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Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Das Thema hat 256 Beiträge:
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GSFreak Am: 09.10.2018 22:11:37 Gelesen: 111628# 132 @  
Hier eine 7 1/2 Pf. Ganzsache (P 110I), verwendet am 09.10.1918 als Fernpostkarte nach Görlitz, geschrieben in Warmbrunn. Entwertet mit ovalem Bahnpoststempel Hirschberg - Grünthal (Schlesien). Ab 01.10.1918 betrug allerdings das Porto für eine Fernpostkarte 10 Pf.. Somit war Nachgebühr fällig ("Porto"). Erhoben wurde 3 Pf. (einfacher Fehlbetrag, aufgerundet).



Gruß Ulrich
 
Sachsendreier53 Am: 28.11.2018 10:14:07 Gelesen: 109436# 133 @  
DDR: Postkarten im Orts- oder Fernverkehr = 10 Pf,

Wegen fehlendem Porto wurden jeweils 15 Pf Nachgebühr fällig.

Aufgrund von Zustellproblemen kamen beide Belege in den Postsack unzustellbar.



193 WITTSTOCK 8.8.1988



25 ROSTOCK 2 / 1.12.1988

mit Sammlergruß,
Claus
 
remstal Am: 22.01.2019 19:15:53 Gelesen: 106810# 134 @  
Dieser Brief vom 31.3.1921 von Konstanz in die Schweiz wurde am Bestimmungsort Herisau mit 20 Rappen taxiert. Es hätten in Deutschland statt 40 Pf 80 Pf frankiert werden müssen. Weiss jemand, ob die 20 Rappen damals umgerechnet 80 Pfennigen entsprachen, das Nachporto betrug ja das Doppelte der fehlenden Taxe.

mit vielem Dank remstal


 
SH-Sammler Am: 23.01.2019 04:26:23 Gelesen: 106768# 135 @  
@ remstal [#134]

Hallo Anton,

die Berechnung der Nachportotaxe ist in mehreren Beiträgen in diesem Forum schon festgeschrieben worden. Das mag dort nach Mathe aussehen, deshalb hier ein Versuch, die Berechnung verständlicher zu umschreiben.

In anderen Worten ausgedrückt berechnet sich die Nachportotaxe folgendermassen: Wieviel "deutsches Auslandporto" fehlt (die Hälfte)? Dieses in Prozent des richtigen "deutschen Auslandportos" = 50%.

Wenn auf einem ausländischen Brief 50% der ausl. Taxe fehlt, wird der gleiche Anteil (hier 50%) auf die Schweizer Auslandbrieftaxe umgerechnet. Heisst: Bei einer AUSLANDBRIEFTAXE Schweiz von 20 Rappen damals, wären die 50% = 10 Rappen. Dieser errechnete Anteil wurde (meistens) verdoppelt und aufgerundet. Die errechnete Zahl von 10 Rappen verdoppeln = Nachporto von 20 Rappen. Beleg stimmt.

Es ist also nicht so, dass die Schweizer Nachportotaxe von 20 Rappen damals 80 Pfennigen entsprochen hätte. Es ist immer der prozentuale fehlende Anteil, umgerechnet auf den normalen Schweizer Inlandtarif. Die gleiche Regelung müsste auch von allen anderen Postgesellschaften weltweit angewendet worden sein, weil dies den UPU Regeln entsprach.

Gruss aus der Schweiz

SH-Sammler
Hanspeter
 
SH-Sammler Am: 23.01.2019 04:49:44 Gelesen: 106764# 136 @  
@ remstal [#134]

Hallo Anton,

nachstehend ein weiterer Beleg, anhand dessen ich die Erhebung des Nachportos aufzeigen will. Ich denke zwar, dass ich diese Karte schon mal gezeigt habe, aber hier passt es "einmalig".



Magdeburg nach Schaffhausen, 1880

Berechnung:
Soll Frankatur Postkarte Ausland = 10 Pfennige.
Fehlender Anteil = 5 Pfennige
Sollfrankatur BRIEF ins Ausland (nicht Postkarte) = 20 Pf
Fehlende Taxe (in Prozent) 5 Pf von 20 Pf = 25%

Schweizer Taxe für einen Brief ins Ausland = 25 Rappen
Nun die fehlenden 25% der deutschen Brieftaxe, berechnet an der Schweizer Auslandtaxe = 25% von 25 Rappen = 6¼, links des Wertzeichenaufdruckes notiert.
Diese 6¼ Rappen wurden nun verdoppelt = 12½ Rappen, dann aufgerundet zu 15 Rappen (siehe Beleg)

Gruss

SH-Sammler
Hanspeter
 
remstal Am: 23.01.2019 09:21:38 Gelesen: 106729# 137 @  
Hallo Hanspeter,

herzlichen Dank für die umgehende Antwort. Ich kann die Berechnung nachvollziehen, aber betrug das Schweizer Auslandsbriefporto damals nicht 40 Rappen ? Korrekt weiter gerechnet, hätte dann das Nachporto 40 Rp. betragen müssen ? Hier also keine Verdoppelung ?

Noch eine andere Frage: Kann es sein, dass Konstanz und Herisau zueinander im Grenzrayon lagen? Luftlinie ca 31 km. ein amtliches Verzeichnis habe ich nicht.

Viele Grüße Anton
 
SH-Sammler Am: 23.01.2019 15:39:29 Gelesen: 106676# 138 @  
@ remstal [#137]
@ remstal [#134]

Hallo Anton,

jetzt hast Du mich auf dem falschen Fuss erwischt. Du hast recht, die AUSLAND-Brieftaxe war ab 01. Febr. 1921 = 40 Rappen, Ich habe in der falschen Kolonne geschaut. Ich bitte für die falschen Angaben um Entschuldigung, ich möchte sie am liebsten nachträglich noch anpassen.

Wie sieht das jedoch nun mit der Berechnung aus? Das Nachporto sollte, wie Du schreibst, 40 Rappen betragen. Unterfrankierte Briefe aus dem Ausland mussten bis 1975 immer mit der Verdoppelung des errechneten Betrages nachtaxiert werden. Der Fehler könnte deshalb passiert sein, weil unterfrankierte Inlandbriefe, also Schweizer Briefe ab Dez. 1895 bis 1925 mit der einfachen Taxe berechnet wurden.

Der Grenzbereich ist sicher ebenfalls eine Betrachtung wert. Die Brieftaxe betrug ab 01. Mrz. 1921 = 25 Rappen. Nur liegt Herisau mit über 31km ausserhalb des Grenzbereiches. Wieviel hätte denn ein Brief in den Schweizer Grenzrayon von Deutschland aus gekostet? Im Buch “Der Schweizer Grenzrayon” von Hilmar Sturm ist die Taxe von Mai 1920 bis 31. Mrz. 1921 mit 40 Pfennig aufgeführt, was bei Deinem Brief genau der verklebten Taxe entsprechen würde. Für einen in Konstanz wohnenden Absender ist die Version des Grenzrayon daher absolut nachvollziehbar. Dummerweise hat es der Schweizer Postler gemerkt, dann aber trotzdem einen Berechnungsfehler mit dem Faktor 2 gemacht.

Insgesamt ist Dein Brief also doch recht interessant. Danke für das Zeigen. Und für mich gilt: wieder etwas gelernt. Ich muss die Kolonnen bei mir besser auseinander halten, damit in Zukunft keine Verwechslungen mehr geschehen.

Viele Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
remstal Am: 23.01.2019 17:55:13 Gelesen: 106642# 139 @  
Vielen Dank, Hanspeter!

So wird es wohl gewesen sein.

Herzlichen Gruß Anton
 
Porsche-Sammler Am: 24.01.2019 18:49:49 Gelesen: 106550# 140 @  
Hallo,

kann mir jemand erklären, wie bei dieser „Brief-Deckel-Postkarte“ das Nachporto (2,65€) zustande kam?

Dank und Gruß,
Porsche-Sammler


 
Christoph 1 Am: 25.01.2019 14:55:17 Gelesen: 106461# 141 @  
@ Porsche-Sammler [#140]

Ja, kann ich (fast) erklären. Ein Bierdeckel hat nicht die Standard-Maße für einen Standard-Brief. Er zählt als Großbrief. Das korrekte Porto wäre 1,45 € gewesen. Die Post erhebt als Nachentgelt für einen Großbrief eine Gebühr von 2,- € (siehe Broschüre der Deutschen Post "Leistungen und Preise", Link siehe unten [1], Seite 35). Hinzu kommt natürlich das fehlende Porto, in diesem Fall sind das 0,75 €. Korrekt wären also nicht 2,65 € gewesen, sondern 2,75 €. Aber Rechnen ist ja nicht Jedermanns Stärke, vermutlich hat sich der Zusteller um 10 Cent verrechnet.

Viele Grüße,
Christoph

[1] http://www.deutschepost.de/leistungen-und-preise/pdf
 
Journalist Am: 25.01.2019 15:15:35 Gelesen: 106454# 142 @  
@ Porsche-Sammler [#140]
@ Christoph 1 [#141]

Hallo Christoph,

eine perfekte Erklärung bis auf die Ausnahme, dass diese Berechnung nicht vom Zusteller vorgenommen wird, sondern beim Absendebriefzentrum erfolgt und dass man sich dort verrechnet hat. :-)

Der Zusteller soll diesen Betrag theoretisch kassieren, was aber mehr oder weniger selten in der Praxis passiert.

Viele Grüße Jürgen
 
Porsche-Sammler Am: 26.01.2019 20:16:20 Gelesen: 106334# 143 @  
@ Journalist [#142]
@ Christoph 1 [#141]

Vielen Dank für die tolle Erklärung.

Noch ein schönes Wochenende,
Porsche-Sammler
 
Porsche-Sammler Am: 27.01.2019 07:34:58 Gelesen: 106287# 144 @  
Hallo,

ist dieser Brief mit Nachporto versehen ?

Wenn ja, wie hoch ist es, bzw. wie setzt es sich zusammen?

Kann leider die blaue Schrift nicht entziffern.

Viele Grüße,
Porsche-Sammler


 
StefanM Am: 28.01.2019 08:25:06 Gelesen: 106164# 145 @  
@ Porsche-Sammler [#144]

Das sieht mir nicht nach einem Vermerk für ein Nachporto aus. Was es ist, kann ich aber auch nicht sagen. Wie wäre denn das Porto für eine Nachnahme über 1,30 DM im Jahr 1956?

Gruß
Stefan
 
remstal Am: 07.03.2019 13:48:02 Gelesen: 104418# 146 @  
Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im zutreffenden Thema bin. Trotzdem habe ich eine Frage zu der hier gezeigten Karte. Sie ging am 14.1.1950 von Uttwil in der Schweiz nach Überlingen und war für diese Entfernung richtig mit 15 Rappen freigemacht, da es sich um eine Sendung im Grenzrayon handelte. Das normale Porto für eine Auslandskarte hätte 25 Rappen betragen. Nun musste die Karte nach Tuttlingen nachgeschickt werden. Tuttlingen und Uttwil lagen zueinander aber nicht mehr im Grenzrayon (bis 30 km).

Hätte hier nicht Nachporto erhoben werden müssen, da bei einer Versendung von Uttwil direkt nach Tuttlingen 25 Rappen hätten verklebt werden müssen ?

mfG remstal


 
epem7081 Am: 22.05.2019 13:23:40 Gelesen: 102706# 147 @  
Für mich als naiver Laie (bis ich philaseiten entdeckte) ist es überraschend, dass bei grenzüberschreitendem Postverkehr offenbar im Zielland die Richtigkeit der Portogebührentrichtung (fallweise?) geprüft und gegebenenfalls Nachporto erhoben wird.

Der nachfolgende Brief aus Hohenlimburg nach Davos vom 19.2.1932 war mit 0,25 M wohl nicht ausreichend frankiert. So sah man sich in Davos (da-vos zu leben teuer ist!) veranlasst, hier den Empfänger mit einem Nachporto in Höhe von 1,10 Fr. zu belegen. Immerhin bekam der Veranlagte noch drei weitere Briefmarken auf seine Postsendung und besaß dazu ein postalisch interessantes Sammelstück, das erfreulicherweise kürzlich nun in meinen Besitz gekommen ist. So kann ich das gute Stück hier präsentieren.



mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
Silesia-Archiv Am: 22.05.2019 13:37:14 Gelesen: 102701# 148 @  
@ remstal [#146]

Eine interessante Frage, die ich nicht sicher beantworten kann. Aber ich vermute mal dass kein Nachporto nötig war, dass die erste Adresse den Empfänger nicht erreicht kann man ja bei Briefaufgabe nicht unbedingt wissen. Es kommt auch in Deutschland vor dass Briefe oftmals sogar mehrfach nachgesendet werden und es wird kein Nachporto für den erneuten oder weiteren Versand erhoben. Wenn es jemand besser weiß und dies auch belegen kann, lasse ich mich gerne belehren.

Gruß Michael
 
saeckingen Am: 22.05.2019 13:57:14 Gelesen: 102696# 149 @  
Bei der Weiterleitung einer Inlandsendung ins Ausland ist Nachporto fällig. Allerdings im Gegensatz zu einer unterfranierten Auslandssendung wäre in diesem Fall allerdings nur der reine Differenzbetrag als Nachgebühr fällig, kein Aufschlag.
 
Baber Am: 22.05.2019 15:04:08 Gelesen: 102680# 150 @  
@ saeckingen [#149]

Hier ein Beispiel für die Weiterleitung einer Inlandssendung ins Ausland. Die Inlandspostkarte zu 1,00 nach Wien wurde ins Ausland nach München (1,80 S) weitergeletet. Der Differenzbetrag von 80 Groschen wurde dazufrankiert.



[#146]

War eine Weiterleitung im Inland und aus meiner Sicht nicht gebührenpflichtig.

Gruß
Bernd
 
SH-Sammler Am: 22.05.2019 15:36:24 Gelesen: 102671# 151 @  
@ epem7081 [#147]

Hallo Edwin,

Dein Brief hat mich gefesselt. Ich fragte mich, warum denn so viel Nachtaxe bezahlt werden musste. Nach dem Zusammensuchen der damaligen Tarifstufen habe ich dann versucht, die Berechnung des Nachportos nachzustellen. Nachstehend das Ergebnis:

Ich sehe als erstes oben links auf dem Umschlag eine 4 für 4-faches Gewicht.
Der Standardbrief von Deutschland ins Ausland kostete im Jahr 1932 = 30 Pfennig. Bei Übergewicht 30 Pf plus 15 Pf. pro jede weitere 20 Gramm Stufe.

Die Brieftaxe hätte also für die erste Gewichtsstufe 30 Pf. plus 3 x 15 Pf. für die weiteren 3 Gewichtsstufen = total 75 Pfennige betragen, es fehlten also 50 Pfennige.

Wie viel hat damals ein 4-facher Brief aus der Schweiz nach Deutschland gekostet?

Der Standardtarif war 30 Rappen plus 20 Rp. pro jede weitere 20 Gramm Stufe.
Das Schweizer Auslandporto wäre dann 30 plus 3 x 20 = 90 Rappen gewesen.

Nun kommt die Berechnung der Nachgebühr:

Doppeltes fehlendes Porto = 100, multipliziert mit dem schweiz. Tarif von 90. Das Ganze jetzt dividieren durch das deutsche Auslandporto (75) ergibt die Nachgebühr von 120 Rappen.

Und jetzt: Warum sind “nur” 110 Rappen nachtaxiert worden? Hat der Postbeamte anders gerechnet? Oder hatte er keine 10 – er Portomarken mehr auf Lager?
Wir werden es nie erfahren. Aber die Nachtaxe von 1.10 Franken ist ja auch für Davos schon heftig,

meint

SH-Sammler
Hanspeter
 
epem7081 Am: 23.05.2019 12:15:15 Gelesen: 102601# 152 @  
Hallo Hanspeter,

vielen Dank für die Beschäftigung mit dem von mir eingebrachten Brief [#147]. Beeindruckend Dein Rechenexperiment zur Nachermittlung der Höhe der schweizerischen Nachgebühr auf dem in Deutschland gestarteten Brief.

Ich finde es hier und auch an anderen Stellen im Forum atemberaubend was an detailreichem Fachwissen dabei in Erscheinung tritt. Als Laie habe ich mich lange (nur) an den schönen Briefmarken erfreut, aber heute erfahre ich zu manchem Objekt abenteuerliche Hintergrundinformationen. Neue Horizonte tun sich da für mich im Postalischen auf.

Dafür dankt
Edwin

Die nächste Herausforderung an Nachportospürnasen ist schon in Vorbereitung.
 
epem7081 Am: 23.05.2019 12:24:50 Gelesen: 102598# 153 @  
Hier noch eine grenzüberschreitende Nachportoforderung. Diesmal auf einem Brief aus CORCAIGH / Irland vom 19.9.1994 nach Horten in Norwegen. In Horten wurde dann am 24.9.1994 eine Nachgebühr mit 650 Öre reklamiert und die Bezahlung auch mit einer Marke dokumentiert.



Zufällig ein grünes Exemplar - zollgrün?

spekuliert Edwin
 
SH-Sammler Am: 23.05.2019 13:53:48 Gelesen: 102584# 154 @  
@ epem7081 [#153]

Hallo Edwin,

bei Deinem Brief nach Norwegen kann ich keine Berechnung nachvollziehen. Da müsste ich mehr postalische Informationen haben.

Was man jedoch sehr schön sieht, ist die Nachforderung mit dem in Irland geschriebenen T plus der Bruch 12 / 44. Die normale Auslandtaxe der irischen Post wäre also 44 Cent gewesen. Der fehlende Anteil war 12 Cent. Norwegen rechnet wahrscheinlich nicht mehr nach der alten Formel. Auch in der Schweiz wurde die Berechnungsart per 1. Jan. 1976 gewechselt. So wurde (in der Schweiz) eine Bearbeitungsgebühr erhoben plus der einfache, fehlende, umgerechnete Anteil. Das dürfte in ähnlicher Form auch auf Deinen Brief nach Norwegen im Jahr 1994 zutreffen.

Dazu müsste man jetzt wissen, wie hoch die norwegische Bearbeitungsgebühr veranschlagt war. Man müsste auch in Erfahrung bringen, ob die fehlende Taxe einfach oder doppelt nachgefordert wurde. Diese Zahlen habe ich auf die Schnelle auch mit Google nicht gefunden.

Manchmal ist es nicht ganz so einfach, denkt sich

SH-Sammler
Hanspeter
 
Basalt44 Am: 25.05.2019 17:24:26 Gelesen: 102439# 155 @  
@ epem7081 [#153]

Hallo Edwin,

die Berechnung der Nachforderung wurde von SH-Sammler bereits gut erklärt. Die fehlende norwegische Bearbeitungsgebühr betrug vom 1.3.1990 bis 6.1.1997 = 500 Öre. (Norgeskatalogen Postal II, Seite 302, ufrankerte/underfrankerte sendinger). Das Porto für einen Auslandsbrief, A-Post Europa, betrug vom 1.3.1993 bis 5.1.1997 = 450 Öre. Nach der Formel von SH-Sammler ist zu berechnen: 12 x 450 : 44 + 500 = 622 Öre, aufgerundet 650 Öre.

Viele Grüße aus Berlin
Werner
 
SH-Sammler Am: 26.05.2019 16:13:00 Gelesen: 102373# 156 @  
@ Basalt44 [#155]

Hallo Werner,

vielen Dank für Deinen Nachtrag. Es ist immer wieder interessant zu wissen, wie viele Leute die Beiträge lesen und zum generellen Wissen auch beitragen. Dies ist mit ein Grund, dass ich gerne bei philaseiten bin und ebenfalls aktiv mitmache.

Viele Grüsse aus der Schweiz

SH-Sammler
Hanspeter
 

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