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Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Das Thema hat 67 Beiträge:
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22028 Am: 21.01.2020 17:14:24 Gelesen: 23694# 43 @  
@ ligneN [#42]

Nein, Briefmarken und Briefe durften im Wertbrief ins Ausland versandt werden, ich hatte selbst mal 2 verlorene Wertbriefe nach Frankreich und bekam die Kosten erstattet, nun ist es aber anders.
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 16:04:52 Gelesen: 23278# 44 @  
Hallo zusammen,

hier ist nun die Antwort der Deutschen Post, leider sehr nichtssagend wie gehabt.

Wenn schon eine Trennung von Briefen und Waren erfolgen MUSS, dann sollten für Päckchen auch mehrere Gewichtsstufen eingeführt werden, die gab es ja schon mal.



Denn zur Zeit müsste ich für wenige 100 Gramm statt 3,70 Euro satte 12 Euro berappen wobei der "billige" Brief auch noch geflogen wurde.

Vielleicht sollte ich das Auslandspäckchen als nächste "Mogelpackung" vorschlagen. denn ich muss für viel Luft bezahlen die ich noch nicht einmal versende.

Viele Grüße, Peter
 
DL8AAM Am: 10.02.2020 16:53:41 Gelesen: 23250# 45 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#44]

leider sehr nichtssagend wie gehabt.

Hallo,

wieso nichtssagend? Es ist alles gesagt, was notwendig ist. Die Antwort ist hier doch wohl mehr als eineindeutig. Ich kenne zwar Deine Frage nicht, schliesse aber von Subject Deiner Email, dass es sich um den Versand von - der Sendung beigelegten - Briefmarken handelt.

Die Post bestätigt klar, dass sämtliche Inhalte, für die eine Zollinhaltserklärung notwendig ist, im internationalen Postverkehr als Waren gelten, d.h. inklusive (Beilage-) Briefmarken (für die bekanntlich theoretisch ja eine Zollinhaltserklärung notwendig ist, denn es sind ja ganz offensichtlich keine "Dokumente" -ed), d.h. im Umkehrschluß, das sämtliche Sendungen mit einer notwendig-angebrachten Zollinhaltserklärung per UPU-Defintion im internationalen Postverkehr inzwischen grundsätzlich immer Warensendungen sind, keine Briefsendungen. (Was passiert eigentlich, wenn ich "Dokumente" auf die CN22 schreibe? Denkbar z.B. sinnvoll-nötig bei USB-Sticks mit gespeicherten Dokumenten/Daten? Datenspeicher sollen ja weiterhin als Dokumente gelten? Aber das war ja nicht Teil der Anfrage. -ed)

Die Post bestätigt, dass Du natürlich weiterhin Briefsendungen über Briefkästen einliefern darfst, stellt aber klar, dass wenn dort Dinge enthalten sind, für die eine Zollinhaltserklärung hätte angebracht werden müssen, diese aber fehlt (um eine Briefsendung vorzutäuschen -ed), dass dann, wenn die übernehmende ausländliche Post den Nichtstatus Briefsendung erkennen sollte (auch Briefe gehen durch den Zoll -ed), sie die Annahme der Sendung abgelehnen kann und die Sendung dann ('wenn man Glück hat' -ed) an den Absender zurückgeschickt wird.

Ob also eine Briefsendung mit irregulären Wareninhalt im Ausland beim Empfänger ankommt, ist für unsere Post nicht steuerbar.

Das heisst aber auch (zwischen den Zeilen), dass unsere Post den Inhalt von Briefsendungen im Vorfeld selbst nicht prüft, sondern man auf "blauen Dunst" die vermeindlichen Briefsendungen als Briefsendungen ins Ausland ableitet (soweit der Warenpostcharakter für sie nicht sofort erkennbar ist -ed).

Ob für eventuelle Rücksendungen, auf Grund eines Verstosses gegen die AGB, eventuell eine Vertragsstrafe beim ursprünglichen Versender erhoben wird, wird nicht thematisiert (wäre für mich aber zumindest theoretisch denkbar) ;-)

Ich will auch nicht soweit gehen, dass hier sogar ein gezielter Betrugsversuch hineininterpretiert werden könnte, wenn jemanden der Unterschied zwischen einer Brief- und einer Warensendung im Vorfeld klar bewusst war ("Erschleichung eines persönlichen Vorteils durch eine vorsätzliche Vortäuschung einer unwahren Tatsache"). ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 10.02.2020 17:17:51 Gelesen: 23234# 46 @  
@ DL8AAM [#45]

Das was zumindest mich stört ist, dass wenn ich Briefmarken oder Briefe in Ausland versenden will dafür DHL Versand nehmen muss, das war früher anders und ist auch nach wie vor von vielen Postanstalten erlaubt.

Was Ware ist und was nicht entscheidet nicht die UPU, sondern die Post.

Die Zollinhaltserklärung (der berühmte CN22 Aufkleber), war früher auch schon nötig.
 
saeckingen Am: 10.02.2020 17:20:23 Gelesen: 23231# 47 @  
Wer kann denn eine Sendung zeigen, die auf Grund des Inhaltes von irgend einer Postverwaltung abgelehnt wurde? Ich habe davon noch nie etwas gehört.

Was ich allerdings sehr schwammig finde, ist die Berufung auf die Zollinhaltserklärung und der Voranmeldung aus Zollgründen. Dann sollten Warensendungen ins EU-Ausland ja kein Problem darstellen, oder?

Grüße
Harald
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 18:30:43 Gelesen: 23193# 48 @  
@ DL8AAM [#45]

Hallo Thomas,

in Beitrag [#15] findest Du den Anfang der Geschichte.

Ich wollte wissen, ob ich weiterhin Briefmarken in einem Brief verschicken darf. Denn die Versandstelle versendet auch heute noch Briefmarken in das Ausland als Brief.

Das sämtliche Auslands-Sendungen zollgestellungspflichtig sind ist mir bekannt, ich lebe nicht erst seit gestern.

Und wenn Waren im Brief waren musste ich auch bisher einen Zollzettel aufkleben.
Eine Trennung Dokumente-Ware war also schon immer möglich!

Weiterhin wollte ich wissen, ob ich künftig meine Standardbriefe mit Markeninhalt als Päckchen für 2 Kg freimachen muss und wie diese Sendungen dann befördert werden. Die Frachtzentren können diese Sendungen gar nicht bearbeiten.
Warenpost International können Privatkunden nicht nutzen und ich wollte deshalb auch wissen, warum es denn keine Freigabe für Private gibt wenn der Sendungsstrom denn so strikt getrennt werden soll.

Die Vorgabe "nur als Päckchen" ist m. E. nichts als Geldschneiderei!

Schönen Abend, Peter
 
drmoeller_neuss Am: 10.02.2020 19:07:32 Gelesen: 23174# 49 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#48]

Weiterhin wollte ich wissen, ob ich künftig meine Standardbriefe mit Markeninhalt als Päckchen für 2 Kg freimachen muss und wie diese Sendungen dann befördert werden. Die Frachtzentren können diese Sendungen gar nicht bearbeiten.

Die Mindestmaße für Päckchen National und International betragen

15 x 11 x 1 cm

Die Größe eines Briefumschlages ist nicht das Problem, die Sendung muss aber 1 cm dick sein. Mein Vorschlag: Ruhig großen Karton verwenden, der lässt sich nicht so leicht verstecken wie ein kleines Päckchen. Und der Wert steht ja meistens sichtbar auf der Sendung (siehe grüne Zolletikette).

Oder ziviler Ungehorchsam: einfach einen Brief verschicken.

Quelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/weltweit-versenden/paeckchen.html
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 19:43:40 Gelesen: 23155# 50 @  
@ drmoeller_neuss [#49]

Da sieht man mal, wie unausgegoren das Ganze doch ist.

Als kleinen Brief darf ich nicht versenden "da ist eine Ware drin ..." und als Päckchen nicht, weil die Sendung zu klein ist. Vielleicht säge ich mir einige Spanplatten zurecht und nehme die als Umhüllung der Marken. Dann muss immerhin das Gewicht transportiert werden, für das ich auch bezahle.

Auf den Gedanken verschiedene Gewichtsstufen für Auslandspäckchen einzuführen kommt die Deutsche Post nicht, das schmälert nur den Gewinn. Aber dann wäre eine Trennung zwischen Dokumenten und Ware besser vermittelbar.

Schönen Gruß, Peter
 
DL8AAM Am: 10.02.2020 21:18:31 Gelesen: 23120# 51 @  
@ 22028 [#46]

Was Ware ist und was nicht entscheidet nicht die UPU, sondern die Post.

Doch, doch, genau das definiert UPU in ihrem aktuellen Manual (s.o.)

1.4 documents: .... consisting of any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise ...

1.5 goods: ... consisting of any tangible and movable object other than money, including objects of merchandise, which does not fall under the definition of “documents” as provided in paragraph 1.4 above ....

Für die UPU (wie auch die Post oben in ihrer Antwort schreibt) ist also jedes (!) anfassbare oder bewegliche Ding, welches nicht zufällig Geld ist und welches kein "document" (gemäß 1.4) ist, ein "good", d.h. eine Ware, und das ist ausdrücklich eben nicht beschränkt auf Handelsware. Handelswaren sind nur ein Teil der Ware. So einfach machen die es sich. Sie definieren nicht was eine Ware ist, sondern anders herum, alles was nicht ausdrücklich unter Nicht-Ware fällt, ist per UPU-Definition eine Ware. Aus die Maus.

Und documents sind geschriebene, gezeichnete, gedruckte und digitale Informationen, soweit diese nicht "Gegenstände des Handels" sind, d.h. übrigens auch, der USB-Stick oder die CD mit "käuflichen" Daten drauf, sind "Gegenstände des Handels" und fallen somit nicht mehr unter documents.

Ja, es stimmt zwar, dass die UPU-Bestimmungen nicht den einzelnen Bürger bzw. Postkunden binden, sondern das ist nur eine Vereinssatzung und gilt auch nur die Vereinsmitglieder (d.h. die nationalen Posten). Nur hat unsere Post die neuen UPU-Regeln bereits in ihre eigenen Vertragsbedingungen (recht unreflektiert) 1:1 übernommen. Somit sagt Dir die UPU, über den Umweg der DPAG, doch, was eine Ware im Sinne der internationalen Postverkehrs ist.

Ob wir (ich) das gut, in sich geschlossen logisch oder gar gerecht finden (finde), ist dabei vollkommen egal. Im Prinzip ist das aber alles ja eh nur dem ausuferenden (subventionierten) eCommerce-Geschäfts Chinas geschuldet. Die sehr simplifizierte (und für solche Institutionen sehr schnelle) Neuregelung der UPU-Regeln, sollte doch einfach nur den Zusammenbruch des gesamten Konstrukts der UPU bzw. des offen-freien internationalen Postverkehrs verhindern. Wir waren ja kurz davor, dass der Postaustausch über Grenzen hinweg, wieder auf die Ebene von "bilateralen" Einzelverträgen, auf dem Niveau des frühen 19. Jahrhundert zurückgefallen ist. Obwohl, wenn wir mal ehrlich sind, wer braucht (außer "Warenversender") denn überhaupt noch einen privaten, internationalen, physikalischen Brief-Postverkehr? Traditionelle private Briefkommunikation, insbesondere international, wird inzwischen doch zu 99% nur noch über das Internet geführt. Die Schaffung des Ausnahmetatbestandes documents ist doch nur noch eine bedeutungslose Hülle, ein Feigenblatt. Im Prinzip könnte, wenn die Post konsequent wäre, sie den gesamten document Briefpostsektor komplett einstellen und gleich alles auf den teureren, einträglichen Warenversand umlabeln. Wenn jetzt, wie angekündigt, in D die elektronische Krankenmeldung kommt, dann verschwindet ja auch national der letzte Grund eines privaten Briefversandes (zumindest zu 99%).

Man (die Post) hätte das alles beim alten lassen können (wie bisher die meisten anderen Posten ja auch), CN22 drauf, in den Warenpostsack geworfen und gut ist es. Denn, wie gesagt einen nennenswerten (kommerziellen) Umfang, hat der private internationale documents Postverkehr doch sicherlich eh nicht mehr (zumindest ab Versandort D/EU). Wenn jetzt die Post die neuen UPU-Regeln dazu nutzt pflichtgemäß ihre Regeln so anzupassen, dann hat das auch den Sinn, es für den Privatnutzer so unspassig wie möglich zu machen, solche 'aufwändigen' Sendungen zu versenden. Das ist nicht unausgegoren, sondern das hat vielleicht sogar System.

Hmmm, aber vielleicht hätten, wenn die Post alles beim Alten gelassen hätte, die eCommerce-Händler das ja ausgenutzt, in dem sie ihre "Goods" per Massenfracht nach D schaffen, hier vereinzeln lassen und dann als günstige Briefpost versenden lassen. Ach, stop, das gibt's ja schon, nennt sich Remailing und da ist unsere Post, unter ihrer Marke DHL, sowieso schon einer der größten Player weltweit, wenn nicht sogar inzwischen der Größte?

Gruß
Thomas
 
Fridolino Am: 11.02.2020 07:38:05 Gelesen: 23050# 52 @  
Für mich ist es ein Problem, dass die Post die EU-Staaten genau so wie die Nicht-EU-Staaten behandelt.

Es gibt doch einen EU-Binnenmarkt, wo man auch keine Zollerklärung ausfüllen muss. Also könnten doch auch innerhalb der EU die gleichen Versandbedingungen gelten wie innerhalb Deutschlands. Vielleicht müsste man bei den Postregulierern mal in diese Richtung anfragen.

Gruß Fridolino
 
22028 Am: 11.02.2020 08:51:03 Gelesen: 23025# 53 @  
@ Fridolino [#52]

Nicht nur das, sondern dass andere EU Postverwaltungen die "Vorschrift" der UPU, wenn es denn eine ist, unterschiedlich umsetzen ist für mich unverständlich.

Für mich ist es auch nur Profitoptimierung, was die Deutsche Post da macht.
 
Journalist Am: 11.02.2020 09:31:42 Gelesen: 23008# 54 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#44]

Hallo Peter und an alle,

1. Die Aussage, das eine getrennte Bearbeitung erfolgt von Briefsendungen und Warensendungen, trifft für kleinformatige Sendungen auf alle Fälle nicht zu - diese werden weiterhin über den Briefstrom ins Empfängerland geleitet. Laut Weltpostvertrag zählen Päckchen ja sowieso zu den Briefprodukten und nicht zu Paketen und damit zum Paketsendungsstrom. Sie fliegen also im selben Postbehälter ins Empfängerland an die selbe Übergabestelle.

2. Mir sind bisher keine Länder bekannt, die bei den hier üblichen kleineren Sendungen von der Größe her elektronisch Datenvoranmeldungen verlangen - denn wenn ich mir beispielsweise den Sendungsstrom der Chinasendungen anschaue, was für Daten müsste denn dann hier die Deutsche Post selbst bzw. der Zoll alles bearbeiten ????? und so wie hier bei den Chinasendungen mehr oder weniger falsche Inhaltsangaben und deutlich zu niedrige Warenwerte angegeben werden, passiert dies weltweit überall - dies ist natürlich den Zollbehörden aller Länder bekannt, aber das vorhandene Personal kann hier nur Stichproben machen - daher liegt hier je nach Empfängerland der Schwerpunkt der Kontrollen auf unterschiedlichen Themen, beispielsweise Drogen oder bestimmten Lebensmittel, die aus Seuchengründen nicht eingeführt werden sollen, mittelfristig soll es hier allerdings Änderungen geben - wie diese Umsetzung dann aussieht ist nicht bekannt.

3. Beanstandungen von Sendungen der Zielländer, das hier falsch deklariert wurde, sind mir bisher nicht bekannt - wer kann denn hier überhaupt eindeutige Sendungen zeigen - dies ist aus meiner Sicht derzeit einfach nur Angstmache um mehr einzunehmen.

Soweit einige Anmerkungen von mir dazu für heute

viele Grüße Jürgen
 
uli Am: 11.02.2020 09:41:52 Gelesen: 23004# 55 @  
@ saeckingen [#47]

Wer kann denn eine Sendung zeigen, die auf Grund des Inhaltes von irgend einer Postverwaltung abgelehnt wurde?

Die Frage ist, ob man einer zurückgegangenen Sendung ansehen kann, warum diese nicht befördert wurde. Ein Bekannter von mir hat Ende letztes Jahr einen etwas dickeren C4-Brief (Luftpolstertasche) mit fühlbar sehr festem Inhalt über die DPAG in die Türkei gesendet. Frankierung und Adressierungen waren korrekt. Der Brief kam nach ein paar Tagen ohne jeden Hinweis wieder zurück. Im Paket bei der Postfiliale aufgegeben war das Zeug nach einer Woche beim Empfänger.

Gruß
Uli
 
drmoeller_neuss Am: 11.02.2020 10:16:44 Gelesen: 22985# 56 @  
Wir sollten wieder auf den Boden zurückkommen.

Briefmarkensammler und -händler waren schon immer pragmatisch (und nicht nur, wenn es um die Frage: Ladenkasse oder keine Ladenkasse? ging).

Einzelne Marken oder billige Belege wurden schon immer im Kleinbrief geschickt, ohne Versicherung und ohne Zollformalitäten. Jedenfalls kann ich mich an eine grüne Zolletikette auf solchen Sendungen nicht erinnern.

Die historische Postkarte ist ist nach der neusten Definition eben ein (Zeit-)Dokument.

Im übrigen geht die Briefmarkenversandstelle der Deutschen Post den gleichen pragmatischen Weg und schickt alles als Brief.

Am Gesamtaufkommen dürften die im Standard- oder Kompaktbrief verschickten Warensendungen zu vernachlässigen sein. Außer Briefmarken kommen vielleicht noch Warenproben wie der einzeln verschickte Dichtungsring in Frage.

Bessere Marken und Belege sollte man auf einer großen Steckkarte verschicken, mit einer zusätzlichen Pappe als Verstärkung und das ganze am besten noch in einer Kunststoffhülle wasserdicht verpackt. Das ist ein Großbrief Ausland für 3,70 EUR.

Nun muss ich das ganze offiziell per Warenpost Ausland verschicken. Die unversicherte Warenpost XS kostet 3,20 EUR, sogar 50 Cent weniger als der Großbrief. Ich sehe es nicht unbedingt als Nachteil, dass keine Briefmarken mehr verklebt werden können. Auch der vorgeschriebene einheitliche Aufkleber (Harmonised Label) ist ein Fortschritt.

Das eigentliche Problem ist, dass die Deutsche Post diese Leistung Warenpost nicht an Privatkunden anbietet und auf das teure Päckchen verweist. Das ist für die Aufgabe am Schalter sicher in Ordnung, da die Kontrolle einen zusätzlichen Zeitaufwand für das Personal bedeutet.

Warum aber über das Internet keine Aufkleber bestellbar sind, entzieht sich meiner Logik. Hier wären die Verbände aufgefordert, sich mit der Deutschen Post an einen Tisch zu setzen. Warum kann der BDPh keinen Vertrag mit der Deutschen Post über den Vertrieb von Warenpost-Ausland-Aufklebern schliessen? Der viel kleinere APHV schafft es ja auch mit den DHL-Paketmarken. Und für die BDPh-Mitglieder wäre es viel sinnvoller, als einen Vertrag mit Lieferanten von Kartonphilatelie und fragwürdigen Aufbewahrungssystemen.
 
22028 Am: 11.02.2020 12:11:32 Gelesen: 22953# 57 @  
@ drmoeller_neuss [#56]

Hier wären die Verbände aufgefordert, sich mit der Deutschen Post an einen Tisch zu setzen. Warum kann der BDPh keinen Vertrag mit der Deutschen Post über den Vertrieb von Warenpost-Ausland-Aufklebern schliessen? Der viel kleinere APHV schafft es ja auch mit den DHL-Paketmarken. Und für die BDPh-Mitglieder wäre es viel sinnvoller, als einen Vertrag mit Lieferanten von Kartonphilatelie und fragwürdigen Aufbewahrungssystemen.

Wobei wir wieder beim Lieblingsthema Verbände sind, aber, warum muss ein Workarround gesucht/erschaffen werden wenn die Post nicht in der Lage ist was kundenfreundliches für das es auch Bedarf gibt zu schaffen ?
 
Heinrich3 Am: 14.04.2021 12:10:17 Gelesen: 17452# 58 @  
Hallo,

ich stehe vor dem Problem, ein Päckchen mit Briefumschlägen ohne Briefmarken (alle mit Absender-Freistempel) nach Indien zu verschicken. Es geht um etwa 1,5 kg.

Wie sende ich am günstigsten? Wenn die Sendung verlustig geht, hat der Empfänger Pech gehabt - also kein großer Wert.

Danke im voraus!
Heinrich
 
Wesi Am: 14.04.2021 12:30:39 Gelesen: 17438# 59 @  
Hallo Heinrich,

ich würde das einfach als Brief abschicken, ich habe seit der Neuregelung schon zahlreiche 2 kg Briefe nach Indien verschickt und alle sind angekommen. Du musst halt nur bei der Post lügen und behaupten es sind nur Dokumente drinnen und dann kannst Du den Brief bunt frankieren. Wichtig wäre es auch noch die Stadt/ den Staat zu kennen in den die Freistempel gehen, denn in manchen Regionen haben die Postbeamten lange Finger.

Und zuletzt musst Du noch die Verpackung beachten, denn die größeren Briefe/Päckchen nach Indien kommen meist in saumäßiger Qualität an.

Grüße,
Moritz
 
drmoeller_neuss Am: 14.04.2021 14:00:07 Gelesen: 17392# 60 @  
Noch ein wichtiger Punkt am Rande:

Nur wenige Inder haben eine Postadresse wie in Deutschland, d.h. Straße mit Hausnummer. Das gleiche gilt für die Postzustellung. Nicht überall kommt der Briefträger vorbei. Man muss als Postempfänger schon selbst aktiv werden.

Daher ist es wichtig, die Telefonnummer des Empfängers auf der Sendung anzugeben. Die Post schickt eine Nachricht, dass ein Brief zur Abholung bereit liegt.

Natürlich muss die Adresse stimmen, insbesondere die sechsstellige Postleitzahl, da viele Städte in mehreren Bundesstaaten den gleichen Namen haben. Im Gegensatz zu Deutschland gibt man auch den Stadtteil und das Wohnviertel in der Adresse an.
Also alles so daraufschreiben, wie es der Partner in Indien vorgibt.

Zu guter letzt aus meiner Erfahrung: Briefe kommen in Indien an, es ist nur die Frage, wann.
 
Heinrich3 Am: 14.04.2021 14:15:20 Gelesen: 17385# 61 @  
@ Wesi [#59]
@ drmoeller_neuss [#60]

Hallo,

vielen Dank Euch beiden. In der Corona-Zeit habe ich an den gleichen Empfänger 2 Briefe geschickt und beide sind gut angekommen.

Allerdings paßten sie in den Schlitz des normalen Briefkastens hier in der Nähe. Laufzeit war jeweils gute 3 Wochen.

Ich habe jetzt die Auswahl, zum früheren Postamt - jetzt Postbank mit den gleichen Mitarbeitern wie früher, zu gehen; die sind recht mißtrauisch.
Einmal vor etwa 2 Jahren wollten sie sogar den Inhalt eines Päckchens sehen.
Neuerdings haben wir hier außerdem eine Agentur, dort war ich bisher nur als Markenkäufer. In der Agentur werde ich mal einen Versuch machen.

Haltet mir die Daumen.

Heinrich
 
ligneN Am: 14.04.2021 15:19:03 Gelesen: 17360# 62 @  
@ Wesi [#59]

Bei gebrauchten Umschlägen/modernem Zeug braucht man nicht "zu lügen", die sind als Dokumente anerkannt (post hotline auf Anfrage). Einfach "phil.documents" rückseitig im Zollaufkleber CN22 angeben. Und ja, den kleinen CN22 kann man bei Nicht-Warensendungen als Hinweis für Empfängerland immer noch auf Briefen verwenden.

Auch wenn jetzt allen "wo steht das auf der Postwebsite" Postoberstudienräten der Hut hoch geht.
 
saeckingen Am: 14.04.2021 17:03:59 Gelesen: 17320# 63 @  
Dafür ist übrigens auch das Päckchen XS geeignet! Das geht im Postlauf auch mit der Briefpost und darf sogar Waren enthalten!

Ist mit € 8,89 dazu sogar nur ca. halb so teuer wie ein Brief von 1,5 kg mit € 17. Für € 4 zusätzlich kannst Du es sogar mit bis zu € 50 versichern und bekommst eine Tracking-Nummer dazu!

Es ist aber meine ich nur online zu buchen, nicht in den Filialen.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 14.04.2021 19:42:25 Gelesen: 17258# 64 @  
@ saeckingen [#63]

Oder teile die 1,5 kg auf 3 Briefe à maximal 500 Gramm (Karton L+B+H=90 cm), d.h. Großbrief International, zu je 3,70 € auf. ;-)

Thomas
 
Sammler Am: 07.07.2021 20:33:16 Gelesen: 15292# 65 @  
@ Journalist [#24]

Anbei das Label für eine Retourensendung, weil es sich dabei laut Post um eine Warensendung handelt und keine Briefsendung.


 
Journalist Am: 07.07.2021 21:22:25 Gelesen: 15255# 66 @  
@ Sammler [#65]

Hallo Sammler,

zu genaueren Einordnung wäre es für mich wichtig, näheres über diese Sendung zu wissen, wie Größe bzw. Format, welches Zielland und was eventuell zolltechnisch auf dem grünen Aufkleber angeben wurde, um diesen Aufkleber und das damit verbundene Zurücksenden besser einordnen zu können.

Falls Du dies hier nicht im Detail erläutern willst, kannst Du mir dies auch persönlich mitteilen, das wäre toll - danke.

Viele Grüße Jürgen
 
Sammler Am: 08.07.2021 08:29:21 Gelesen: 15161# 67 @  
[#66]

Es ist nur das gezeigte Label angebracht. Ein grüner Zoll-Aufkleber wurde nicht angebracht.
 

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