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Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Richard Am: 07.03.2019 09:39:05 Gelesen: 27659# 1 @  
Der Händlerverband APHV hat seinen Mitgliedern am 29.1.2019 folgende Informationen zur Verfügung gestellt, die wir mit Erlaubnis seines Präsidenten Wolfgang Lang veröffentlichen:


Neuregelung des Warenversandes ins Ausland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie die meisten von Ihnen mittlerweile schmerzvoll erfahren mussten, gab es zum 1.1.2019 eine einschneidende Veränderung bei den Versandbedingungen der DP AG.
Seit Beginn diesen Jahres dürfen Briefsendungen ins Ausland keine Waren mehr enthalten.

Gerne hätte der APHV Sie früh- und damit rechtzeitig auf die neue Regelung hingewiesen. Leider war die Informationspolitik der DP AG sehr zurückhaltend und so erfuhren wir erst am 28. Dezember von der Regelung. Noch schlechter erging es vielen Versandhändlern, die am 2. Januar mit Bestellungen aus dem Endjahresgeschäft und vorfrankierten Sendungen am Schalter auftauchten und unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten.

Unbeschadet des Umstandes, dass wir es als sehr ungeschickt erachten, eine solche Neureglung im geheimen vorzubereiten und sie dann fast ohne jede Vorankündigung umzusetzen, sieht der Verband in der Praxis auch keine tatsächlichen Verbesserungen für den internationalen Warenverkehr. Man kann den Wunsch der Regulierung des Warenflusses z. B. beim Handel mit Fernost nachvollziehen; hier im Binnenverkehr der EU die gleichen Regeln anzuwenden, ist gelinde gesagt kurzsichtig. Bemerkenswerterweise ist die Einführung dieser „Warenpost international“ im europäischen Rahmen auch keine Muss-, sondern eine Kannbestimmung. Eine Vielzahl europäischer Länder hat sich dem neuen System daher auch nicht angeschlossen. Bei Nachfrage äußerten sich Kollegen in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Dänemark höchst erstaunt und mit der Aussage „typisch deutsch“. Über die Grenzen Europas hinaus macht das System zumindest teilweise Probleme, weil das „Tracking“ im außereuropäischen Ausland nicht überall funktioniert.

Einen weitergehenden Artikel aus der „Welt“ vom 22.1.2019 möchten wir Ihnen hierzu empfehlen:

https://www.welt.de/wirtschaft/article187482710/Deutsche-Post-Porto-fuer-Privatkunden-bis-zu-400-Prozent-teurer.html

Ob eine Briefsendung unzulässigerweise Waren oder doch noch zugelassene Dokumente enthält, wird bei der Aufgabe am Postschalter ermittelt. Zugegebenerweise sind manche Sendungen leicht als mit Ware befüllt zu erkennen; bei Standard- oder Kompaktbriefen werden jedoch die hellseherischen Fähigkeiten des Schalterpersonals auf die Probe gestellt. Natürlich wird der eine oder andere versuchen, unter dem Radar durchzusegeln und einen Teil seiner Sendungen wie bisher als Briefpost aufzugeben; man riskiert aber eine Rücksendung und auch im Schadensfall den Verlust der Haftung.

Händlern und Auktionatoren, die das Versandgeschäft auch ins Ausland ernsthaft betreiben, bleibt wohl keine Wahl: sie müssen sich den neuen Bestimmungen stellen. Für die erste Orientierung finden Sie nachstehend den Link der DP AG zu dieser Produktgruppe sowie auf dieser Seite weitere Informationen um das Produkt. Für den Briefmarkenhandel stellt es ein gewisses Ärgernis dar, dass „Warenpost international“ nicht mit Briefmarken freigemacht werden kann, so dass die Verwendung höherer Nennwerte fast nicht mehr möglich sein wird:

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html?fbclid=IwAR1aW09aGzQ0nPH9gf0T7EgERZwJY2FDDSTt-H6DWGqOGV7wnPkkwFURO9Y

Die Prozedur der Registrierung wird jeder Versandhändler selbst erledigen müssen. Um Ihnen den Einstieg vielleicht doch zu erleichtern, haben wir nachfolgend die ersten Erfahrungen der Kollegen Stefan Jopke aus Kaarst und Otmar Schwarzenbach aus Neustadt an der Aisch zusammengefasst. Unser Dank gilt beiden Kollegen für die unbürokratische und schnelle Hilfe.

1. Ist man noch kein Geschäftskunde der DP, kann ein Kundenkonto im Onlineshop unter http://www.deutschepost.de eingerichtet werden. Ohne dieses ist ein Kauf der Label nicht möglich. Die Einrichtung geht schnell und nach Auffüllung der Portokasse kann sofort losgelegt werden. Ebenso können mittels der 12stelligen Kundennummer der gelben Postcard Label bestellt werden.

Der Link hierzu lautet:

http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html

2. Es gibt drei Varianten:
Untracked (ohne Sendungsverfolgung), Tracked (m. Sendungsverfolgung, Bestätigung durch Zusteller, wie Einwurf-Einschreiben) sowie mit Unterschrift (entspricht Übergabe-Einschreiben, Bestätigung durch Empfangsberechtigten). Bei Bestehen einer Transportversicherung sollte man die notwendige Art der Versendung abstimmen, da in den Verträgen meist nur von Brief und Einschreiben die Rede ist. Es ist wohl ausreichend, einen Einlieferungsbeleg und einen Zustellnachweis vorweisen zu können; eine Absicherung wäre aber empfehlenswert.

3. Ermäßigte Preise für Warenpost International gibt es ab 500 Sendungen pro Quartal. Möchte man die ermäßigten Preise für Geschäftskunden ab 200 Warensendungen pro Jahr erhalten, muss man eine 10stellige Kundennummer über http://www.warenpost.de/vertrag beantragen.

4. Die Gebühren auf der Website sind netto angegeben. Für Sendungen in die EU wird noch die MwSt. aufgeschlagen; bei Non-EU entfällt diese. Eine Freimachung durch Briefmarken ist nicht mehr möglich.

5. Die Variante mit Unterschrift und durchgängigem Tracking sowie einer Haftung im Verlustfall von bis zu 30 Sonderziehungsrechten gilt für alle Staaten der EU außer Bulgarien und Rumänien. Außerhalb der EU ist sie in folgende Staaten möglich: Ägypten, Albanien, Andorra, Angola, Argentinien, Australien, Barbados, Brasilien, Burkina Faso, China (VR), Gibraltar, Hongkong, Island, Israel, Japan, Jemen, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Mikronesien, Neuseeland, Norwegen, Oman, Puerto Rico, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Singapur, Swasiland, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, USA, VAR, Weißrussland und (Nord-)Zypern.

6. Warenpost International in nicht aufgeführte Länder kann auch gebucht werden, eine Haftung schließt die DP AG jedoch aus. Anfangs gab es hier bei der Buchung Probleme, welche allerdings mittlerweile behoben scheinen.

7. Die Eingabemaske auf der Website ist für lange Empfängernamen und Straßen viel zu kurz. Hier ist Phantasie gefragt und die Felder „Adresszusatz“ und „Ergänzende Ortsangaben“ können ggf. genutzt werden. Unter Umständen ist ein zusätzlicher Aufkleber auf der Sendung mit detaillierten Angaben für den Zusteller vonnöten. Die Felder Telefonnummer und Email des Kunden müssen ausgefüllt werden. Bei Online-Bestellungen liegt die Email vor; das Fehlen einer Telefonnummer kann durch Eintrag einer“0“ behoben werden.

8. Nach dem Klick auf “kaufen“ können die Versandlabel als Download ausgedruckt werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils über den Warenkorb; die Rechnung pro Warenkorb kommt per Email.

9. Die Label haben eine Größe von 10 x 15 cm und können auf normalem Papier oder entsprechenden Etiketten ausgedruckt werden. Ein Labeldrucker bis 10 cm Breite kostet ca. 220 € zzgl. der Etiketten; diese Art ist für Großversender wohl am besten geeignet und sieht auch am professionellsten aus. Auf Papier ausgedruckte Label können direkt oder in einer Hülle auf die Sendung geklebt werden.

10. Bitte nicht vergessen, bei Sendungen außerhalb der EU die Zollerklärung links unten zu unterschreiben.

11. Bei der Aufgabe werden die Sendungen am Postschalter gescannt und man erhält die gewohnte Quittung.

Kollege Michael Maassen vom PhilCreativVerlag in Schwalmtal hat ausreichende Erfahrungen durch sein Antiquariat für philatelistische Literatur gewonnen. Wir haben ihn auf den Versand per Päckchen angesprochen; nachfolgend sein Kommentar, für den wir uns ebenfalls bedanken:

Die angesprochene Alternative des Päckchenversandes für Sendungen ins Ausland ist im Prinzip nur für höher gewichtige Sendungen (Bücher, aber auch Lots von Belegen usw.) sinnvoll. Vor allem, da die Zusatzleistungen Sendungsverfolgung und Versicherung bis 50 € kombiniert für 2,50 € (EU) bzw. 4 € (andere Länder) verhältnismäßig günstig sind.

Unter folgendem Link findet man einen Überblick über die genauen Preise für den Auslandsversand von Päckchen:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/weltweit-versenden/paeckchen.html

Ein wenig kurios gestaltet sich der Preisvergleich für höher gewichtige Sendungen: Die Warenpost L (bis 2 kg) kostet inkl. Sendungsverfolgung 19,50 €. Das vergleichbare Päckchen bis 2 kg kostet jeweils inkl. Sendungsverfolgung UND Versicherung bis 50 € innerhalb der EU 11,39 € sowie außerhalb der EU 19,89 €. Das heißt, man liegt für EU-Länder deutlich unter dem Warenpost-Preis, für andere Länder zahlt man nur 0,39 € mehr und erhält noch eine Versicherung. Wohlbemerkt: Alle Preise sind Online-Preise. Im Gegensatz zum Päckchen National darf das Porto nicht mit Briefmarken verklebt werden, d.h. entweder kauft man direkt in der Filiale gegen einen kleinen Aufpreis oder bestellt Online und druckt das Versandlabel selber aus.

Meiner Erfahrung nach hat der Päckchenversand – sofern dieser vom Gewicht und/oder bezogen auf den Wert der Sendung in Frage kommt – zwei große Vorteile:

1. Die Sendungen werden innerhalb Deutschlands mit der DHL befördert sowie im Zielland einer vergleichbaren Zustellorganisation (Paketdienst) übergeben, die relativ sicher zustellt. Einschreiben gehen unserer Erfahrung nach weitaus häufiger verloren als Pakete/Päckchen.

2. Reklamationen bei verlorenen Sendungen, wenn diese mal vorkamen, wurden immer schnell und unkompliziert bearbeitet. Online-Nachforschungsauftrag >>> Kein Ergebnis >>> Erstattung. Bislang kam ohne weiteres hin und her die Erstattung nach Einreichen der Belege sehr zeitig, während wir bei Einschreiben häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben mussten, nur um das Porto zurück zu erhalten.

Deshalb haben wir häufig auch Sendungen zwischen 500 g und 1 kg, die früher per Großbrief Einschreiben für 9,50 € (jetzt mit Warenpost M für 9,50 €) zu versenden waren, zumindest innerhalb der EU als Päckchen mit Versicherung verschickt. Der Aufpreis von lediglich 1,89 € war bei höherwertigen Artikeln schon allein deshalb gerechtfertigt, weil die Sendungen in vielen Ländern (z.B. Italien) schneller und zuverlässiger ankamen und wir im Zweifelsfall eine (Teil-) Versicherung über den Spediteur hatten.

Das löst natürlich keineswegs die Probleme der Kollegen, die nun gezwungen sind für ihre Briefe bis 500g bzw. 1 kg vom klassischen Auslands-Einschreiben (6,20 € / 9,50 €) auf Warenpost International umzustellen. Aber am Rande ist das vielleicht nicht uninteressant, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir vermehrt nun zu hören bekommen haben, dass die Post als Alternative zum Einschreiben bzw. der Warenpost den Privat- sowie Firmenkunden das im Vergleich deutlich teurere Paket International empfiehlt.

Wir hoffen, Ihnen einige Anregungen gegeben und Fragen beantwortet zu haben. Ob diese scheinbar nur in Deutschland in dieser Form umgesetzte Regelung Bestand haben wird, zeigt die Zukunft. Ein Ruhmesblatt für die DP AG ist sie sicherlich bisher nicht. Gerne hätten wir Sie früher informiert, waren aber durch die für uns kurzfristige Einführung hierzu nicht in der Lage.

gez. Wolfgang Lang
Präsident des APHV
 
drmoeller_neuss Am: 07.03.2019 14:35:58 Gelesen: 27583# 2 @  
Ergänzend zu den Ausführungen von Wolfgang Lang lohnt es sich, auch einen Blick auf die privaten Anbieter zu werfen, z.B. Hermes:

https://www.myhermes.de/content/pdf/preise.pdf

Der Großbrief kommt als S-Paket für die meisten europäischen Länder auf 13,90 EUR incl. MWSt und Versicherung bis 500 EUR. Bei Hermes gibt es de facto keine Gewichtsbeschränkung (alle Pakete pauschal bis 25kg), für den Versand schwerer Binder ist das ein Vorteil.

Ansonsten setze ich als Kunde auf den "zivilen Ungehorsam" der Händler: Kleine Artikel wie ein einzelner Beleg oder ein kleines Tütchen mit Briefmarken passen auch zukünftig in einen Standardbrief. Eine Zolletikette habe ich bislang nicht auf solche Sendungen geklebt und werde es auch zukünftig nicht machen.

Ein Blick lohnt sich auch über den Zaun, für alle, die es bis zur Grenze nicht so weit haben: Viele Postverwaltungen lassen Waren in Briefen zu. Ausländische Frankaturware bekommt man zum halben Nominalpreis, und günstiger als deutsche Nominalware. Ich habe immer ein Fach, wo ich doppelte oder beschädigte ausländische Marken für solche Zwecke sammle.

Stichwort Telefonnummer: Für einige Länder ist die ein "Muss". In Indien und auf den Philippinen gibt es häufig keine Straßennamen, und auch keine Postzustellung mehr. Dann bekommt man eine SMS von der Post, dass eine Sendung zur Abholung bereit liegt. Wichtig ist, den Namen auf der Sendung genauso anzugeben, wie in den Papieren des Empfängers.
 
saeckingen Am: 07.03.2019 15:48:12 Gelesen: 27549# 3 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Der Großbrief kommt als S-Paket für die meisten europäischen Länder auf 13,90 EUR incl. MWSt und Versicherung bis 500 EUR.

Man sollte nur beachten, dass der Versand von Briefmarken als Sammlungsgegenstände wie auch viele andere Gegenstände von Hermes untersagt ist und somit dafür auch nicht gehaftet wird!

Auszug aus den Hermes AGB:

4.2 Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
...
4.2.4 Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten;

Die vollständigen AGBs mit allen Ausschlüssen findet man hier:

https://www.myhermes.de/content/pdf/agb_verpackungsrichtlinien.pdf

Somit ist ein Brief (auch als Einschreiben) mit der Deutschen Post wesentlich billiger und eine Haftung für enthalte Briefmarken gibt es bei beiden nicht mehr.
 
Vernian Am: 07.03.2019 17:46:58 Gelesen: 27497# 4 @  
"7. Die Eingabemaske auf der Website ist für lange Empfängernamen und Straßen viel zu kurz. Hier ist Phantasie gefragt und die Felder „Adresszusatz“ und „Ergänzende Ortsangaben“ können ggf. genutzt werden. Unter Umständen ist ein zusätzlicher Aufkleber auf der Sendung mit detaillierten Angaben für den Zusteller vonnöten. Die Felder Telefonnummer und Email des Kunden müssen ausgefüllt werden. Bei Online-Bestellungen liegt die Email vor; das Fehlen einer Telefonnummer kann durch Eintrag einer“0“ behoben werden."

Ich habe nach Anbringen des Warenpostlabels einfach einen vollständigen Adresslabel über die Adresse auf diesen geklebt. Hier wird tatsächlich ein Unding beschrieben, das noch behoben werden muss.

Das man als Geschäftskunde sich kein Adressbuch für regelmässig wiederkehrende Adressaten anlegen und durch copy-and-paste diese Adressen immer wieder in die Maske einsetzen kann ist ebenfalls ein gewaltiges Manko. Der Arbeitsaufwand für jedes Label den Adressaten manuell eingeben zu müssen erinnert an Stift- und Papierkorrespondenz.

"11. Bei der Aufgabe werden die Sendungen am Postschalter gescannt und man erhält die gewohnte Quittung."

Schön wär's. Ich habe inzwischen ein paar "Warenpost International" - Sendungen auf den Weg gebracht, davon eine mit "Tracking". Während ich andere auch einfach in den Postkasten geworfen habe (was ja ausdrücklich zulässig ist) habe ich die Sendung, die ich mit Tracking gebucht hatte, an der Postfiliale in unserer Tankstelle "um die Ecke" abgegeben. Dort war man bzw. frau nicht in der Lage die Sendung einzuscannen und mir einen Beleg zu geben, die Versandform war gänzlich unbekannt und die Dame meinte dann nur "na, wenn es bezahlt ist dann ist ja alles gut". Ab dem Folgetag konnte ich dann online sehen, dass meine Sendung tatsächlich ein Logistikzentrum erreicht hatte.

Gruß

Vernian
 
drmoeller_neuss Am: 08.03.2019 22:23:47 Gelesen: 27384# 5 @  
Denkt doch nicht immer an die Versicherung. Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und der Kunde ist unzufrieden, weil die bestellten Waren nicht angekommen sind. Sendungsverfolgung ohne Versicherung verhindert die Unterschlagung der Ware beim Kunden (was leider im Versandhandel auch immer wieder vorkommt, es ist nicht immer nur der böse Verkäufer, der das Geld kassiert und die Ware nie verschickt).

Und wenn der Ernstfall eingetreten ist: Der Schadensersatz steht oft in keinem Verhältnis zum Aufwand, wenn man sich selbst etwas mehr als den Mindestlohn zugesteht und auch sonst kein Workaholic ist, der 24/7 arbeitet.

Bleibt also die Fragestellung: wie kann ich das Verlustrisiko meiner Sendung minimieren, ohne dass die Versandkosten aus dem Ruder laufen?

Einschreiben laufen im ganz normalen Briefgeschäft. Sie haben nur den Nachteil, dass sie auffällig sind, sei es für Langfinger oder gründliche Zollbeamte. Um "lohnende" Fälle auszusortieren, braucht es nur ein wenig gesunder Menschenverstand: Behörden, Anwälte, Versicherungen und Zeitschriftenverlage schicken keine Wertsachen durch die Gegend. Da bleiben nicht mehr so viele Briefe, und von "privat" nach "privat" ist schon verdächtig. Handgeschrieben und schön frankiert? Da kann man gleich "klau mich" darauf schreiben.

Und da hat Wolfgang Lang schon die richtigen Tips gegeben: Frachtdienstleister sind zuverlässiger als Briefdienstleister. Bei einem Verlust eines Paketes wird (wenigstens ansatzweise) nachgeforscht, bei einem Brief kümmert sich niemand darum. Schwere, kleine Sachen lassen sich mit Hermes unschlagbar günstig verschicken. Und der durchschnittliche "ebay-Wunderkarton" hat einen Warenwert von vielleicht 50 bis 100 Euro. Geht jeder hundertste verloren, kann man das verschmerzen, wenn Hermes sich auf seine AGBs beruft und nicht zahlt.

Kleine Artikel wie einzelne Belege oder Marken gehen in der normalen Briefpost durch. Am besten unauffällig, Fensterkuvert mit maschinengeschriebener Adresse und einfacher Frankatur.

Die Händler, bei denen wirklich Pretiosen im fünfstelligen Bereich über den Ladentisch gehen, müssen sich schon selbst Gedanken machen oder mit einer professionellen Spedition zusammenarbeiten.

Vielleicht kann der APHV für seine Mitglieder hier etwas tun, z.B. eine private Versicherung abschliessen, so wie das einige Prüfer für Prüfsendungen haben?
 
Holzinger Am: 09.03.2019 11:01:34 Gelesen: 27324# 6 @  
@ drmoeller_neuss [#5]

Kleine Artikel wie einzelne Belege oder Marken gehen in der normalen Briefpost durch. Am besten unauffällig, Fensterkuvert mit maschinengeschriebener Adresse und einfacher Frankatur.

Genau. So unauffällig wie möglich verschicken. Leider sehen das einige Sammler als Versender oder auch Empfänger anders. Da wird mit "schöner Sonderfrankatur" im Versand geworben und bei SK-Marken auf normalem Brief als Empfänger moniert.

Als Versender (glaube ich) ist mir noch nichts abhanden gekommen. Als Empfänger aber mehrmals Post mit Sonderstempeln von Ereignissen oder besonderer Frankatur.
 
Journalist Am: 09.03.2019 12:03:29 Gelesen: 27297# 7 @  
Hallo an alle,

in obigen Beiträgen geht immer wieder die Angst um, das normale Briefsendungen oder Einschreiben mit Wareninhalt ins Ausland nun von der Deutschen Post AG zurück geschickt werden könnten, da Sie angeblich gegen die AGB verstoßen - wer kann mir denn hier überhaupt einen solchen Beleg zeigen, der nachweislich aufgrund des erfühlten Inhalts von der Deutschen Post beanstandet und zurück geschickt wurde ????

Denn aufgrund des Briefgeheimnisses darf die Post ja solche Sendungen nicht öffnen, um festzustellen, ob hier Waren verschickt werden!

Nur vom Aussehen her oder der Verpackung auf den Inhalt zu schließen und dran festzumachen, ob es sich um eine Ware oder ein zu verschickendes Dokument handelt, passt nicht gerade zum Briefgeheimnis.

Zu Prüfzwecken geöffnet werden dürfen nur Büchersendungen, Pressesendungen, Dialogpost und Blindensendungen, ob sie die Bestimmungen für die "Portoermäßigung" erfüllen.

Ich bin sogar bereit, für den ersten, der mir hier so einen Beleg eines Briefes, der ins Ausland gehen sollte und von der Deutschen Post AG mit eindeutigen Vermerken versehen ist, das der Inhalt eine Ware und kein Brief ist, 10,00 Euro Belohnung auszusetzen !

Ich bin mir aber sicher, das mir auch bis Ende des Jahres kein einziger so eine Sendung im Original vorlegen kann, die wegen Verstoßes gegen die AGB International (also Inhalt Ware statt Dokument) von der Post zurück geschickt wurde.

Jeder mag sich aus diesen Aussagen heraus sein eigenes Bild machen, wie mit diesen Bestimmungen umzugehen ist.

Viele Grüße Jürgen
 
Wolfgang Lang Am: 09.03.2019 12:42:52 Gelesen: 27281# 8 @  
Hallo Jürgen,

danke für Deine Einschätzung.

Die womögliche Rücksendung, welche bei Verstoss in Aussicht gestellt wird, von der auch wir aber bisher noch kein einziges Beispiel nennen können, ist wohl nicht das eigentliche Problem.

An den Schaltern besteht allerdings eine starke Verunsicherung bei der Annahme von Sendungen. Die Betreiber von kleinen Filialen unterliegen (nach deren Aussagen) einem Bewertungssystem und befürchten, bei der fälschlichen Annahme von Waren als Briefpost sanktioniert zu werden. Da bei entsprechend geschickter Verpackung in vielen Fällen auch durch Tasten keine Ware nachweisbar sein dürfte, werden entsprechende Briefe an etlichen Schaltern überhaupt nicht mehr als Briefe angenommen. Hier gilt auch aus Verängstigung und Unsicherheit die Regel: Im Zweifel gegen den Angeklagten.

Was wirklich zu bedauern ist: Das Schalterpersonal wird durch eine in der Realität nicht umsetzbare (und sogar gegen das Briefgeheimnis verstossende) Anweisung in die Konfrontation mit den Kunden geschickt, ist nicht in der Lage, die verlangte Entscheidung zu treffen und entscheidet letztendlich im Sinne des Selbstschutzes oft auch gegen den Kunden. Und das ganze Theater stellt nicht die Verbesserung eines beklagenswerten und verbesserungswürdigen Zustandes dar, sondern verschlechtert ohne Not das Leistungsangebot eines immer noch von vielen geschätzten sehr wichtigen Dienstleisters.

@ drmoeller_neuss [#5]

Hallo Uli,

der APHV arbeitet schon sehr lange mit einer zusätzlichen Transportversicherung, welche allerdings von jedem Mitglied entsprechend dem geschäftlichen Risiko individuell abgeschlossen wird.

Schönes Wochenende

Wolfgang
 
Nachtreter Am: 09.03.2019 15:06:10 Gelesen: 27249# 9 @  
@ Wolfgang Lang [#8]

Bei den Postagenturen dürfte hinzukommen, daß diese nach dem "Umsatz" abgegolten werden. Ich verkaufe einem doch lieber das teurere Päckchen oder Paket, anstatt den günstigen Brief. Mehr Umsatz bedeutet auch, daß mehr am Post-Agenten hängen bleibt - einfache Rechnung!

Viele Grüße

Nachtreter
 
DL8AAM Am: 15.04.2019 17:00:06 Gelesen: 26777# 10 @  
Das Portal "Postmaster Online" meldet heute hierzu :

DHL führt Produkt für internationalen Warenversand ein

Aufgrund der starken Kundennachfrage führt DHL mit dem DHL Päckchen XS International bis 2 Kilogramm ab dem 15. April 2019 ein neues Produkt für Privatkunden ein. Somit haben private Versender die Möglichkeit, Päckchen bis 2 Kilogramm unter Beachtung der erforderlichen Maße für 4,89 Euro ins EU-Ausland und 8,89 Euro in alle weiteren Länder zu verschicken. ... Die Versandlabel für das DHL Päckchen XS sind ab dem 15. April 2019 über die DHL Onlinefrankierung, die DHL App oder die Onlinefrankierung im Shop der Deutschen Post verfügbar. Die Einlieferung ist über die insgesamt 28.000 Paketannahmestellen bundesweit möglich, d.h. die Filialen, DHL Paketshops, DHL Packstationen und DHL Paketboxen. ...

https://postmaster-magazin.de/index.php/top-news/sendung/19388-dhl-fuehrt-produkt-fuer-internationalen-warenversand-ein.html

Gruß
Thomas
 
22028 Am: 15.04.2019 18:15:23 Gelesen: 26744# 11 @  
@ DL8AAM [#10]

Bei Päckchen gibt es halt keine Nachverfolgung und keine Haftung!
 
DL8AAM Am: 15.04.2019 20:13:30 Gelesen: 26692# 12 @  
@ 22028 [#11]

Gabs beim alten 'normalen' Brief ja auch nicht. ;-)

Aber mal eine dumme Frage. In meinen amerikanischen Chatgruppen habe ich vielfach gelesen, dass sie dort Labels der 500er Einschreiberollen der DPAG (kostenlos für Selbstbucher, u.a. Form 912-671-000 "Universal") dort einfach "heimlich" auf ihre normale (Auslands-) Post kleben, und da der Barcode international UPU-genormt sei, die Briefzentren diese meist automatisch einlesen, wenn sie etwas "scanbares" erkennen, sie so diese normalen Briefsendungen tracken könnten.

Was passiert hier in D, wenn ich mir so ein jungfräuliches DPAG-Label, mir nur den Barcode ausschneide, diesen irgendwo am Rand auf meine Briefe verklebe? Wird die Sendung trotzdem eingelesen? Ich würde mal vermuten, dass so ein dt. DPAG-Barcode in D irgendwelche Probleme machen könnte? Aber im Ausland?

Gruß
Thomas
 
22028 Am: 15.04.2019 20:27:03 Gelesen: 26686# 13 @  
@ DL8AAM [#12]

Beim alten Brief ging aber zumindest Einschreiben und zusätzliche Haftung gegen Aufpreis! Das ist was ich mit meinem Post sagen wollte.
 
DL8AAM Am: 15.04.2019 20:33:32 Gelesen: 26682# 14 @  
@ 22028 [#13]

Das hatte ich schon verstanden, deshalb ja auch das Emoticon hinter dem Posting. ;-)

Thomas
 
Peter aus Oststeinbek Am: 14.01.2020 21:15:12 Gelesen: 25265# 15 @  
Hallo zusammen,

bei der letzten PPA Auktion waren auch 2 Käufer aus dem Ausland dabei und haben Heftchen und Belege erworben.

Ich habe natürlich alles mit Pappe verstärkt sicher verpackt und wollte die Briefe in der Filiale abgeben damit sie sauber gestempelt werden.

"Das fühlt sich wie eine Ware an, das dürfen sie nicht als Brief versenden".

Schöne Aussage, nach den Informationen der Deutschen Post dürfen als Brief International nur "Dokumente versandt werden. Dokumente sind dabei schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen. Für den Versand von Waren s. Päckchen und Paket".

Nun stellt sich die Frage: Da Briefmarken, Belege, Postkarten usw. keine Dokumente sind, muss ich also alles als Päckchen für 9 Euro bzw. 16 Euro versenden?

Dann wird keiner der ausländischen Sammler mehr in Deutschland einkaufen da das Porto wesentlich höher ist als der Wert der Ware.

Künftig liefere ich über Briefkasten ein, saubere Ortsstempel sind dann für das Ausland nicht mehr möglich.

Oder muss man in Zukunft Auslandspost offen am Schalter abgeben damit der Inhalt kontrolliert werden kann?

Für vielleicht 100 g Briefmarken muss künftig das Päckchen bis 2 Kg bezahlt werden. So lässt sich der Gewinn doch erheblich steigern. Vielleicht besorge ich mir Ziegelsteine und fülle das Gewicht auf damit wenigstens die Gegenleistung für das teure Porto erbracht wird.

Schönen Abend
Peter
 
Altmerker Am: 14.01.2020 21:22:25 Gelesen: 25260# 16 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Oder muss man in Zukunft Auslandspost offen am Schalter abgeben damit der Inhalt kontrolliert werden kann?

Das bestimmt nicht, denn da hätten wir einen Verstoß gegen das Grundgesetz, Thema Postgeheimnis. Oder lege ich das falsch aus?

Gruß
Uwe
 
Journalist Am: 14.01.2020 21:35:38 Gelesen: 25248# 17 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Hallo Peter,

solltest Du angeben, das es Waren sind, hast Du verloren und musst es als Päckchen oder Paket mit entsprechenden teuren Preisen verschicken.

Heutzutage darf man bei der Post nicht mehr ehrlich sein.

Du gibst an, das Du gut verpackte Dokumente verschickst, und das ist natürlich ohne Probleme weiterhin möglich als Brief! (auch als Einschreibebrief)

Da wie Uwe auch sagt, das Postgeheimnis gilt, darf niemand bei der Post die Sendungen öffnen oder durch Tasten Vermutungen zum Inhalt anstellen !

Die sogenannten Päckchen mit 9 Euro bzw. 16 Euro laufen den selben Weg in den selben Behältern und Kisten und Beuteln, wie die Briefe.

Es geht hier vor allem aus meiner Sicht darum, kräftig abzukassieren. Statt den internationalen Handel zu fördern, will man scheinbar eher kräftig daran mitverdienen.

Dir kann außerdem niemand vorschreiben, den Brief an Deine Oma in den USA zwischen dicke Pappe zu stecken oder in einer Schachtel zu deponieren und so zu verschicken, die entsprechenden Briefmaße und Gewichtsmaße geben dies alles her.

Also lass dich hier nicht ausfragen, sondern Du als Kunde sagst, was Du willst, und die Post muss das so akzeptieren.

Viele Grüße Jürgen
 
saeckingen Am: 15.01.2020 07:53:06 Gelesen: 25195# 18 @  
Du bist nicht zur Auskunft über den Inhalt verpflichtet und die Antwort "Papiere" ist in diesen Fällen weder gelogen noch ein Problem für den Postler.

Grüße
Harald
 
philapit Am: 15.01.2020 09:34:29 Gelesen: 25162# 19 @  
Hallo,

mit Aufschrift - Bitte nicht knicken - Fotos - hilft auch gegen Diebstahl und Neugierde.

MFG
philapit
 
alemannia Am: 15.01.2020 09:46:53 Gelesen: 25154# 20 @  
@ philapit [#19]

Hallo zusamen,

naja,das mit der Aufschrift "Fotos" dürfte doch wohl eher nicht ratsam sein.

Fotos sind keine Dokumente im Sinne dieser Beförderungsart, oder?

Gruß
Guntram
 
uli Am: 15.01.2020 10:25:54 Gelesen: 25136# 21 @  
darf niemand bei der Post die Sendungen öffnen oder durch Tasten Vermutungen zum Inhalt anstellen

Was einem in der Praxis nicht viel hilft, denn das Ganze ist ein ziemlicher Graubereich, wie ich aus meinem Job weiß. Schriftliche Antwort auf eine Anfrage an unseren KeyAccounter bei der DPAG, weil wir immer wieder Probleme mit zurückkommenden Sendungen für unsere Standorte im Ausland haben (sinngemäße Wiedergabe): Auslandsendungen können zurück an den Absender gehen, wenn z.B. die berechtigte Vermutung besteht, dass der Brief nicht an den Empfänger zugestellt werden kann. Ähnlich sieht es aus, wenn der Inhalt aufgrund der Verpackung nicht durchleuchtet werden kann oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich um eine Warensendung handelt. Mein Bekannter bei der Bundesnetzagentur hat mir mündlich bestätigt, dass die DPAG da einen recht großen, eigenen Ermessensspielraum hat. Die einzige Chance, dass sich da was ändert, sind richtig viele Kundenbeschwerden bei der Bundesnetzagentur aufgrund unberechtigter Nichtbeförderung oder Portonachforderungen.

Gruß
Uli
 
ligneN Am: 15.01.2020 14:39:26 Gelesen: 25071# 22 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Journalist [#17] hat "vollumfänglich" recht.

Am 14.1.19 schrieb ich:

"Ein Bekannter ist e-bay Händler und fragte bei der Posthotline telefonisch nach. Demnach sind Briefmarken oder Briefe / Karten nach wie vor als Inhalt zugelassen. (..)
Auf dem Auslandszollaufkleber CN22 muß documents (philatelic oder philately) angegeben werden."

Die Tickboxen für Dokumente ankreuzen dito.

Es ist NB nicht verboten, "philatelic" mit phil. abzukürzen (Diebstahlsvermeidung) oder "recent covers/clippings" zu erläutern.

Meine +-25 jährlichen nicht eingeschriebenen Sendungen nach Kanada, Japan usw. nicht EU kamen noch nie zurück.

Hinweise von angeblich postvorschriftskennenenden Oberhofbeamten hier im Forum, daß das "lediglich durchgeschlüpft" sei und alle Zuständigen sofort zu entlassen - insbesondere im Ausland! (*schnauf*) - freundlich verbeten.

Eine Prüfung von Briefen als "möglicherweise Waren enthaltend" bei Aufgabe am Schalter ist unzulässig. Das mag bei Dingen, die wie Bücher (Gewicht) aussehen, ein freundlicher Service vom Profischaltermensch sein, habe ich schon mitbekommen: Da geht es dann um mögliche Zurückweisung von den DP-Auslandsaustauschstellen.

Ansonsten würde ich mir aber ein andere (betaste- und "stasi"freie) Postfiliale suchen.
 
22028 Am: 15.01.2020 14:49:38 Gelesen: 25065# 23 @  
@ ligneN [#22]

Und wie verhält es sich da mit zusätzlicher Versicherung welche bei Auslandseinschreiben ja nach wie vor möglich ist?

Wenn da was verloren geht, der Brief z.B. mit € 500 versichert ist und die Post sich dann weigert den Schaden zu ersetzen da eine Ware (Briefe/Briefmarken/Philatelistische Artikel drin waren?

Eine mündliche Aussage der Hotline wäre mir da nicht genug.
 
Journalist Am: 15.01.2020 15:39:51 Gelesen: 25042# 24 @  
@ ligneN [#22]

Hallo an alle,

die Vermutung oder das Gerücht, das bei den DP-Auslandsaustauschstellen Sendungen wegen Verdachts auf Wareninhalt zurück geschickt werden sollten, ist ein Märchen.

Ich zahle demjenigen, der mir einen solchen retournierten Beleg im Original mit allen entsprechenden postalischen Vermerken vorlegen würde, 25 Euro !

Ich bin mir sicher, das ich diese Summe aber nie zahlen muss. Dieser Aufruf gilt ab sofort bis Ende März 2020. Allerdings zählen dabei keine Umschläge, bei denen absichtlich das Porto falsch bezahlt wurde oder sei es wegen Formatüberschreitungen (Verstoß gegen die AGB) oder Gewichtsüberschreitungen, oder wiederverwendeter Briefmarken oder gefälschter Briefmarken und die aus diesen Gründen von der Entgeltsicherung der Post zu Recht retouniert werden.

Ich suche nachweislich entsprechende Retourensendungen, bei denen ein eindeutiger Postvermerk enthalten ist, das die Sendung falsch deklariert wurde (das es sich also angeblich nicht um eine Briefsendung sondern um eine Warensendung handeln würde) und das diese deshalb zurück geschickt wurde.

Briefmarken und Briefumschläge sind für mich postgeschichtliche Dokumente, hier muss man natürlich bei einem Schadensfall genau überlegen, was man als Inhalt angibt. Wählt man hier die falschen Schlüsselwörter, die in den AGB sowieso ausgeschlossen waren bzw. explizit erwähnt wurden, hat man dann natürlich keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Dies ist aber auch bei vielen anderen Versicherungsfragen ähnlich.

Viele Grüße Jürgen
 
uli Am: 15.01.2020 16:24:49 Gelesen: 25022# 25 @  
@ Journalist [#24]

Die 25.- Euro werde ich leider nicht einsacken können. Ich kann nur meine Erfahrungen und die möglichen Gründe für Retouren weitergeben, die uns die DPAG genannt hat. Wir versenden seit letztem Jahr die Auslandpost mit Spring Global Mail, u.a. weil wir mit der DPAG nicht zufrieden waren. Spring ist (nicht nur) in dem Punkt offensichtlich deutlich toleranter als die DPAG. Wir hatten u.a. zum Jahreswechsel problemlos mehrere hundert Briefe mit Schreibwaren ins Ausland versendet.
 
ligneN Am: 15.01.2020 17:03:19 Gelesen: 25002# 26 @  
@ Journalist [#24]

Betr. Märchen: Selbst belauscht, das sagte der Schaltermensch dem Kunden vor mir in der Schlange (mit Verweis auf interne Anweisung).
 
Peter aus Oststeinbek Am: 15.01.2020 17:56:45 Gelesen: 24972# 27 @  
Hallo zusammmen,

den Vermerk "Fotos" habe ich oft verwendet, seitdem sind keine Sendungen mehr verschwunden, trotz philatelistischer Frankatur!

Teilweise versende ich als Großbrief, die lassen sich nicht so einfach unterschlagen und kamen ebenfalls mit "bunter" Frankatur an.

Ich würde ja ins Ausland auch als Warensendung verschicken, wenn denn diese Sendungsform auch für Privatpersonen zugelassen wäre. Wobei hier keine Briefmarken verklebt werden dürfen (wozu gib es eigentlich die blöden hohen Werte?). Anstatt einfach auf "Päckchen" zum zehnfachen Preis abzuschieben sollte eine adäquate Alternative angeboten werden wenn Waren in Briefen angeblich Probleme machen.

Hier noch eine interessante Seite zu diesem Thema:

https://www.paketda.de/news-dokumente-brief-international.html

Schönen Gruß, Peter
 
Fridolino Am: 16.01.2020 15:52:41 Gelesen: 24874# 28 @  
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Post selbst sich ja auch nicht an ihre eigenen Regeln hält.

Neuheiten-Abos nach Österreich werden nach wie vor als Brief verschickt, wie mir ein dortiger Abonnent mitteilte.

Viele Grüße
Fridolino
 
Journalist Am: 16.01.2020 16:14:32 Gelesen: 24859# 29 @  
@ ligneN [#26]

Hallo,

ja es stimmt, man hat den Leuten am Schalter erzählt, das die Post intern das kontrollieren würde (das haben mir Mitarbeiter vom Schalter von Postbankfilialen persönlich gesagt), dies ist aber falsch ! (dies ist ein Teil des Märchens).

Eine Kontrolle wäre ein Verstoß gegen das Postgeheimnis.

Dies zeigt ja auch der Test von Paketda. Ich könnte meine Summe von 25,00 Euro auch verdoppeln, ich bin mir aber sicher, das ich diese trotzdem nie zahlen muss.

Viele Grüße Jürgen
 
22028 Am: 16.01.2020 16:15:18 Gelesen: 24858# 30 @  
Kann man da mal ein Bild sehen und evtl. bei der Deutschen Post nachfragen, was da nun wirklich Sache ist?
 
Peter aus Oststeinbek Am: 19.01.2020 21:03:57 Gelesen: 24689# 31 @  
@ 22028 [#30]

Ich habe gerade einen etwas sarkastischen aber trotzdem freundlichen Brief an den Kundenservice Bonn geschrieben. Per Internet geht ja leider nicht, man bekommt dort nur Antworten auf Fragen, die gar nicht gestellt wurden.

Wenn eine Antwort eingeht gebe ich sie weiter.

Schönen Gruß, Peter
 
London-Dieter Am: 20.01.2020 00:25:47 Gelesen: 24647# 32 @  
@ drmöller_neuss [#2]

Ich habe immer ein Fach, wo ich doppelte oder beschädigte ausländische Marken für solche Zwecke sammle.

Das zieht mir die Schuhe aus!

Der arme Sammler, der Ihre Post mit beschädigten Marken bekommt! Da kommt bestimmt keine Sammler-Freude auf und Enthusiasmus für sein Hobby, weil Sie persönlich sparen. Das erforderliche Porto muss sowieso aufgeklebt werden, warum dann nicht einwandfreie Marken?

London-Dieter
 
London-Dieter Am: 20.01.2020 01:42:06 Gelesen: 24634# 33 @  
Eines habe ich scheinbar hier im Thread generell verpasst oder nicht richtig verstanden:

Wie lautet eingentlich die Begründung der D.P. AG dafür, warum "Waren" im Brief nicht mehr verschickt werden dürfen? Das riecht in erster Linie für mich nach Profit-Maximierung.

Da ich in England wohne, stellt sich mir diese Situation nicht - oder hat mein Postmaster Internationale oder EU-Bestimmungen verschlafen?

Mögliches Argument "Sicherheit für den Kunden"? Trifft präzise hier auf der Insel nicht zu, das Postpersonal klaut sprichwörtlich wie die Raben.
Einschreiben eingeschlossen (mehrere persönliche Erfahrungen).

Und der umgekehrter Transportweg?

Seit 4 Wochen ist ein Einschreiben (am 28.12.19 aufgegeben) mit Briefmarken eines ebay Händlers aus Deutschland an mich verschwunden. Tracking ist auf beiden Seiten widersprüchlich, die deutsche Seite erklärt:

"The item was handed over to the International Logistics Center on 06.01.2020 to be forwarded to the country of destination. Unfortunately the tracking and tracing of the destination country dös not offer a data interface with the tracking and tracing of Deutsche Post AG. Further information may be provided by the website of the country of destination."

(knapp: am 6.1.20 an das Int. Logistik Center übergeben zur Weiterleitung. Das Empfängerland bietet keinen Datenaustausch für Verfolgung von DP AG. Weitere Information auf der Website des Empfängerlandes).

Beachtlich, denn siehe was die englische Post an Daten hat:

Die englische Royal Mail antwortet auf die Verfolgung:
"In Transit - This item is now leaving the originating country. More information will be available when it arrives in the UK."
(knapp: Das Poststück verläßt nun das Ausgangs-Land. Weitere Information gibt es, wenn es in UK ankommt.
- Item Thursday 02 January
08:44pm Item received at Germany (Poststück empfangen in Deutschland)
- Updated on: Sunday 05 January
11:23pm Item Leaving overseas Germany (Poststück verläßt Deutschland)

Fazit und auf einen Nenner gebracht: Die Deutsche Post kann angeblich nicht nachprüfen, was mit dem Einschreiben passiert ist, weil der englische Datenaustausch für Tracking hier angeblich nicht geboten wird - die Engländer behaupten es verlässt seit nunmehr fast 3 Wochen Deutschland und wenn es kommt, können sie mir entsprechend Bescheid geben.

Es ist nicht feststellbar, auf wessen Seite die Sendung verschwunden ist. Vielleicht in den Ärmelkanal gefallen, Weiterbeförderung als Flaschenpost?

Und für Episoden dieser Art muss man auch noch entsprechend tief in die Tasche greifen. Da stellt sich die Frage: für was eigentlich?

Nachdem ich hier die Beiträge gelesen habe, muss ich der Deutschen Seite des Einschreibens klarmachen, dass die anstehende Verlustmeldung in Hinsicht auf den Inhalt des Einschreibens "Papiere" beinhalten sollte.
 
DL8AAM Am: 20.01.2020 05:39:30 Gelesen: 24617# 34 @  
@ London-Dieter [#33]

Das ist ein Ausfluß aus den aktuellen Bestimmungen der UPU, siehe [1].

Einige Länder sehen die neuen Regeln eben enger und genauer als andere bzw. setzen die neuen Regeln schneller um ;-)

Wobei die Hintergründe u.a. im verzerrenden Porto bzw. internationalen Verrechnungen für eCommerce-Sendungen, die als Briefpost versendet wurden, liegen. So konnte man sich ja z.B. 99 Cent-Artikel aus China für 99 Cent inklusive Porto schicken lassen. Im Prinzip heisst es jetzt, dass man nun Waren eben nicht mehr über die günstigen internationalen UPU-Verrechnungsverfahren für Briefpost austauschen (=exportieren) kann. Ein Brief soll eben auch ein Brief sein, die UPU nennt das halt etwas verwirrend "documents". Und "documents" werden in den UPU-Regelwerk, definiert als "... any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise". Für Waren soll eben der Warenversand genutzt werden, der im UPU-Austauschverfahren erheblich höher (fairer) untereinander verrechnet wird. Es soll so verhindert werden, dass sich Exportländer ihre Exportkosten durch die importierenden Länder sogar noch subventionieren lassen können. Speziell China, dass UPU-technisch noch immer als "Entwicklungsland" gilt und somit noch viel günstigere Verrechnungssätze für den UPU-Briefaustausch nutzen kann.

Das hier auch private Versender getroffen werden, ist lediglich ein Kollateralschaden.

Gruß
Thomas

[1] http://www.upu.int/uploads/tx_sbdownloader/actInThreeVolumesManualOfConventionEn.pdf
 
Journalist Am: 20.01.2020 08:56:50 Gelesen: 24581# 35 @  
@ London-Dieter [#33]

Hallo London-Dieter und alle:

bezüglich der Sendungsverfolgung ist die Deutsche Post beim internationalen Versand für ihre Kunden auf Steinzeitniveau - ein gutes Gegenbeispiel ist die Schweiz, wo es schon seit etlichen Jahren besser geht.

Nun aber noch mal zu der UPU-Nachfrage - dazu vielleicht eine interessante Grafik, die alles etwas anschaulicher darstellt:



Es handelt sich hier um einen Auszug aus dem aktuellen "Postal TRansport Guide" mit einer Infografik mit allen internationalen Versandarten

Ergänzend dazu noch ein Ausschnitt aus den selben Unterlagen mit dem Unterschied zwischen "small packets" (Warenpost International in Deutschland) und großen "parcels" (Paketen):



Sowie als letzter Ausschnitt noch eine weitere Info dazu:



Wie natürlich auch schon Thomas richtig schreibt, hat speziell China den bisherigen Weltpostvertrag gnadenlos ausgenutzt, da es dort noch als Entwicklungsland gilt. Wie auch folgender Auszug aus einer Grafik der Wirtschaftswoche zeigt:



Hier haben viele Länder, besonders die USA aber auch Deutschland und andere europäische Länder große Verluste eingefahren. Daher wollten die USA aus dem Weltpostvertrag austreten. Deshalb gab es letztes Jahr eine außerordentliche Vollversammlung, bei der man einen Kompromiss gefunden hat.

Dieser Kompromiss kann aber leicht durch eine Art des "Remailings" weiter umgangen werden. Wenn man sich die Warenströme aus China anschaut und sieht welche Freimachungsvermerke aufgebracht sind, so kommen hier Länder wie die Philippinen, Vietnam oder sogar Tonga vor. Diese Länder zählen aber weiterhin als Entwicklungsländer bei der internationalen Abrechnung und man macht hier weiter große Verluste beim Zustellen der Sendungen.

Ganz zu schweigen, von der mangelhaften Einbehaltung der MWST, so dass diese Verkäufer bis zu 40% Preisvorteil haben und so der heimischen Wirtschaft kräftig schaden.

Soweit einige ergänzende Infos zu dieser spannenden Materie.

Viele Grüße Jürgen
 
jmh67 Am: 20.01.2020 10:21:44 Gelesen: 24549# 36 @  
@ DL8AAM [#34]
@ Journalist [#35]

Nichtsdestoweniger scheint mir, dass die UPU mit der "merchandise"-Regel das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat und damit eigentlich alles nur komplizierter macht. Wozu gibt es eigentlich überhaupt noch die unterschiedlichen Abrechnungen für verschiedene Länder? Die erschließen sich mir nicht. "Normale" Post aus China oder Vietnam nach Europa ist ja so billig auch nicht mehr, z. B. umgerechnet etwa 70 bis 90 c für eine Postkarte, andere "Entwicklungsländer" haben sogar noch viel höhere Preise bis zu fast 3 EUR, und wenn da Otto Normalverbraucher schon so viel löhnen muss, warum nicht auch die Versandhändler?

-jmh
 
Peter aus Oststeinbek Am: 20.01.2020 13:25:40 Gelesen: 24514# 37 @  
@ Journalist [#35]

Hallo Jürgen,

sehr interessant, aber was hat das Ganze mit der Deutschen Post zu tun?
Wenn ich z.B. für eine simple Tafel Schokolade NACH Übersee 16 Euro Porto bezahlen soll, dann ist das für mich reinste Abzocke. Wenn "Waren" als Warensendung verschickt werden sollen, warum dürfen dann Privatkunden keine Warensendungen aufgeben?

Den Asiaten ist das völlig egal, die sind davon ja nicht betroffen.

Nebenbei bemerkt: Ich würde viele Dinge lieber aus deutscher Produktion kaufen wenn es sie denn gäbe!

Meistens ist nicht einmal der Hersteller angegeben, sondern der Importeur oder "hergestellt für ...". Aber das ist ein anderes Thema.

Schönen Gruß, Peter
 
saeckingen Am: 20.01.2020 13:59:55 Gelesen: 24499# 38 @  
Meine Güte, warum muss man alles so künstlich aufblasen?

Wenn ich als Privatkunde eine Tafel Schokolade im Brief versenden will, dann mache ich das doch einfach. Die Deutsche Post darf den Sendungsinhalt nicht prüfen und daher läuft der Brief ganz normal durch! Einfach frankieren und in den Briefkasten - fertig! Ich habe seit der Umstellung über 100 Bücher in alle Welt im Brief verschickt - nicht eine Sendung ging verloren und keine einzige kam zurück oder hat sonstige Probleme bereitet.

Das einzige, was sich faktisch verändert hat, ist die Tasache, dass man für Waren im Brief keine Haftung beim Einschreibe- bzw. Wertversand hat. Ersteres ist aber auch nicht wirklich problematisch, da die Haftung auch bisher nur bis zu einem Wert von ca. € 28 Euro bestand und wenn der Wert höher war, überhaupt nicht mehr gehaftet wurde. Für gerade einmal € 28 "Versicherungssumme" lohnt es sich auch nicht, € 3.50 Zuschlag zu bezahlen. Da statistisch zum Glück (noch) nicht jedes 8. Einschreiben verloren geht, trägt man dieses Risiko lieber gleich selbst und spart dabei! Normale Briefe haben dazu noch geringere Verlustquoten als Einschreiben!

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 20.01.2020 15:34:48 Gelesen: 24459# 39 @  
@ Journalist [#35]

Wobei der angebebene Gewinn bzw. der Verlust (Stand 2019) durch eventuelle Konsolidiererrabatte nicht ganz richtig gerechnet ist, denn den angegebenen Referenzsatz von damals 1,45 zahlt in D (bis auf die handvoll von Privatversendern) kaum jemand, auch wenn in der Frankatur optisch 1,45 erscheint.

Für die Deutsche Post DHL kommt "verlustminimierend" (bzw. sogar gewinnbringend) noch hinzu, dass DHL selbst einer der größten Remailer weltweit ist. Wenn nicht sogar der größte - neben Spring/PostNL oder ASENDIA/La Poste/Swiss Post. In China betreibt unsere Deutsche Post DHL diverse Niederlassungen und Hubs. DHL sammelt ja auch selbst in China, und über entsprechende eCommerce (-Händler) unterstützende Logistiker ("eine Art von Waren-Konsolidierern"), eCommerce-Sendungen von chinesischen Online-Händlern (aber auch "document"-Post und "Express") ein, transportiert diese (mit eigenen Fliegern) nach Europa und schleust diese dann in D in das eigene DPAG-Netz oder auch über andere EU-Ländern in den UPU-Kreislauf ein. Für den Philatelisten kommen da oft sehr interessante Belege zustande, den Einzelhänder um die Ecke bricht das aber trotzdem das Genick.

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 20.01.2020 22:37:03 Gelesen: 24381# 40 @  
Zum Thema "Warensendungen", zwar aus Deutschland - aber über die Österreichische Post, kam gerade etwas über die Postmaster Online Platform:

Austrian Post International weitet Deutschlandgeschäft aus

20.01.2020

Mehr Fläche, schnellere Anbindung, erweitertes Leistungsportfolio - das neue Operations Center der Austrian Post International Deutschland GmbH in Troisdorf-Spich ist Ausdruck des kontinuierlichen Unternehmenswachstums.

Insbesondere das Segment Warensendungen soll ausgeweitet werden. Das neue Operations Center hat Anfang Januar seinen Betrieb aufgenommen. Hier stehen jetzt 40 Prozent mehr Hallenfläche für die Verarbeitung von Geschäftspost, Werbesendungen und Bücher-/Warensendungen zur Verfügung. Die Sendungen werden innerhalb Deutschlands sowie in mehr als 200 Länder weltweit verschickt. (...) Auch am neuen Standort verarbeitet das Extraterritorial Office of Exchange (ETOE) Auslandssendungen im Namen der Österreichischen Post AG. Dadurch ist ein Versand direkt aus Deutschland in das jeweilige Zielland mit entsprechend kürzeren Laufzeiten möglich.

https://postmaster-magazin.de/index.php/top-news/sendung/19694-austrian-post-international-weitet-deutschlandgeschaeft-aus.html
 
London-Dieter Am: 21.01.2020 16:45:21 Gelesen: 24319# 41 @  
@ Journalist [#35]

Danke für die Informationen. Da steckt dann doch mehr dahinter, als man vor dem Schalter als Kunde vermutet.

Beste Grüße aus London,
Dieter
 
ligneN Am: 21.01.2020 16:59:28 Gelesen: 24307# 42 @  
@ 22028 [#23]

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/wertbrief-international.html#

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige-fragen.html

1) Meines Wissens konnte man schon seit Jahren keine Briefmarken versichert (aka Wert) ins Ausland versenden, weil die Post sie in ihren Valorenklassen gestrichten hatte. Versteigerer haben stets private Versicherungen, das hat schon einen Grund.

Bei höherwertigem half nur Fdex o.ä. und die Hoffnung, daß keiner in einen flachen/platten 100g Umschlag reinschaut.

Mit der Angabe phil documents versende ich nur Kleinkram / aktuelle Briefausschnitte für Freunde im Ausland

2) Meine Anfrage ist betagt.

Vielleicht einfach mal selbst anfragen (mit Zitat betr. "philatelistische Dokumente") und einen aktuellen Stand herausfinden.
 
22028 Am: 21.01.2020 17:14:24 Gelesen: 24294# 43 @  
@ ligneN [#42]

Nein, Briefmarken und Briefe durften im Wertbrief ins Ausland versandt werden, ich hatte selbst mal 2 verlorene Wertbriefe nach Frankreich und bekam die Kosten erstattet, nun ist es aber anders.
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 16:04:52 Gelesen: 23878# 44 @  
Hallo zusammen,

hier ist nun die Antwort der Deutschen Post, leider sehr nichtssagend wie gehabt.

Wenn schon eine Trennung von Briefen und Waren erfolgen MUSS, dann sollten für Päckchen auch mehrere Gewichtsstufen eingeführt werden, die gab es ja schon mal.



Denn zur Zeit müsste ich für wenige 100 Gramm statt 3,70 Euro satte 12 Euro berappen wobei der "billige" Brief auch noch geflogen wurde.

Vielleicht sollte ich das Auslandspäckchen als nächste "Mogelpackung" vorschlagen. denn ich muss für viel Luft bezahlen die ich noch nicht einmal versende.

Viele Grüße, Peter
 
DL8AAM Am: 10.02.2020 16:53:41 Gelesen: 23850# 45 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#44]

leider sehr nichtssagend wie gehabt.

Hallo,

wieso nichtssagend? Es ist alles gesagt, was notwendig ist. Die Antwort ist hier doch wohl mehr als eineindeutig. Ich kenne zwar Deine Frage nicht, schliesse aber von Subject Deiner Email, dass es sich um den Versand von - der Sendung beigelegten - Briefmarken handelt.

Die Post bestätigt klar, dass sämtliche Inhalte, für die eine Zollinhaltserklärung notwendig ist, im internationalen Postverkehr als Waren gelten, d.h. inklusive (Beilage-) Briefmarken (für die bekanntlich theoretisch ja eine Zollinhaltserklärung notwendig ist, denn es sind ja ganz offensichtlich keine "Dokumente" -ed), d.h. im Umkehrschluß, das sämtliche Sendungen mit einer notwendig-angebrachten Zollinhaltserklärung per UPU-Defintion im internationalen Postverkehr inzwischen grundsätzlich immer Warensendungen sind, keine Briefsendungen. (Was passiert eigentlich, wenn ich "Dokumente" auf die CN22 schreibe? Denkbar z.B. sinnvoll-nötig bei USB-Sticks mit gespeicherten Dokumenten/Daten? Datenspeicher sollen ja weiterhin als Dokumente gelten? Aber das war ja nicht Teil der Anfrage. -ed)

Die Post bestätigt, dass Du natürlich weiterhin Briefsendungen über Briefkästen einliefern darfst, stellt aber klar, dass wenn dort Dinge enthalten sind, für die eine Zollinhaltserklärung hätte angebracht werden müssen, diese aber fehlt (um eine Briefsendung vorzutäuschen -ed), dass dann, wenn die übernehmende ausländliche Post den Nichtstatus Briefsendung erkennen sollte (auch Briefe gehen durch den Zoll -ed), sie die Annahme der Sendung abgelehnen kann und die Sendung dann ('wenn man Glück hat' -ed) an den Absender zurückgeschickt wird.

Ob also eine Briefsendung mit irregulären Wareninhalt im Ausland beim Empfänger ankommt, ist für unsere Post nicht steuerbar.

Das heisst aber auch (zwischen den Zeilen), dass unsere Post den Inhalt von Briefsendungen im Vorfeld selbst nicht prüft, sondern man auf "blauen Dunst" die vermeindlichen Briefsendungen als Briefsendungen ins Ausland ableitet (soweit der Warenpostcharakter für sie nicht sofort erkennbar ist -ed).

Ob für eventuelle Rücksendungen, auf Grund eines Verstosses gegen die AGB, eventuell eine Vertragsstrafe beim ursprünglichen Versender erhoben wird, wird nicht thematisiert (wäre für mich aber zumindest theoretisch denkbar) ;-)

Ich will auch nicht soweit gehen, dass hier sogar ein gezielter Betrugsversuch hineininterpretiert werden könnte, wenn jemanden der Unterschied zwischen einer Brief- und einer Warensendung im Vorfeld klar bewusst war ("Erschleichung eines persönlichen Vorteils durch eine vorsätzliche Vortäuschung einer unwahren Tatsache"). ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 10.02.2020 17:17:51 Gelesen: 23834# 46 @  
@ DL8AAM [#45]

Das was zumindest mich stört ist, dass wenn ich Briefmarken oder Briefe in Ausland versenden will dafür DHL Versand nehmen muss, das war früher anders und ist auch nach wie vor von vielen Postanstalten erlaubt.

Was Ware ist und was nicht entscheidet nicht die UPU, sondern die Post.

Die Zollinhaltserklärung (der berühmte CN22 Aufkleber), war früher auch schon nötig.
 
saeckingen Am: 10.02.2020 17:20:23 Gelesen: 23831# 47 @  
Wer kann denn eine Sendung zeigen, die auf Grund des Inhaltes von irgend einer Postverwaltung abgelehnt wurde? Ich habe davon noch nie etwas gehört.

Was ich allerdings sehr schwammig finde, ist die Berufung auf die Zollinhaltserklärung und der Voranmeldung aus Zollgründen. Dann sollten Warensendungen ins EU-Ausland ja kein Problem darstellen, oder?

Grüße
Harald
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 18:30:43 Gelesen: 23793# 48 @  
@ DL8AAM [#45]

Hallo Thomas,

in Beitrag [#15] findest Du den Anfang der Geschichte.

Ich wollte wissen, ob ich weiterhin Briefmarken in einem Brief verschicken darf. Denn die Versandstelle versendet auch heute noch Briefmarken in das Ausland als Brief.

Das sämtliche Auslands-Sendungen zollgestellungspflichtig sind ist mir bekannt, ich lebe nicht erst seit gestern.

Und wenn Waren im Brief waren musste ich auch bisher einen Zollzettel aufkleben.
Eine Trennung Dokumente-Ware war also schon immer möglich!

Weiterhin wollte ich wissen, ob ich künftig meine Standardbriefe mit Markeninhalt als Päckchen für 2 Kg freimachen muss und wie diese Sendungen dann befördert werden. Die Frachtzentren können diese Sendungen gar nicht bearbeiten.
Warenpost International können Privatkunden nicht nutzen und ich wollte deshalb auch wissen, warum es denn keine Freigabe für Private gibt wenn der Sendungsstrom denn so strikt getrennt werden soll.

Die Vorgabe "nur als Päckchen" ist m. E. nichts als Geldschneiderei!

Schönen Abend, Peter
 
drmoeller_neuss Am: 10.02.2020 19:07:32 Gelesen: 23774# 49 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#48]

Weiterhin wollte ich wissen, ob ich künftig meine Standardbriefe mit Markeninhalt als Päckchen für 2 Kg freimachen muss und wie diese Sendungen dann befördert werden. Die Frachtzentren können diese Sendungen gar nicht bearbeiten.

Die Mindestmaße für Päckchen National und International betragen

15 x 11 x 1 cm

Die Größe eines Briefumschlages ist nicht das Problem, die Sendung muss aber 1 cm dick sein. Mein Vorschlag: Ruhig großen Karton verwenden, der lässt sich nicht so leicht verstecken wie ein kleines Päckchen. Und der Wert steht ja meistens sichtbar auf der Sendung (siehe grüne Zolletikette).

Oder ziviler Ungehorchsam: einfach einen Brief verschicken.

Quelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/weltweit-versenden/paeckchen.html
 
Peter aus Oststeinbek Am: 10.02.2020 19:43:40 Gelesen: 23755# 50 @  
@ drmoeller_neuss [#49]

Da sieht man mal, wie unausgegoren das Ganze doch ist.

Als kleinen Brief darf ich nicht versenden "da ist eine Ware drin ..." und als Päckchen nicht, weil die Sendung zu klein ist. Vielleicht säge ich mir einige Spanplatten zurecht und nehme die als Umhüllung der Marken. Dann muss immerhin das Gewicht transportiert werden, für das ich auch bezahle.

Auf den Gedanken verschiedene Gewichtsstufen für Auslandspäckchen einzuführen kommt die Deutsche Post nicht, das schmälert nur den Gewinn. Aber dann wäre eine Trennung zwischen Dokumenten und Ware besser vermittelbar.

Schönen Gruß, Peter
 
DL8AAM Am: 10.02.2020 21:18:31 Gelesen: 23720# 51 @  
@ 22028 [#46]

Was Ware ist und was nicht entscheidet nicht die UPU, sondern die Post.

Doch, doch, genau das definiert UPU in ihrem aktuellen Manual (s.o.)

1.4 documents: .... consisting of any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise ...

1.5 goods: ... consisting of any tangible and movable object other than money, including objects of merchandise, which does not fall under the definition of “documents” as provided in paragraph 1.4 above ....

Für die UPU (wie auch die Post oben in ihrer Antwort schreibt) ist also jedes (!) anfassbare oder bewegliche Ding, welches nicht zufällig Geld ist und welches kein "document" (gemäß 1.4) ist, ein "good", d.h. eine Ware, und das ist ausdrücklich eben nicht beschränkt auf Handelsware. Handelswaren sind nur ein Teil der Ware. So einfach machen die es sich. Sie definieren nicht was eine Ware ist, sondern anders herum, alles was nicht ausdrücklich unter Nicht-Ware fällt, ist per UPU-Definition eine Ware. Aus die Maus.

Und documents sind geschriebene, gezeichnete, gedruckte und digitale Informationen, soweit diese nicht "Gegenstände des Handels" sind, d.h. übrigens auch, der USB-Stick oder die CD mit "käuflichen" Daten drauf, sind "Gegenstände des Handels" und fallen somit nicht mehr unter documents.

Ja, es stimmt zwar, dass die UPU-Bestimmungen nicht den einzelnen Bürger bzw. Postkunden binden, sondern das ist nur eine Vereinssatzung und gilt auch nur die Vereinsmitglieder (d.h. die nationalen Posten). Nur hat unsere Post die neuen UPU-Regeln bereits in ihre eigenen Vertragsbedingungen (recht unreflektiert) 1:1 übernommen. Somit sagt Dir die UPU, über den Umweg der DPAG, doch, was eine Ware im Sinne der internationalen Postverkehrs ist.

Ob wir (ich) das gut, in sich geschlossen logisch oder gar gerecht finden (finde), ist dabei vollkommen egal. Im Prinzip ist das aber alles ja eh nur dem ausuferenden (subventionierten) eCommerce-Geschäfts Chinas geschuldet. Die sehr simplifizierte (und für solche Institutionen sehr schnelle) Neuregelung der UPU-Regeln, sollte doch einfach nur den Zusammenbruch des gesamten Konstrukts der UPU bzw. des offen-freien internationalen Postverkehrs verhindern. Wir waren ja kurz davor, dass der Postaustausch über Grenzen hinweg, wieder auf die Ebene von "bilateralen" Einzelverträgen, auf dem Niveau des frühen 19. Jahrhundert zurückgefallen ist. Obwohl, wenn wir mal ehrlich sind, wer braucht (außer "Warenversender") denn überhaupt noch einen privaten, internationalen, physikalischen Brief-Postverkehr? Traditionelle private Briefkommunikation, insbesondere international, wird inzwischen doch zu 99% nur noch über das Internet geführt. Die Schaffung des Ausnahmetatbestandes documents ist doch nur noch eine bedeutungslose Hülle, ein Feigenblatt. Im Prinzip könnte, wenn die Post konsequent wäre, sie den gesamten document Briefpostsektor komplett einstellen und gleich alles auf den teureren, einträglichen Warenversand umlabeln. Wenn jetzt, wie angekündigt, in D die elektronische Krankenmeldung kommt, dann verschwindet ja auch national der letzte Grund eines privaten Briefversandes (zumindest zu 99%).

Man (die Post) hätte das alles beim alten lassen können (wie bisher die meisten anderen Posten ja auch), CN22 drauf, in den Warenpostsack geworfen und gut ist es. Denn, wie gesagt einen nennenswerten (kommerziellen) Umfang, hat der private internationale documents Postverkehr doch sicherlich eh nicht mehr (zumindest ab Versandort D/EU). Wenn jetzt die Post die neuen UPU-Regeln dazu nutzt pflichtgemäß ihre Regeln so anzupassen, dann hat das auch den Sinn, es für den Privatnutzer so unspassig wie möglich zu machen, solche 'aufwändigen' Sendungen zu versenden. Das ist nicht unausgegoren, sondern das hat vielleicht sogar System.

Hmmm, aber vielleicht hätten, wenn die Post alles beim Alten gelassen hätte, die eCommerce-Händler das ja ausgenutzt, in dem sie ihre "Goods" per Massenfracht nach D schaffen, hier vereinzeln lassen und dann als günstige Briefpost versenden lassen. Ach, stop, das gibt's ja schon, nennt sich Remailing und da ist unsere Post, unter ihrer Marke DHL, sowieso schon einer der größten Player weltweit, wenn nicht sogar inzwischen der Größte?

Gruß
Thomas
 
Fridolino Am: 11.02.2020 07:38:05 Gelesen: 23650# 52 @  
Für mich ist es ein Problem, dass die Post die EU-Staaten genau so wie die Nicht-EU-Staaten behandelt.

Es gibt doch einen EU-Binnenmarkt, wo man auch keine Zollerklärung ausfüllen muss. Also könnten doch auch innerhalb der EU die gleichen Versandbedingungen gelten wie innerhalb Deutschlands. Vielleicht müsste man bei den Postregulierern mal in diese Richtung anfragen.

Gruß Fridolino
 
22028 Am: 11.02.2020 08:51:03 Gelesen: 23625# 53 @  
@ Fridolino [#52]

Nicht nur das, sondern dass andere EU Postverwaltungen die "Vorschrift" der UPU, wenn es denn eine ist, unterschiedlich umsetzen ist für mich unverständlich.

Für mich ist es auch nur Profitoptimierung, was die Deutsche Post da macht.
 
Journalist Am: 11.02.2020 09:31:42 Gelesen: 23608# 54 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#44]

Hallo Peter und an alle,

1. Die Aussage, das eine getrennte Bearbeitung erfolgt von Briefsendungen und Warensendungen, trifft für kleinformatige Sendungen auf alle Fälle nicht zu - diese werden weiterhin über den Briefstrom ins Empfängerland geleitet. Laut Weltpostvertrag zählen Päckchen ja sowieso zu den Briefprodukten und nicht zu Paketen und damit zum Paketsendungsstrom. Sie fliegen also im selben Postbehälter ins Empfängerland an die selbe Übergabestelle.

2. Mir sind bisher keine Länder bekannt, die bei den hier üblichen kleineren Sendungen von der Größe her elektronisch Datenvoranmeldungen verlangen - denn wenn ich mir beispielsweise den Sendungsstrom der Chinasendungen anschaue, was für Daten müsste denn dann hier die Deutsche Post selbst bzw. der Zoll alles bearbeiten ????? und so wie hier bei den Chinasendungen mehr oder weniger falsche Inhaltsangaben und deutlich zu niedrige Warenwerte angegeben werden, passiert dies weltweit überall - dies ist natürlich den Zollbehörden aller Länder bekannt, aber das vorhandene Personal kann hier nur Stichproben machen - daher liegt hier je nach Empfängerland der Schwerpunkt der Kontrollen auf unterschiedlichen Themen, beispielsweise Drogen oder bestimmten Lebensmittel, die aus Seuchengründen nicht eingeführt werden sollen, mittelfristig soll es hier allerdings Änderungen geben - wie diese Umsetzung dann aussieht ist nicht bekannt.

3. Beanstandungen von Sendungen der Zielländer, das hier falsch deklariert wurde, sind mir bisher nicht bekannt - wer kann denn hier überhaupt eindeutige Sendungen zeigen - dies ist aus meiner Sicht derzeit einfach nur Angstmache um mehr einzunehmen.

Soweit einige Anmerkungen von mir dazu für heute

viele Grüße Jürgen
 
uli Am: 11.02.2020 09:41:52 Gelesen: 23604# 55 @  
@ saeckingen [#47]

Wer kann denn eine Sendung zeigen, die auf Grund des Inhaltes von irgend einer Postverwaltung abgelehnt wurde?

Die Frage ist, ob man einer zurückgegangenen Sendung ansehen kann, warum diese nicht befördert wurde. Ein Bekannter von mir hat Ende letztes Jahr einen etwas dickeren C4-Brief (Luftpolstertasche) mit fühlbar sehr festem Inhalt über die DPAG in die Türkei gesendet. Frankierung und Adressierungen waren korrekt. Der Brief kam nach ein paar Tagen ohne jeden Hinweis wieder zurück. Im Paket bei der Postfiliale aufgegeben war das Zeug nach einer Woche beim Empfänger.

Gruß
Uli
 
drmoeller_neuss Am: 11.02.2020 10:16:44 Gelesen: 23585# 56 @  
Wir sollten wieder auf den Boden zurückkommen.

Briefmarkensammler und -händler waren schon immer pragmatisch (und nicht nur, wenn es um die Frage: Ladenkasse oder keine Ladenkasse? ging).

Einzelne Marken oder billige Belege wurden schon immer im Kleinbrief geschickt, ohne Versicherung und ohne Zollformalitäten. Jedenfalls kann ich mich an eine grüne Zolletikette auf solchen Sendungen nicht erinnern.

Die historische Postkarte ist ist nach der neusten Definition eben ein (Zeit-)Dokument.

Im übrigen geht die Briefmarkenversandstelle der Deutschen Post den gleichen pragmatischen Weg und schickt alles als Brief.

Am Gesamtaufkommen dürften die im Standard- oder Kompaktbrief verschickten Warensendungen zu vernachlässigen sein. Außer Briefmarken kommen vielleicht noch Warenproben wie der einzeln verschickte Dichtungsring in Frage.

Bessere Marken und Belege sollte man auf einer großen Steckkarte verschicken, mit einer zusätzlichen Pappe als Verstärkung und das ganze am besten noch in einer Kunststoffhülle wasserdicht verpackt. Das ist ein Großbrief Ausland für 3,70 EUR.

Nun muss ich das ganze offiziell per Warenpost Ausland verschicken. Die unversicherte Warenpost XS kostet 3,20 EUR, sogar 50 Cent weniger als der Großbrief. Ich sehe es nicht unbedingt als Nachteil, dass keine Briefmarken mehr verklebt werden können. Auch der vorgeschriebene einheitliche Aufkleber (Harmonised Label) ist ein Fortschritt.

Das eigentliche Problem ist, dass die Deutsche Post diese Leistung Warenpost nicht an Privatkunden anbietet und auf das teure Päckchen verweist. Das ist für die Aufgabe am Schalter sicher in Ordnung, da die Kontrolle einen zusätzlichen Zeitaufwand für das Personal bedeutet.

Warum aber über das Internet keine Aufkleber bestellbar sind, entzieht sich meiner Logik. Hier wären die Verbände aufgefordert, sich mit der Deutschen Post an einen Tisch zu setzen. Warum kann der BDPh keinen Vertrag mit der Deutschen Post über den Vertrieb von Warenpost-Ausland-Aufklebern schliessen? Der viel kleinere APHV schafft es ja auch mit den DHL-Paketmarken. Und für die BDPh-Mitglieder wäre es viel sinnvoller, als einen Vertrag mit Lieferanten von Kartonphilatelie und fragwürdigen Aufbewahrungssystemen.
 
22028 Am: 11.02.2020 12:11:32 Gelesen: 23553# 57 @  
@ drmoeller_neuss [#56]

Hier wären die Verbände aufgefordert, sich mit der Deutschen Post an einen Tisch zu setzen. Warum kann der BDPh keinen Vertrag mit der Deutschen Post über den Vertrieb von Warenpost-Ausland-Aufklebern schliessen? Der viel kleinere APHV schafft es ja auch mit den DHL-Paketmarken. Und für die BDPh-Mitglieder wäre es viel sinnvoller, als einen Vertrag mit Lieferanten von Kartonphilatelie und fragwürdigen Aufbewahrungssystemen.

Wobei wir wieder beim Lieblingsthema Verbände sind, aber, warum muss ein Workarround gesucht/erschaffen werden wenn die Post nicht in der Lage ist was kundenfreundliches für das es auch Bedarf gibt zu schaffen ?
 
Heinrich3 Am: 14.04.2021 12:10:17 Gelesen: 18052# 58 @  
Hallo,

ich stehe vor dem Problem, ein Päckchen mit Briefumschlägen ohne Briefmarken (alle mit Absender-Freistempel) nach Indien zu verschicken. Es geht um etwa 1,5 kg.

Wie sende ich am günstigsten? Wenn die Sendung verlustig geht, hat der Empfänger Pech gehabt - also kein großer Wert.

Danke im voraus!
Heinrich
 
Wesi Am: 14.04.2021 12:30:39 Gelesen: 18038# 59 @  
Hallo Heinrich,

ich würde das einfach als Brief abschicken, ich habe seit der Neuregelung schon zahlreiche 2 kg Briefe nach Indien verschickt und alle sind angekommen. Du musst halt nur bei der Post lügen und behaupten es sind nur Dokumente drinnen und dann kannst Du den Brief bunt frankieren. Wichtig wäre es auch noch die Stadt/ den Staat zu kennen in den die Freistempel gehen, denn in manchen Regionen haben die Postbeamten lange Finger.

Und zuletzt musst Du noch die Verpackung beachten, denn die größeren Briefe/Päckchen nach Indien kommen meist in saumäßiger Qualität an.

Grüße,
Moritz
 
drmoeller_neuss Am: 14.04.2021 14:00:07 Gelesen: 17992# 60 @  
Noch ein wichtiger Punkt am Rande:

Nur wenige Inder haben eine Postadresse wie in Deutschland, d.h. Straße mit Hausnummer. Das gleiche gilt für die Postzustellung. Nicht überall kommt der Briefträger vorbei. Man muss als Postempfänger schon selbst aktiv werden.

Daher ist es wichtig, die Telefonnummer des Empfängers auf der Sendung anzugeben. Die Post schickt eine Nachricht, dass ein Brief zur Abholung bereit liegt.

Natürlich muss die Adresse stimmen, insbesondere die sechsstellige Postleitzahl, da viele Städte in mehreren Bundesstaaten den gleichen Namen haben. Im Gegensatz zu Deutschland gibt man auch den Stadtteil und das Wohnviertel in der Adresse an.
Also alles so daraufschreiben, wie es der Partner in Indien vorgibt.

Zu guter letzt aus meiner Erfahrung: Briefe kommen in Indien an, es ist nur die Frage, wann.
 
Heinrich3 Am: 14.04.2021 14:15:20 Gelesen: 17985# 61 @  
@ Wesi [#59]
@ drmoeller_neuss [#60]

Hallo,

vielen Dank Euch beiden. In der Corona-Zeit habe ich an den gleichen Empfänger 2 Briefe geschickt und beide sind gut angekommen.

Allerdings paßten sie in den Schlitz des normalen Briefkastens hier in der Nähe. Laufzeit war jeweils gute 3 Wochen.

Ich habe jetzt die Auswahl, zum früheren Postamt - jetzt Postbank mit den gleichen Mitarbeitern wie früher, zu gehen; die sind recht mißtrauisch.
Einmal vor etwa 2 Jahren wollten sie sogar den Inhalt eines Päckchens sehen.
Neuerdings haben wir hier außerdem eine Agentur, dort war ich bisher nur als Markenkäufer. In der Agentur werde ich mal einen Versuch machen.

Haltet mir die Daumen.

Heinrich
 
ligneN Am: 14.04.2021 15:19:03 Gelesen: 17960# 62 @  
@ Wesi [#59]

Bei gebrauchten Umschlägen/modernem Zeug braucht man nicht "zu lügen", die sind als Dokumente anerkannt (post hotline auf Anfrage). Einfach "phil.documents" rückseitig im Zollaufkleber CN22 angeben. Und ja, den kleinen CN22 kann man bei Nicht-Warensendungen als Hinweis für Empfängerland immer noch auf Briefen verwenden.

Auch wenn jetzt allen "wo steht das auf der Postwebsite" Postoberstudienräten der Hut hoch geht.
 
saeckingen Am: 14.04.2021 17:03:59 Gelesen: 17920# 63 @  
Dafür ist übrigens auch das Päckchen XS geeignet! Das geht im Postlauf auch mit der Briefpost und darf sogar Waren enthalten!

Ist mit € 8,89 dazu sogar nur ca. halb so teuer wie ein Brief von 1,5 kg mit € 17. Für € 4 zusätzlich kannst Du es sogar mit bis zu € 50 versichern und bekommst eine Tracking-Nummer dazu!

Es ist aber meine ich nur online zu buchen, nicht in den Filialen.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 14.04.2021 19:42:25 Gelesen: 17858# 64 @  
@ saeckingen [#63]

Oder teile die 1,5 kg auf 3 Briefe à maximal 500 Gramm (Karton L+B+H=90 cm), d.h. Großbrief International, zu je 3,70 € auf. ;-)

Thomas
 
Sammler Am: 07.07.2021 20:33:16 Gelesen: 15892# 65 @  
@ Journalist [#24]

Anbei das Label für eine Retourensendung, weil es sich dabei laut Post um eine Warensendung handelt und keine Briefsendung.


 
Journalist Am: 07.07.2021 21:22:25 Gelesen: 15855# 66 @  
@ Sammler [#65]

Hallo Sammler,

zu genaueren Einordnung wäre es für mich wichtig, näheres über diese Sendung zu wissen, wie Größe bzw. Format, welches Zielland und was eventuell zolltechnisch auf dem grünen Aufkleber angeben wurde, um diesen Aufkleber und das damit verbundene Zurücksenden besser einordnen zu können.

Falls Du dies hier nicht im Detail erläutern willst, kannst Du mir dies auch persönlich mitteilen, das wäre toll - danke.

Viele Grüße Jürgen
 
Sammler Am: 08.07.2021 08:29:21 Gelesen: 15761# 67 @  
[#66]

Es ist nur das gezeigte Label angebracht. Ein grüner Zoll-Aufkleber wurde nicht angebracht.
 
Journalist Am: 15.04.2024 09:31:16 Gelesen: 443# 68 @  
@ Sammler [#65]

Hallo an alle,

ich habe dieser Tage die folgende beanstandete Sendung für meine Sammlung erhalten:



Der Absender hatte hier vergessen als Inhalt "Dokumente / Brief" anzugeben. Im IPZ wurde diese Sendung nun scheinbar durch Tasten als Warensendung interpretiert und dem Absender mit einen gelben Zettel vermutlich mit Nachentgelt zurück geschickt.

Der Absender hat zwar aus Versehen keine Inhaltsangabe gemacht, aber die Sendung darf ja aufgrund des Briefgeheimnisses nicht geöffnet werden, um festzustellen ob es sich um eine Warensendung handelt. Auch ein Abtasten des Briefes auf mögliche Waren ist nicht erlaubt.

Einzig wegen der nicht vorhandenen Zollangaben ist eine Rücksendung möglich.

Vermutlich wurde hier über den gelben Zettel noch ein fehlendes Entgelt verlangt. Dies ist aber auch falsch, da im Falle einer Warensendung oder eines Päckchenversands International keine schon verklebten Entgelte auf die Änderung des Versands buchungstechnisch erfolgen können.

Man sollte also beim Versand von etwas größeren Umschlägen hier sicherheitshalber vor allen bei Sendungen außerhalb von Europa den Inhalt (Dokumente / Brief) zumindest handschriftlich mit angeben.

Viele Grüße Jürgen
 
limingerald Am: 15.04.2024 10:08:56 Gelesen: 416# 69 @  
Hallo,

seitdem ich im Jahr 2020 von der Post-Hotline die Information erhalten hatte, dass Sammmlerbriefmarken weiterhin in internationalen Einschreibbriefen verschickt werden können, habe ich bis heute keine Probleme damit.

Grundsätzlich wurde mir empfohlen, auf die Briefe ins Ausland einen Zollzettel CN22 aufzukleben und gemäss beiliegendem Muster zu beschriften. Es geht aber auch ohne CN22 - Zollzettel, wenn der ausländische Empfänger dies wünscht. In Übersee wird der UPU - Vorschlag "Dokumente bzw. Warensendung" zum grössten Teil nicht umgesetzt und beachtet.

Umgekehrt habe ich alle meine Tauschfreunde ausserhalb der EU angewiesen, für ihre Sendungen ebenfalls einen Zollzettel CN22 zu verwenden. Somit werden Rücksendungen ins Ausland vermieden. Es ist aber sinnvoll, einen fiktiven Wert des Inhaltes in EUR (10 oder 20 EUR) anzugeben. Damit vermeidet man Rückfragen vom Zoll, muss aber ggf. mit Zollgebühren in Höhe von 7% des angegebenen Wertes rechnen.

Info Zoll:

es gibt hier zwei unterschiedliche Arten von Briefmarken bzw. zwei unterschiedliche Zolltarifnummern:
- bei der einen handelt es sich um Briefmarken zu Sammlerzwecken (Tarifnummer: 4907 0010 003); diese werden tatsächlich mit 7% versteuert.
- bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um andere Briefmarken als zu Sammlerzwecken (Tarifnummer 4907 0010 009); diese haben einen EUSt-Satz von 19%.

Prinzipiell empfehle ich, den Briefen in -und vom Ausland keine schriftlichen Unterlagen wie Lieferlisten beizulegen, die Hinweise auf einen Wert der Sendung geben könnten.

Limingerald


 
saeckingen Am: 15.04.2024 10:44:36 Gelesen: 390# 70 @  
@ limingerald [#69]

Du weist aber schon, dass bei Ankunft eines Briefes mit Sammlerbriefmarken und dem 'fiktiven Wert € 20' in Deutschland ca. € 8 an Zoll und Gebühren anfallen?

7% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert + Versandkosten und zusätzlich € 6 Bearbeitsgebühr von DHL. Eine Freigrenze beim Warenwert gibt es nicht mehr.

Ich sollte gerade kürzlich gut € 7 für einen Auktionskatalog aus UK bezahlen, bei dem ein Warenwert von £1 angegeben war. Habe die Annahme verweigert.

Grüße
Harald
 
drmoeller_neuss Am: 15.04.2024 11:31:18 Gelesen: 355# 71 @  
@ saeckingen [#70]

In Deinen Fall eines Auktionskataloges aus UK sollte kein Zoll anfallen. Werbedrucke und Werbegegenstände bis zu einem Gewicht von 1 Kilogramm sind abgabenfrei. [1]

Ist denn der Inhalt vom Absender richtig deklariert worden? Selbst wenn der Katalog nicht als Werbematerial, sondern als Buch deklariert wurde, sollte bei einem Warenwert von £ 1 etwa 10 Eurocent Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Gegen diese Praktiken hilft nur, auch bei Kleinstbeträgen Einspruch zu erheben. Mein letzter Einspruch hat den Staat ca. 10 Euro Porto gekostet, bei einer Steuereinnahme von 1,50 EUR. Es gibt auch in Behörden denkende und unbequeme Menschen, die bei einer Häufung solcher Fälle ihren Mund gegenüber dem Dienstherrn aufmachen.

Einfacher ist es, Selbstverzoller zu werden. Dafür muss man sich bei der Deutschen Post / DHL anmelden. Das geht einfach und unkompliziert. [2]
Für die Deutsche Post ist man dann nur noch ein lästiger Kunde, da der betriebliche Aufwand für Zollsendungen weiter bestehen bleibt, ohne dass man dafür 6 Euro einkassieren kann. In meinem Fall hat das auf wundersame Weise die Anzahl der Zollsendungen erheblich reduziert. :)

Die Abholung der Zollsendungen auf dem Zollamt ist zumindest in meinem Fall viel angenehmer als auf den Stellen der Deutschen Post. Der Besuch des Zollamtes in Neuss ist immer eine Zeitreise in die frühen siebziger Jahre, wo noch keine digitale Hektik herrschte.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Werbedrucke-und-Werbegegenstaende/werbedrucke-und-werbegegenstaende_node.html
[2] https://shop.deutschepost.de/shop/login_page.jsp?_requestid=249293
 
saeckingen Am: 15.04.2024 14:16:54 Gelesen: 270# 72 @  
@ drmoeller_neuss [#71]

Ist denn der Inhalt vom Absender richtig deklariert worden? Selbst wenn der Katalog nicht als Werbematerial, sondern als Buch deklariert wurde, sollte bei einem Warenwert von £1 etwa 10 Eurocent Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Wenn ich mich richtig erinnere stand da 'auction catalogue', Wert £1, frankiert mit gut £10 ergibt also einen Warenwert inklusive Versandkosten von ca. € 15 - bei 7% Einfuhrumsatzsteuer ca. € 1. Dazu dann € 6 von DHL und schon kostet das ganze € 7.

Das niedrigste was sich mal zahlen musste, waren ca. 30 Cent + € 6 DHL-Gebühr.

Der Besuch des Zollamtes in Neuss ist immer eine Zeitreise in die frühen siebziger Jahre, wo noch keine digitale Hektik herrschte.

Mein letzter Besuch dort dauerte über 1 Stunde, das versuche ich doch zu vermeiden. Da zahle ich doch gerne € 6, um 1,5 Stunden und Spritkosten zu sparen.

Harald
 
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