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Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Das Thema hat 256 Beiträge:
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kauli Am: 07.08.2010 12:54:39 Gelesen: 177060# 7 @  
Hallo zusammen.

Habe den Thread gewählt, weil mein Anliegen ja was mit Nachporto zu tun hat. Es sind beides Postaufträge, die eigentlich mit 30 Pfg richtig frankiert sind. Der Brief vom 25.3.93 ist auch anstandslos befördert worden. Der Brief vom 13.4.97 hingegen offensichtlich nicht. Vorne mit 5 Pfg hinten nochmal 15 Pfg. Nachgebühr.

Bis jetzt konnte ich noch keine Erklärung dafür bekommen. Vielleicht habe ich hier mehr Glück.

Der Brief vom 25.3.93



und der vom 13.4.97


 
BD Am: 08.08.2010 20:29:42 Gelesen: 177019# 8 @  
Hallo Kauli,

erst das Nachlesen im Posthandbuch 1895 hat es gebracht.

Für Postanweisungen war genau wie für Pakete und Wertbriefe eine Bestellgebühr zu zahlen. Sie betrug im Ort eines Postamtes für einen Postauftrag 5 Pf. Meist wurde es nicht notiert, bei diesem Postauftrag wurde es gemacht.

Die rückwärtige 15 kann nur mit einer falsch ausgefüllten Postanweisungskarte im inneren des Postauftrages zusammenhängen. Für diese war aber immer der Absender des Postauftrages verantwortlich und kostenpflichtig, so das ich es mir nicht erklären kann.

Mit besten Grüssen Bernd
 
kauli Am: 08.08.2010 22:08:15 Gelesen: 177007# 9 @  
Hallo Bernd,

Danke für Deine Recherche. Dann gehe ich mal davon aus, das bei dem ersten Brief die Bestellgebühr vergessen wurde. Bleibt noch die 15 auf der Rückseite. Na, mal sehen, vielleicht fällt noch jemanden etwas ein.

Grüße kauli
 
BD Am: 08.08.2010 22:16:17 Gelesen: 177003# 10 @  
Hallo Kauli,

die Bestellgebühr wurde seltenst notiert. Es war ja eigentlich kein Nachporto. Ein vielleicht Neu-Postbeamter hat sie wie eine Nachgebühr daraufgeschriegen, den er musste die 5 Pf. Abends abrechnen, hatte er das Bestellgeld vergessen zu kassieren aus der eigenen Tasche.
 
Baldersbrynd Am: 09.08.2010 09:26:32 Gelesen: 176987# 11 @  
Hallo Kauli und BD

Ich muss Fragen warum ein Bestellgeld von 5 Pf. auf einem Postauftrag-Brief nach einem Postamt?

Ich habe ein gleiches Postauftrag auf dieser steht "8". Ich glaube das in beide zufälle der Anzahl von Wechseln oder der 8 auf meinen war der Einziehungstag. Der 15 auf der Rückseite von Kauli Postauftrag war vielleicht auch der Einziehungstag.

Ich schaue mein Postauftrag und der Rüchseite eines Postauftrag.

Schöne Grüße
Jørgen



 
BD Am: 09.08.2010 09:48:25 Gelesen: 176984# 12 @  
Danke Jørgen, Entschuldigung Kauli !

Leider ist mir der Fehler unterlaufen, Postanweisung und Postauftrag in einen Topf zu werfen.

Jørgen hat Recht, bei einem Postauftrag gab es kein Bestellgeld.

Gruß Bernd
 
rostigeschiene (RIP) Am: 15.03.2012 20:22:58 Gelesen: 173972# 13 @  
Dass Gerichte und Behörden unterfrankierte Poststücke verweigern, weil sie das Porto und die Nachgebühr nicht Bezahlen dürfen, ist allgemein bekannt.

Dieser Brief lief als gebührenpflichtige Dienstsache von Charlottenburg nach Wilmersdorf, dort konnte der Brief nicht zugestellt werden. Der Grund dafür ist wohl auf der Rückseite des Briefes vermerkt, leider kann ich diesen Vermerk nicht entziffern.

Der Brief ging an das Amtsgericht zurück, dort hat jemand, so wie es den Anschein macht, die Nachgebühr bezahlt. Anders kann ich den handschriftlichen Vermerk, unten links, nicht deuten.



Oder muss ich meine Interpretation überdenken?

Viele Grüße

Werner
 
volkimal Am: 15.03.2012 20:31:51 Gelesen: 173968# 14 @  
@ rostigeschiene [#13]

Hallo Werner,

wenn ich es richtig lese, steht auf der Rückseite: "Empf. seit Jahren verstorben".

Viele Grüße
Volkmar
 
EdgarR Am: 13.04.2012 22:39:11 Gelesen: 173604# 15 @  
Hier ein noch relativ 'junger' Nachporto-Beleg von Deutschland nach Grossbiritannien. Auslandsporto innerhalb Europas 1972 bis 20 g waren 70 Pfennige - fehlten also 30 Pf. Plus Nachgebührzuschlag macht 60 Pf.

Mit welchem Rechenkunststück daraus jenseits des Kanals allerdings 4 Pence (ganz ungefähr 20 - 30 Pfennige) wurden entzieht sich meiner Kenntnis.

Phile Grüße
EdgarR


 
Postgeschichte Am: 14.04.2012 14:00:19 Gelesen: 173576# 16 @  
@ EdgarR [#15]

Sind Dir denn die Postvorschriften von Großbritannien aus dem Jahre 1972 bekannt? Falls Grossbritannien keinen Zuschlag erhoben hat, stimmt die Berechnung mit 4 Pence. Außerdem sind die tatsächlichen Umrechnungsgebühren zu berücksichtigen.

Vielleicht findest Du die Gebühren von Grossbritannien aus der entsprechenden Zeit und gibst hier das interessante Ergebnis bekannt.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
EdgarR Am: 14.04.2012 15:20:50 Gelesen: 173569# 17 @  
@ Postgeschichte [#16]

Hallo Manfred,

Du meinst, dass die Royal Mail sich nicht um die Bundespost-Rechnung (die ja die Nachgebühr enthält) kümmerte und nur das fehlende Porto einzog? Dann kommt es ja so ungefähr hin, mit 1 p = knapp 8 Pf (wie ich eben ergoogelt habe). Aber hatte die Bundespost nicht einen Anspruch auf die vollen 60 Pf, die die britischen Kollegen quasi 'im Auftrag' einziehen hätten sollen?

Ich muss sagen, diese Weltpostvereins-Usancen sind mir nicht so richtig durchschaubar.

MfG
EdgarR
 
Sachsendreier53 Am: 04.12.2012 13:19:23 Gelesen: 172111# 18 @  
Nachgebühr musste bei dieser "Behördenpostkarte" bezahlt werden, da fehlende Marke. Die Postkarte aus Wurzen vom 6.7.1926 erreichte das Standesamt in Eilenburg (Sachsen), wo 10 Pfennig entrichtet wurden.



mit Sammlergruß,
Claus
 
Rainer HH Am: 20.12.2012 09:24:08 Gelesen: 171961# 19 @  
Dieser "Auftrag zur Prüfung einer Postanschrift" macht mir Probleme.

Im Zeitraum 1.7.54-28.2.1963 betrug die Gebühr 10 Pfg, danach wurde die Postkartengebühr erhoben. Nun war der Absender aber schon im Februar 1962 der Meinung, es würde das Postkartenporto gelten und hat die Anschriftenprüfung somit als Orts-Postkarte (innerhalb Hamburg) nur mit 8 Pfg. frankiert. So war natürlich eine Nachgebühr fällig, aber warum wurde keine Einziehungsgebühr erhoben?

Ich zitiere einmal aus dem Postbuch von Werner Steven:

"Gewöhnliche Briefe, Postkarten und Pakete unterliegen nicht dem Freimachungszwang. Sie können also unfrei oder teilweise freigemacht eingeliefert werden. In solchen Fällen wird vom Empfänger eine Nachgebühr erhoben. Sie setzt sich zusammen aus der fehlenden Beförderungsgebühr und einer Einziehungsgebühr. ... Bis zum 01.08.1964 wurde für Briefsendungen - nicht für Paketsendungen - das 1 1/2 fache des Fehlbetrages unter Aufrundung auf volle Pfennige, im Auslandsverkehr das Doppelte des Fehlbetrages erhoben."

Wir reden also um 1 Pfennig fehlende Einziehungsgebühr, aber wer den Pfennig nicht ehrt ... Vielleicht kann mir hier jemand helfen?



Frohe Weihnachten, Gruß Rainer
 
Postgeschichte Am: 20.12.2012 13:49:27 Gelesen: 171936# 20 @  
@ Rainer HH [#19]

Hallo Rainer,

bei Anschriftenprüfungen wurde nur der einfache Fehlbetrag ohne die Einziehungsgebühr erhoben. Es gab hierfür auch weitere Sonderregelungen, die in einer Gebührenübersicht auf Grund der zum Teil auch befristeten Maßnahme nicht aufgenommen werden können. Die Fleißarbeit, die in einem solchen Werk steckt, ist bemerkenswert. Da fallen fehlende Besonderheiten nicht ins Gewicht.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Rainer HH Am: 20.12.2012 14:45:27 Gelesen: 171931# 21 @  
@ Postgeschichte [#20]

Besten Dank, auf so eine schnelle Antwort hatte ich kaum zu hoffen gewagt, allerdings fast eine von Dir erwartet. Kannst Du mir noch einen Literaturtipp für die von mir favorisierte Zeit (ca 1950-1965) geben oder muß ich darauf hoffen, irgendwie einmal die gesamten Amtsblätter zu bekommen?

mit weihnachtlichen Grüßen, Rainer
 
Postgeschichte Am: 20.12.2012 15:39:54 Gelesen: 171924# 22 @  
@ Rainer HH [#21]

Hallo Rainer,

die schnelle Antwort ist nur Zufall, da ich seit über einem Jahr familiär sehr beansprucht bin. Mit den Amtsblättern, die schon mal ein guter Anfang wären, ist es aber noch nicht getan. Neben der Postordnung, möglichst mit Erläuterungen und Dienstanweisungen ergänzen Verfügungen die Wissenslücken. Letztere sind, da sie meist von den OPD´en nicht archiviert wurden, sehr schwer zu erhalten. Aber mit den Amtsblättern bist du schon mal auf einem guten Weg.

Mit postgeschichtlichen Grüßen
Manfred
 
Totalo-Flauti Am: 23.12.2012 01:51:54 Gelesen: 171841# 23 @  
Liebe Sammlerfreunde,

das geographische Seminar der Universität Leipzig versandte über das Postamt LEIPZIG C 50 EULITZ-HAUS eine portopflichtige Dienstsache innerhalb Leipzig's. Da der Adressat unbekannt verzogen war, konnten die 5 Pfennig Nachgebühr für die Ortspostkarte nicht eingezogen werden.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
heide1 Am: 25.12.2012 02:01:54 Gelesen: 171784# 24 @  
@ Rainer HH [#19]

Moin Rainer,

in Allgemeiner Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen, Abschnitt V,1 mit Ausführungsbestimmungen (ADA V,1) Anhang 4 - Prüfen von Anschriften, II. Einzelaufträge, Abschnitt (13)steht:

"Nicht- oder unzureichend freigemachte Einzelaufträge werden dem Absender zur Ergänzung der Freimachung zurückgegeben."

Danach sollte die Karte nicht weiter befördert werden, was hier scheinbar doch geschah.

Gruß Jürgen
 
Baldersbrynd Am: 09.01.2013 14:05:25 Gelesen: 171598# 25 @  
Hallo,

heute habe ich diese bekommen.

Postkarte aus Skagen, der Nordspitze Dänemarks, nach Frankfurt am Main, gesendet am 20.6.1938.

Porto 20 øre, 5 øre zuwenig, 5 øre mal 1,5 = 7,5 umgerechnet bis 8 1/3 Centimes und wieder umgerechnet bis 9 Pf. dieser erhoben beim Empfänger.

Der rote Stempel, mit Nachgebühr / Ffm17a, habe ich nicht früher gesehen. Ich glaube, das "Ffm 17a" bedeutet Postamt Frankfurt Main 17a.

Viele Grüße
Jørgen


 
Postgeschichte Am: 09.01.2013 15:02:53 Gelesen: 171582# 26 @  
@ Baldersbrynd [#25]

Hallo Jørgen,

ich vermute mal, daß es sich nicht um die Bezeichnung eines möglichen Postamtes 17 a handelt und begründe dies wie folgt. Im Jahr 1930 kann ich Dir in Frankfurt zwar die Postämter 16, 18, 19 und weitere nachweisen, ein Postamt 17 aber nicht. Das will noch nichts heißen, es kann ja später eröffnet worden sein. Die Numerierung kann möglicherweise mit dem Postamt in Verbindung gebracht werden. Ich habe aber bisher keine Postamtsbezeichnung mit Buchstaben feststellen können. Die Bezeichnung mit Buchstaben könnte auf einen Bearbeiter oder Stelle hinweisen, ähnlich der Bezeichnung im Tagesstempel, wie auch auf den mir vorliegenden Belegen mit Nachgebührstempel. Deine Karte ging an ein Postfach, so daß dann beim möglichen Postamt 17 Postschließfächer eingerichtet waren. Schließfächer waren 1930 in Frankfurt am Main eingerichtet beim Postamt 1, Süd 10, West 13, Nordost 14, Bonames, Eschersheim, Höchst, Nied, Niederrad, Oberrad und Rödelheim. Möglicherweise wurde eines dieser Postämter später zum Postamt 17 umbenannt.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Baldersbrynd Am: 09.01.2013 15:22:05 Gelesen: 171576# 27 @  
Hallo Manfred,

danke für Deine Antwort und Information über die Postämter in Frankfurt am Main. Dass es keine Nr. 17 gab hatte ich keine Ahnung. Das Ffm bedeutet noch Frankfurt Main.

Viele Grüße
Jørgen
 
Detlef Am: 17.01.2013 15:20:01 Gelesen: 171409# 28 @  
Hallo,

ich habe den folgenden Beleg, eine "Eilige Drucksache" im Fernverkehr, wahrscheinlich ja unter 20 g, weil der Inhalt wohl Lotterielose waren.

Ohne Frankatur in SCHWERIN gestempelt am 3.12.1950, dann eine Nachgebühr von 79 Pfennigen erhoben.

In den Postgebührentabellen von 1950 habe ich eilige Drucksachen gar nicht gefunden, Drucksachen mit Eilzustellung im Fernverkehr würden 1,66 DM gekostet haben.

Sicher kennt sich jemand von Euch aus und kann mir behilflich sein.

Viele Grüße
Detlef


 
Postgeschichte Am: 17.01.2013 16:19:02 Gelesen: 171394# 29 @  
@ Detlef [#28]

Hallo Detlev,

es wurden nicht 79 Pf an Nachgebühr angefordert, sondern 9 Pf, die auf 7 Pf reduziert wurden. Die Bezeichnung "Eilige Drucksache", wie sie die Lotterieeinnahme aus werbetechnischen Gründen bezeichnete, reichte zur Beförderung als Eilsendung nicht aus. Die Ortszustellgebühr hätte im Ortszustellbereich 80 Pf betragen. Die Nachgebühr kann ich Dir so aus dem Stehgreif nicht erklären, hier müsste ich nachsehen.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Detlef Am: 17.01.2013 17:05:28 Gelesen: 171382# 30 @  
Danke Postgeschichte,

der Strich über der "9" hatte mich auch schon irritiert.

Gruß
Detlef
 
volkimal Am: 16.02.2013 09:55:51 Gelesen: 170989# 31 @  
Hallo zusammen,

diese Postkarte vom Königssee wurde in Deutschland gekauft und in Österreich aufgegeben. Schön, dass in Dortmund der Porto-Stempel abgeschlagen wurde.



Viele Grüße
Volkmar
 

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