ein öffentlich-rechtliches Konstrukt namens eingetragener Verein.

Briefmarkensammler brauchen keine besondere Infrastruktur. Für die Tauschtreffen reicht eine Kneipe, und der Wirt hat nichts dagegen, wenn die Sammler für einen gewissen Umsatz sorgen. Termine lassen sich per Email absprechen, eine Internetpräsenz kann ohne Kosten z.B. über Facebook angeboten werden.

Wer die Leistungen des BDPhs wie z.B. die Verbandszeitschrift "Philatelie" in Anspruch nehmen möchte, kann Direktmitglied im BDPh werden. Natürlich ist auch eine Mitgliedschaft über eine Arbeitsgemeinschaft, einen "Sammler-Service-Club", den die meisten Landesverbände anbieten, und um Rumpelstilzchen zu befriedigen, auch über einen bestehenden Ortsverein möglich.

Ein gutes Beispiel für eine "vereinslose Sammlergemeinschaft" sind die monatlichen Tauschtreffen in Essen-Steele, die im dortigen Kulturforum jeweils am ersten Samstag im Monat um 14:00 Uhr stattfinden.
 
Richard Am: 14.03.2018 09:35:00 Gelesen: 7394# 3 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Hallo Uli,

danke für Deine ausführliche Antwort, die meine beiden Fragen jedoch nicht beantwortet hat:

(1) Ich möchte [...] fragen, welche Mitgliederzahl notwendig ist, einen Sammlerverein zu gründen, der anschliessend von einem Landesverband aufgenommen wird.

(2] Muss ein neu gegründeter Verein in den alten Bundesländern strikt in dem Landesverband die Mitgliedschaft beantragen, der den regionalen Grenzen entspricht. In den neuen Bundesländern ist das Regionalitätsprinzip seit der Auflösung mehrerer Landesverbände schon längst nicht mehr gültig.


Hintergrund ist, dass ich ernsthaft über die Gründung eines neuen Vereins nachdenke, nachdem der Verein hier im Ort ausgetreten und die Vereine der beiden Nachbarorte sich ebenfalls beim LV Südwest abgemeldet hat.

Einen der Gründe hast Du genannt: Vereine machen Sinn, wenn sie eine Infrastruktur bereitstellen, die der einzelne nicht aufbringen kann. Klassische Beispiele sind Sportvereine, wo sich die Mitglieder den gemeinsamen Sportplatz teilen oder Hallenzeiten in Schulen zugeteilt bekommen. Das geht nur über ein öffentlich-rechtliches Konstrukt namens eingetragener Verein.

Hier im Ort ist es so, dass die Festhalle für Veranstaltungen wie die jährliche Briefmarkenmesse nahezu kostenfrei nur für Vereine zur Verfügung steht.

Schöne Grüsse, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 14.03.2018 10:32:07 Gelesen: 7364# 4 @  
Gehe doch den gleichen Weg, den wir in Köln und in Essen-Steele gegangen sind und rufe ein "Philaseiten-Tauschtreffen Südwest" (oder ähnlich) ins Leben. Einfach ungezwungen, ohne Vereinsbindung. Ich kenne nicht die Verhältnisse vor Ort, aber es wird sich sicher ein Café oder ähnliches finden lassen, wo man ein paar Stunden gemütlich sitzen kann, einen gewissen Verzehr vorausgesetzt. Bei uns hat sich der Samstag-Nachmittag als Termin bewährt. Die Treffen machst Du in der Lokalpresse publik, in der Hoffnung, dass sich weitere Mitstreiter ohne Interanschluss finden.

Alles weitere ergibt sich im Laufe der Zeit. Wenn Interesse an einer Vereinsgründung besteht, und genügend Mitstreiter da sind, die auch Freizeit für nicht-philatelistische Aufgaben wie Entwurf einer Satzung, Verhandlungen mit dem Registergericht und eventuell dem Finanzamt etc. spendieren wollen, dann lege los. Wenn nicht, bleibt es eben ein ungezwungenes Sammlertreffen. Den Briefmarken im Album ist es egal, ob sie auf einem Tauschtreffen von BDPh-Gnaden oder "wild" eingetauscht wurden. Vorträge lassen sich auch immer unterbringen, vorausgesetzt, Du findest Referenten, und Themen, die die Leute hören wollen.

Denke einmal offen über ein grösseres Philaseiten-Treffen im Südwesten nach. Wir haben vor Jahren so etwas ähnliches in Mittelfranken in Lauf an der Pegnitz ins Leben gerufen. Das Philaseiten-Mitglied wolleauslauf kann darüber berichten. Inwischen kommen über 20 Leute aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, von Lübeck bis aus der Steiermark. Natürlich ist Lauf und das Mittelfrankenland eine nette Ecke in Deutschland, wo man Briefmarken mit einem schönen Kurzurlaub verbinden kann.

Dem stehen aber das Philaseiten-Hauptquartier in Leutkirch und das Allgäu nicht nach. Du hast den Heimvorteil, und es ist einfacher, wenn die Mitglieder zu den "Philaseiten" kommen und nicht wie in Essen und München umgekehrt. Du musst Dir auch nicht den Kopf zerbrechen, wie Du den grossen Fernseher transportierst. :)
 
Setubal Am: 14.03.2018 10:41:05 Gelesen: 7360# 5 @  
Hallo Richard,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Angaben heute noch den Voraussetzungen des Vereinsrechts entsprechen.

Die Mindestanzahl eines e.V. beträgt 5.

Entsprechend

1 Vorsitzender
1 Stellvertreter
1 Kassenprüfer
1 Stellvertreter
1 Schriftführer

sollten während eines laufenden Jahres eine oder mehr Personen ausscheiden, können bis zur nächsten anstehenden Wahl andere die Aufgaben geschäftsführend übernehmen.

Bei der Gründung eines Vereins unbedingt darauf achten, dass rechtliche Anforderungen beachtet werden ! Ich denke da an die Haftung der Mitglieder. Bei einem e.V. haftet der Verein als juristische Person. Bei einem NICHT eingetragenem Verein jedes einzelne Mitglied.

Zum Beitritt eines Vereins in einen LV hatte ich in der Geschäftsstelle des BdPh angerufen. Leider bekomme ich dort erst morgen eine Auskunft.

Rolf-Dieter
 
mausbach1 (RIP) Am: 14.03.2018 10:48:28 Gelesen: 7353# 6 @  
Vor dem Gang zum Notar und dem anschließenden "Besuch" des Registergerichtes (beim Amtsgericht angesiedelt) bitte an die Teilnehmerliste und das Sitzungsprotokoll (von zwei Personen unterschrieben) denken! Sonst war alles für die sprichwörtliche Katz.
 
KaraBenNemsi Am: 14.03.2018 21:50:32 Gelesen: 7260# 7 @  
@ Richard [#11]

Lieber Richard,

um mal konkret auf Deine Fragen zu antworten:

(1) Ich möchte [...] fragen, welche Mitgliederzahl notwendig ist, einen Sammlerverein zu gründen, der anschliessend von einem Landesverband aufgenommen wird.

Antwort:

1. Für die Gründung eines Vereins benötigt man grundsätzlich 2 Mitglieder (nicht eingetragener Verein).
2. Damit man diesen Verein in das Vereinsregister eintragen lassen kann (und er damit zu einem eingetragenen Verein wird) benötigt man mindestens 7 Mitglieder, § 56 BGB.

Ob der von Dir favorisierte Landesverband nun nur eingetragene Vereine aufnimmt oder auch nicht eingetragene, kann Dir nur der Landesverband selbst bzw, ein Blick in seine Satzung verraten. Also solltest Du dort einfach mal anfragen. Obwohl heutzutage jeder Landesverband schlecht beraten wäre, der auf das "e.V." besteht. Der BDPh zum Beispiel erkennt seit langem auch nicht eingetragene Vereine als Arbeitsgemeinschaften an, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2] Muss ein neu gegründeter Verein in den alten Bundesländern strikt in dem Landesverband die Mitgliedschaft beantragen, der den regionalen Grenzen entspricht. In den neuen Bundesländern ist das Regionalitätsprinzip seit der Auflösung mehrerer Landesverbände schon längst nicht mehr gültig.

Antwort:

Auch hierüber ist es müßig zu spekulieren. Warum fragst Du nicht einfach bei dem Landesverband an, in den Du willst?

Viele Grüße

Carsten
 
Cantus Am: 15.03.2018 10:13:14 Gelesen: 7187# 8 @  
@ Richard [#11]

Hallo Richard,

unabhängig von den rechtlichen Grundlagen, die zur Gründung eines Vereins zuu beachten sind, empfehle ich dir, dem Vorschlag von drmueller_neuss zu folgen und einen formlosen Tauschtreff zu initialisieren. Vielleicht findest du auf diesem Wege genug Interessenten für eine neue Vereinsgründung, sodass sich die Frage nach der notwendigen Mitgliederzahl für eine Vereinsgründung nicht mehr stellt.

Bei uns in der Region gibt es beide Varianten. Zunächst gibt es einen schon langjährig bestehenden Briefmarkensammlerverein in Seelow, den ich auch ein paar Mal besucht hatte, da dessen Treffen aber vorrangig dem Bierkonsum und der Selbstdarstellung des Vorsitzenden dienen, bin ich nach einiger Zeit nicht mehr hingefahren. Und zusätzlich gibt es in Wriezen eine Gaststätte (Die Feldklause), wo sich Sammler aus nah und fern ein Mal im Monat zum Tausch treffen und da ist nach Auskunft von Wirtin und auch mir bekannten Sammlern regelmäßig viel los. Auch wenn sich dort bisher wohl nicht die Frage nach einer Vereinsneugründung gestellt hat, da das Ganze eben auch ohne einen Verein gut funktioniert, ist es aber andererseits auch eine gute Möglichkeit, Kontakt zu aktiven Sammlern zu bekommen.

Viele Grüße
Ingo
 
drmoeller_neuss Am: 15.03.2018 19:03:42 Gelesen: 7121# 9 @  
Wir hatten vor Jahren schon einmal die Diskussion, einen "Philaseiten-Verein" zu gründen. Richard war bereit, das ideell und finanziell zu unterstützen, falls sich genügend Mitstreiter und Interessenten finden würden. Letztlich war die Mehrheit der Meinung, nicht diesen Schritt zu gehen.

Ich wundere mich, dass sich jetzt die Ausgangslage geändert haben sollte? Der Philatelie ist es doch egal, ob man in einem Ortsverein organisiert ist, um sich regelmässig zu treffen.

Und wer will, kann für 42 EUR im Jahr als Direktmitglied die Leistungen des BDPHs in Anspruch nehmen. Wie ich finde, ist das ein fairer Preis, selbst wenn man nur die Zeitschrift "Philatelie" liest, und mit der organisierten Philatelie ansonsten nichts am Hut hat. Sparfüchse können natürlich in einem anderen Ortsverein oder in einer Arbeitsgemeinschaft Mitglied werden, deren Jahresbeitrag unter 42 EUR liegt (z.B. Briefmarkenfreunde Nettetal e.V. mit 25 EUR/Jahr).
 
Cantus Am: 16.03.2018 14:27:35 Gelesen: 7063# 10 @  
@ drmoeller_neuss [#9]

Es stimmt zwar, dass Sammlertreffen nicht unbedingt eine Organisationsform wie einen Verein brauchen, ich denke aber, dass bei Richard ein anderer Gedankengang prägend war. Möglicherweise will er deshalb einen Verein gründen, um dann damit dem LV Südwest beizutreten und diesen dadurch zu stärken, was mit losen Sammlertreffen eben nicht erreicht werden kann.

Viele Grüße
Ingo
 
10Parale Am: 18.11.2020 21:29:28 Gelesen: 4693# 11 @  
Kann hier jemand vielleicht mal Auskunft geben, wie man eine ARGE gründet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und was für Ratschläge sind zu geben?

Als ich vor etlichen Jahren in die ARGE Rumänien eintrat, war es Voraussetzung, Mitglied in einem Verein zu sein. Ist das immer noch so? Welches Geflecht besteht zwischen Arbeitsgemeinschaften und dem Bund deutscher Philatelisten?

Liebe Grüße

10Parale

[Teil eines Beitrags redaktionell kopiert aus dem Thema "Die beliebtesten Arbeitsgemeinschaften auf den Philaseiten Sept. 2020"]
 
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