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Thema: Klaus Veuskens Auktionen: Klare Lesbarkeit aller Auktionslose
Richard Am: 11.07.2019 09:47:32 Gelesen: 4285# 1 @  
Klarlesbarkeit gefragt!

(pcp-wm) - Jeder, der häufiger bei verschiedenen Auktionsfirmen Lose ersteigert, kennt die Vielfalt der zuweilen fast schon kryptischen Rechnungen und der den Losen beigegebenen Loskarten (falls es diese überhaupt gibt). Finanzämter stellen sich nicht selten quer, wenn Berufsphilatelisten ihre Einkäufe nur mit Rechnungen nachweisen wollen, die nichts anderes als die Angabe von Losnummern und Zuschläge enthalten. Sie wollen wissen, wofür das Geld konkret ausgegeben wurde. Dies wollen auch viele Sammler, denn auch für sie sind Nachweise dieser Art von Interesse, spätestens dann aber für die Erben, wenn sie Erworbenes wieder zur klingenden Münze machen wollen.

Eine Firma, die beispielhaft vormacht, was möglich ist, ist das Auktionshaus Veuskens in Hildesheim. Nicht nur, dass zu jedem Los eine sog. Loskarte im Format A5 mitgeliefert wird, enthält diese Karte auch die vollständige Objektbeschreibung, Michel-Nummern und das Land, unter dem sie im Auktionskatalog aufgeführt wurde. Nicht zu vergessen der Ausrufpreis, den Zuschlagpreis kann man selbst vermerken (diese Karten wurden ja vor der Auktion gedruckt).

Moderne Software macht dies leicht möglich, ebenso eine Rechnungsstellung, die all diese Angaben – nun natürlich auch mit Zuschlagsangabe – enthält. So weiß man selbst, weiß aber auch das Finanzamt oder die späteren Erben, wofür das Geld ausgegeben wurde. Eben nicht für drei Eintrittskarten zu einem Fußballspiel, sondern für einen hübschen Beleg.

Natürlich ist das Hildesheimer Auktionshaus nicht das einzige, das Loskarten mit vollständigem „Klarlese-Text“ liefert. Da gibt es im In- und Ausland noch weitere. Aber es ist – soweit dem Autor bekannt – die einzige Firma, die auch solche Rechnungen mit vollständiger Information bietet. Sollte dieses Beispiel nicht ebenfalls Schule machen?


 
olli0816 Am: 11.07.2019 11:56:59 Gelesen: 4210# 2 @  
Hallo Richard,

schön, dass Du das Thema ansprichst. Ich habe mich immer gewundert, ob nur mir dieses auffällt. Die Art der einfachen Abrechnung ist ein internationales Thema. Selbst das griechische oder das spanische Auktionshaus, wo ich ab und zu mal was kaufe, machen es ganz ähnlich. Ich habe eine 08/15-Abrechnung eines deutschen Auktionshauses beigefügt, damit Leute, die bisher noch nicht bei Auktionen kaufen sehen um was es geht:



Das ist eine Standardabrechnung, die ich in dieser Form von ziemlich vielen Auktionshäusern bekommen habe. Mich wundert es, dass das Finanzamt die Beschreibungen so akzeptiert. Bei meinen Rechnungen schreibe ich immer genau, was ich abrechne. Was anderes würden meine Kunden gar nicht akzeptieren. Da ich Privatperson bin, was Briefmarken betrifft, habe ich selber natürlich keinen Druck. Meine Erben allerdings werden sicherlich mit einem großen Fragezeichen vor diesen Rechnungen stehen.

Man bekommt allerdings fast immer die Kärtchen mitgeliefert. Ich selber hatte bisher noch keinen Fall, wo mir die Marken so zugesendet wurden. Die Auktionshäuser lagern die zumeist auch so. Aber man sollte bei alten Marken aufgrund der Folienproblematik die Marken rausnehmen. Und man sortiert sie ja auch hoffentlich fast immer in irgendein Album, dann ist die Karte auch wieder weg. Ich entsorge die zumeist.

Und dann weiß man im Grunde nicht mehr, was man wann, wo und zu wie viel gekauft hat, außer man notiert es sich. Habe ich natürlich nicht gemacht - dazu bin ich dann doch zu faul. Das gilt wohl für so einige Sammler.

Von daher finde ich es sehr angenehm, was Veuskens hier tut. Dank EDV sollte das doch auch kein Problem sein. Ob es sich durchsetzt, wage ich zu bezweifeln. Man macht es ja immer schon so. Mich würde es allerdings wirklich interessieren, wie z.B. größere Briefmarkenhändler das handhaben? Und was das Finanzamt von den Händlern möchte.

Grüße Oliver
 
Detlev0405 Am: 11.07.2019 13:59:01 Gelesen: 4150# 3 @  
@ olli0816 [#2]

Hallo Olli,

Deine gezeigte Rechnung dokumentiert auf eindrucksvolle Art und Weise, das dieses Auktionshaus schon lange keine Betriebsprüfung vom Finanzamt gehabt hat.

So wie diese Rechnung geschrieben wurde, wären 19% MwSt auf die Zwischensumme fällig gewesen, also 188,10 €. Ausgewiesen wurden aber nur 36,01 € . Schuldet das Auktionshaus dem Finanzamt also 152,09 €. Das die erhobene MwSt sich jedoch nur auf die Provision, Losgebühren und Versandkosten bezieht, ist beim besten Willen nicht zu erkennen.

Laut Abgabenordnung (die Bibel des Finanzamtes) müssen die erbrachten Leistungen, auf die MwSt erhoben wird, klar getrennt werden von denen, die nicht MwSt pflichtig sind.

So kann ein Auktionshaus sich auch ins Unglück stürzen.

Gruß Detlev
 
olli0816 Am: 11.07.2019 14:16:08 Gelesen: 4136# 4 @  
@ Detlev0405 [#3]

Hallo Detlev,

ich bin zwar kein Steuerexperte, aber die Rechnungen schauen bei Differenzbesteuerung bei allen Auktionshäusern genau so aus. Das dürfte also korrekt berechnet sein.

MwSt. fällt nur bei der Provision, den Losgebühren und dem Versand an. Dann kommen die 36,01 EURO heraus. Das macht inzwischen fast jedes Auktionshaus so. Ausgenommen sind die Positionen, die dem Auktionshaus selber gehören und auf eigene Rechnung verkaufen. Früher war der Posten MwSt. höher, weil die Auktionslose mit einberechnet werden mussten. Das ist aber schon ein paar Jahre her.

Günstiger ist es aber insgesamt nicht geworden. Salopp gesagt hat so ziemlich jedes Auktionshaus seine Provisionen mit der neuen Regelung erhöht und streicht das Geld selber ein. So ist das Leben: Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen.

Viele Grüße
Oliver
 
saeckingen Am: 11.07.2019 14:48:01 Gelesen: 4116# 5 @  
Da ist Veuskens aber nicht der einzige - bei David Feldman ist das auch Standard:


 
Detlev0405 Am: 11.07.2019 15:30:51 Gelesen: 4093# 6 @  
@ olli0816 [#4]

Hallo Olli,

ich habe ja auch nicht bezweifelt, dass die Mehrwertsteuer richtig berechnet wurde. Das Problem besteht doch darin, dass die so geschriebene Rechnung eine Mehrwertsteuer auf die Zwischensumme deklariert.

Richtig müsste es sein nach der Gesamtsumme sein: Provision, Losgebühren und Versandkosten + 19% Mehrwertsteuer.

Dann nur noch Rechnungsbetrag und kein Finanzbeamter hätte etwas zu beanstanden, weil der mehrwertsteuerpflichtige Anteil genau ausgewiesen ist.

Gruß Detlev
 
olli0816 Am: 12.07.2019 08:51:24 Gelesen: 3946# 7 @  
Hallo Detlev,

ich leite deine Berichtigung einmal an das Auktionshaus weiter. Wie gesagt, bei Steuersachen bin ich ein kleiner Padawan. Darum soll sich mein Steuerberater kümmern.

Viele Grüße
Oliver
 
Richard Am: 28.07.2019 09:42:11 Gelesen: 3721# 8 @  
Von unserem Mitglied Klaus Veuskens haben wir am 19.7. folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Ebert,

besten Dank für Ihre Mail in Sachen Transparenz.

Der Beitrag von Herrn Maassen war mir nicht bekannt, ich muss auch zugeben, dass ich so gut wie nie im Internet unterwegs bin, weil ich dazu einfach keine Zeit habe.

Abgesehen davon, dass es für die Kunden vorteilhaft ist die Loskarte zu bekommen und den Text auch auf der Rechnung wieder zu finden, hat dieses Verfahren für uns auch einen praktischen Vorteil. Wenn auf der Rechnung der Lostext vermerkt ist, kann der Mitarbeiter im Versand immer schnell erkennen, ob er den richtigen Artikel aus den Regalen, Tresoren usw. kommissioniert hat. Wenn im Text sieben Alben erwähnt sind, kann er dieses schneller kontrollieren und Fehler vermeiden, als wenn er nur eine Losnummer auf der Rechnung hat.

Mit steuerlichen Dingen befasse ich mich ungern und auch eher selten, dafür habe ich ein gut bezahltes Steuerbüro.

Beste Grüße nach Leutkirch

Klaus Veuskens
Auktionator

 
Richard Am: 04.08.2019 09:07:23 Gelesen: 3393# 9 @  
@ olli0816 [#2]

Zu der "Abrechnung eines deutschen Auktionshauses", gemeint war Rauhut und Kruschel aus Mülheim, hat sich dessen Geschäftsführer Harald Hauhut, der auch Präsident des Auktionatorenverbands BDB ist, per Mail gemeldet.

Die Veröffentlichung der Mail erfolgt mit Erlaubnis von Oliver und Harald Rauhut.

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Sehr geehrter Herr Miller,

Danke für Ihre E-Mail und die Fragestellung, ob die von uns versandten Rechnungen den steuerlichen Anforderungen genügen. Internet-Foren sind zweifelsohne hierzu keine Bereicherung, weil sich immer irgendwelche Schwätzer melden, die meinen, alles besser zu wissen, aber keine Ahnung haben! Die Rechnungslegung ist von unserer Steuerberaterin empfohlen und steuerprüfungs-bewährt. Da einzig und allein meine Steuerberaterin für Ihre Vorgaben haftet, habe ich natürlich ihre Empfehlungen umgesetzt.

Die Rechnung ist auch klar strukturiert; zum einen die dem einzelnen Los zuzuordnenden Zuschläge, dann separat die weiteren Kosten Provision, Losgebühr, Porto. Dies wird summarisch zusammengefasst, um dem Kunden den Betrag anzuzeigen, der letztlich dem Auktionator verbleibt. Die nur auf die Nebenkosten anfallende Mehrwertsteuer wird zum Schluss ausgewiesen und zu der Zwischensumme hinzuaddiert. Als Endsumme erscheint der Brutto- Rechnungsbetrag. Dies alles ist klar strukturiert, wird im übrigen in dieser Form nicht zu Unrecht von 90% meiner Kollegen so gehandhabt und ist nicht zu beanstanden. Entscheidend in diesem Zusammenhang für die steuerrechtliche Beurteilung sind die zugrunde liegenden Versteigerungsbedingungen, in denen der versteigererrechtliche und somit steuerrechtliche Status klar definiert erst ist („in eigenem Namen und für fremde Rechnung", oder „in fremden Namen und für fremde Rechnung").

Hinsichtlich der weiteren Beschreibung von Auktionslosen auf der Rechnung kann ich für mein Haus sagen, dass wir dies bewusst nicht machen. Die Sammellose sind mit Beschreibungen etikettiert und klar nachvollziehbar, bei den Einzellose sieht der Käufer, was er ersteigert hat. Alle von uns für klassische Lose verwendete Folien/Hüllen sind im übrigen für diese geeignet, dies kostet uns für einen Brief z.B. 70 Cent und viel mehr als die Billigfolien!

Steuerrechtlich ist die Angabe der Losnummer völlig ausreichend, weil - weltweit - sich eine Auktionsposition immer über die Losnummer definiert, die im Einzelfall bei einer Betriebsprüfung inhaltlich über den entsprechenden Auktionskatalog nachvollziehbar ist. Im übrigen: wenn ein Kunde 30 oder 40 Lose ersteigert hat, leidet die Lesbarkeit der Rechnung extrem.

Ich hoffe, diese ausführlichen Erklärungen helfen Ihnen weiter, eine schöne Woche noch und weiter viel Spaß an der Philatelie.

Mit freundlichen Grüssen
Harald Rauhut
 
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