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Thema: Bund Belege: Annahme verweigert wegen Nachentgelt
London-Dieter Am: 18.08.2019 06:50:54 Gelesen: 3928# 1 @  
Nachgebühr: Stempel 'Annahme verweigert'

Na gibt's denn das?
Lehrer unter sich, stets gerne zu Lektionen bereit ...



... und der Posti hat es auf der Rückseite dann noch amtlich gemacht mit einem schönen Stempel und Unterschrift.
Ob es dann wohl in der Hauptschule Nachsitzen gab, mit Übungen zum richtigen Frankieren?
 
Baber Am: 18.08.2019 12:07:36 Gelesen: 3894# 2 @  
@ London-Dieter [#1]

Hallo Dieter,

"Annahme verweigert wegen Nachporto" ist nichts Ungewöhliches bei Behörden und staatlichen Dienststellen. In der Regel gab es dafür keine Kasse. Wer sollte dann das Nachporto bezahlen? Der Angestellte in der Poststelle aus seiner eigenen Tasche?



Hier ein Beispiel aus der Postkriegszeit Grossbritannien - Rhodesien, als die Rhodesien-Marken von GB für illegal erklärt waren und Nachporto erhoben wurde. Die Universität ließ die Sendung daher zurückgehen.

Gruß
Bernd
 
volkimal Am: 18.08.2019 13:12:56 Gelesen: 3876# 3 @  
@ London-Dieter [#1]

Hallo Dieter,

dass der Empfänger die Annahme wegen Nachgebühr verweigert hat kam häufig vor. Hier das erste Beispiel aus meiner Sammlung.



Diese Karte hat gleich zwei Stempel abbekommen "Annahme verweigert weil mit Porto belastet" und "Zurück, wegen Nachgebühr Annahme verweigert".

Das Porto für Postkarten war am 1.7.1982 von 50 Pfg. auf 60 Pfg. erhöht worden. Ich vermute, dass als Nachgebühr der doppelte Portofehlbetrag zuzüglich 1,- DM erhoben wurde. Kann das jemand bestätigen?

Viele Grüße
Volkmar
 
Baber Am: 18.08.2019 14:09:17 Gelesen: 3861# 4 @  
@ volkimal [#3]

Hallo Volkmar,

lt. Michel Postgebührenhandbuch wäre die Nachgebühr vom 1.7.82 bis 1.4.89 nur der einfache Fehlbetrag + 50 Pfg also 60 Pfg gewesen.

Gruß
Bernd
 
volkimal Am: 18.08.2019 14:41:37 Gelesen: 3853# 5 @  
@ Baber [#4]

Hallo Bernd,

ein guter Tipp - an das Postgebührenhandbuch von Michel hatte ich bisher nicht gedacht. In meinem Buch (Ausgabe 2001) steht übrigens in der Zeit vom 1.7.82 bis 1.4.89 nur der einfache Fehlbetrag + 60 Pfg. Welche Auflage hast Du?

Nach der Angabe in meinem Postgebührenhandbuch wäre die Nachgebühr also 70 Pfg. gewesen. Das war auch ursprünglich auf der Karte ausgewiesen. Wieso die Nachgebühr dann auf 120 Pfg. erhöht wurde kann ich nicht sagen. Vielleicht gab es eine Sonderregel für zurückgewiesene Sendungen, die ja zweimal befördert werden mussten. Mal sehen, ob jemand das Rätsel lösen kann.

Leider sind für später Zeiten keine Nachgebühren mehr im Postgebührenhandbuch angegeben. Die letzte Angabe in meiner Auflage gilt ab dem 1.4.1989: einfacher Fehlbetrag + 80 Pfg. Das passt zur folgenden Karte vom Februar 1996 schon wieder nicht:



1996 betrug das Postkartenporto 80 Pfg. Es fehlten 20 Pfg. + 80 Pfg. = 100 Pfg. Nachgebühr.

Viele Grüße
Volkmar
 
Baber Am: 18.08.2019 16:04:33 Gelesen: 3826# 6 @  
@ volkimal [#5]

Hallo Volkmar,

du hast recht. ich habe mich im Michel-Postgebühren-Handbuch 2004 in der Spalte verschaut. +50 Pfg galt bis 1.7.1982.

Was vom 1.4.1989 bis Ende der DM-Zeit Ende 2001 berechnet wurde, verschweigt Michel scheinbar. Ich habe es zumindest bisher nicht gefunden.

Gruß
Bernd
 
Briefuhu Am: 30.08.2021 09:43:46 Gelesen: 2520# 7 @  
Hier ein Brief vom 14.09.1979 an das Gesundheitsamt Schwelm ohne Briefmarke. Dort wurde die Annahme wegen Nachgebühr verweigert. Zur Absenderermittlung wurde der Brief amtlich geöffnet und der Absender ermittelt.



Schönen Gruß
Sepp
 
Journalist Am: 30.08.2021 10:43:40 Gelesen: 2498# 8 @  
@ Baber [#6]

Hallo Bernd und an alle,

mit Beginn der Eurozeit wurde das zusätzliche Nachentgelt einfach in Euro umgerechnet und betrug 51 Cent - d.h. davor waren es 100 Pfennig, ab wann müsste ich aber gelegentlich mal in den entsprechenden Entgeltheften nachschauen.

Viele Grüße Jürgen
 
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