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Thema: (?) (1) Böhmen und Mähren: Kinderlandverschickung - Portobestimmung von Belegen
Stefan Am: 13.10.2019 15:49:15 Gelesen: 975# 1 @  
Nachfolgend zwei Belege:



Karte und Briefumschlag vom KLV-Lager in Böhmisch-Trübau, Poststempel vom 22.07.1943 nach Bottrop in Westfalen

Vor einigen Wochen liefen mir diese beiden Belege über den Weg. Die Karte steckte bis dato in dem Briefumschlag. Die Karte selbst ist bis auf die Absender- und Empfängerangabe blanko, d.h. rückseitig unbeschrieben. Mir stellt sich nun die Frage, ob es im Rahmen der Kinderlandverschickung (KLV) zulässig war, im deutsch besetzten tschechischen Teil der Tschechoslowakei ("Protektorat Böhmen und Mähren"), deutsche Briefmarken zur Frankatur zu verwenden.
Normalerweise hätte ich an dieser Stelle Briefmarken von Böhmen & Mähren als Frankatur erwartet. Die beiden gezeigten Belege wären als Inlandssendung innerhalb des Deutschen Reiches korrekt frankiert (6 Pf. für eine Fernpostkarte und 12 Pf. für einen Fernbrief bis 20g - dito um den Faktor 10 multipliziert in der Währung Heller als Portostufen aus dem "Protektorat").

Danke.

Gruß
Pete
 
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