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Thema: DSGVO Datenschutz Grundverordnung bei Rang Ausstellungen
Josch Am: 22.04.2019 17:49:30 Gelesen: 3599# 1 @  
Frage an Aussteller/Austellungsleiter/etc.

Was wird durch die neue DSVGO verlangt, oder eingeschränkt, da meine Ausstellungssammlung die Jahre 1990 - 1991 betreffen und Kontonummern, Unterschriften, Fotos, Private Details etc. beinhalten?

Müssen die Absender Angaben sowie Empfänger Angaben auf Belegen nun abgedeckt werden oder nicht ?

Selbst der BDPh, ist auf dem Weg zu einer SUCHE nach einer Regelung für Aussteller.

Über Antworten würde ich mich freuen.

Grüße Josch
 
Ron Alexander Am: 22.04.2019 17:54:30 Gelesen: 3589# 2 @  
Hallo Josch,

dazu gibt es eine Aussage von der DBZ [1]:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greift auch in der Philatelie. Auf Umschlägen und Postkarten lesbare Anschriften noch lebender Absender und Empfänger müssen unkenntlich gemacht werden, wenn ein Beleg weitergereicht, auf Ausstellungen oder in Vorträgen gezeigt oder in einer Zeitschrift abgebildet wird. Dies erfuhr Ihre DBZ, die die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz um Auskunft gebeten hatte.

Grüße,
Ron

[1] https://www.deutsche-briefmarken-zeitung.de/2018/08/31/anschriften-unkenntlich-machen/
 
Josch Am: 22.04.2019 18:14:45 Gelesen: 3570# 3 @  
Hallo Ron,

Danke für die schnelle Antwort.

Das wird nicht also schön mehr anzusehen sein, in einer Ausstellungssammlung.

Grüße Josch
 
Detlev0405 Am: 22.04.2019 18:42:32 Gelesen: 3547# 4 @  
@ Ron Alexander [#2]

Na ganz so einfach ist das wohl nicht. Die DS-GVO ist Europarecht und kann nicht von einer Datenschutzbeauftragten eines Bundeslandes ausgelegt werden. Hier ist wohl in erster Linie der BDPh als Bundesbehörde (im weitesten Sinne) gefordert, in Abstimmung mit der EU konkrete Festlegungen diesbezüglich zu finden, die dann auch bindend wären.

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe erst einmal schallend gelacht bei der Frage. Nein Josch Deine Frage ist sehr ernst gemeint und als solches auch zu sehen, nur hatte ich im selben Moment Ebay vor meinen Augen und mir vorgestellt, wie dort die Belege alle unleserlich gemacht werden - sowohl die Absender als auch die Adressaten. Ich persönlich würde keinen einzigen der Belege auch nur in Erwägung ziehen.

Zum anderen, wer will mich zwingen, bei z.B. allen deutschen Meldeämtern nachzufragen, ob die betroffenen Personen noch leben oder nicht ? Zumal ich als Dritter keine Auskunft bekommen würde - Datenschutz. Ich kann hier nur mit dem Kopf schütteln, nicht wegen Josch seiner Frage sondern wegen den Stilblüten, die diese DS-GVO treibt.

Trotzdem noch einen schönen Restfeiertag
Detlev
 
Ron Alexander Am: 23.04.2019 07:52:58 Gelesen: 3435# 5 @  
Über die Sinnhaftigkeit muss man nicht reden, ich denke da sind wir uns alle einig.

Mehr Informationen zu diesem Thema habe ich leider nicht, aber ist zumindest mal eine Aussage eines Datenschutzbeauftragten aus einem Bundesland und somit weit mehr als der BDPh derzeit an Informationen bereitgestellt hat. Ich habe dort zumindest keinerlei Informationen gefunden.

Grüße,
Ron
 
22028 Am: 23.04.2019 09:42:04 Gelesen: 3399# 6 @  
@ Ron Alexander [#5]

Der BDPh hat seine Anmeldeunterlagen für Aussteller auf die neue DSGVO erweitert, des weiteren wurden m.W. alle Aussteller vom BDPh angeschrieben und um Bestätigung der DSGVO gebeten, um es mal salopp auszudrücken).

Stilblüten, und was anderes ist kaum, dass von den Belegen wo Adressen abgedeckt werden müssen das hier geschrieben wird, dafür kann der BDPh kaum zuständig sein, auch die Datenschutzbeauftragten eines Bundeslandes haben m.M. nach gar nicht erkannt worum es hier geht.

Andere EU Länder sehen das sehr viel lockerer, in deren Ausstellungsbedingungen (hier Santander/Spanien, im November 2019) finde ich aktuell NICHTS zum Datenschutz.

Frage doch mal beim Datenschutzbeauftragten des BDPh an!
 
bovi11 Am: 23.04.2019 10:13:30 Gelesen: 3377# 7 @  
@ 22028 [#6]

Stilblüten, und was anderes ist kaum, dass von den Belegen wo Adressen abgedeckt werden müssen das hier geschrieben wird, dafür kann der BDPh kaum zuständig sein, auch die Datenschutzbeauftragten eines Bundeslandes haben m.M. nach gar nicht erkannt worum es hier geht

Das ist nicht einmal mehr eine Stilblüte, das ist einfach nur gequirlter Unfug von Stammtischjuristen.

Dafür ist auch weder der BDPh zuständig, noch sonstwer.

Auch bei Klingelschildern waren bekanntlich einige Möchtegernjuristen (darunter auch Datenschutzbeauftragte) unqualifiziert vorgeprescht:

https://www.golem.de/news/dsgvo-oberste-datenschuetzerin-beendet-posse-um-klingelschilder-1810-137197.html

Das mit dem Abdecken von Adressen auf Belegen gehört ebenfalls in diese Kiste.

"Konrad Zuse hat den Computer nicht dafür erfunden, daß wir jetzt ständig Cookie-Warnungen wegklicken."
 
Josch Am: 23.04.2019 10:22:36 Gelesen: 3375# 8 @  
@ 22028 [#6]

Das habe ich schon, Antwort von Herrn Berger: Er ist mit dem BDPh Vorstand im Gespräch.

Darunter eine evtl. Möglichkeit bei einem Exponat folgendes darunter zu schreiben (ohne Rechtssicherheit!): Hinweis zum Datenschutz nach DSGVO : Leider war es mir nicht möglich die Zustimmung aller auf den Belegen angegeben Adressdaten einzuholen und sofern sich eine Person davon betroffen fühlt, möchte ich ihn bitten, sich an mich zu wenden.

Auch ich mußte Lachen über die "Blüten" die diese europäische Verordnung mit sich bringt. Leider ist mir das Lachen bei genaueren Hinsehen doch etwas vergangen.

Grüße Josch
 
bovi11 Am: 23.04.2019 11:06:17 Gelesen: 3348# 9 @  
@ Josch [#8]

"Darunter eine evtl. Möglichkeit bei einem Exponat folgendes darunter zu schreiben (ohne Rechtssicherheit!!!): Hinweis zum Datenschutz nach DSGVO : Leider war es mir nicht möglich die Zustimmung aller auf den Belegen angegeben Adressdaten einzuholen und sofern sich eine Person davon betroffen fühlt, möchte ich ihn bitten, sich an mich zu wenden ."

Ebenso Unfug. Einfach alles so lassen, wie es ist - es wird nichts geschehen.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die-folgen-der-dsgvo-was-sich-fuer-wen-im-datenschutz-aendert/22584412.html

https://www.com-magazin.de/news/datenschutz/dsgvo-grund-panikmache-1538752.html

In den Berichten nach "Hoeren" suchen. Prof. Thomas Hoeren ist der Papst für solche Rechtssachen. Seminare von Thomas Hoeren sind übrigens ebenso amüsant wie empfehlenswert.
 
Josch Am: 23.04.2019 11:31:34 Gelesen: 3337# 10 @  
@ bovi11 [#9]

Also - "LICHT AM HIMMEL". Danke für die Infos.

Grüße Josch
 
Wolfgang Lang Am: 23.04.2019 22:04:18 Gelesen: 3202# 11 @  
Ganz kurz, da in Eile ...

Wenn jemand einen Beleg weitergibt, auf dem seine Adresse steht, ist dies eine stillschweigende Einwilligung in die Verwendung der Daten, ansonsten würde er es nicht tun. Diese Einwilligung kann natürlich jederzeit widerrufen werden, scheitert aber in der Regel daran, dass der Empfänger nicht mehr weiß, wo sein Beleg gerade ist und ob er eventuell ausgestellt wird. Findet ein Empfänger aber in einem Exponat einen Beleg mit seiner Adresse, kann er vom Aussteller verlangen, dass seine Daten nicht mehr gezeigt werden.

Glaubt dem bovi11; es wird nichts geschehen. Wenn Euch jemand etwas anderes erzählen will, hinterfragt bitte, was derjenige davon hat. Vielleicht braucht er nur eine Schlagzeile.

Schönen Abend

Wolfgang
 
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