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Thema: Recht: Die Postbank und der Umgang mit alten Postsparbüchern
hajo22 Am: 27.01.2019 11:55:27 Gelesen: 7181# 1 @  
Kürzlich habe ich mein altes Postsparbuch wiedergefunden. Der letzte Umsatz datiert von April 2006, das Guthaben belief sich damals auf 15,10 €.

Nun lese ich aktuell im Internet (Westfalenpost 15.8.2010: "Die Postbank räumt Sparbücher von Kunden leer"), daß die Postbank bei alten Postsparbüchern bei denen jahrelang kein Umsatz mehr getätigt wurde und deren Guthaben < 60 € beträgt, eine Gebühr von monatlich 1 € seit 2008 eingeführt hat. Ist das Guthaben aufgebraucht, so wird das Sparbuch von der Postbank (automatisch?) gelöscht.

Stimmt das so? Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik? Von der Postbank habe ich keinen Hinweis zu Gebühren und Löschung meines Postsparbuchs bislang erhalten.

Wer weiß mehr dazu?

Schönen Sonntag,
hajo22
 
Richard Am: 27.01.2019 16:13:02 Gelesen: 7107# 2 @  
@ hajo22 [#1]

Hallo hajo,

zunächst meine eigene Erfahrung als ehemaliger Banker:

In 2010 habe ich im Nachlass der Mutter ein Sparbuch mit wenigen hundert Euro gefunden in welchem es seit über 30 Jahren keinen Eintrag mehr gab. Es wurde mir problemlos ausgezahlt.

Dazu gibt es auch Urteile:

Leitsatz der Kanzlei

Selbst wenn auf einem Sparbuch mehr als 30 Jahre keine Kontobewegung mehr stattgefunden hat, besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Sparkonto aufgelöst ist oder kein Guthaben mehr aufweist, wenn der Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr vornehmen lässt.

Die Verjährung des Auszahlungsanspruchs beginnt erst mit Kündigung des zugrunde liegenden Darlehensvertrags zu laufen. Die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs durch den Kunden ist als eine solche Kündigung aufzufassen.


https://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/136-verjaehrung-sparguthaben.php

Über die Kontoführungsgebühr für Sparkonten habe ich bisher nichts gewusst, aber einen Beitrag aus 2008 im Internet gefunden:

Ich fungiere als Betreuer und habe in diesem Zusammenhang Auskunft über Konten des Betreuten bei der Postbank ein­geholt. In dem Antwortschreiben ­informierte mich die Bank auch, dass seit dem 1. Januar 2008 für Sparbücher, die lange nicht genutzt wurden, 1 Euro pro Monat Kontoführungsgebühren anfallen. Ist das korrekt?

Finanztest: Ja. Die Postbank verlangt diese Gebühr seit 1. Januar 2008, sie wird immer rückwirkend für ein Jahr eingezogen. Allerdings nicht für alle Postbank-Sparbücher, sondern nur für „Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist“, die die Postbank bis in die 90er-Jahre anbot. Diese Gebühr wird berechnet, wenn der Kontoinhaber volljährig ist, weniger als 60 Euro auf dem Sparkonto sind, er keine anderen Konten bei der Postbank führt und in den letzten drei Jahren keine Ein- oder Auszahlungen veranlasst hat.

Tipp: Wenn Sie das Sparkonto noch in diesem Jahr auffüllen oder schließen, entgehen Sie dieser Gebühr. Andernfalls wird sie mit dem Guthaben verrechnet.


https://www.test.de/Frage-und-Antwort-Sind-Kontofuehrungsgebuehren-fuer-ein-Sparbuch-rechtens-1693195-0/

Betriebswirtschaftlich mag die Handhabung der Postbank korrekt sein, ob sie rechtlich zulässig ist, geht daraus nicht hervor. Vielleicht meldet sich hier noch ein anderer Kunde der Postbank mit seinen Erfahrungen.

Schöne Grüsse, Richard
 
bovi11 Am: 27.01.2019 17:03:31 Gelesen: 7069# 3 @  
@ hajo22 [#1]

Hier müßte die Postbank nachweisen (nicht nur behaupten), daß Dir 2008 oder wann auch immer neue Geschäftsbedingungen zugegangen sind, die eine solche Gebühr enthalten, die vorher nicht vereinbart war. Schau in die ursprünglichen Bedingungen, ob es dort eine derartige Klausel gab.

Wenn nicht, besteht der Auszahlungsanspruch.
 
hajo22 Am: 27.01.2019 18:08:33 Gelesen: 7031# 4 @  
@ Richard [#2]
@ bovi11 [#3]

Ich sage Danke für die Infos. Ich werde morgen zu unserer Postfiliale gehen und nachfragen, ob es mein Postsparbuch noch gibt oder ob das Konto zz. gelöscht wurde.

Ich werde berichten.

Von zugesandten neuen AGBs ist mir nichts mehr erinnerlich.

Schönen Restsonntag,
hajo22
 
drmoeller_neuss Am: 28.01.2019 08:04:53 Gelesen: 6947# 5 @  
@ Richard [#2]

Grundsätzlich ist die Gebühr rechtens. Der Kunde muss bei der Einführung aber informiert werden und hat ein Recht auf Sonderkündigung. Wenn der Besitzer des Sparbuches zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr gelebt hat, wird der Postbank der Nachweis nicht gelingen.

Leider scheinen Banken auf diese miesen Bauerntricks angewiesen zu sein. Wer bemüht schon wegen eines alten Guthabens von 30 EUR einen Anwalt. Und wenn der Kunde renitent bleibt, wird eben das Guthaben "aus Kulanz" und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgezahlt.

Ähnliches erlebt man bei Fluggesellschaften. Erst einmal den Kunden abwimmeln, so wie bei mir, wo die AirBerlin ein "kaputtes Flugzeug" als höhere Gewalt verkaufen wollte. Mein freundlicher Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung und die Setzung einer Frist bewirkten Wunder. :)

An dieser Stelle haben aber schon 95% der Bittsteller aufgegeben. Die Rechnung geht für die Airline auf. Kundenzufriedenheit zählt nicht in der Branche. Ich kenne Leute, die die Bank gewechselt haben, wegen einer Gebühr von 50 Cent für Kontoauszüge.

Offline: Da lobe ich doch die vielgescholtene Bahn. Gut, hier gibt es auch Managementfehler, aber ich lasse nichts auf das Personal kommen. Da werden bereits im Zug unaufgefordert abgestempelte Verpätungsanträge verteilt. Habt Ihr das schon einmal in einem Flugzeug erlebt? Und die Bahn nimmt Dich auch noch mit, wenn Du erst eine Minute vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof erscheinst.

Um wieder auf unser Forum zurückzukommen: DHL und die Deutsche Post können sich hier einreihen. Wer schon einmal versucht hat, ein verlustiges Einschreiben zu reklamieren, kann Geschichten erzählen.
 
hajo22 Am: 28.01.2019 11:07:33 Gelesen: 6900# 6 @  
Zu früh gejammert: Ich war bei der Postfiliale und siehe da, mein Postsparbuch (von mir 1967 eröffnet) gibt es noch. Ich habe gleich einen Umsatz getätigt.

hajo22
 
mausbach1 (RIP) Am: 28.01.2019 11:18:31 Gelesen: 6885# 7 @  
Mein Postsparbuch von 1943 ist 1953 war leider ungültig wurden. Der Betrag war 10,00 RM.
 
22028 Am: 28.01.2019 12:00:00 Gelesen: 6863# 8 @  
Von verlorenen Briefen (Einschreiben und Wertbriefen) kann ich ein Lied singen, man muss halt nur hartnäckig bleiben. Mit Lufthansa hatte ich einmal eine mehrstündigen Verspätung, das ging auch über mehrere "(Email)Instanzen", kann da aber auch hartnäckig wie eine Kakerlake sein, am Ende habe ich mein Recht sprich Geld bekommen!
 
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