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Thema: Brief International nur noch Dokumente zulässig. Keine Waren mehr zulässig
Das Thema hat 73 Beiträge:
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ligneN Am: 30.01.2019 21:04:35 Gelesen: 19094# 49 @  
@ 22028 [#45]

Ich schließe daraus, daß man als privater ebayer nur noch Zeugs per Einschreiben - jedoch *ohne stille Versicherung*, da nur noch für Unternehmer-mit-Vertrag zulässig - versenden kann.
 
22028 Am: 30.01.2019 21:10:03 Gelesen: 19085# 50 @  
@ ligneN [#49]

Dazu tendiere ich aktuell auch, nur was macht man wenn man teurere Sachen versendet und das Einschreiben ist weg, dann ist man der Gelackmeierte.
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2019 21:41:46 Gelesen: 19074# 51 @  
@ 22028 [#50]
@ ligneN [#49]

Ein Einschreiben ist für wertvolle Gegenstände ungeeignet, da es nur bis ca. 20 EUR versichert ist, selbst wenn man die Post belügt, und erzählt, dass nur Dokumente enthalten waren.

Für wertvolle Gegenstände ist das Paket immer noch die beste Wahl. Am besten einen nicht zu kleinen Karton nehmen, der kann nicht "versehentlich" vom Band fallen.

Ansonsten Artikel bis zu 50 EUR, die in einen kleinen Brief passen, möglichst "unauffällig" als Brief verschicken, d.h. keine handgeschriebene Adresse, keine besondere Frankatur etc.
 
22028 Am: 30.01.2019 21:47:01 Gelesen: 19068# 52 @  
@ drmoeller_neuss [#51]

Das ist mir und sicher allen anderen bekannt. Das Porto nach Übersee als Paket ist aber so teuer dass kaum ein Käufer das bezahlt, und wenn der Käufer per Paypal zahlt ist eine nachverfolgbare Sendung Pflicht, ergo fällt das Päckchen weg und da waren die Briefe mit zusätzlicher Haftung bis maximal 500 Euro ein guter Weg.
 
Vernian Am: 30.01.2019 23:26:45 Gelesen: 19030# 53 @  
@ 22028 [#52]

"Nachverfolgbare Sendung bei Zahlung mit Paypal ist Pflicht."

Selbst wenn es so in den Paypal-Regeln stehen sollte - Falsch! Paypal erstattet dem Verkäufer angeblich nur den Verlust wenn der damit bezahlte Verkauf nachverfolgbar war. In der Praxis verweist Paypal dann auf die Erstattung, die der Transportunternehmer bei Verlust von versicherter Sendung (Einschreiben, Wertbrief, Paket, ...) zahlt, d.h. Paypal erstattet im Grunde nicht. D.h. der Verkäufer muß sich im Rahmen der Erstattungsleistungen der gewählten Versandart mit dem Transportunternehmen (Deutsche Post, DHL, Hermes oder wem auch immer) herumschlagen den angegebenen Wert / Höhe der Versicherung der verlorenen Sendung zu erhalten. Paypal hingegen erstattet durch Belastung des Verkäufers dem Käufer die bezahlte Summe.

Angesichts des Umstands, dass inzwischen selbst im Inland die Meisten per Paypal online-Käufe bei eBay, Delcampe & Co bezahlen, währen Kleinobjekte wie etwa niederpreisige Briefmarken mit einem Einschreiben-Versandporto gar nicht los zu werden. D.h. ein Anbieter muß eben das Risiko der Erstattung bei Sendungsverlust selber tragen. Sei es, weil Paypal ihn wieder mit der Kaufsumme belastet, er sich das Geld aber wegen nicht-versicherter Sendung nicht vom Transporteur wiederholen kann, sei es weil der Transporteur sich querstellt zu zahlen, nur einen Teil zahlt oder aus welchen Gründen auch immer.

D.h. selbst wenn in den Bestimmungen von Paypal etwas stehen sollte das der nachvollziehbare Versand "Pflicht" ist, so liegt es letztendlich in der Entscheidung des Verkäufers ob er das Risiko selber trägt und Versandkostengünstiger anbietet (und damit auch eher verkauft bekommt) oder nicht. Ich selbst praktiziere Ersteres und bin bislang damit gut gefahren.

Ganz klar, hochpreisige Verkäufe wie ganze Sammlungen oder sonstiges von hohem Wert oder Verkaufspreis sollte die Überlegung eines versichterten Versands nach sich ziehen - nur in dem Fall sind dann Paketportogebühren u.ä. vermutlich dann nur "Peanuts".

V.
 
drmoeller_neuss Am: 31.01.2019 07:46:26 Gelesen: 18987# 54 @  
@ Vernian [#53]

Ich mache jetzt einmal für das Inland eine Rechnung auf: Durchschnittlicher Warenwert 50 EUR, jeder hundertste Brief geht verloren (Diebstahl bei der Post, Empfänger ist "chronischer Briefverlierer", Hunde etc.).

Geschäftsmodell 1: Der Verkäufer zahlt bei Postverlust den Kaufpreis und Spesen zurück, egal mit welcher Zahlungsmethode der Käufer gezahlt hat (zu mehr ist er rechtlich auch nicht verpflichtet). Der Käufer wird ggf. gesperrt, wenn sich bei ihm Postverluste häufen.

Der Verkäufer hat pro Sendung 50 cent Mehrkosten, aber keinen zeitlichen Mehraufwand, da alles in den Briefkasten geworfen werden kann. Die Mehrkosten kann er auf das Porto aufschlagen (als "Eigenversicherung") oder selbst tragen.

Geschäftsmodell 2: Der Verkäufer verschickt alles "versichert". Die Verlustquote ist bei Einschreiben deutlich höher als bei unauffälligen Normalbriefen. Pro Sendung Mehrkosten ca. 2,50 EUR und erheblicher zeitlicher Mehraufwand (Aufgabe der Sendungen bei der Post, Geltendmachung von Ansprüchen bei Verlust etc.). Auch auf der Empfängerseite ist ein Mehraufwand möglich, z.B. wenn die Sendung abgeholt werden muss.

Fazit: Im Inland ist der Fall klar: Geschäftsmodell 1 rechnet sich für Käufer und Verkäufer.

Für Auslandssendungen: Kommt darauf an. Innerhalb der EU tendiere ich auch für Geschäftsmodell 1. Ausserhalb der EU ist das länderabhängig, meine Erfahrung ist aber auch hier, dass unauffällige Normalbriefe weniger Ärger bereiten als Einschreiben- oder Wertbriefe.

Ein Tipp: Über der Anschrift unbedingt die Telefonnummer des Empfängers angeben, viele Länder haben keine Postzustellung mehr, bzw. der Kunde muss auf der Post abholen. Wenn eine Telefonnummer angegeben ist, kann der Kunde benachrichtigt werden.

Bei umfangreicheren und größeren Sendungen stellt sich die Frage nicht, hier ist das versicherte Paket die beste Wahl. Ohnehin ist der preisliche Abstand hier nicht so groß. Ein eingeschriebener Großbrief kostet 3,95 EUR, dafür gibt es schon ein Päckchen bei Hermes. Hinweis: Kleine Sendungen, die schnell in einer Jackentasche verschwinden können, sind ein netter Anreiz für unehrliche Postler. Mit einem Paket ist das schon schwieriger. Selbst wenn der eigentliche Inhalt klein ist, besteht immer noch das Problem, das Verpackungsmaterial unauffällig verschwinden zu lassen. Also spart nicht am Karton und am Verpackungsmaterial. Im übrigen kann ein Paket nicht mehrfach geknickt in einen Briefkasten gestopft werden, der Inhalt dankt es Euch!

Wie bei Fahrrädern: Es reicht meistens aus, wenn das eigene Fahrrad besser gesichert ist als das gleichwertige Nachbarfahrrad. :)
 
22028 Am: 31.01.2019 17:58:17 Gelesen: 18863# 55 @  
Die Post hat auch einen Kulturauftrag und begünstigte die bisherigen Buch- oder Zeitschriftenversendung ins Ausland. Allerdings scheint die Post seit langem dahinter her zu sein dies auszuhebeln. Nun versteckt sie sich hinter UPU-Regeln, die allerdings - genau genommen - stets nur Empfehlungen sind. Das zeigt ja auch, dass viele Staaten dieser Vorgabe nicht folgen. Nur Deutschland spielt mal wieder den Spitzenreiter, ähnlich wie bei der weitgehend unsinnigen DSGVO.

Letztlich will die Post noch mehr Geld verdienen, das ist das einzige Ziel. Da man nun nur noch normale Briefe (ohne Wareninhalt) mit Briefmarken bekleben kann, sind hohe Wertstufen international kaum noch zu verwenden. Handel und Sammler werden erneut kalt erwischt und geschädigt. Briefmarken verschwinden immer mehr aus dem Alltag.

Unabhängig davon trifft es in erster Linie private Versender, nicht Firmen. Denn für letztere wird mit der Warensendung international nichts teurer als es bisher gewesen ist. Sie zahlen nur die MwSt. oben drauf, die bekommen sie aber wieder.

Aber der Privatmann ist gearscht, wenn diese still und heimlich von der DP zum 1. Januar eingeführte neue Regelung bestehen bleibt.
 
Vernian Am: 31.01.2019 22:40:20 Gelesen: 18824# 56 @  
@ 22028 [#55]
@ drmoeller_neuss [#54]

Alles richtig !
 
22028 Am: 20.02.2019 20:25:31 Gelesen: 18494# 57 @  
Heute bekam ich Nachricht von der Bundesnetzagentur die ich wegen dem Thema angeschrieben hatte. Diese schrieb mir:

Zu Ihrer Eingabe kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Bundesnetzagentur geht im Rahmen ihres Auftrags, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen, Unregelmäßigkeiten bei der Postbeförderung und -zustellung nach. Ziel ist es, etwaige anhaltende und strukturelle Defizite bei dieser Versorgung zu erkennen und auf eine zügige Abhilfe durch den betroffenen Postdienstleister hinzuwirken.

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG den internationalen Versand von Warensendungen in Groß- oder Maxibriefen nicht mehr an. Die Änderungen stützen sich auf Vorgaben des Weltpostvereins zur Verzollung von Waren im Zusammenhang mit E-Commerce. Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Der Sachverhalt wird von der Bundesnetzagentur untersucht.


ZITAT Ende

Na ja, dann schaun wir mal.
 
ligneN Am: 21.02.2019 22:44:11 Gelesen: 18387# 58 @  
@ 22028 [#57]

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG den internationalen Versand von Warensendungen in Groß- oder Maxibriefen nicht mehr an. Die Änderungen stützen sich auf Vorgaben des Weltpostvereins zur Verzollung von Waren im Zusammenhang mit E-Commerce. Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Der Sachverhalt wird von der Bundesnetzagentur untersucht.

Diese Antwort der Netzagentur ignoriert das Problem durch Verallgemeinerung.

Nur ein Bruchteil der Änderungen stützt sich auf die Zollvorgaben. Geschenk- oder Büchersendungen von privat haben mit "E-Commerce" nichts zu tun. Die zitierten UPU-Vorgaben gehen darauf auch gar nicht ein.

Es ist sehr wohl ein Thema der Grundversorgung, denn die Post AG bietet für Privatpersonen

- überhaupt keinen Versand von Waren (Achtung, was das sei: Definiton der DP AG) außerhalb der hochpreisigen Versandformen Päckchen ("Premium" aka Luftpost, denn das gernzitierte Günstigüberseepäckechen für 16.- Euro Landweg ist natürlich bei 6- 8 Wochen im Seepostcontainer oft kein Thema) und Paket ("Premimum" so ab 60 Euro) mehr an;

- hat klammheimlich die "Geschenksendung" (zB Weihnachten, Geburtstage) verboten;

Zu diesem Zweck wurde einfach alles außerhalb schriftlicher Mitteilungen als Ware definiert.

So ein Vorgehen mit Verweis auf Hochpreisversand nennt man "prohibitiv".

Versendungsform Warenbrief ist für Geschäftsleute aber auch nur zulässig, wenn sie einen postseitig vorgegebenen - Mindestumsatz pro Quartal - erreichen.

Das bedeutet schlicht das Verbot von Warenversand für alle Privatleute sowie Geschäftsleuten mit geringeren Auslandsversandzahlen als postseitig vorgegeben.

Das hat der Weltpostverein nicht gemeint, und unsere Nachbarn in der Schweiz und Österreich haben das auch nicht so interpretiert (das ist keine Schlamperei bei EU-Nachbarn, während die anständige ehrliche Doitschpost nur treu und korrekt usw. Anweisungen befolgt, wie übereifrige Privat-bürokrauts hier gelegentlich meinen zu müssen glauben).

Die DP AG aber schon, und seht damit allein auf weiter Flur.

Privatpersonen können auch keine Auslandssendungen über 30.- Euro mehr versichern außerhalb "Paket".

Die doch angeblich weiterbestehende Versendungsmöglichkeit per Auslands-Versandform "Warensendung" ist ab 1.1.19 also de fakto:

--> eine preisbegünstigte Versendungsform für Großversender.

Alle anderen Kunden schauen in die Röhre bzw. dürfen das subventionieren.

Das Aus der Büchersendung für alle (außer Presse) hat die UPU auch nicht verlangt.

Das klingt mir nicht mehr nach "Grundversorgung", sondern eher nach einer "Lex Großversender / Amazon".

Und wie Jürgen Olschimke in seinem diesbezüglichen Artikel in der neuen "Philatelie" ausführlich darlegt, folgt die DP AG damit nicht etwa treu und brav angeblichen Vorgaben der UPU, sondern ihrer eigenen Agenda bzw. steht damit sogar ausdrücklich im Widerspruch zu UPU-Vorgaben.
 
Vernian Am: 22.02.2019 08:09:07 Gelesen: 18326# 59 @  
@ ligneN [#58]

Genau so ist es!
 
jmh67 Am: 22.02.2019 08:44:26 Gelesen: 18315# 60 @  
@ ligneN [#58]

Ich habe mal die Preislisten der Post in einigen Nachbarländern konsultiert - also wirklich günstig ist da auch nichts mehr, und gesonderte Angebote für Büchersendungen fand ich auch nicht. Allerdings kann man z. B. aus Frankreich Bücher noch mit der Briefpost versenden.

-jmh
 
Baber Am: 22.02.2019 10:43:58 Gelesen: 18287# 61 @  
@ jmh67 [#60]

aus Frankreich Bücher noch mit der Briefpost versenden.

Von der Schweiz auch und da es von dort auch den Economy-Tarif gibt, sind gewisse Gewichtstufen nach Übersee günstiger als ein deutsches Päckchen für 16 €.

Gruß
Bernd
 
22028 Am: 22.02.2019 11:37:16 Gelesen: 18264# 62 @  
Ich war heute mal frech und habe eine Ware als Brief nach Slowenien versandt, Porto war € 3,70 wie gewohnt, mal sehen, ob sie ankommt, die Postagentur hat keine Fragen nach dem Inhalt gestellt.

Verpackung war ein flacher ca. A 4 großer Karton.
 
Baber Am: 22.02.2019 11:54:13 Gelesen: 18254# 63 @  
@ 22028 [#62]

Habe ich auch schon gemacht nach USA und einfach in den Briefkasten geworfen. Ist einwandfrei angekommen.

Gruß
Bernd
 
Vernian Am: 22.02.2019 16:34:45 Gelesen: 18180# 64 @  
@ Baber [#63]
@ jmh67 [#60]

Also in Frankreich gibt es speziell die Versandform "livres & brochures" (Bücher und Broschüren) für den Auslandsversand zu sehr günstigen Tarifen. Das ist zwar verknüpft mit einer ganzen Reihe Bedingungen, wie etwa die Sendung muß offen am Postschalter eingeliefert und von Schalterangestellten der Inhalt kontrolliert werden, der Inhalt muß geeignet sein französische Sprache und Kultur zu vermitteln und zu fördern u.ä., aber da dies ja eine sehr gummiartig dehnbare Definition ist und die wenigsten Postler vor Ort wohl sich erlauben das zu beurteilen.

Also ich denke Briefe im Standardformat, auch bis 50 g, also etwas dicker, oder Großformaten so lange sie nicht viel dicker als ein, zwei Lagen Karton sind, dürften kaum aufsehen erregen und Nachfrage provozieren - da hätten die Postler viel zu tun wenn sie jeden unscheinbaren und flachen Brief nachgehen wollten.

Auch Dokumente müssen gegen Verknicken geschützt werden und mittels ein oder zwei Lagen Karton davor bewahrt werden Knicke zu erleiden. Ich habe selber diese Woche auch mehrere Briefsendungen in dieser Art ins Ausland geschickt, sogar am Schalter zur Stempelung aufgegeben, ohne Nachfrage. Also der Sammleraustausch mit einer Steckkarte Briefmarken, einem Versteifungskarton und ein, zwei Blatt Papier dürfte immer gehen - abgesehen davon, bei dem Wissen darum kann man ja auf Nachfrage sagen "natürlich sind das Dokumente und Begleitschreiben, zum Schutz mit Karton verstärkt - außerdem gilt doch wohl immer noch das Briefgeheimnis?"

Problematischer sind mit Sicherheit Sendungen, die dicker sind (bspw. mit umfangreicherer Broschüre, Buch) oder fühlbar harte Gegenstände wie USB-Sticks, DVD's o.ä. enthalten. Da dies oft bei mir der Fall ist habe ich meinen Status als Geschäftskunde eröffnet (als Selbständiger geht das ja). Die Sache mit der Mindestmenge - da sagte man mir es wird garantiert nicht quartalsweise geprüft, d.h. wenn ich statt 5 Sendungen Warenpost International pro Quartal mindestens 20 im Jahr zusammen bekomme ist das auch in Ordnung. da ich so ca. 50 Sendungen im Jahr habe sollte das also klappen. Ärgerlich ist dabei nur, dass man jede Sendung einzeln in den PC hacken muß mit allen Angaben und kein Adressbuch mit den sich wiederholenden Adressaten anlegen kann in seinem Account - das würde viel Zeit sparen. Vielleicht kommt das ja noch.

Gruß

V.
 
Cantus Am: 22.02.2019 23:15:12 Gelesen: 18130# 65 @  
Ich habe vor kurzem zwei Pakete mit DHL nach Österreich geschickt. Das Paket zu 5 kg hat mich 16,39 Euro gekostet, das Paket zu 10 kg kostete 21,39 Euro. Das hört sich zwar recht teuer an, aber vor vielleicht fünf oder zehn Jahren war es auch nicht viel billiger. Ich kann daher dieser Diskussion über hohe Versandpreise nicht viel abgewinnen. Wer schwere Dinge ins Ausland verschickt, musste und muss schon immer mit höheren Kosten rechnen.

Viele Grüße
Ingo
 
JoshSGD Am: 23.02.2019 07:25:27 Gelesen: 18102# 66 @  
Hallo Ingo,

günstige Pakete ins Ausland gab es nie, das ist richtig. Aber es geht ja an sich auch nicht um Pakete, sondern um den bisherigen Versand, der sich relativ geräuschlos für den privaten Verbraucher erheblich verschlechtert hat. Daran stoßen sich die meisten und das ist berechtigt. Das bei Deutsche Post DHL, wie man sich ja ganz offiziell nennt, ausschließlich und nur der Profit gilt, werden uns noch ganz andere Dinge erteilen. Verbraucher und zum großen Teil auch die Belegschaft spielen in den Überlegungen des Vorstandes und der Vorstände der einzelnen Sparten kaum eine Rolle. In vielen Bereichen müsste mal eisern durchgekehrt werden.

Gruß Josh
 
Vernian Am: 23.02.2019 07:53:56 Gelesen: 18093# 67 @  
@ Cantus [#65]

Wie Josh schon schreibt, es geht hier nicht um die Kosten von Päckchen und Paketen an sich - ganz klar das große und / oder schwere Dinge entsprechend kosten.

Es geht hier um den Sachverhalt, das, was bislang als Brief bis 500 g für 3,70 € und bis 1000 g für 7.- € ins Ausland geschickt werden konnte, bspw. ein Buch, eine DVD, ein USB-Stick, eine kleine Bastelarbeit für Tante Erna in der Schweiz usw. - das dies nunmehr als Ware gilt und von Privat nur noch als Päckchen oder Paket zu entsprechendem Preis versendet werden darf, und nur "Geschäftskunden" mit einem Mindestvolumen von 5 Sendungen pro Quartal / 20 Sendungen im Jahr weiterhin einigermaßen kostengünstig versenden können. Nur Geschäftskunde kann nicht jeder werden bzw. lohnt auch nicht wenn ich nur ein paar mal im Jahr etwas ins Ausland versenden will.

Daher ist der Kommentar ziemlich überflüssig - vielleicht sollte man erst einmal lesen worum es geht bevor man sich dazu äußert?

Best

Vernian
 
FelixM Am: 03.12.2019 20:40:33 Gelesen: 15872# 68 @  
Brief international zurück wegen dem Wareninhalt

Seit dem 1.1.19 darf man ja keine Waren mehr in einem Brief international verschicken.

Habt ihr da Belege, mit dem entsprechenden Vermerk versehen, die ihr vielleicht zeigen könnt?

Wäre interessant, weil ich auch schon gehört habe, dass die Post das gar nicht kontrolliert.
 
Journalist Am: 03.12.2019 21:15:39 Gelesen: 15854# 69 @  
Hallo,

ja auch nach meinem Wissensstand wird das nicht kontrolliert. Ich kenne auch bis heute noch keinen einzigen Beleg, der diesbezüglich mit entsprechenden Postvermerken versehen zurück geschickt wurde !

Auch ich suche bisher vergeblich einen solchen Beleg.

viele Grüße Jürgen
 
nagel.d Am: 03.12.2019 21:35:30 Gelesen: 15845# 70 @  
Ich habe selbst im Sommer Waren im Briefumschlag verschickt nach Spanien und der Umschlag kam an. Und auch die Briefmarken die ich verkaufe und mit der Post im Umschlag verschicke sind bisher immer angekommen. Einen Rücklauf mit entsprechendem Hinweis habe ich auch bisher nicht gesehen.
 
Vernian Am: 03.12.2019 23:13:12 Gelesen: 15807# 71 @  
Also ich denke mal, die Post macht sich nicht die Mühe dünne unauffällige Briefsendungen zu kontrollieren. D.h. die klassische Sammlersendung - ein, zwei Steckkarten im A5-Umschlag mit 3,70 € freigemacht ins Ausland, zulässiges Gewicht bis 500 g aber kaum über 100 g habend (oder gar nur im normalen Brief bis 20 oder 50 g) - da lohnt der Aufwand nicht um zu kontrollieren ob da nun Dokumente oder doch was anderes drin ist.

Aber ich denke bei dickeren Sendungen in dieser Kategorie, da könnte das schon passieren - ich versende zur Sicherheit meine zweimal im Jahr rausgehenden rund 60 Seiten dicken A5-Broschüren daher lieber per Warenpost International - im Falle Nicht-EU ist das sogar günstiger. Oder wenn man einen USB-Stick oder eine DVD im Brief verschickt - das fällt ja schon durch dickere Umverpackung und härteren Inhalt ins Auge. Aber einen derart reklamierten Brief habe ich selber auch noch nicht zu Gesicht bekommen.

B.
 
saeckingen Am: 04.12.2019 06:10:40 Gelesen: 15785# 72 @  
Ich versende weiterhin die Literaturverkäufe der Arge per Briefpost. Gepolsterte B4 Umschläge, meistens über 500 g. Sobald ich die irgendwo am Schalter abgebe, wird gefragt ob Waren enthalten sind - ich definiere Literatur aber als Dokumente. ;-) Die meisten werfe ich allerdings in Briefkästen ein, wo sie problemlos laufen.

Alle Brief sind bisher ohne Verzögerung angekommen.

Kontrollieren darf die Post nicht, wie mir auch ein Mitarbeiter bestätigt hat. Es gilt das Postgeheimnis! Allenfalls die Zollverwaltungen im Empfängerland dürfen die Sendungen öffnen, aber da gab es auch noch nie Probleme.

Grüße
Harald
 
juni-1848 Am: 31.12.2022 20:46:48 Gelesen: 4869# 73 @  
Habe ein wenig nach dem passenden Thema gesucht...

Maxibrief ins Brexit.

Inhalt: Historische Versicherungspolicen aus 1903 bis 1923 samt philatelistisch hochinteressanten Originalcouverts ins Deutsche Reich – also DOKUMENTE, verkauft über ein non-phila Sammlerportal. Der Verkäufer bat mich vor Gebotsabgabe wg. evtl. „Zollmassnahmen“ um 2 separate Paypal-Zahlungen zwecks… den Rest könnt Ihr Euch denken.

Gefragt – getan - allerdings ohne die „urpreussische Gründlichkeit“ des deutschen Zoll zu erahnen.

Die durch eine Nachlässigkeit des englischen Zustellers verursachte Rücksendung ging aus unerfindlichen Gründen nach Frankfurt a.M., wurde dort aus ebenso unerfindlichen Gründen vom Zoll geöffnet und aus – Ihr ahnt es schon – noch unerfindlicheren Gründen - als nicht deklarierte „Warensendung an mich“ über die örtliche Zollstelle zugeführt.

Von der Deutschen Post erhielt ich die „üblichen Formulare“ und bin daselbst vor Ort erschienen, um zu erfahren, dass der Zoll zwar personelle Kapazitäten für die Überprüfung von „zollfähigen“ Kleinstbriefsendungen vorhält, es aber mangels Personals nicht schafft, angezeigten Fällen von Schwarzarbeit (insbes. am Bau) mit Terminvorlauf unter 14 Tagen nachzugehen!

Meine Rückfrage im Geschäftskunden-Service der Deutschen Post (nur 15 Sekunden Warteschleife) gipfelte in einer Belehrung mit Wortzitaten aus den Post-AGB – whow! Ein AGB-Belesener! Aus unerfindlichsten Gründen wollte man in meinem Fall ein Auge zudrücken und meinen Aufwand entschädigen… Tatsächlich erreichte mich 38 Tage (!!) später eine Entschuldigung mit einem Markenheftchen (8,50 €) als Beilage. Hurra – ein Stundenlohn von 2,97 € zur finalen „Klärung einer Postsendung“.

Der kritische Leser wird wie ich hinterfragen: Warum ein Markenheftchen über 8,50 €, obwohl der Inhalt AGB-widrig… tjaaaa, lassen wir das.

Sammlergruß, Werner
 

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