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Thema: BDPh HV: Erster Landesverband verweigert Entlastung aller Vorstandsmitglieder
Richard Am: 31.05.2019 09:13:41 Gelesen: 4519# 1 @  
Alarmierende Informationen erreichten uns aus dem Umfeld des bayerischen Landesverbandes. Auf der Hauptversammlung des LV beschlossen die dort vertretenen Vereine einstimmig (!) die Verweigerung der Entlastung aller Mitglieder des BDPh Vorstands. Mehr noch; weitere Landesverbände könnten folgen.

Wie von mehreren weiteren Landesverbänden zu erfahren war, laufen dort noch die Abstimmungen mit den Vereinen, mit einer bisher leichten Tendenz sich dem LV Bayern im Abstimmungsverhalten anzuschliessen.

Gründe für die Verweigerung der Bayern:

Strukturkommission:

Es sei unfassbar, dass man als Zukunftsperspektive die Ausschaltung der Landesverbände in Betracht gezogen und geglaubt habe diese Auffassung auch noch veröffentlichen zu müssen.

Eingriff in die Pressefreiheit:

Der LV betont, dass die Presse nach dem Presserecht nicht verpflichtet sei, Informanten öffentlich preiszugeben. Der Hintergrund ist unklar, es ging wohl um die Höhe der Erlöse von Zuschlagsmarken zur kommenden Ibra, über die möglicherweise ein Mitglied des Verwaltungsrats interne Informationen an die DBZ weitergegeben haben soll.

Interview mit der Deutschen Post in der DBZ:

Auch hier wirft der Landesverband dem BDPh vor, in die Presserechte eingreifen zu wollen und dies im Fall des Interviews mit der Vertreterin auch getan zu haben. Der Landesverband empfiehlt dem Bundesvorstand, sich künftig juristisch beraten zu lassen.

Neue Ausstellungsordnung:

Hier wird Bernward Schubert vom Landesverband Südwest in einem Schreiben an den Präsidenten Schmidt zitiert, was er von den Verbandsmitgliedern hält: Die von Thomas [Höpfner] in dieser Mail angedachte Diskussion [zur neuen Ausstellungsordnung] halte ich für nicht umsetzbar und auch zu zeitintensiv. Es wird nur geredet und es wird fast nichts Konstruktives dabei herauskommen.

Dem Bundesvorsitzenden Alfred Schmidt wird vorgeworfen, dass seine Aussage, die Vereine wären ihm sehr wichtig, sich nur als eine leere Worthülse herausstellen. Die geänderte Ausstellungsordnung würde ohne Befragung der Vereine verdächtig schnell durchgepeitscht.

Es wird eine ausführliche Stellungnahme dazu im Internet angekündigt.

Egomanie der BDPh Mitglieder:

Egomanie bedeutet im Duden eine "krankhafte Selbstbezogenheit", und wird vom BDPh Vorstandsmitglied Jürgen Witkowski in der philatelie Mai 2019 verwendet. Dem Sammler würde eine schlechte Abstempelung oder die mangelnde Verfügbarkeit von Markenausgaben wichtiger sein als die Zukunft der organisierten Philatelie und die damit verbundene Struktureform. Der Landesverband sieht diese Aussagen als Verunglimpfung der Mitglieder an und wirft dem Bundesvorstand vor, dass der BDPh zunehmend das Verständnis für die Basis verloren hat, im Gegensatz zu seinem öffentlichen Bekunden.

Soweit Auszüge aus Informationen im Umfeld des Landesverbandes, die wir aus gewöhnlich gut informierter Quelle erhalten haben.

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Was bedeutet die Entlastung oder Nichtentlastung eines Vereins, wie des BDPh ?

Der Verein (bzw. dessen formgerecht geladener und beschlussfähig anwesender Teil) bestätigt dem Vorstand, dass er die ihm übertragenen Aufgaben im Sinn des Vereins ordnungsgemäß erfüllt und (das ist wichtiger) die ihm anvertrauten Mittel des Vereins ordnungsgemäß verwaltet hat. Da die Mittel, über die der Vorstand verfügt, nicht ihm gehören, aber andererseits nicht über jede einzelne Verwendung detailliert Anweisung durch die Mitgliederversammlung erteilt werden kann, wird dem Vorstand durch die Entlastung im Nachhinein bestätigt, dass alles, was er mit den Mitteln des Vereins gemacht hat, in dessen Sinn war und durch diesen (nicht mehr durch den Vorstand persönlich) verantwortet wird.

Sofern die Vereinssatzung nichts anderes vorsieht, so erfolgt gemäß § 32 Abs. 1 BGB die Entlastung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung, für den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder. Beim Entlastungsbeschluss dürfen die Vorstandsmitglieder nicht mitstimmen (§ 34 BGB). Sofern keine weitreichenderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, bedeutet die Entlastung, dass der Verein auf Ansprüche aus Verstößen des Vorstandes verzichtet. Die Entlastung vernichtet jedoch nicht solche Ersatzansprüche des Vereins, für die sich weder aus dem Rechenschaftsbericht des Vorstands noch aus einem etwaigen Prüfungsbericht von Revisoren ein Anhaltspunkt ergab.

(aus Wikipedia)

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Die Hauptversammlung dürfte spannend werden. Ob sie dem BDPh einen Weg in eine erfolgreiche Zukunft öffnet oder wie vor zwei Jahren im totalen Chaos ohne Behandlung aller Anträge endet, steht in den Sternen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Richard Am: 31.05.2019 18:52:05 Gelesen: 4290# 2 @  
Im StampsX-Forum hat Altsax auf unsere Meldung wie folgt reagiert:

Hallo,

wenn der LV Bayern tatsächlich einen derartigen Beschluss gefasst haben sollte, würde das ins Bild passen:

Ein BDPH-Präsident, der an seinem Schatzmeister vorbei Prozesse führt, deren Kosten die dem Verband zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel um weit über 100.000 € reduzieren, wird entlastet, ein Vorstand, der seinen Job im Einklang mit Recht, Gesetz und Satzung ausübt, aber nicht.

Wenn es noch eines Beweises der Notwendigkeit bedurft hätte, daß die Strukturen des BDPH erneuerungsbedürftig sind, dann wäre der durch einen solchen Beschluss erbracht.

Beste Grüße

Altsax

 
Richard Am: 31.05.2019 23:52:45 Gelesen: 4142# 3 @  
BDPh Vorstandsmitglied Konrad Krämer hat mittlerweile im Forum des BDPh die Verweigerung der Entlastung bestätigt:

Die Aussage ist richtig, ich war als Vertreter des BDPh vor Ort.

Der LV Vorsitzende berichtete vom Treffen der Regionalleiter in Bayern und dass dort über die Verweigerung der Entlastung des BDPh Vorstandes gesprochen und abgestimmt wurde. Auf der Mitgliederversammlung hat sich der LV-Vorsitzende die Meinung der Regionalleiter bestätigen lassen und einen "Auftrag zu der Verweigerung" geben lassen.

Zu der Art dieser Mandatserteilung fehlt mir etwas das "Verstehen", es ist ggf. so, weil ich Rheinländer bin.

 
WPhV Stuttgart Am: 01.06.2019 17:36:18 Gelesen: 3945# 4 @  
Was wurde und wird der Württembergische Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V. (WPhV) angefeindet, weil er seit Jahren die ortsvereinsschädigende Misere des BDPh aufzeigt und vor einem Jahr den Antrag zum LVExit gestellt hatte, d.h. den Antrag zum Austritt des Landesverbands (LV) Südwest aus dem BDPh. Leider wurde dieser zukunftsweisende Antrag auf dem LV-Tag 2018 abgeschmettert, doch ein Jahr später zeigt nun der LV Bayern, dass der WPhV mit seinem Antrag nicht ganz so daneben lag, wie das damalige Abstimmungsergebnis suggerieren mag. Eine schöne erste Rehabilitation und ein Dankeschön nach Bayern!

Der BDPh ist gut beraten, von seinem Wolkenkuckucksheim zu seinen Wurzeln zurückzukehren - und diese sind nun mal die Ortsvereine und deren Mitglieder, so unsexy sich das anhören mag.
 
Richard Am: 03.06.2019 14:20:04 Gelesen: 3707# 5 @  
Heute ist LV Aktuell erschienen, die Zeitschrift des Bayerischen Landesverbandes. Vorsitzender Ludwig Gambert äussert sich darin ausführlich zur Verweigerung der Entlastung des Bundesvorstands:

Liebe Mitglieder, ein ganz herzliches Dankeschön dafür dass Ihr beim vergangenen Landesverbandstag so geschlossen hinter Eurem Verband gestanden habt! Es war für mich sehr traurig, gegenüber dem BDPh diese Töne anschlagen zu müssen, aber wenn dieser den Bogen überspannt, geht es nicht anders. Ich will mir später nicht den Vorwurf machen lassen, nichts unternommen zu haben. Die Ereignisse der letzten Monate – die Ihr ja noch einmal in meinem Jahresbericht nachlesen könnt – haben mich dazu bewogen dem BDPh reinen Wein einzuschenken. Wer sich leichtfertig und vorsätzlich über die Meinung seiner Mitglieder hinwegsetzt, verspielt deren Vertrauen. Ich gebe zu dass ich besonders allergisch bin, wenn man Versprechen nicht einhält, andere dadurch über den Tisch zieht und ein Illusionstheater aufführt nach dem Motto: hauptsächlich etwas getan (oder tun lassen), dann sehen die Leute schon dass man etwas geleistet hat. Ohne eine Sache zu Ende zu denken, ohne Rücksicht auf die „kleinen“ Sammler und Aussteller – so kann es nicht weitergehen. Wir werden auch aus diesem Grund in Bensheim den BDPh nicht entlasten. Es bleibt abzuwarten ob sich andere Verbände unserer Meinung anschließen werden.

Beschluss lt. HV Protokoll:

Bei der Aussprache zu TOP 6 – u.a. über die neue Ausstellungsordnung des BDPh – beschließt die Versammlung einstimmig, die BDPh-Vorstandschaft auf der Jahreshauptversammlung im September 2019 in Bensheim nicht zu entlasten.

Auszug aus dem Jahresbericht des 1. Vorsitzenden [1]

Im vergangenen Geschäftsjahr hat sich der BDPh fünf mehr oder weniger gravierende Schüsse in den Ofen geleistet:

1. Die Strukturkommission

Nachdem ich dazu bereits eingehend in der LV aktuell berichtet habe, fasse ich mich kurz:

Unfassbar, dass man als Zukunftsperspektive die Ausschaltung der Landesverbände in Betracht zog, unfassbar, dass man – obwohl zwischenzeitlich zurückgerudert worden war – dies auch noch glaubte veröffentlichen zu müssen.

2. Interview mit der Deutschen Post AG in der DBZ

Dazu hatte ich bisher noch keine Stellungnahme abgegeben. Nachdem sich die Wogen beruhigt haben, will ich auch kein neues Öl ins Feuer schütten. Natürlich verstehe ich beide Seiten, d.h. den BDPh und die Deutsche Post AG. Ob es seitens der Presse klug war sich darüber so ausführlich auszulassen bzw. die Leserbriefe zu veröffentlichen sei mal dahingestellt. Es geht aber nicht, in die Presserechte eingreifen zu wollen und das ist ja nun seitens des BDPh geschehen. Vielleicht sollte man sich mal juristisch beraten lassen, denn in dieser Hinsicht steht man seit Jahren schlecht da!

3. Eingriff in die Pressefreiheit - Info zu Markenausgaben IBRA

Dieses Kapitel betrifft eine mehr oder weniger interne Angelegenheit des Verwaltungsrates, deshalb halte ich mich hier besonders klar zurück. Auch hier gilt das vorher Gesagte: Die Presse ist nach dem Presserecht nicht verpflichtet Informanten namentlich preiszugeben. Auch hier wäre eine juristische Beratung von Vorteil gewesen. Hat sich aber erübrigt, weil nicht alle Verwaltungsratsmitglieder mitspielten – darunter der LV Bayern.

4. Neue Ausstellungsordnung

Ohne Notwendigkeit und mit mangelndem Sachverstand wird hier eine über Jahre bewährte Einteilung der Wettbewerbsausstellungen über Bord geworfen. Zum Ablauf: Ende November 2018 wird von Bernward Schubert, seines Zeichens Leiter der Fachstelle Ausstellungen im Mitgliedsverband Südwest, eine erste Absichtserklärung zusammen mit dem Entwurf versandt. Man möge bis zum 31.12. eine Stellungnahme einreichen.

Thomas Höpfner und ich haben sich daraufhin Gedanken gemacht und zahlreiche Ergänzungen, Verbesserungsvorschläge, aber auch Bedenken eingereicht. Am 11.12. schrieb Schubert zurück, ich zitiere: „Wenn am 31.12.2018 alle Rückmeldungen vorliegen, wird es eine finale AO geben. Die wird dem VR und dem BV zur Entscheidung vorgelegt.“

Auf dieses Versprechen haben wir uns verlassen – und waren verlassen. Denn Schubert dachte gar nicht daran unsere Vorschläge einzuarbeiten bzw. zu versenden! Dies geht auch aus einem Schreiben hervor, das Schubert an den Präsidenten Schmidt verschickte – und das versehentlich bei Thomas Höpfner landete. Einen Passus daraus möchte ich Euch aber nicht vorenthalten, denn dieser zeigt, was Schubert von Euch, den Mitgliedern, hält, ich zitiere:

„Die von Thomas in dieser Mail angedachte Diskussion in allen Vereinsebenen halte ich für nicht umsetzbar und auch zu zeitintensiv. Es wird nur geredet und es wird fast nichts Konstruktives dabei herauskommen.“

Gleichzeitig hat Schubert – durch das Vorenthalten wichtiger Argumente – den Verwaltungsrat Ende Januar 2019 über den Tisch gezogen – wie man es so (un)schön ausdrückt. Zur Entschuldigung der anderen Verbandsvorsitzenden muss allerdings gesagt werden, dass sie vom Versprechen Schuberts, eine finale AO vorzulegen, gar nichts gewusst hatten, denn sein Versprechen ging als Mail nur nach Bayern und zum BDPh-Präsidenten. Clever gemacht, aber nicht clever genug! Wir haben Bernward Schubert zwischenzeitlich die Quittung geschickt.

Nach dem Bericht über diese Machenschaften nun zum eigentlichen Thema Ausstellungsordnung – wobei ich versuchen werde nur Wesentliches anzuführen um den Vortrag nicht in die Länge zu ziehen. Es gab jedoch in der Zwischenzeit bereits so viele Anfragen und Kommentare, dass es schon wichtig ist Euch zu informieren.

Von Bedeutung erscheint uns schon einmal die Tatsache, dass Alfred Schmidt in einem Editorial davon sprach, die Vereine seien ihm sehr wichtig. Das hat sich schnell als eine leere Worthülse herausgestellt, denn in die Diskussion um die neue AO sind die Mitglieder in keiner Weise einbezogen worden. Sie konnten sich mit keinem Wort äußern, denn es wurde in verdächtig schneller Art und Weise durchgeprügelt, so dass gar nicht die Zeit war Euch nach Eurer Meinung zu fragen. Die Meinung der Vorstandschaft des bayerischen Landesverbandes ging zwar fristgerecht ein, wurde jedoch in keiner Weise berücksichtigt (wie bereits erwähnt).

Die vorgebrachten – angeblichen – Vorteile sind meist fadenscheinig, ja zum Teil unwahr. Ein bewährtes Vorgehen wurde ohne Notwendigkeit abgeschafft und einem internationalen Einheitsbrei geopfert. Dabei zeigt sich, dass gerade in Ländern ohne die Unterscheidung von Rang 3 und Rang 2 der Anteil hochwertiger Exponate international weitaus geringer ist. Klar, denn man beraubt Neueinsteiger der Möglichkeit intensiver Beratung, um sich so erfolgreich Schritt für Schritt zur Rang 2 zu qualifizieren. Zudem sollen von Anfang an die Punktzahlen der Rang 2 angewendet werden, was für Neueinsteiger eine zusätzliche Hürde ist. Absurd, wenn ich lese dass Herr Billion beim LV-Tag Elbe-Weser-Ems davon gesprochen hat, der Einstieg würde dem Aussteller nun erleichtert. Wird der Einstieg vielleicht dadurch erleichtert dass nun auch Aussteller, die bereits international z.B. Gold hatten, sich in regionalen Ausstellungen präsentieren dürfen – ungeachtet der vorherigen Bewertungen? Wie kommt sich da der Anfänger vor? Eine AO, gemacht von Goldhamstern für Goldhamster.

Die Rahmen der Stiftung dürfen nun bei Regionalen Ausstellungen angefordert werden – toll, wer rechnen kann sollte mal Transportkosten, Leihgebühren, Versicherung und zwei Tage Gabelstaplerkosten zusammenrechnen. Rang 3 Juroren sollen nun automatisch Rang 2 Juroren werden – ohne Eleveneinsatz, einfach so. Über die Qualitätssicherung kann sich jeder Aussteller nun so seine Gedanken machen. In Bayern haben wir dieses Problem nicht, das habe ich chon mit Thomas Höpfner besprochen. Ansonsten schrieb Alfred Schmidt am 10.12.18, ich zitiere:

„Gewisse Qualitätsanforderungen müssen wir stellen. Ein eigenes Exponat und eine Schulungsmaßnahme sind ein guter Vorschlag! Ich habe das aufgenommen.“ In der neuen AO ist davon allerdings kein Wort mehr zu finden.

Viele Juroren haben sich durch Fortbildungsmaßnahmen und Bemühungen um das/die eigene(n) Exponat(e) nach und nach für den Rang 2 qualifiziert. Wie kommen sich diese nun vor, wenn das für andere überflüssig ist?

Zusammenfassung: Der BDPh hat mit dieser neuen AO nicht nur die Meinung seiner Mitglieder übergangen, sondern dem Ausstellungswesen in erheblichem Maße geschadet. Dr. Leupold hat als Stellenleiter versagt, indem er einer solchen Entwicklung nicht entschieden entgegengetreten ist. Er setzt dem noch die Krone auf, indem er sich bei Bernward Schubert für dessen angeblich gute Arbeit bedankt! So sieht also gute Arbeit aus?!

Die von Leupold verbreitete Nachricht, der Verwaltungsrat habe dieser AO zugestimmt, gehört in den Bereich der Phantasie. Sie ist ein unbegründetes Wunschdenken und eine Falschmeldung! Zum einen wurde nur die Tendenz zur Zusammenlegung abgefragt – und sonst nichts! – zum anderen sollte man als langjähriger Mitarbeiter beim BDPh wissen, dass der Verwaltungsrat die AO gar nicht beschließen kann! Aber nun genug davon! Wir haben den BDPh gebeten diese unsinnige und unrechtmäßig zustande gekommene AO unverzüglich zurückzunehmen.

5. Egomanie

Im Duden wird dies definiert als „krankhafte Selbstbezogenheit“. Ein Begriff den BDPh-Vorstandsmitglied Witkowski in der Verbandszeitschrift philatelie vom Mai dieses Jahres verwendet. Er steht für Sammler denen seiner Meinung nach, ich zitiere: „... eine schlechte Abstempelung oder die mangelnde Verfügbarkeit von Markenausgaben wichtiger zu sein scheint als die Zukunft der organisierten Philatelie und die damit verbundene Strukturreform.“ Ja geht`s noch? Liest denn niemand im BDPh-Vorstand solche Zeilen bevor sie veröffentlicht werden, besser noch: um eine Veröffentlichung resp. Verunglimpfung unserer Mitglieder zu verhindern?

Zusammenfassend kann man sagen, dass der BDPh zunehmend das Verständnis für die Basis verloren hat – auch wenn er Gegenteiliges behauptet. Die Nachweise häufen sich und es wird höchste Zeit dem entgegenzutreten. So, meine Damen und Herren, das war`s für diesmal! Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit!

Ergänzung: Um einer presserechtlichen Gegendarstellung vorzubeugen, nachfolgend der Hinweis auf eine Stellungnahme zum Thema AO, die uns Bernward Schubert am 12.5.19 sandte: Darin schreibt er, ich zitiere: „Mit dem Weiterleiten sämtlicher Anregungen und Stellungnahmen war mein Auftrag zum Thema `Neue Ausstellungsordnung` erledigt.“ Dies sei am 1.1.19 geschehen. Wenn uns dies erst Monate später mitgeteilt wird, kann von uns nicht erwartet werden dass wir diese neue Situation berücksichtigen – sie war uns schlichtweg unbekannt.

Anmerkung: Seitens des BDPh hat uns bis dato keine Stellungnahme erreicht.

[1] https://www.lvb-philavereine.de/LV-Aktuell/2019-06.pdf
 
Freier Friese Am: 03.06.2019 19:54:44 Gelesen: 3585# 6 @  
[#2]

Der alte Sachse verbreitete nebenan wieder einmal Unwahrheiten.

Unwahr ist, ein früherer BDPh-Präsident habe an seinem Schatzmeister vorbei Prozesse geführt, deren Kosten die dem Verband zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel um weit über 100.000 € reduzieren.

Tatsache ist vielmehr, dass der frühere BDPh-Präsident überhaupt keinen Prozess für oder im Namen des BDPh geführt hat.

Wahr ist aber auch, dass die Stiftung zur Förderung der Philatelie an einem Prozess beteiligt ist und sich, obwohl sie weder Beklagte noch Klägerin ist, dabei von einem Anwalt vertreten lässt. Diese Vertretung soll nach Aussage des Schatzmeisters des BDPh, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender besagter Stiftung ist, tatsächlich schon Kosten um die 100.000 € verschlungen haben, die somit tatsächlich zur Förderung der Philatelie fehlen.

Aber das ist tatsächlich kein Grund, dem BDPh-Schatzmeister eine Entlastung zu versagen, denn hier trägt er als Vorstandsvorsitzender der Stiftung Verantwortung. Und im Vergleich zu den in der Vergangenheit durch Risikoanlagen verlorenen Millionen aus dem Stiftungskapital sind 100.000 € tatsächlich nur "Peanuts".

Sicher macht der Vorstand des BDPh seinen Job nach Recht und Gesetz, so wie alle Vorstände vor ihm. Mit der Satzung nimmt er es aber leider nicht so genau. So wird einem Mitgliedsverband für eine bestimmte Gruppe von Mitgliedern der Beitrag großzügig nach Gutsherrenart erlassen, womit leider klare Vorgaben in der BDPh-Satzung missachtet werden. So ist es auf der Internet-Seite des entsprechenden Verbandes nachzulesen. Diese Missachtung der Verbandssatzung dürfte bei einer Entlastung sehr wohl relevant sein.

Entweder wurde der alte Sachse falsch informiert, oder er verbreitet die Unwahrheiten bewusst. Wie auch immer, so dürfte er kaum der Richtige sein, Vorschläge zur Erneuerung dieses Verband zu machen, meint ein

Freier Friese
 
Richard Am: 06.06.2019 09:31:25 Gelesen: 3369# 7 @  
@ [#1]

Ganz anderer Meinung als der bayerische Landesvorsitzende ist das Mitglied der Strukturkommission, "Altsax", der sich im StampsX Forum gegen die einheitliche Meinung aller auf der dortigen Hauptversammlung anwesenden bayerischen äussert:


Es lohnt sich, einmal die Verlautbarungen des bayrischen "Landesfürsten" in dessen LV-Nachrichten vom Juni 2019 inhaltlich zu analysieren.

Darin sind 5 Punkte aufgeführt, die als Begründung für die Nicht-Entlastung des Bundesvorstandes herhalten müssen:

1. "Man" (das war die Strukturkommission, in der 2 aktive und eine ehemaliger Landesverbandsvorsitzender vertreten waren, nicht der Bundesvorstand!) zog "die Ausschaltung der Landesverbände in Betracht" und "glaubte dies auch noch veröffentlichen zu müssen". Da hat es der Bundesvorstand also tatsächlich gewagt, den opponierenden "Landesfürsten" nicht zu gehorchen und veröffentlichte eine gekürzte Fassung, von der er sich auch noch selbst distanziert hatte. Diese leicht eingeschränkte Willfährigkeit reichte also nicht, um das Wohlwollen aus Bayern zu erhalten.

2. Anscheinend hat der Bundesvorstand versucht, den DBZ-Redakteur davon abzuhalten, öffentlichkeitswirksam gegen die Deutsche Post zu polemisieren. Ob das geschickt war, mag dahingestellt bleiben. Darüber Krokodilstränen zu vergießen, paßt aber schlecht zu einem Landesverbandsfürsten, der selbst massiv daran beteiligt war (s. Punkt 1), die Veröffentlichung eines vom Bundesvorstand in Auftrag gegebenen Vorschlags zu verhindern.

3. Der Punkt ist zu verquast dargestellt, um den Sinn zu verstehen.

4. Dieser besonders umfangreich dargestellte Punkt hat anscheinend verletzte Eitelkeit als Hintergrund: Der Bundesvorstand hat bei Abfassung einer neuen Ausstellungsordnung zwar Vorschläge der Landesverbände eingeholt, aber dann das getan, as seines Amtes ist, nämlich eine Entscheidung zu treffen. Dabei sind wohl die Bedenken und Vorschläge aus Bayern nicht oder nicht genügend berücksichtigt worden.

5. Jürgen Witkowskis Satz über Sammler, deren Blick den eigenen Tellerrand nicht erreicht (seine Formulierung war prägnanter und anschaulicher) wurde umgedeutet in "Verunglimpfung unserer Mitglieder". Das macht sich gut als Solidarisierung mit der "Basis", ändert aber nichts daran, daß Jürgen Witkowskis Beschreibung das fehlende Interesse vieler Mitglieder an der Zukunft der organisierten Philatelie zutreffend charakterisiert.

Wenn es noch eines Beweises dessen bedurft hätte, wie recht Jürgen Witkowski mit dieser Feststellung hatte, dann war es die Zustimmung der Vereinsvorstände im LV Bayern zum Antrag auf Nichtentlastung des Bundesvorstandes auf Basis der oben dargestellten Argumentation. So leicht ist es, mit den vorgetragenen Argumenten Unterstützung für den Egotrip eines "Landesfürsten" zu bekommen.

Man darf gespannt darauf sein, ob sich außer den "üblichen Verdächtigen" noch weitere Landesverbände zur Unterstützung eines solchen Antrages entschließen. Jedenfalls war die Erwartung verfrüht, daß die Nach-Decker-Ära die organisierte Philatelie wieder in ruhiges Fahrwasser bringt.
 
Erdinger Am: 06.06.2019 14:59:12 Gelesen: 3279# 8 @  
@ Richard [#7]

Ja, manche Leut haben halt so lange Krawatten an, dass einem gar nichts andres übrig bleibt, als drauf zu steigen, wenn man weiterkommen möcht.

Viele Grüße aus Bayern!
 
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