Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: BDPh Fälschungsbekämpfung von Infla Marken auf Ebay
Richard Am: 18.07.2019 09:55:46 Gelesen: 2472# 1 @  
Bundesstelle Fälschungsbekämpfung - Inflationsmarken bei Ebay

Von Lars Böttger

Der BDPh-Bundesstelle Fälschungsbekämpfung werden jedes Jahr etwa 1.500 Angebote bei Ebay gemeldet. Viele Meldungen betreffen eindeutige Fälschungen. Bei anderen Angeboten ist die Marke echt, aber die Beschreibung passt nicht. Da der folgende Fall beispielhaft für das Verhalten einiger Verkäufer im Internet ist, möchte ich ihn vorstellen.

Wer gestempelte Inflationsmarken aus dem Deutschen Reich kauft oder verkauft, dem ist der Vermerk im Michel-Katalog bestimmt nicht entgangen: „Die Preise für gestempelte Inflationsmarken gelten nur für geprüfte Stücke mit INFLA-Rundsignum […] bzw. INFLA-Quadratsignum […]“. Nicht jede Marke mit einem höheren Katalogpreis ist falsch gestempelt. Nicht jede Marke mit einem niedrigeren Wert hat automatisch eine echte und zeitgerechte Entwertung.

Der Bundesstelle Fälschungsbekämpfung wurde ein Briefstück mit vier gestempelten Marken der Michel-Nummer 154IIb bei Ebay gemeldet. Der Katalogwert der Marken beträgt 8.000 Euro (Michel Deutschland-Spezial 2012). Jeder aktuelle BPP-Prüfer für die Inflationsmarken hätte für das Briefstück ein Attest ausgestellt. Auf dem Briefstück war weder eine Infla- noch eine BPP-Signatur zu sehen, noch war ein Attest abgebildet. Die Marken waren nicht geprüft. Die Einschätzung der Farbe erfolgte in Eigenregie vom Anbieter.



Der Verkäufer hatte das Briefstück für 1.400 Euro eingestellt. Eine Rückgabe oder Garantie wurde m.W. ausgeschlossen. Im ersten Augenblick muss sich ein Käufer auf das Urteil des Verkäufers verlassen (Zitat aus einer Email an die Bundesstelle Fälschungsbekämpfung des Anbieters: „Ich habe Michel-Kataloge und einen Michel-Farbenführer!“). Wenn ein BPP-Prüfer die Meinung des Verkäufers nicht bestätigt, dann wird ein potenzieller Käufer mit hoher Sicherheit die Hilfe eines Anwaltes brauchen, um an sein Geld zu kommen.

Sie können es sich schon denken, das Angebot wurde an Ebay gemeldet. Ebay hat es dann beendet. Hier geht der Sammlerschutz eindeutig vor. Wenn der Anbieter schlau wäre, würde er das Stück einem BPP-Prüfer vorlegen [1]. Wie man vielleicht schon an dem weiter oben eingefügten Zitat erkennen kann, ging der Verkäufer ab wie eine Zäpfle. Die Meldung an Ebay erfolgt an das Team, das Produktfälschungen auf der Plattform bekämpft. Der Ebay-Textbaustein an den Anbieter spricht von einer Fälschung. Das ist etwas unglücklich, aber es lässt sich nicht ändern. Die Bundesstelle Fälschungsbekämpfung hat bei dem Angebot von einer fehlerhaften Beschreibung gesprochen. Die Marken sind echt, der Stempel wurde nicht beanstandet. Es fehlte einzig und allein die Prüfung und damit Bestätigung der seltenen Variante durch den BPP.

Damit der geneigte Leser mir nicht mit einem Anwalt drohen muss, der folgende Ratschlag: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine seltene Farbe oder einen seltenen Aufdruck ihr eigen nennen, dann geben Sie die Marke vor dem Verkauf an einen anerkannten Experten [1]). Wenn der schriftlich bestätigt, dass es sich um die teure Variante handelt, dann können Sie die Marke oder den Beleg beruhigt bei Ebay anbieten.

[1] http://www.bpp.de
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.