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Thema: Einschreiben in die USA: Wird eine Zollinhaltserklärung benötigt ?
dr.vision Am: 06.04.2018 14:56:29 Gelesen: 3156# 1 @  
Moin zusammen,

meine Postfiliale fordert von mir für einen Einschreibebrief nach Amerika eine Zollerklärung. Ist das so in Ordnung?

Danke für eine Antwort und beste Grüße von der sonnigen Ostsee
Ralf
 
Schwämmchen² Am: 06.04.2018 14:59:38 Gelesen: 3149# 2 @  
Nein.
 
DL8AAM Am: 06.04.2018 15:39:03 Gelesen: 3120# 3 @  
@ dr.vision [#1]

Nein! Es sei denn Du verschickst, statt einem Brief, "Dinge", dann benötigt man eine CN22/CN23-Zollerklärung.

"Alle Briefsendungen, die Waren enthalten, müssen auf der Aufschriftseite eine Zollinhaltserklärung tragen. Auch wenn die Warenlieferung kostenlos erfolgt (z. B. bei Werbemailings oder Zeitschriften mit Mustern oder Proben)."

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollbestimmungen.html

bzw.

"b) Briefe mit Wareninhalt und Päckchen:
Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache; wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet: Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.

Bei der Annahme von Sendungen mit Wareninhalt ist zu prüfen, ob die Zollinhaltserklärung CN 23 bzw. die Zollinhaltserklärung CN 22 vollständig ausgefüllt ist sowie eine korrekte Warenbeschreibung enthält (unzulässig sind allgemeine Warenbeschreibungen wie z.B. „Geschenk“) und ob die zugelassenen Sprachen verwendet wurden. Trifft das nicht zu, ist der Absender zu bitten, die Formblätter korrekt auszufüllen. Sollte er sich weigern, ist er darauf aufmerksam zu machen, dass dann mit evtl. erheblichen Laufzeitverzögerungen in den USA zu rechnen ist."

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/Briefe_ins_Ausland/pdf/bia_einfuhr-zollvorschriften_08-2016.pdf

Gruß
Thomas
 
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