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Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Das Thema hat 72 Beiträge:
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Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 18:30:43 Gelesen: 23667# 48 @  
@ DL8AAM [#45]

Hallo Thomas,

in Beitrag [#15] findest Du den Anfang der Geschichte.

Ich wollte wissen, ob ich weiterhin Briefmarken in einem Brief verschicken darf. Denn die Versandstelle versendet auch heute noch Briefmarken in das Ausland als Brief.

Das sämtliche Auslands-Sendungen zollgestellungspflichtig sind ist mir bekannt, ich lebe nicht erst seit gestern.

Und wenn Waren im Brief waren musste ich auch bisher einen Zollzettel aufkleben.
Eine Trennung Dokumente-Ware war also schon immer möglich!

Weiterhin wollte ich wissen, ob ich künftig meine Standardbriefe mit Markeninhalt als Päckchen für 2 Kg freimachen muss und wie diese Sendungen dann befördert werden. Die Frachtzentren können diese Sendungen gar nicht bearbeiten.
Warenpost International können Privatkunden nicht nutzen und ich wollte deshalb auch wissen, warum es denn keine Freigabe für Private gibt wenn der Sendungsstrom denn so strikt getrennt werden soll.

Die Vorgabe "nur als Päckchen" ist m. E. nichts als Geldschneiderei!

Schönen Abend, Peter
 
drmoeller_neuss Am: 10.02.2020 19:07:32 Gelesen: 23648# 49 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#48]

Weiterhin wollte ich wissen, ob ich künftig meine Standardbriefe mit Markeninhalt als Päckchen für 2 Kg freimachen muss und wie diese Sendungen dann befördert werden. Die Frachtzentren können diese Sendungen gar nicht bearbeiten.

Die Mindestmaße für Päckchen National und International betragen

15 x 11 x 1 cm

Die Größe eines Briefumschlages ist nicht das Problem, die Sendung muss aber 1 cm dick sein. Mein Vorschlag: Ruhig großen Karton verwenden, der lässt sich nicht so leicht verstecken wie ein kleines Päckchen. Und der Wert steht ja meistens sichtbar auf der Sendung (siehe grüne Zolletikette).

Oder ziviler Ungehorchsam: einfach einen Brief verschicken.

Quelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/weltweit-versenden/paeckchen.html
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 19:43:40 Gelesen: 23629# 50 @  
@ drmoeller_neuss [#49]

Da sieht man mal, wie unausgegoren das Ganze doch ist.

Als kleinen Brief darf ich nicht versenden "da ist eine Ware drin ..." und als Päckchen nicht, weil die Sendung zu klein ist. Vielleicht säge ich mir einige Spanplatten zurecht und nehme die als Umhüllung der Marken. Dann muss immerhin das Gewicht transportiert werden, für das ich auch bezahle.

Auf den Gedanken verschiedene Gewichtsstufen für Auslandspäckchen einzuführen kommt die Deutsche Post nicht, das schmälert nur den Gewinn. Aber dann wäre eine Trennung zwischen Dokumenten und Ware besser vermittelbar.

Schönen Gruß, Peter
 
DL8AAM Am: 10.02.2020 21:18:31 Gelesen: 23594# 51 @  
@ 22028 [#46]

Was Ware ist und was nicht entscheidet nicht die UPU, sondern die Post.

Doch, doch, genau das definiert UPU in ihrem aktuellen Manual (s.o.)

1.4 documents: .... consisting of any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise ...

1.5 goods: ... consisting of any tangible and movable object other than money, including objects of merchandise, which does not fall under the definition of “documents” as provided in paragraph 1.4 above ....

Für die UPU (wie auch die Post oben in ihrer Antwort schreibt) ist also jedes (!) anfassbare oder bewegliche Ding, welches nicht zufällig Geld ist und welches kein "document" (gemäß 1.4) ist, ein "good", d.h. eine Ware, und das ist ausdrücklich eben nicht beschränkt auf Handelsware. Handelswaren sind nur ein Teil der Ware. So einfach machen die es sich. Sie definieren nicht was eine Ware ist, sondern anders herum, alles was nicht ausdrücklich unter Nicht-Ware fällt, ist per UPU-Definition eine Ware. Aus die Maus.

Und documents sind geschriebene, gezeichnete, gedruckte und digitale Informationen, soweit diese nicht "Gegenstände des Handels" sind, d.h. übrigens auch, der USB-Stick oder die CD mit "käuflichen" Daten drauf, sind "Gegenstände des Handels" und fallen somit nicht mehr unter documents.

Ja, es stimmt zwar, dass die UPU-Bestimmungen nicht den einzelnen Bürger bzw. Postkunden binden, sondern das ist nur eine Vereinssatzung und gilt auch nur die Vereinsmitglieder (d.h. die nationalen Posten). Nur hat unsere Post die neuen UPU-Regeln bereits in ihre eigenen Vertragsbedingungen (recht unreflektiert) 1:1 übernommen. Somit sagt Dir die UPU, über den Umweg der DPAG, doch, was eine Ware im Sinne der internationalen Postverkehrs ist.

Ob wir (ich) das gut, in sich geschlossen logisch oder gar gerecht finden (finde), ist dabei vollkommen egal. Im Prinzip ist das aber alles ja eh nur dem ausuferenden (subventionierten) eCommerce-Geschäfts Chinas geschuldet. Die sehr simplifizierte (und für solche Institutionen sehr schnelle) Neuregelung der UPU-Regeln, sollte doch einfach nur den Zusammenbruch des gesamten Konstrukts der UPU bzw. des offen-freien internationalen Postverkehrs verhindern. Wir waren ja kurz davor, dass der Postaustausch über Grenzen hinweg, wieder auf die Ebene von "bilateralen" Einzelverträgen, auf dem Niveau des frühen 19. Jahrhundert zurückgefallen ist. Obwohl, wenn wir mal ehrlich sind, wer braucht (außer "Warenversender") denn überhaupt noch einen privaten, internationalen, physikalischen Brief-Postverkehr? Traditionelle private Briefkommunikation, insbesondere international, wird inzwischen doch zu 99% nur noch über das Internet geführt. Die Schaffung des Ausnahmetatbestandes documents ist doch nur noch eine bedeutungslose Hülle, ein Feigenblatt. Im Prinzip könnte, wenn die Post konsequent wäre, sie den gesamten document Briefpostsektor komplett einstellen und gleich alles auf den teureren, einträglichen Warenversand umlabeln. Wenn jetzt, wie angekündigt, in D die elektronische Krankenmeldung kommt, dann verschwindet ja auch national der letzte Grund eines privaten Briefversandes (zumindest zu 99%).

Man (die Post) hätte das alles beim alten lassen können (wie bisher die meisten anderen Posten ja auch), CN22 drauf, in den Warenpostsack geworfen und gut ist es. Denn, wie gesagt einen nennenswerten (kommerziellen) Umfang, hat der private internationale documents Postverkehr doch sicherlich eh nicht mehr (zumindest ab Versandort D/EU). Wenn jetzt die Post die neuen UPU-Regeln dazu nutzt pflichtgemäß ihre Regeln so anzupassen, dann hat das auch den Sinn, es für den Privatnutzer so unspassig wie möglich zu machen, solche 'aufwändigen' Sendungen zu versenden. Das ist nicht unausgegoren, sondern das hat vielleicht sogar System.

Hmmm, aber vielleicht hätten, wenn die Post alles beim Alten gelassen hätte, die eCommerce-Händler das ja ausgenutzt, in dem sie ihre "Goods" per Massenfracht nach D schaffen, hier vereinzeln lassen und dann als günstige Briefpost versenden lassen. Ach, stop, das gibt's ja schon, nennt sich Remailing und da ist unsere Post, unter ihrer Marke DHL, sowieso schon einer der größten Player weltweit, wenn nicht sogar inzwischen der Größte?

Gruß
Thomas
 
Fridolino Am: 11.02.2020 07:38:05 Gelesen: 23524# 52 @  
Für mich ist es ein Problem, dass die Post die EU-Staaten genau so wie die Nicht-EU-Staaten behandelt.

Es gibt doch einen EU-Binnenmarkt, wo man auch keine Zollerklärung ausfüllen muss. Also könnten doch auch innerhalb der EU die gleichen Versandbedingungen gelten wie innerhalb Deutschlands. Vielleicht müsste man bei den Postregulierern mal in diese Richtung anfragen.

Gruß Fridolino
 
22028 Am: 11.02.2020 08:51:03 Gelesen: 23499# 53 @  
@ Fridolino [#52]

Nicht nur das, sondern dass andere EU Postverwaltungen die "Vorschrift" der UPU, wenn es denn eine ist, unterschiedlich umsetzen ist für mich unverständlich.

Für mich ist es auch nur Profitoptimierung, was die Deutsche Post da macht.
 
Journalist Am: 11.02.2020 09:31:42 Gelesen: 23482# 54 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#44]

Hallo Peter und an alle,

1. Die Aussage, das eine getrennte Bearbeitung erfolgt von Briefsendungen und Warensendungen, trifft für kleinformatige Sendungen auf alle Fälle nicht zu - diese werden weiterhin über den Briefstrom ins Empfängerland geleitet. Laut Weltpostvertrag zählen Päckchen ja sowieso zu den Briefprodukten und nicht zu Paketen und damit zum Paketsendungsstrom. Sie fliegen also im selben Postbehälter ins Empfängerland an die selbe Übergabestelle.

2. Mir sind bisher keine Länder bekannt, die bei den hier üblichen kleineren Sendungen von der Größe her elektronisch Datenvoranmeldungen verlangen - denn wenn ich mir beispielsweise den Sendungsstrom der Chinasendungen anschaue, was für Daten müsste denn dann hier die Deutsche Post selbst bzw. der Zoll alles bearbeiten ????? und so wie hier bei den Chinasendungen mehr oder weniger falsche Inhaltsangaben und deutlich zu niedrige Warenwerte angegeben werden, passiert dies weltweit überall - dies ist natürlich den Zollbehörden aller Länder bekannt, aber das vorhandene Personal kann hier nur Stichproben machen - daher liegt hier je nach Empfängerland der Schwerpunkt der Kontrollen auf unterschiedlichen Themen, beispielsweise Drogen oder bestimmten Lebensmittel, die aus Seuchengründen nicht eingeführt werden sollen, mittelfristig soll es hier allerdings Änderungen geben - wie diese Umsetzung dann aussieht ist nicht bekannt.

3. Beanstandungen von Sendungen der Zielländer, das hier falsch deklariert wurde, sind mir bisher nicht bekannt - wer kann denn hier überhaupt eindeutige Sendungen zeigen - dies ist aus meiner Sicht derzeit einfach nur Angstmache um mehr einzunehmen.

Soweit einige Anmerkungen von mir dazu für heute

viele Grüße Jürgen
 
uli Am: 11.02.2020 09:41:52 Gelesen: 23478# 55 @  
@ saeckingen [#47]

Wer kann denn eine Sendung zeigen, die auf Grund des Inhaltes von irgend einer Postverwaltung abgelehnt wurde?

Die Frage ist, ob man einer zurückgegangenen Sendung ansehen kann, warum diese nicht befördert wurde. Ein Bekannter von mir hat Ende letztes Jahr einen etwas dickeren C4-Brief (Luftpolstertasche) mit fühlbar sehr festem Inhalt über die DPAG in die Türkei gesendet. Frankierung und Adressierungen waren korrekt. Der Brief kam nach ein paar Tagen ohne jeden Hinweis wieder zurück. Im Paket bei der Postfiliale aufgegeben war das Zeug nach einer Woche beim Empfänger.

Gruß
Uli
 
drmoeller_neuss Am: 11.02.2020 10:16:44 Gelesen: 23459# 56 @  
Wir sollten wieder auf den Boden zurückkommen.

Briefmarkensammler und -händler waren schon immer pragmatisch (und nicht nur, wenn es um die Frage: Ladenkasse oder keine Ladenkasse? ging).

Einzelne Marken oder billige Belege wurden schon immer im Kleinbrief geschickt, ohne Versicherung und ohne Zollformalitäten. Jedenfalls kann ich mich an eine grüne Zolletikette auf solchen Sendungen nicht erinnern.

Die historische Postkarte ist ist nach der neusten Definition eben ein (Zeit-)Dokument.

Im übrigen geht die Briefmarkenversandstelle der Deutschen Post den gleichen pragmatischen Weg und schickt alles als Brief.

Am Gesamtaufkommen dürften die im Standard- oder Kompaktbrief verschickten Warensendungen zu vernachlässigen sein. Außer Briefmarken kommen vielleicht noch Warenproben wie der einzeln verschickte Dichtungsring in Frage.

Bessere Marken und Belege sollte man auf einer großen Steckkarte verschicken, mit einer zusätzlichen Pappe als Verstärkung und das ganze am besten noch in einer Kunststoffhülle wasserdicht verpackt. Das ist ein Großbrief Ausland für 3,70 EUR.

Nun muss ich das ganze offiziell per Warenpost Ausland verschicken. Die unversicherte Warenpost XS kostet 3,20 EUR, sogar 50 Cent weniger als der Großbrief. Ich sehe es nicht unbedingt als Nachteil, dass keine Briefmarken mehr verklebt werden können. Auch der vorgeschriebene einheitliche Aufkleber (Harmonised Label) ist ein Fortschritt.

Das eigentliche Problem ist, dass die Deutsche Post diese Leistung Warenpost nicht an Privatkunden anbietet und auf das teure Päckchen verweist. Das ist für die Aufgabe am Schalter sicher in Ordnung, da die Kontrolle einen zusätzlichen Zeitaufwand für das Personal bedeutet.

Warum aber über das Internet keine Aufkleber bestellbar sind, entzieht sich meiner Logik. Hier wären die Verbände aufgefordert, sich mit der Deutschen Post an einen Tisch zu setzen. Warum kann der BDPh keinen Vertrag mit der Deutschen Post über den Vertrieb von Warenpost-Ausland-Aufklebern schliessen? Der viel kleinere APHV schafft es ja auch mit den DHL-Paketmarken. Und für die BDPh-Mitglieder wäre es viel sinnvoller, als einen Vertrag mit Lieferanten von Kartonphilatelie und fragwürdigen Aufbewahrungssystemen.
 
22028 Am: 11.02.2020 12:11:32 Gelesen: 23427# 57 @  
@ drmoeller_neuss [#56]

Hier wären die Verbände aufgefordert, sich mit der Deutschen Post an einen Tisch zu setzen. Warum kann der BDPh keinen Vertrag mit der Deutschen Post über den Vertrieb von Warenpost-Ausland-Aufklebern schliessen? Der viel kleinere APHV schafft es ja auch mit den DHL-Paketmarken. Und für die BDPh-Mitglieder wäre es viel sinnvoller, als einen Vertrag mit Lieferanten von Kartonphilatelie und fragwürdigen Aufbewahrungssystemen.

Wobei wir wieder beim Lieblingsthema Verbände sind, aber, warum muss ein Workarround gesucht/erschaffen werden wenn die Post nicht in der Lage ist was kundenfreundliches für das es auch Bedarf gibt zu schaffen ?
 
Heinrich3 Am: 14.04.2021 12:10:17 Gelesen: 17926# 58 @  
Hallo,

ich stehe vor dem Problem, ein Päckchen mit Briefumschlägen ohne Briefmarken (alle mit Absender-Freistempel) nach Indien zu verschicken. Es geht um etwa 1,5 kg.

Wie sende ich am günstigsten? Wenn die Sendung verlustig geht, hat der Empfänger Pech gehabt - also kein großer Wert.

Danke im voraus!
Heinrich
 
Wesi Am: 14.04.2021 12:30:39 Gelesen: 17912# 59 @  
Hallo Heinrich,

ich würde das einfach als Brief abschicken, ich habe seit der Neuregelung schon zahlreiche 2 kg Briefe nach Indien verschickt und alle sind angekommen. Du musst halt nur bei der Post lügen und behaupten es sind nur Dokumente drinnen und dann kannst Du den Brief bunt frankieren. Wichtig wäre es auch noch die Stadt/ den Staat zu kennen in den die Freistempel gehen, denn in manchen Regionen haben die Postbeamten lange Finger.

Und zuletzt musst Du noch die Verpackung beachten, denn die größeren Briefe/Päckchen nach Indien kommen meist in saumäßiger Qualität an.

Grüße,
Moritz
 
drmoeller_neuss Am: 14.04.2021 14:00:07 Gelesen: 17866# 60 @  
Noch ein wichtiger Punkt am Rande:

Nur wenige Inder haben eine Postadresse wie in Deutschland, d.h. Straße mit Hausnummer. Das gleiche gilt für die Postzustellung. Nicht überall kommt der Briefträger vorbei. Man muss als Postempfänger schon selbst aktiv werden.

Daher ist es wichtig, die Telefonnummer des Empfängers auf der Sendung anzugeben. Die Post schickt eine Nachricht, dass ein Brief zur Abholung bereit liegt.

Natürlich muss die Adresse stimmen, insbesondere die sechsstellige Postleitzahl, da viele Städte in mehreren Bundesstaaten den gleichen Namen haben. Im Gegensatz zu Deutschland gibt man auch den Stadtteil und das Wohnviertel in der Adresse an.
Also alles so daraufschreiben, wie es der Partner in Indien vorgibt.

Zu guter letzt aus meiner Erfahrung: Briefe kommen in Indien an, es ist nur die Frage, wann.
 
Heinrich3 Am: 14.04.2021 14:15:20 Gelesen: 17859# 61 @  
@ Wesi [#59]
@ drmoeller_neuss [#60]

Hallo,

vielen Dank Euch beiden. In der Corona-Zeit habe ich an den gleichen Empfänger 2 Briefe geschickt und beide sind gut angekommen.

Allerdings paßten sie in den Schlitz des normalen Briefkastens hier in der Nähe. Laufzeit war jeweils gute 3 Wochen.

Ich habe jetzt die Auswahl, zum früheren Postamt - jetzt Postbank mit den gleichen Mitarbeitern wie früher, zu gehen; die sind recht mißtrauisch.
Einmal vor etwa 2 Jahren wollten sie sogar den Inhalt eines Päckchens sehen.
Neuerdings haben wir hier außerdem eine Agentur, dort war ich bisher nur als Markenkäufer. In der Agentur werde ich mal einen Versuch machen.

Haltet mir die Daumen.

Heinrich
 
ligneN Am: 14.04.2021 15:19:03 Gelesen: 17834# 62 @  
@ Wesi [#59]

Bei gebrauchten Umschlägen/modernem Zeug braucht man nicht "zu lügen", die sind als Dokumente anerkannt (post hotline auf Anfrage). Einfach "phil.documents" rückseitig im Zollaufkleber CN22 angeben. Und ja, den kleinen CN22 kann man bei Nicht-Warensendungen als Hinweis für Empfängerland immer noch auf Briefen verwenden.

Auch wenn jetzt allen "wo steht das auf der Postwebsite" Postoberstudienräten der Hut hoch geht.
 
saeckingen Am: 14.04.2021 17:03:59 Gelesen: 17794# 63 @  
Dafür ist übrigens auch das Päckchen XS geeignet! Das geht im Postlauf auch mit der Briefpost und darf sogar Waren enthalten!

Ist mit € 8,89 dazu sogar nur ca. halb so teuer wie ein Brief von 1,5 kg mit € 17. Für € 4 zusätzlich kannst Du es sogar mit bis zu € 50 versichern und bekommst eine Tracking-Nummer dazu!

Es ist aber meine ich nur online zu buchen, nicht in den Filialen.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 14.04.2021 19:42:25 Gelesen: 17732# 64 @  
@ saeckingen [#63]

Oder teile die 1,5 kg auf 3 Briefe à maximal 500 Gramm (Karton L+B+H=90 cm), d.h. Großbrief International, zu je 3,70 € auf. ;-)

Thomas
 
Sammler Am: 07.07.2021 20:33:16 Gelesen: 15766# 65 @  
@ Journalist [#24]

Anbei das Label für eine Retourensendung, weil es sich dabei laut Post um eine Warensendung handelt und keine Briefsendung.


 
Journalist Am: 07.07.2021 21:22:25 Gelesen: 15729# 66 @  
@ Sammler [#65]

Hallo Sammler,

zu genaueren Einordnung wäre es für mich wichtig, näheres über diese Sendung zu wissen, wie Größe bzw. Format, welches Zielland und was eventuell zolltechnisch auf dem grünen Aufkleber angeben wurde, um diesen Aufkleber und das damit verbundene Zurücksenden besser einordnen zu können.

Falls Du dies hier nicht im Detail erläutern willst, kannst Du mir dies auch persönlich mitteilen, das wäre toll - danke.

Viele Grüße Jürgen
 
Sammler Am: 08.07.2021 08:29:21 Gelesen: 15635# 67 @  
[#66]

Es ist nur das gezeigte Label angebracht. Ein grüner Zoll-Aufkleber wurde nicht angebracht.
 
Journalist Am: 15.04.2024 09:31:16 Gelesen: 317# 68 @  
@ Sammler [#65]

Hallo an alle,

ich habe dieser Tage die folgende beanstandete Sendung für meine Sammlung erhalten:



Der Absender hatte hier vergessen als Inhalt "Dokumente / Brief" anzugeben. Im IPZ wurde diese Sendung nun scheinbar durch Tasten als Warensendung interpretiert und dem Absender mit einen gelben Zettel vermutlich mit Nachentgelt zurück geschickt.

Der Absender hat zwar aus Versehen keine Inhaltsangabe gemacht, aber die Sendung darf ja aufgrund des Briefgeheimnisses nicht geöffnet werden, um festzustellen ob es sich um eine Warensendung handelt. Auch ein Abtasten des Briefes auf mögliche Waren ist nicht erlaubt.

Einzig wegen der nicht vorhandenen Zollangaben ist eine Rücksendung möglich.

Vermutlich wurde hier über den gelben Zettel noch ein fehlendes Entgelt verlangt. Dies ist aber auch falsch, da im Falle einer Warensendung oder eines Päckchenversands International keine schon verklebten Entgelte auf die Änderung des Versands buchungstechnisch erfolgen können.

Man sollte also beim Versand von etwas größeren Umschlägen hier sicherheitshalber vor allen bei Sendungen außerhalb von Europa den Inhalt (Dokumente / Brief) zumindest handschriftlich mit angeben.

Viele Grüße Jürgen
 
limingerald Am: 15.04.2024 10:08:56 Gelesen: 290# 69 @  
Hallo,

seitdem ich im Jahr 2020 von der Post-Hotline die Information erhalten hatte, dass Sammmlerbriefmarken weiterhin in internationalen Einschreibbriefen verschickt werden können, habe ich bis heute keine Probleme damit.

Grundsätzlich wurde mir empfohlen, auf die Briefe ins Ausland einen Zollzettel CN22 aufzukleben und gemäss beiliegendem Muster zu beschriften. Es geht aber auch ohne CN22 - Zollzettel, wenn der ausländische Empfänger dies wünscht. In Übersee wird der UPU - Vorschlag "Dokumente bzw. Warensendung" zum grössten Teil nicht umgesetzt und beachtet.

Umgekehrt habe ich alle meine Tauschfreunde ausserhalb der EU angewiesen, für ihre Sendungen ebenfalls einen Zollzettel CN22 zu verwenden. Somit werden Rücksendungen ins Ausland vermieden. Es ist aber sinnvoll, einen fiktiven Wert des Inhaltes in EUR (10 oder 20 EUR) anzugeben. Damit vermeidet man Rückfragen vom Zoll, muss aber ggf. mit Zollgebühren in Höhe von 7% des angegebenen Wertes rechnen.

Info Zoll:

es gibt hier zwei unterschiedliche Arten von Briefmarken bzw. zwei unterschiedliche Zolltarifnummern:
- bei der einen handelt es sich um Briefmarken zu Sammlerzwecken (Tarifnummer: 4907 0010 003); diese werden tatsächlich mit 7% versteuert.
- bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um andere Briefmarken als zu Sammlerzwecken (Tarifnummer 4907 0010 009); diese haben einen EUSt-Satz von 19%.

Prinzipiell empfehle ich, den Briefen in -und vom Ausland keine schriftlichen Unterlagen wie Lieferlisten beizulegen, die Hinweise auf einen Wert der Sendung geben könnten.

Limingerald


 
saeckingen Am: 15.04.2024 10:44:36 Gelesen: 264# 70 @  
@ limingerald [#69]

Du weist aber schon, dass bei Ankunft eines Briefes mit Sammlerbriefmarken und dem 'fiktiven Wert € 20' in Deutschland ca. € 8 an Zoll und Gebühren anfallen?

7% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert + Versandkosten und zusätzlich € 6 Bearbeitsgebühr von DHL. Eine Freigrenze beim Warenwert gibt es nicht mehr.

Ich sollte gerade kürzlich gut € 7 für einen Auktionskatalog aus UK bezahlen, bei dem ein Warenwert von £1 angegeben war. Habe die Annahme verweigert.

Grüße
Harald
 
drmoeller_neuss Am: 15.04.2024 11:31:18 Gelesen: 229# 71 @  
@ saeckingen [#70]

In Deinen Fall eines Auktionskataloges aus UK sollte kein Zoll anfallen. Werbedrucke und Werbegegenstände bis zu einem Gewicht von 1 Kilogramm sind abgabenfrei. [1]

Ist denn der Inhalt vom Absender richtig deklariert worden? Selbst wenn der Katalog nicht als Werbematerial, sondern als Buch deklariert wurde, sollte bei einem Warenwert von £ 1 etwa 10 Eurocent Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Gegen diese Praktiken hilft nur, auch bei Kleinstbeträgen Einspruch zu erheben. Mein letzter Einspruch hat den Staat ca. 10 Euro Porto gekostet, bei einer Steuereinnahme von 1,50 EUR. Es gibt auch in Behörden denkende und unbequeme Menschen, die bei einer Häufung solcher Fälle ihren Mund gegenüber dem Dienstherrn aufmachen.

Einfacher ist es, Selbstverzoller zu werden. Dafür muss man sich bei der Deutschen Post / DHL anmelden. Das geht einfach und unkompliziert. [2]
Für die Deutsche Post ist man dann nur noch ein lästiger Kunde, da der betriebliche Aufwand für Zollsendungen weiter bestehen bleibt, ohne dass man dafür 6 Euro einkassieren kann. In meinem Fall hat das auf wundersame Weise die Anzahl der Zollsendungen erheblich reduziert. :)

Die Abholung der Zollsendungen auf dem Zollamt ist zumindest in meinem Fall viel angenehmer als auf den Stellen der Deutschen Post. Der Besuch des Zollamtes in Neuss ist immer eine Zeitreise in die frühen siebziger Jahre, wo noch keine digitale Hektik herrschte.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Werbedrucke-und-Werbegegenstaende/werbedrucke-und-werbegegenstaende_node.html
[2] https://shop.deutschepost.de/shop/login_page.jsp?_requestid=249293
 
saeckingen Am: 15.04.2024 14:16:54 Gelesen: 144# 72 @  
@ drmoeller_neuss [#71]

Ist denn der Inhalt vom Absender richtig deklariert worden? Selbst wenn der Katalog nicht als Werbematerial, sondern als Buch deklariert wurde, sollte bei einem Warenwert von £1 etwa 10 Eurocent Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Wenn ich mich richtig erinnere stand da 'auction catalogue', Wert £1, frankiert mit gut £10 ergibt also einen Warenwert inklusive Versandkosten von ca. € 15 - bei 7% Einfuhrumsatzsteuer ca. € 1. Dazu dann € 6 von DHL und schon kostet das ganze € 7.

Das niedrigste was sich mal zahlen musste, waren ca. 30 Cent + € 6 DHL-Gebühr.

Der Besuch des Zollamtes in Neuss ist immer eine Zeitreise in die frühen siebziger Jahre, wo noch keine digitale Hektik herrschte.

Mein letzter Besuch dort dauerte über 1 Stunde, das versuche ich doch zu vermeiden. Da zahle ich doch gerne € 6, um 1,5 Stunden und Spritkosten zu sparen.

Harald
 

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