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Thema: Ebay: Sendung nicht angekommen, Verkäufer nicht zu ermitteln - was kann ich tun ?
Das Thema hat 30 Beiträge:
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marc123 Am: 27.08.2019 08:35:06 Gelesen: 13982# 6 @  
@ Christoph 1 [#1]

Hallo Christoph,

ich denke wenn der Verkäufer beim Eröffnen eines Falls auch auf Anfrage von eBay nicht reagiert ist die Chance das Geld zurück zu bekommen groß, weil über PayPal bezahlt wurde. Ich denke dieser Weg ist einfacher als der über DHL. Ich hatte aber auch schon mehrmals Pakete (die Paketzustellfirma weiß ich jetzt nicht mehr) einer Firma bei mir vor der Tür stehen. So etwas kann natürlich auch passiert sein.

Das Problem ist wenn man auf einer ausländischen eBay Seite kauft. Ich hatte bei eBay.be ein Buch gekauft. Hier werde ich dann beim Aufstellen eines Falls zwischen Paypal und eBay hinuntergeschickt und dann wird mein Passwort zurückgesetzt (mehrmals). Das habe ich eBay mehrmals mitgeteilt, sie antworten nicht. Der Betrag war zu gering, ich habe es aufgegeben. Aber ich denke das war hier nicht der Fall. Ich habe eigentlich gute Erfahrungen außer dem eben beschriebenen bei eBay wenn ich einen Fall eröffnet habe. Besonders dann wenn der Verdacht des Betrugs bestand, z.B. wenn jemand seine Gebote selbst hochtrieb mit einem zweiten Account, bekam ich das Geld zurück und durfte die Ware behalten, aber auch wenn ich etwas nicht erhalten habe.

Liebe Grüße
Marc
 
drmoeller_neuss Am: 27.08.2019 08:49:31 Gelesen: 13973# 7 @  
@ Christoph 1 [#1]

Zunächst solltest Du noch folgendes klären:

1.) Was hatte Dein Sohn mit dem Verkäufer genau vereinbart? "Unversicherter Versand" oder "Versicherter Versand"?

2.) Ist der "private Verkäufer" wirklich ein privater Verkäufer? Wieviele Bewertungen hat er und was für Artikel verkauft er? Mit mehr als 20 Bewertungen pro Monat und/oder dem häufigen Verkauf von gleichartigen Artikeln könnte ihn ein Gericht als gewerblich einstufen. Dann müsste er für einen Verlust auf dem Versandweg haften, unabhängig ob er von ihm verschuldet wurde oder nicht.

Ihr habt hoffentlich das ebay-Angebot abgespeichert und zur Sicherheit noch einmal ausgedruckt.

Ich sehe keinen Grund, in den Panik-Modus zu verfallen. Wenn es wirklich ein privater Verkäufer ist, ist er jetzt in der allgemeinen Ferienzeit in Urlaub. Ja, und es gibt wirklich noch die Menschen, die auch einmal einen halben Tag am Strand liegen können, ohne ständig nach Emails etc. zu schauen.
Natürlich kann es sich auch um einen fiesen Betrüger handeln, der einen Freund in Regensburg hat, und das Paket dorthin geschickt hat. Dann würde bei der Sendungsverfolgung trotzdem alles passen

Ausserdem habe ich von einer Bekannten, eine Briefzustellerin, gehört, dass ein Feldversuch (!) läuft, dass auch Briefträger auf ihrer Runde eine handvoll kleinere Paketsendungen zustellen. Das würde zu Deiner Schilderung passen. "Dein" Paketfahrer weiss von keinem Paket, weil es vom Briefträger zugestellt wurde. Wenn Du einen guten Draht zur Post hast, kannst Du ja herausbekommen, ob das bei Euch der Fall ist. Ansonsten vertraue nicht zu viel in Deine Mitmenschen. Wie gut kennst Du Deinen Paketfahrer wirklich? Es gab schon genügend Bankräuber, die von den Nachbarn als "lieber Typ" beschrieben wurden, "der würde niemals eine Bank überfallen".

Dummerweise hat der Verkäufer den Transportvertrag mit DHL abgeschlossen und muss auch die Ansprüche geltend machen. Du hast Anspruch auf die Versicherungsleistung, mehr nicht. Für den Verkäufer kann es etwas Aufwand bedeuten, zum Beispiel der Nachweis, dass die Sendung wirklich nicht durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt werden konnte.

Du solltest auf jeden Fall bei ebay einen "Käuferschutzfall" aufmachen. Auch wenn da vielleicht nichts zu holen gibt, da Dein Sohn per Überweisung gezahlt hat, hat so mancher Verkäufer hier eingelenkt, da er Sanktionen von ebay befürchtet. Die Frist beträgt 30 Tage nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist.

http://pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html

Ich sehe nicht, was Dein Sohn falsch gemacht hat (wenn das Angebot nicht schon von vorneherein "stinkt", Verkäufer in Rumänien, Bankkonto in Kasachstan :D ). PayPal hätte hier auch nichts genützt, da die Sendung formal zugestellt wurde.
Und @ Cantus: Es gibt viele private Verkäufer auf ebay, und ich kann es auch verstehen, dass nicht jeder seine Adresse öffentlich machen will.
 
Christoph 1 Am: 27.08.2019 10:02:19 Gelesen: 13923# 8 @  
Hallo und vielen Dank an alle für eure Gedanken. Ich kann dazu ein paar Infos ergänzen:

@ Cantus [#5]

Es handelt sich um einen privaten Verkäufer. Der muss seine Adresse nicht hinterlegen. Das ist auch "normal" und zunächst kein Grund zur Sorge. Ich selbst hätte bei diesem Anbieter trotzdem nicht gekauft, denn er hat das Angebot "mit nichtöffentlicher Bieter- und Käuferliste" eingestellt, also hat er irgendwas zu verbergen.

Die Bezahlung erfolgte m.W. über paypal, aber das muss ich zunächst nochmal nachfragen.

@ marc123 [#6]

Es handelte sich um ein Angebot auf der deutschen ebay-Seite. Soweit ich weiß, hat mein Sohn mit paypal gezahlt. Das wäre ja ein Anlass für Hoffnung.

@ drmoeller_neuss [#7]

zu 1) Bei dem Angebot wurde als einzige Versandmöglichkeit "Standard-Versand (DHL-Paket) angegeben. Eine andere Auswahl war nicht möglich. Soweit ich weiß (?) sind DHL-Pakete immer bis zu einem Betrag von 500,- EUR versichert, sofern der Inhalt der Sendung nicht gegen die AGB der DHL verstößt. Aber da bin ich unsicher.

zu 2) ja, es ist wirklich ein privater Verkäufer. Er hat ein Bewertungsprofil mit nur 14 (positiven) Bewertungen und das Profil wird nur alle Jubeljahre mal genutzt.

Natürlich haben wir alle Nachweise abgespeichert und auch ausgedruckt.

Die Vermutung mit dem "Feldversuch" trifft nicht zu, denn bei uns auf dem Dorf wird sowieso alles (Briefpost und Paketpost) immer vom gleichen Zusteller gebracht.

Was mich stutzig macht:

1) Der vollständige Name des Verkäufers ist bekannt (der Name findet sich als Absender in der DHL-Sendungsverfolgung). Wenn man diesen Namen googelt, findet sich allerdings NICHTS. Nun mag es ja sein, dass es auch heute noch Personen gibt, die im Internet "unsichtbar" sind, aber irgendwie seltsam finde ich das schon. Ich kenne aus meinem Umfeld niemanden, der im Internet quasi nicht existent ist.

2) Als Artikelstandort war "Berlin" angegeben. Das Paket wurde aber irgendwo in oder um Regensburg abgesendet.

3) Das Angebot war mit "nicht öffentlicher Bieter- und Käufer-Liste" eingestellt. Dafür muss man schon ein "ebay-Profi" sein, denn diese Funktion ist nicht sehr bekannt und man findet sie auch nicht auf Anhieb. Ich habe mich schon immer gefragt, warum ebay so etwas erlaubt. Für mich selbst wäre das ein Warnsignal gewesen, ich hätte da keinen hochpreisigen Artikel gekauft, weil ja dem Betrug (Hochpushen von Geboten) Tür und Tor geöffnet wird.

Viele Grüße
Christoph
 
drmoeller_neuss Am: 27.08.2019 10:58:37 Gelesen: 13894# 9 @  
Hast Du Deinem Zusteller die Erlaubnis gegeben, Pakete auch im Hausflur oder im Briefkasten abzulegen? Dann hast Du an dieser Stelle Pech gehabt, wenn das Paket geklaut wurde.

Ansonsten dürfen Frachtsendungen nur gegen Unterschrift ausgeliefert werden. Dein Briefkasten wird kaum in der Lage sein, zu unterschreiben. :)

Und wenn überhaupt, dann muss die Sendung vollständig in den Briefkasten hineinpassen. Das wird in Deinem Fall wohl auszuschliessen sein.

Mein Vorschlag: Schreibe per Einschreiben den Verkäufer an. Dann weisst Du erst einmal, ob es die Adresse überhaupt gibt. Bleibe freundlich, schliesslich hat der Verkäufer nichts falsch gemacht, bzw. Du kannst ihm das nicht nachweisen. Er hat aber eine Mitwirkungspflicht. So viel Aufwand ist ein Nachforschungsauftrag nicht. Der Verkäufer kann Dir aber auch eine Abtretungserklärung für diesen Fall zukommen lassen. Informiere Deinen Verkäufer über die Gegebenheiten, zum Beispiel ein Foto Deines Briefkastens, dass dort ein Paket gar nicht hineinpasst.

Unabhängig solltest Du bei ebay einen Käuferschutzfall aufmachen, da Du ja die Sendung wirklich nicht bekommen hast.

Hier sind die AGBs von DHL Paket/Express National:

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf

4 Leistungen der DHL

(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist. DHL ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Ab-senders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.

(2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmächtigter“) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag-ten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport-versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert werden.
(3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatzempfänger sind.

1. Angehörige des Empfängers
2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern
– den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind;

– DHL den Empfänger unverzüglich mittels physischer oder elektronischer Mitteilung (z. B. Benachrichtigungskarte, E-Mail) an die dafür von ihm vorgesehene Empfangseinrichtung (Hausbriefkasten bzw. elektronisches Postfach) über die Sendungen und die Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn) informiert;

– der Absender – soweit zulässig – keine entgegenstehende Weisung erteilt und auch der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung nicht untersagt hat.


Weitere Informationen hier:

https://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php
 
Christoph 1 Am: 27.08.2019 11:11:04 Gelesen: 13881# 10 @  
@ drmoeller_neuss [#9]

Hallo Uli,

wir haben mit unserem Zusteller eine Vereinbarung, dass Sendungen, die nicht in den Briefkasten passen, in der Apotheke abgegeben werden, die sich im gleichen Haus befindet. Für den Fall, dass unser Stammzusteller mal vertreten wird, hängt ein entsprechender Zettel sogar an unserem Briefkasten. Diese Praxis hat in den vergangenen 10 Jahren immer problemlos funktioniert.

Du schreibst:

Mein Vorschlag: Schreibe per Einschreiben den Verkäufer an. Dann weisst Du erst einmal, ob es die Adresse überhaupt gibt.

Mein Problem ist aber nach wie vor, dass uns die Adresse des Verkäufers nicht bekannt ist. Die einzige Kontaktmöglichkeit besteht über ebay. Es ist weder eine Postadresse noch eine e-mail-Adresse bekannt. Und auf Anfragen über das ebay-Kontaktformular reagiert er nicht.

Hier komme ich also nicht weiter.

Danke trotzdem für Deine Mühe!
Christoph
 
22028 Am: 27.08.2019 11:37:39 Gelesen: 13864# 11 @  
@ Christoph 1 [#10]

Gab es früher nicht mal eine Funktion die Kontaktdaten des Verkäufers mitgeteilt zu bekommen? War halt nur im Zusammenhang mit der Transaktion erlaubt!

Versuche mal hier:

https://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9
 
Christoph 1 Am: 27.08.2019 12:01:35 Gelesen: 13852# 12 @  
@ 22028 [#11]

Ich habe es versucht und lande auf folgender Seite:



Diese Funktion wurde von ebay offensichtlich deaktiviert.

Allerdings gibt es tatsächlich die Möglichkeit, über "Einzelheiten zum Kauf aufrufen" die Adresse angezeigt zu bekommen! Das hatten wir bislang noch nicht entdeckt.

Das Ergebnis hilft aber auch nicht weiter, dort ist zwar eine Adresse hinterlegt, aber ohne Hausnummer:

Name des Verkäufers [diesen teile ich hier aus Datenschutzgründen nicht öffentlich mit, der Name stimmt aber mit dem Namen in der DHL-Sendungsverfolgung überein]
Münchener Straße (ohne Hausnummer!)
13465 Berlin.

Die Münchener Straße ist ein Einfamilienhausgebiet in Berlin-Frohnau, im nördlichen Reinickendorf. Wenn man den Nachnamen zusammen mit dieser Straße googelt, findet sich: NICHTS.

Viele Grüße
Christoph

[Beiträge [#1] bis [#12] redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?" weil die Beiträge nichts mit einer verlorenen Auswahlsendung zu tun haben]
 
Göttinger Am: 27.08.2019 16:37:01 Gelesen: 13748# 13 @  
Da hilft dann wohl nur ein Spaziergang durch die Münchener Str. Vielleicht wohnt jemand aus dem Forum ja dort in der Nähe und muss sowieso seinen Hund rausführen?

Gruß Göttinger
 
marc123 Am: 27.08.2019 17:49:51 Gelesen: 13711# 14 @  
@ Christoph 1 [#8]

Hallo Christoph,

das mit den 14 Bewertungen ist immer etwas verdächtig. Ich hoffe wirklich, dass Dein Sohn mit PayPal bezahlt hat, sonst wird es schwierig, notfalls hilft dann nur noch der Gang zur Polizei.

Eine Masche, die mir schon bei Delcampe und eBay aufgefallen ist, der Verkäufer bietet PayPal an, nachdem man das Angebot ersteigert hat, wird diese Zahlungsmöglichkeit zurückgezogen und man kann nur noch überweisen. Danach antwortete er nicht mehr auf Mails. Ich bin einmal darauf reingefallen. Das war bei Delcampe. Das Konto wurde von Delcampe schnell gesperrt, das wurde mir aber nicht mitgeteilt, der Verkäufer drängte auf schnelle Bezahlung (hätte mir auffallen müssen). Es dauerte einige Zeit, bis ich einen Fall aufrufen konnte. Was tat Delcampe, sie drohte dem Verkäufer mit Kontosperre, was sie ja schon lange vorher getan hatte. Mein Geld sah ich nie mehr wieder. Ich bin über die Sache nach über einem Jahr immer noch sehr verärgert.

Liebe Grüße
Marc
 
Christoph 1 Am: 27.08.2019 18:26:13 Gelesen: 13684# 15 @  
@ marc123 [#14]

UPDATE:

Mein Sohn hat mit paypal bezahlt!

Nach Öffnung des "Falls" bei ebay hat sich der Verkäufer heute gemeldet und mitgeteilt, für ihn sei die Sache erledigt, weil er von der DHL-Hotline telefonisch die Information erhalten habe, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Daraufhin hat mein Sohn auch bei paypal einen "Fall" eröffnet - dies hatte allerdings zur Folge, dass der ebay-"Fall" automatisch geschlossen wurde. Das hat dem Verkäufer nun überhaupt nicht gefallen und er schrieb folgende Nachricht:

"Interessante Strategie, die Ware wurde nachweislich zugestellt, sie eröffnen den Fall wegen nicht erhaltene Artikel bei Ebay, ich beantworte/, reagiere dort auf den fall, sie schließen den fall bei Ebay und eröffnen es noch mal den fall bei Paypal.“

Leider geht er aber mit keinem Wort auf die Bitte ein, die Sache telefonisch zu klären und reagiert auch nicht auf die Bitte, einen Scan des Einlieferungsbelegs zur Verfügung zu stellen. Er reagiert nun (erneut) einfach überhaupt gar nicht mehr, so wie schon zuvor auf fünf freundliche Nachrichten (bevor der ebay-Fall eröffnet wurde). Es ist echt zum Mäuse melken. Warum kann er nicht einfach die geforderten Daten zur Verfügung stellen und gut ist?

Jetzt schicken wir einen ausführlichen Brief (per Post) an den DHL-Kundenservice in Hamburg (weil es ja über das Online-Formular keine Möglichkeit gibt, ohne Unterstützung des Absenders). Parallel läuft der paypal-Fall, wobei ich jetzt auch unsicher bin, ob die automatische Schließung des ebay-Falls möglicherweise nachteilig für uns ist.

Danke an alle für eure Gedanken. Danke auch an Richard für das Verschieben in ein neues Thema (ich wollte eigentlich wieder "fachfremden" Geschichte kein eigenes neues Thema eröffnen).

Viele Grüße
Christoph
 
marc123 Am: 27.08.2019 21:51:08 Gelesen: 13602# 16 @  
@ Christoph 1 [#15]

Hallo Christoph,

ich möchte keinem etwas unterstellen, aber das hier sieht in meinen Augen so aus dass jemand Dich verunsichern will. Er antwortet nur wenn es brenzlig wird. Wieso bekommst Du den Beleg nicht? Vielleicht existiert er nicht? Es ist ein einfaches Beweismittel. Und dann, eine telephonische Nachfrage, also auch wieder nichts Beweisbares. Meiner Meinung nach hast Du alles richtig gemacht, ich würde den PayPal-Fall auf gar keinen Fall zurückziehen und dabei bleiben.

Ich finde es sehr gut, dass Du den Fall hier geschildert hast.

Liebe Grüße und Mut zum Durchhalten
Marc
 
bovi11 Am: 27.08.2019 22:03:03 Gelesen: 13592# 17 @  
Der wichtigste Beleg scheint mir hier zu fehlen:

Die Unterschrift des Empfängers.

Damit liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor.

Dieter
 
Cantus Am: 28.08.2019 03:15:03 Gelesen: 13549# 18 @  
@ Christoph 1 [#15]

Hallo Christoph,

mit der Adresse hast du dich irgendwie vertan. Die Münchener Straße ist eine Querstraße von Hohenstauffenstraße und Berliner Straße, also mitten im Bayrischen Viertel in Schöneberg. Mit Frohnau hat das nichts zu tun. Es ist eine Wohngegend mit Häusern, die etwa in den 1930er Jahren, zum Teil auch kurz nach dem Krieg errichtet wurden. Kein typischer Kiez, aber eben auch keine "bessere" Wohngegend.

Viele Grüße
Ingo
 
Vernian Am: 28.08.2019 09:02:12 Gelesen: 13499# 19 @  
Hallo,

ich kann zwar kaum etwas zur Lösung beitragen, hatte aber die Tage einen ähnlich merkwürdigen Fall, zum Glück ist die Sendung angekommen.

eBay-Artikel gekauft laut Angaben Versand aus Bremen, Verkäufer sitzt aber in China.

Am Samstag Abend gegen 20 Uhr erhielt ich eine Email von Ebay, die Sendung sei zugestellt worden (1. war ich ich zu Hause, 2. kommt die Post bei uns gegen Mittag). Ich öffnete eBay und erhielt auf anklicken der Sendungsnummer folgendes Bild:



Bei der Post gab es als einzige Info diese Meldung:



Interessant dabei war, dass die Anzeige bei eBay durchaus noch von "Sendung unterwegs" zeigt, während es bei der Post bereits heißt "zugestellt". Noch bemerkenswerter bei der eBay-Anzeige die englischsprachigen Sendungsinformationen, bei denen für exakt 20:00 Uhr sowohl der Durchgang im Briefzentrum "SVW" wie auch die Auslieferung (Delivered) in "SVW" angegeben ist. D.h. bei der Sendungsverfolgung bei eBay ist mitnichten die Auslieferung der Sendung an den Kunden vermerkt, sondern nur die Auslieferung innerhalb eines Briefzentrums. Die Post hingegen hat diesen Status - wo immer er herrühren mag - als erfolgte Zustellung verbucht und wohl auch rückgemeldet, weshalb eBay mir die Nachricht über erfolgte Zustellung schickte.

Montag Morgen kam übrigens zum Glück die Sendung an - interessanterweise hat der Versender in etwas fehlerhaftem Deutsch zuvor am frühen Morgen eine Nachricht über eBay geschickt und gebeten bei Problemen erst mal Kontakt aufzunehmen.

Ob die ganz offensichtlich fehlerhafte Zustellnotierung bei der Post durch manipulierte oder fehlerhafte Software erfolgt kann ich nicht sagen, Tatsache ist jedoch das die Post selbst schon von einer Zustellung beim Kunden spricht während die zu Grunde liegenden Daten nur von einer Lieferung innerhalb eines Briefzentrums sprechen - was vermutlich nichts weiter als "dort weiter bearbeitet" bedeutet.

Da meine Sendung doch eingetroffen ist sehe ich für mich keinen Anlaß da aktiv zu werden, aber an sich wäre dies ein Fall für die Softwareabteilungen der Post.

Best

Vernian
 
jahlert Am: 28.08.2019 10:06:53 Gelesen: 13452# 20 @  
@ Christoph 1 [#12]

Moin Christoph,

vor ein paar Tagen habe ich mit eBay telefoniert.

https://www.ebay.de/help/home

Ansonsten ruf mich mal kurz an.

Beste Grüße aus Letmathe, Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 28.08.2019 14:51:44 Gelesen: 13374# 21 @  
Scheinbar hat die breite Masse der Bevölkerung in den privaten ebay-Schwarzhändlern mit mehreren tausend Bewertungen mehr Vertrauen als in den ehrlichen Privatanbieter, der eine Handvoll Artikel einmal im Jahr anbietet.

Ob man technische Artikel gebraucht über das Internet kaufen sollte, steht auf einem anderen Blatt. Es muss ja nicht einmal der dreiste Betrüger sein, der anstelle des Laptops einen Ziegelstein verschickt. Gebrauchtgeräte haben nun einmal Macken, da macht es für den Käufer keinen Unterschied, ob man an einen technischen Banausen als Verkäufer gerät, der einfach den Fehler übersehen hat, oder an einen Profi, der hin und wieder einmal durch geschickte Beschreibungen Laien hinter die Fichte führt.

Bei ein paar hundert Euros würde ich nicht das Risiko eingehen, sondern den Artikel persönlich abholen. Bei gängiger Technik ist das eine Option, man kann bei ebay die Suche entsprechend einstellen, und nur Artikel in der räumlichen Nähe anzeigen lassen. Ist natürlich nicht jedermanns Sache, sowohl aus Verkäufer- oder Käufersicht. Dann bleibt nur noch, gebrauchte Geräte über gewerbliche Händler abzuwickeln, wo man sogar noch eine kurze Garantie bekommen kann.

Nun gut, in diesem Fall kenne ich weder den Schriftverkehr des Verkäufers mit dem Käufer, noch alle Details. Ich sehe aber nichts, was der Verkäufer falsch gemacht hat. Die Sendung wurde vertragsgemäß über DHL mit einem Versendungsnachweis verschickt. Damit hat der Verkäufer seine rechtlichen Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt. Der Verkäufer hat sogar PayPal angeboten, was Betrüger notorisch meiden. Ziegelsteine lassen sich am besten per Nachnahme verhökern. Dann ist das Geld garantiert weg, da vor dem Öffnen des Paketes bezahlt wird.

Laut Sendungsverfolgung wurde die besagte Sendung zugestellt. Auf diese Daten greifen sowohl die ebay-Hotline als auch die DHL-Hotline zurück.

Leider gibt es auch auf der Käuferseite die Kleinbetrüger, die gerne einen Fall aufmachen, leider sei der Artikel beschädigt angekommen oder das Paket war leer.

Im übrigen bringt der Einlieferungschein keine neuen Erkenntnisse. Ich habe ein DHL-Paket vor wenigen Tagen abgeschickt und bekam einen kleinen Klebezettel mit der Paketnummer und der Aufgabezeit. Den kann ich überall hinkleben, z.B. auf den Abschnitt für den Absender von den DHL-Papieren. Die gleichen Informationen stehen aber auch im Internet.

Ich hätte zunächst den Verkäufer kontaktiert, ihn auf das spezielle Problem hingewiesen und um eine Abtretungserklärung gebeten (nicht bei gewerblichen Verkäufern verlangen, da gewerbliche Verkäufer für einen Verlust der Ware auf dem Transportweg haften müssen, auch ohne eigenes Verschulden) mit einer Fristsetzung, nach deren Verstreichen Fälle über ebay und PayPal eröffnet werden (Fristen beachten !).

Ich weiss nicht, wie manipulationssicher das Paket-Tracking von DHL ist. D.h. der Fall, dass sich der Paketfahrer an den Paketen bedient, und dann als Zustellung "Briefkasten" eingibt. Zumindest könnte die Software per GPS einen Abgleich machen, ob sich zur Zeit der Buchung der Paketfahrer in Reichweite des besagten Briefkastens aufgehalten hat. Natürlich kann der Paketfahrer auch nur den vom Paket abgerissenen Aufkleber unter den Scanner halten.
 
Koban Am: 28.08.2019 15:30:50 Gelesen: 13358# 22 @  
Anbei ohne Gewähr ein Auszug von http://www.paketda.de

"Reagiert der eBay-Verkäufer auf die Bitte nicht oder weigert sich ausdrücklich, die Nachforschung zu beauftragen, und dadurch läuft die Reklamationsfrist beim Paketdienst ab, so hat der Verkäufer Schuld am nicht gezahlten Schadenersatz.

Der Verkäufer hat durch sein Verhalten sozusagen verhindert, dass der Paketdienst für das verlorene Paket haften muss. Der Empfänger ist in diesem Fall der Geschädigte. Der Empfänger kann daraufhin vom Absender wegen dessen Pflichtverletzung Schadenersatz fordern (§ 282 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB).

Bevor es zu dieser Situation kommt, sollte der Empfänger versuchen, selber eine Nachforschung beim Paketdienst zu beauftragen. Die Mitarbeiter des Kundenservice sagen vielleicht, dass nur der Absender eine Nachforschung beauftragen kann, aber laut Paragraf 421 HGB trifft das nicht zu. Auch der Empfänger eines Pakets kann Ansprüche gegen den Paketdienst (Frachtführer) geltend machen; zum Beispiel bei Paketverlust."


Gruß,
Koban
 
Christoph 1 Am: 18.09.2019 18:00:47 Gelesen: 13088# 23 @  
Hallo an alle Interessierten,

mittlerweile ist Einiges passiert. Dutzende Telefonate mit diversen Hotlines, mehrere Briefe an DHL. Und gestern kam die "erlösende" Nachricht: DHL erstattet meinem Sohn den maximalen Versicherungsbetrag für ein Paket, also 500,- EUR. Das Geld ist bereits angewiesen.

Das ist nun doch erst einmal sehr erfreulich, aber es bleibt natürlich ein Wermutstropfen, denn der entstandene Schaden liegt bei fast 700,- EUR. Anfrage bei paypal, ob denn nun der Restbetrag über paypal abgesichert sei und erstattet werden könne: negativ. Paypal beruft sich auf seine AGB, wonach sie nur dann erstattungspflichtig wären, wenn dem Verkäufer ein Verschulden anzulasten sei. Da das nun aber nachweislich nicht der Fall ist, da ja DHL die Verantwortung übernommen hat, sieht es schlecht aus.

Hat jemand Erfahrung mit solchen paypal-Streitfällen? Ist diese Begründung nachvollziehbar oder ist das nur eine Ausrede, um sich aus der Sache rauszuwinden? Gibt es da noch irgendeine Möglichkeit? Ansonsten wird mein Sohn die restlichen 190,- wohl abschreiben müssen - immerhin besser, als 690,- EUR zu verlieren.

Vielleicht kann ja jemand positive Erfahrungen mit paypal schildern, die mir weiterhelfen.

Danke und viele Grüße
Christoph

Unser Briefträger beteuert übrigens bis heute, dass er das Paket an dem genannten Tag nicht dabei hatte und dass er auch keine "Zustellung in den Briefkasten" in seinem Datenübertragungsgerät eingegeben habe. Woher dieser seltsame Zustellvermerk kommt, weiß vielleicht inzwischen DHL - wir wissen es nicht.
 
22028 Am: 18.09.2019 19:06:28 Gelesen: 13052# 24 @  
Christoph,

Paypal hat da Recht, der Fehler liegt in meinen Augen klar bei DHL und die Zahlung von € 500, seitens DHL zeigt in meinen Augen klar, dass die wissen Dreck am Stecken zu haben.

Es müsste seitens DHL klar nachvollziehbar sein, wer im System eingegeben hat, dass das Paket zugestellt/im Briefkasten gelegt wurde, evtl. hilft die Hinzunahme eines Rechtsanwaltes, der da Druck macht und die Daten von DHL anfordert.
 
Christoph 1 Am: 18.09.2019 19:21:12 Gelesen: 13039# 25 @  
@ 22028 [#24]

Aber selbst wenn sich dieses Rätsel lösen würde, hätte das doch keinen Einfluss auf die Höhe des Schadensersatzes, oder? Die maximale Versicherungssumme beträgt leider nur 500,- EUR und die wurde ja nun bereits ausgeschöpft.
 
22028 Am: 18.09.2019 19:33:16 Gelesen: 13028# 26 @  
@ Christoph 1 [#25]

Das ist richtig, aber dann wüsste man zumindest, wer der Briefträger war bzw. wer angegeben hat, dass das Paket im Briefkasten, was ja nicht möglich ist, eingegeben hat.
 
Koban Am: 18.09.2019 20:22:47 Gelesen: 12998# 27 @  
@ Christoph 1 [#25]

Wenn DHL die Schuld trägt, greift die Haftungsbeschränkung u.U. nicht mehr.

§ 435 HGB [1].

Erscheint nur mir die Erstattung von 500 Euro binnen eines Monats nach der vermeintlichem Zustellung ungewöhnlich schnell?

Gruß,
Koban

[1] https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html
 
Christoph 1 Am: 25.09.2019 22:23:41 Gelesen: 12767# 28 @  
Hallo zusammen,

ich will alle, die sich hier mit hilfreichen Kommentaren beteiligt haben, auch gerne noch über das "Ende der Geschichte" informieren - auch wenn dieses Ende bei mir einige Ratlosigkeit auslöst.

Heute sprach mich unser DHL-Zusteller an und berichtete, dass er eine Abmahnung erhalten habe und sich an der Entschädigungszahlung, die mein Sohn inzwischen erhalten hat, persönlich beteiligen muss. Sein Dateneingabegerät wurde ausgelesen und es habe sich gezeigt, dass die "Zustellung in den Briefkasten" mit diesem Gerät dokumentiert wurde. Er war recht kleinlaut und versicherte mir, dass er nach wie vor keine Erinnerung daran habe. Solche Zustellungen in den Briefkasten mache er grundsätzlich nur dann, wenn dies mit den Kunden ausdrücklich so vereinbart sei. Wie ich hier in meinen Beiträgen schon mehrfach betont habe, halte ich den Mann für vertrauenswürdig. In zehn Jahren gab es nie ein Problem. Er hat bislang bei JEDEM Paket immer geklingelt oder es - wenn niemand zu Hause war - am vereinbarten Ort (Apotheke) für uns hinterlegt.

Ich weiß nun nicht, was ich davon halten soll. Die Wahrheit wird sich wohl nie ganz klären lassen, es bleiben Fragen offen.

Viele Grüße
Christoph
 
JohannesM Am: 26.09.2019 11:36:35 Gelesen: 12670# 29 @  
@ Christoph 1 [#28]

Hallo Christoph,

bei mir wurde schon manchmal Post für andere Empfänger zugestellt, gerade wenn man einen größeren Posten erhält kann es passieren, dass da ein falscher Umschlag mit drin steckt. Ich vermute, dass es deinem Zusteller so ergangen ist und er sich dann nicht anders zu helfen wußte, als die Zustellung in den Briefkasten zu dokumentieren. Ich hatte z.B. mal Kontoauszüge eines Adressaten aus Leipzig im Briefkasten!

Beste Grüße
Eckhard
 
Ron Alexander Am: 26.09.2019 14:46:10 Gelesen: 12611# 30 @  
@ Christoph 1 [#28]

Freut mich das es zumindest noch ein Ende genommen hat, auch wenn noch 200 € fehlen aber besser als 700 €.

Thema Paket, ich hatte jetzt schon 3 mal Pakete von Nachbarn in meinem Briefkasten die einen "ähnlichen" Straßennamen hatten. Könnte mir daher vorstellen, dass es dem Zusteller, der unter Stress stand änlich gegangen ist. Hatte einen Kunden, wo er immer in den Briefkasten zustellt und der hat Dein Paket bekommen.

Ich für meinen Teil spiele immer wieder Postbote und verteile dann die Pakete, so lernt man auch Menschen ein paar Straßen weiter kennen, immerhin haben wir die gleiche Hausnummer. ;-)

Grüße,
Ron
 

Das Thema hat 30 Beiträge:
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