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Thema: BDPh: Entwurf der neuen Beitragsordnung
Richard Am: 18.06.2019 09:56:22 Gelesen: 1370# 1 @  
Zu seiner Hauptversammlung am 28.9.2019 in Bensheim schlägt der Vorstand des BDPh folgende Beitragsordnung vor:


Die Hauptversammlung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. hat entsprechend § 8 Abs. 5 c seiner Satzung am 28. September 2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Die Mitgliedsverbände zahlen an den Bund einen Jahresbeitrag. Der Beitrag bemisst sich nach der Anzahl der Mitglieder der ihnen angeschlossenen Vereine. Einzelmitglieder zahlen an den Bund einen Beitrag für das Mitgliedsjahr.

2. Die Jahresbeiträge werden für das Kalenderjahr gezahlt. Bei Neu-Eintritten innerhalb der ersten Jahreshälfte wird der komplette Jahresbeitrag fällig, innerhalb der zweiten Jahreshälfte der halbe Jahresbeitrag.

3. Die Höhe der Jahresbeiträge für den Bund wird auf den alle zwei Jahre stattfindenden Hauptversammlungen beschlossen und gilt frühestens für das zweite Kalenderjahr, das der beschließenden Hauptversammlung folgt.

Für die Jahre 2019 und 2020 gelten folgende Jahresbeiträge für den Bund:

Mitglieder der philatelistischen Verbände: 15 Euro
Einzelmitglieder: 42 Euro
ArGe-Direktmitglieder: 20 Euro
BDPh-Jugend-Mitgliedschaft bis 27 Jahre 7 Euro
 

Für die Jahre 2021 und 2022 wird folgender Jahresbeitrag für den Bund beschlossen:

Mitglieder der philatelistischen Verbände: 15 Euro
Einzelmitglieder: 42 Euro
ArGe-Direktmitglieder: 20 Euro
BDPh-Jugend-Mitgliedschaft bis 27 Jahre 7 Euro
 

4. Es gibt die nachfolgend aufgeführten beitragsmindernden Festlegungen, die für die betreffenden Personen zu Leistungseinschränkungen entsprechend der Satzung § 4 Absatz 1 führen:

a. Die Deutsche Philatelisten-Jugend e.V. zahlt für die Mitglieder in den über ihre Landesringe angeschlossenen Jugendgruppen bzw. Vereinen, für die bereits über einen anderen Verband ein Beitrag abgeführt wird und für Mitglieder vor Vollendung des 27. Lebensjahres keinen Beitrag. Der Nachweis der Voraussetzung der Beitragsbefreiung obliegt der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V.

b. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die kein Mitglied der DPhJ sind, können über ihre Landesverbände statt der BDPh-Voll-Mitgliedschaft die BDPh-Jugend-Mitgliedschaft beantragen, die es ihnen ermöglicht, weiterhin an Ausstellungen der Jugendklasse teilzunehmen (bis 21 Jahre). Diese jugendlichen Mitglieder erhalten an Stelle der „philatelie“ den „Jungen Sammler“.

c. Für den Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V. gilt die Regelung, dass nur für solche Mitglieder der angeschlossenen Vereine der Jahresbeitrag zu entrichten ist, für die nicht bereits über einen Verband ein Beitrag abgeführt wird. Die Beitragspflicht entfällt für ausländische Mitglieder, die bereits Mitglied in einem der FIP angeschlossenen Verband sind.

Die Nachweispflicht obliegt dem Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V.

d. Regelung der Familienmitgliedschaft: Im Rahmen einer Familienmitgliedschaft ist für alle im gleichen Haushalt wohnenden Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner oder nichteheliche Lebensgemeinschaften) und deren Kinder, Enkelkinder oder Pflegekinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein einheitlicher pauschalierter Beitrag zu zahlen. Der Beitrag beträgt 150 Prozent des Beitrages, der nach der Beitrags-Tabelle unter Punkt 3 zu zahlen ist. Dabei erhält die Familie für eine Person den vollen Leistungsumfang des Bundes, die weiteren Mitglieder erhalten nur den eingeschränkten Leistungsumfang entsprechend der Satzung § 4 Absatz 1.

Diese Regelung ist nur für die Mitglieder wirksam, deren Verbände und Vereine einen entsprechenden Nachlass ihrer Beitragsanteile von 50 Prozent auch an ihre Familienmitglieder weitergeben.

e. Bei Personen, die Mitglied in mehreren Vereinen sind, die einem Mitgliedsverband des BDPh angehören, wird der von den Mitgliedsverbänden an den BDPh abzuführende Beitragsanteil auf Wunsch des Mitgliedes nur einmal erhoben. In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein und Verband der Jahresbeitrag abzuführen ist. Der Wunsch ist an die Bundesgeschäftsstelle zu richten. Einzel- und Familienmitglieder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

5. Porto-Umlage für den Auslandsversand der „philatelie“

Von Einzel-Mitgliedern und von Mitgliedern angeschlossener Vereine, die im Ausland leben und die Zeitschrift „philatelie“ mit der Post zugesandt erhalten, werden zusätzlich als Kostenersatz die Mehrkosten für die Zustellung ins Ausland kassiert. Im Jahr 2017 betragen diese Mehrkosten für den Auslandsversand 18 Euro.

Die entsprechenden Auslandsmitglieder-Listen werden vom Bund aufgeschlüsselt über die Verbände an die Vereine mit Auslandsmitgliedern übergeben.

6. Die Jahresbeiträge der Vereinsmitglieder für den Bund sowie gegebenenfalls die Porto-Umlage Ausland werden in den Vereinen der jeweiligen Vereinsmitglieder kassiert und über den Mitgliedsverband an den Bund überwiesen.

7. Der Bundesanteil wird in 4 Jahres-Raten gezahlt, zum 1.4., zum 1.7., zum 1.10. und zum Ende des Jahres. Die Höhe der ersten drei Raten ist identisch und wird entsprechend der jeweiligen Mitgliederanzahl des entsprechenden Verbandes durch den Bund vorgegeben. Im Dezember erfolgt durch den Bund eine Endabrechnung, in deren Ergebnis die Höhe der vierten Rate sowie die Höhe der ersten drei Raten des Folgejahres festgelegt werden.

Die Jahresbeiträge der Einzelmitglieder, gegebenenfalls mit der Portoumlage für den Auslandsversand der „philatelie“, werden im April des Jahres per SEPA Lastschrift über den Bund eingezogen. In Ausnahmefällen ist Überweisung bis zum 30. April des Jahres möglich.
 

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