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Thema: Notopfermarken Neuentdeckung
bovi11 Am: 15.04.2018 17:42:07 Gelesen: 5018# 1 @  
Neu entdeckte Notopfermarke

Ein Mitglied der Arge Notopfer- und Wohnungsbaumarken e.V. hat eine neue Variante der Notopfermarken entdeckt.

Die Nummer 2 F war bislang nur mit den Wasserzeichen W und Z bekannt und tragen demnach die Bezeichnungen 2 FW bzw. 2 FZ.



Hierbei steht F für die Linienzähnung 10 3/4 und W bzw. Z für das jeweilige Wasserzeichen

Das bei der Nummer 2 F neu entdeckte Wasserzeichen Y



ist wie folgt entstanden:

Die Firma Wegener gummierte 1948 das gesamte Papier für die Briefmarkenherstellung und belieferte die anderen Druckereien. Offenbar wurde dabei keine sonderliche Rücksicht darauf genommen, auf welche Papierseite die Gummierung erfolgte. Damit wurde aber die Stellung des Wasserzeichens vorausbestimmt. Für die Notopfermarke sollte jedoch nur Papier mit der Wasserzeichenstellung W verwendet werden.

Versehentlich gelangte Papier mit liegendem und seitenverkehrtem Wasserzeichen beim Druck der Notopfermarken zum Einsatz. Der Irrtum wurde schnell bemerkt. Möglicherweise handelt es sich nur um 2 Druckbogen, maximal also 8 Schalterbogen.

Liegendes und seitenverkehrtes Wasserzeichen W war bislang nur von der geschnittenen Variante der Notopfermarken bekannt. Diese werden als Nr. 1Y (liegendes Wz) und als Nr. 1X geführt.

Ebenso wie die Nr. 1W ist auch die Nr. 2FW am 1.12.1948 erschienen.

Bei der Nummer 1 sind die ersten Verwendungen mit liegendem und seitenverkehrtem Wasserzeichen vom 15. bzw. 20. Dezember 1948 bekannt geworden.

Die Notopfer Nr. 2 FW:



In gleicher Weise ist es natürlich auch denkbar, daß es die Nr. 2F auch mit seitenverkehrtem Wasserzeichen gibt. Bei der Nr. 2 HW (Linienzähnung 11 1/2) sind derartige Wasserzeichenstellungen ebenso denkbar, bislang jedoch nicht entdeckt worden.

Das nächste Treffen der ARGE Notopfer- und Wohnungsbaumarken ist vom 27. bis 29. April in Löhnberg. Näheres hier im Forum unter der Rubrik "Termine".

Dieter
 
22028 Am: 15.04.2018 19:49:32 Gelesen: 4961# 2 @  
Glückwunsch!

Schön zu sehen, dass es auch von diesen Gebieten nach so langer Zeit noch Neuentdeckungen gibt.
 
bovi11 Am: 24.04.2018 18:58:02 Gelesen: 4841# 3 @  
Hier der Scan, den mir der Sammlerkollege, der die Marke entdeckt hat, heute zur Verfügung gestellt hat:


 
gabriele Am: 24.04.2018 21:27:22 Gelesen: 4784# 4 @  
@ bovi11 [#3]

Von den Notopfermarken habe ich keine Ahnung, aber wenn ich die Neuentdeckung mit anderen Notopfermarken vergleiche, könnten dabei schon viele Fragen auftauchen.

Wie ist dieses Thema zu verstehen?

Viele Grüße
 
bovi11 Am: 24.04.2018 21:42:17 Gelesen: 4768# 5 @  
@ gabriele [#4]

Die obere Marke ist eine Nr. 6Z - die häufigste Notopfermarke mit einer Auflage von 7.630.315.600 Stück. Markenzeichnung Zc

Die Nr. 2 F gibt es mit den Wasserzeichen W und Z (2 FW und 2 FZ) und weist die Markenzeichnung Za auf.

Die Nr. 2 F ist nunmehr mit dem liegenden Wasserzeichen W = Wasserzeichen Y entdeckt worden. Der reale Beleg (die neu entdeckte Marke) ist am 18. Februar 2018 vom zuständigen Bundesprüfer testiert worden.

Vom Besitzer der Marke habe ich bislang nur den Scan mit mäßiger Auflösung bekommen .Wie das Bild der Nr. 2 F aussieht, habe ich weiter oben dargestellt.

Grüße

Dieter
 
gabriele Am: 25.04.2018 16:24:20 Gelesen: 4482# 6 @  
Hallo,

warum wird das Wasserzeichen der attestierten Marke 2 FY nicht im Attest abgebildet? Die BPP-Vereinsmitglieder haben doch viele Geräte zur visuellen Darstellung und Dokumentation.

Im Startbeitrag wird eine Linienzähnung gezeigt, die sichtbar ungleichmäßig ist (Ecken). Zu Nr. 2 F steht in meinem Katalog "gezähnt L 11". Das Attest bescheinigt eine allseitige Linienzähnung L 10 3/4, die Maßabweichung liegt scheinbar im Toleranzbereich?

Nur die abgebildete Markengröße finde ich verwirrend, das waren doch Bogen 10 x 20 Marken, jeweils mit Zwischenraum für die Trennung? Gibt es solche "extra-niedrigen" Zähnungsreihen oft? Dann müßte es ja dementsprechend auch "extra-hohe" Markenreihen geben?

Viele Grüße
 
bovi11 Am: 25.04.2018 17:52:12 Gelesen: 4427# 7 @  
@ gabriele

Warum sollte man das liegende Wasserzeichen im Attest abbilden?

Das Wasserzeichen ist im Michel-Katalog abgebildet und auch in der dem Katalog beiliegenden "MICHEL Wasserzeichen-Falttafel" - dort unter "Amerikanische und Bitische Zone/Bundesrepublik Deutschland" als "Wz. 1 Y"

Mir ist kein Attest bekannt, in dem ein Wasserzeichen abgebildet ist.

"Im Startbeitrag wird eine Linienzähnung gezeigt, die sichtbar ungleichmäßig ist (Ecken). Zu Nr. 2 F steht in meinem Katalog "gezähnt L 11".
Das Attest bescheinigt eine allseitige Linienzähnung L 10 3/4, die Maßabweichung liegt scheinbar im Toleranzbereich?"


Dann hast Du einen alten Katalog. Seit 2015 ist im Michel-Spezial (im Michel Deutschland seit der Ausgabe 2015/16) die Zähnung der Notopfer Nr. 2 F mit 10 3/4 angegeben. Die Änderung beruht auf Forschungen der ARGE Notofer- und Wohnungsbaumarken e.V. wonach die Zähnung regelmäßig nach 10 3/4 und nicht zu 11 tendiert.

Ungleichmäßige Ecken kennzeichnen übrigens Linienzähnungen.

Nur die abgebildete Markengröße finde ich verwirrend, das waren doch Bogen 10 x 20 Marken, jeweils mit Zwischenraum für die Trennung?
Gibt es solche "extra-niedrigen" Zähnungsreihen oft? Dann müßte es ja dementsprechend auch "extra-hohe" Markenreihen geben?


Bei Linienzähnungen weichen die Markengrößen oft von der Norm ab.

Die Nr. 2 B hat beispielsweise eine Mischzähnung. Die Bögen wurden zunächst mit einer Kammzähnung versehen, mit denen die Druckerei auch die Bautenmarken perforierte. Da die Bautenmarken exakt doppelt so hoch waren, wie die Notopfermarken, wurde in jedem Kamm die mittlere Nadel der senkrechten Perforierungen ausgebrochen. An diese Stelle sollte dann jeweils eine Linienzähnung eingefügt werden. Das klappte oft nicht wie gewünscht. Dadurch entstanden große und kleine Marken. Nachstehend Beispiele für kleine, normale und große Marken:




Und richtig: Wo es kleine Marken im Bogen gab, waren auch große Marken:



In der Atteste-Datenbank

http://www.briefmarken-atteste.de/atteste

kann man sich leicht ein Bild davon machen, wie Atteste aussehen und welchen Inhalt diese üblicherweise haben. Die monierten Angaben gehören üblicherweise eben nicht in ein Attest.

Dieter
 
22028 Am: 25.04.2018 20:06:04 Gelesen: 4364# 8 @  
In der aktuellen Philatelie welche heute bei mir im Briefkasten lag wird diese Marke auch ausführlich behandelt.
 
ReinierCornelis Am: 25.04.2018 20:09:53 Gelesen: 4362# 9 @  
"Warum sollte man das liegende Wasserzeichen im Attest abbilden?"

Weil damit deutlich war wie das Wasserzeichen aussieht!

Wäre die Zähnung signifikant gewesen! dann wäre L11 "obsolete" gewesen, um damit die ganze Attest wertlos!

Die Umschreibung SOLL adequat sein und nach eigene Einsichten der Prüfer!

Zähnung sollte L 10.8678 sein und das aktuell observierte Wasserzeichen abgebildet, damit jederzeit festgestellt worden kann, womit wir zu tun haben, auch wenn die Wasserzeichenkodierungen neuorganisiert werden sollen.

Gruss, Rein
 
ReinierCornelis Am: 25.04.2018 20:17:18 Gelesen: 4359# 10 @  
Im Attest ist die Rede von "Abart".

Laut Wiki: Unter Abart versteht man eine Abweichung bei Briefmarken von Druck, Zähnung oder Gummierung von dem gewollten Ergebnis.

Bei Abweichungen denke ich gar nicht an ebenbürtige Erscheinungen wie WZ "W","Y" oder "Z".

Aber vielleicht hat derjenige Recht, welche sagen wird, dass ich eine Abweichung habe. :)

Gruss, Rein
 
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