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Thema: Versendungsform Bücher- und Warensendung
Henry Am: 21.05.2019 16:00:18 Gelesen: 5874# 1 @  
Ab 01.07. gilt diese zusammengefasste Versendungsform. Während die früheren Versendungsformen für Einzelversender nur geöffnet möglich waren, darf die zusammengefasste Form nunmehr verschlossen sein. Hier aber liegt der Hase im Pfeffer. Denn es heißt ausdrücklich, dass die Postmitarbeiter die Sendungen zur Prüfung der Portorichtigkeit öffnen dürfen. Das bedeutet nun, dass die Briefe keinesfalls nassklebend verschlossen sein können, weil sie dann ja nicht zu öffnen sind (zumindest nicht ohne Zerstörung des Umschlages) und somit nicht als Bücher- und Warensendung anerkannt werden. Bei selbstklebendem Verschluß läuft es wohl auf dasselbe hinaus, weil sich auch diese Klebung nicht ohne Kuvertschaden lösen lässt. Als Normalbürger bleibt dann nur die Klammer als Lösung, für die die Kuverts dann gelocht werden müssen. Mangels anderer Idee lege ich dann zum Schutz vor großer Beschädigung zwischen die Lasche und dasm Kuvert noch einen Kartonstreifen ein. Oder weiß noch jemand eine praktikablere Lösung?

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
alemannia Am: 21.05.2019 16:33:41 Gelesen: 5858# 2 @  
@ Henry [#1]

Hallo zusammen,
hallo Henry,

theoretisch könnte dann ja der Umschlag, wie z.B. bei Zensuröffnungen nach 1945 in Deutschland, seitlich geöffnet und wieder mit Verschlusstreifen geschlossen werden.

Allerdings kann ich mir das zukünftig nur in Ausnahmefällen vorstellen.

Und wenn ja, dann ergeben sich sicherlich aus philatelistischer Sicht interessante Belege.

findet

Guntram
 
Journalist Am: 21.05.2019 18:44:47 Gelesen: 5818# 3 @  
@ Henry [#1]

Hallo Henry und an alle,

schon seit Jahren galt bei Buchsendungen international, dass diese geschlossen, also auch zugeklebt sein könnten.

Zu Prüfzwecken durften diese trotzdem geöffnet werden, natürlich werden dann die Sendungen mehr oder weniger etwas beschädigt, sie werden aber in der Regel wieder mit entsprechenden speziellen Aufklebebändern versiegelt.

Dies wird nun auch im Inland so sein, aber:

Eine Überprüfung des Inhalts lohnt sich für die Post nur dann, wenn dadurch gleichzeitig eine Portoersparnis zu überprüfen wäre - beispielsweise für das Ausland Buch International 3,20 Euro - normaler Brief 3,70 Euro.

Wäre hier also durch eine Öffnung bei der Überprüfung des Inhalts festgestellt worden, das die Bestimmungen für Buch International verletzt worden wären, könnte man zumindest ein entsprechendes Nachentgelt erheben.

Sonst macht eine Überprüfung des Inhalts aber keinen Sinn !

Da vermutlich zukünftig der voll bezahlte Großbrief Inland unter dem Preis von 1,90 Euro für eine Büchersendung/Warensendung Inland liegen dürfte, lohnt eine Prüfung durch die Post also in keinster Weise - denn welchen Nutzen hätte diese Arbeit ?

Da weiter das Briefgeheimnis gilt, sollte man daher zukünftig die Bücher bis 500 Gramm und passender Dicke als Großbrief verschicken - das ist dann bestimmt billiger als die zukünftige Büchersendung bis 500 Gramm mit 1,90 Euro.

Die Arge Briefpostautomation e.V. wird daher zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit ihre Rundbriefe statt als Büchersendung als normalen Großbrief versenden, dies verursacht zwar auch eine Portoerhöhung aber nicht so extrem wie wenn man 1,90 Euro dafür zahlen soll.

Viele Grüße Jürgen
 
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