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Thema: Alliierte Besetzung SBZ Ostsachen: Auf Antrag des Absenders ZURÜCK
Regis Am: 12.12.2019 13:17:20 Gelesen: 1639# 1 @  
Diese postalische Dienstleistung ist nur bei nachzuweisenden Sendungen möglich und wurde nur in wirklich dringenden Fällen genutzt. Ein Grund dafür waren die hohen Kosten, denn der Rückruf war nur auf telegrafischen Wege möglich - da das Telegramm vor dem Eintreffen der Sendung beim Bestimmungspostamt vorliegen musste. Der vorliegende Brief kam so zum Absender zurück.



Hier haben alle versagt! Der Absender merkte nach Abgang der Post, dass man zum Beispiel dem Erbonkel solche unqualifizierten Mitteilungen machen darf - sonst wird man enterbt und zur Adoption freigegeben.

Der Absender hat die bis 28. Februar gültige, ab da verdoppelte Gebühr, verklebt und weder der Postbeamte bei der Aufgabe, noch der in Göppingen den Brief retournierenden ist es aufgefallen.
 
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