Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Das Thema hat 77 Beiträge:
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saeckingen Am: 22.05.2020 10:48:41 Gelesen: 14948# 53 @  
51 Antworten auf eine Frage und nicht eine davon geht auf die Fragestellung ein - was für ein Armutszeugnis! Warum sind so viele Sammler so negativ und frustriert, statt sich an ihrem Hobby zu erfreuen?

@dr31157 - Leider kann ich Dir auch nicht helfen, da alte Schriften nicht gerade meine Stärke sind. Dazu sind Deine Scans auch noch sehr klein. Größere Scans würden das ganze sehr erleichtern!

Grüße
Harald
 
bayern klassisch Am: 22.05.2020 10:56:23 Gelesen: 14926# 54 @  
Liebe Freunde,

nur ein Satz: Wo kein Richter, da kein Kläger. Wer sollte da gegen wen klagen?

Wenn ein Adressat seine Briefe oder Karten her gibt, ist das Briefgeheimnis erloschen. Ausnahme: Diebstahl bzw. Unterschlagung; diese im Jahr 1919, oder sonst wann zu beweisen dürfte unmöglich sein. Also keine Bange.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
DERMZ Am: 22.05.2020 11:11:50 Gelesen: 14890# 55 @  
@ saeckingen [#53]

Hallo Harald,

die Anfrage von Detlef wurde ins Sütterlin-Thema verschoben und es sind schon mindestens zwei Forumsteilnehmer mit dem Beleg beschäftigt.

Nach wie vor - hier werden sie geholfen

Viele Grüsse Olaf
 
drmoeller_neuss Am: 22.05.2020 11:27:10 Gelesen: 14865# 56 @  
Ich hatte es doch eigentlich schon geschrieben: vor der Veröffentlichung den gesunden Menschenverstand einschalten. Belege auf einer Briefmarkenausstellung zu zeigen, ist vollkommen unkritsch.

Im Internet hat man keine Kontrolle über seine Daten. Geht immer davon aus, dass alles, was ihr schreibt und zeigt, unendlich lang gespeichert wird und durch Suchmaschinen immer gefunden werden kann.

Ein Briefumschlag an die Deutsche Bank - unkritisch, ich sehe nicht, was da für Rechte verletzt werden können. Ein Briefumschlag, adressiert an die Staatsanwaltschaft oder den Bundesnachrichtendienst - hier würde ich den Absender unkenntlich machen. "Aktuelle" Umschläge an Behörden und Versicherungen würde ich gar nicht zeigen. Manche Behörden sehen es nicht gerne, wenn man im Papierkorb nach Umschlägen fischt. Im schlimmsten Fall werden die internen Abläufe geändert und das heisst meistens: Reisswolf. Mein Tip: ein Jahrzehnt warten, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Das sichert auch den Nachschub an neuen Umschlägen. :)

Bei den von mir genannten Telegrammen gab es wirklich Ärger, nach dem eine Postkundin ihr Telegrammformular im Internet zum Verkauf gefunden hatte. Daher mein Tip: Absender und ggf. auch Empfänger unkenntlich machen. Das ist mit einem einfachen Bildbearbeitungsprogramm kein Problem.

Eine moderne Postkarte als Titelblatt für die Vereinszeitung - könnte Ärger mit dem Postkartenverlag und dem Urheberrecht geben. Ein hundert Jahre alte Postkarte - sollte kein Problem sein.

Und bei Brieftexten: gesunden Menschenverstand einschalten! Ein Reisebericht ist anders zu beurteilen, als ein intimer Bericht an den besten Freund über sexuelle Störungen.

Wir leben in der Philatelie nicht im rechtsfreien Raum. Und Klagehanseln gibt es auch unter Philatelisten. Probleme kann es schon geben, wenn man sich nicht an die Regeln und den gesunden Menschenverstand hält.
 
10Parale Am: 25.05.2020 21:12:21 Gelesen: 14641# 57 @  
Ich möchte das sehr interessante und heikle Thema nicht wiederbeleben, aber heute fiel mir beim Sortieren meiner Belege dieser rückseitige Hinweis auf einer alten österreichischen Ganzsache auf, der indirekt doch mit dem Briefgeheimnis zu tun hat.

Die Postanstalt übernimmt keine Verantwortlichkeit für den Inhalt der Mittheilungen.

Juristen haben sich also schon damals und in einem fernen Lande Gedanken gemacht, was zu Papier kommt und wie man damit umgeht.

Liebe Grüße

10Parale


 
bayern klassisch Am: 25.05.2020 21:20:03 Gelesen: 14626# 58 @  
@ 10Parale [#57]

Hallo 10Parale,

das hatte damals eher etwas damit zu tun, dass Leute offensichtlich unflätige Ausdrücke und schwere Beleidigungen auf Postkarten schrieben und die Empfänger sich wunderten, warum die Post solche Frechheiten überhaupt transportiert hatte.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Wim Ehlers Am: 25.05.2020 22:01:43 Gelesen: 14589# 59 @  
@ 10Parale [#57]

Zum Thema Briefgeheimnis in Österreich drei Linktipps:

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis#%C3%96sterreich

https://www.rechteasy.at/wiki/briefgeheimnis/

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/118

Darin ein ein entscheidender Hinweis:

Unbedenklich ist die Veröffentlichung des Briefs durch den Adressaten (OGH 9 ObA 181/90).

Beste Grüße
Wim
 
bovi11 Am: 25.05.2020 22:11:03 Gelesen: 14573# 60 @  
@ Wim Ehlers [#59]

Nicht schon wieder!
 
Wim Ehlers Am: 25.05.2020 22:15:07 Gelesen: 14561# 61 @  
@ bovi11 [#60]

Ich bin nicht wieder angefangen.

Meine Empfehlung: [#56]
 
Vernian Am: 25.05.2020 22:37:20 Gelesen: 14528# 62 @  
Also lehrreich waren hier vor allem zwei Dinge:

1.) Man sollte beim Thema bleiben. Wie hier: Wenn die Frage nach dem Inhalt eines historischen Poststückes gestellt wird ist als Antwort die gegenfrage nach Post- und Briefgeheimnis fehl am Platz, hierzu sollte ein eigenes Thema eröffnet werden.

2.) Die Antworten von drmoeller_neuss, Beiträge [#35] und [#56]

V.
 
Richard Am: 25.05.2020 22:41:23 Gelesen: 14526# 63 @  
@ Wim Ehlers [#61]

Hallo Wim,

wenn Du Bedenken hast in diesem Forum zu schreiben oder zu lesen, dann melde Dich einfach ab. Ein Satz dazu reicht aus.

[#35] [#56] ist kein Rechtsanwalt !

Jetzt gebe endlich Ruhe.

Wenn hier einer die Verantwortung übernimmt, bin ich das.
 
drmoeller_neuss Am: 14.07.2020 20:54:49 Gelesen: 14039# 64 @  
Zum Thema "Copyright und Verwertungsrechte" ist in dem neusten "The Philatelic Journalist" Nr. 162 vom July 2020 ein interessanter Artikel von Wolfgang Maassen erschienen, der auf verschiedene Rechtsfragen von philatelistischen Veröffentlichungen eingeht. Dazu hat Wolfgang Maassen noch einen Ratgeberband veröffentlicht, erschienen im Phil*Creativ Verlag.

Mitglieder der AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques) erhalten das Heft im Rahmen ihres Mitgliedsbeitrages. Vielleicht hat der ein oder andere Philaseiten(viel-)schreiber Interesse, dort Mitglied zu werden. Es kostet 40 EUR im Jahr. Dafür gibt es unter anderem einen Presseausweis. Infos unter http://www.aijp.org.
 
Stiggi Am: 14.07.2020 22:04:43 Gelesen: 14000# 65 @  
@ dr31157 [#1]

back to topic :)

Kannst Du die Bilder vielleicht nochmal in größerer Auflösung bereitstellen?

Die Schrift sieht doch ganz passabel aus - da sind mir in manchen Kirchenbücher ganz andere Handschriften vor's Auge gekommen. :)
 
volkimal Am: 14.07.2020 22:31:22 Gelesen: 13974# 66 @  
@ Stiggi [#65]

Hallo Stiggi,

die Karte ist beim Thema Sütterlin ... schon entziffert worden. Siehe diesen und die folgenden Beiträge:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=234510#M1629

Viele Grüße
Volkmar
 
saeckingen Am: 15.07.2020 11:30:38 Gelesen: 13863# 67 @  
@ drmoeller_neuss [#64]

Aus diesem Artikel möchte ich nur einen Satz zitieren, da ja massive Kritik bezüglich der gezeigten Postkarte geäußert wurde:

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Ich kann mich der Empfehlung der AIJP-Mitgliedschaft für jeden, der etwas publiziert nur anschließen!
 
tomato Am: 15.07.2020 12:05:43 Gelesen: 13836# 68 @  
@ drmoeller_neuss [#64]

Interessiert mich sehr, leider funktioniert der Link beim Anklicken nicht.

Danke auch an saeckingen für den Hinweis in Beitrag [#67].

Gruß Thomas
 
Michael Mallien Am: 15.07.2020 12:42:37 Gelesen: 13786# 69 @  
@ tomato [#68]

leider funktioniert der Link beim Anklicken nicht.

den "." am Ende nicht mit kopieren, dann geht es (http://www.aijp.org ).

Viele Grüße
Michael
 
tomato Am: 15.07.2020 12:45:30 Gelesen: 13783# 70 @  
@ saeckingen [#67]

Auch das Thema finde ich interessant.

Zitat von saeckingen

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Das müsste doch dann auch für geschlossene Briefe für die Anschrift und den Absender gelten, die im Grunde ja auch öffentlich sind. Insofern bräuchte es doch gar nicht die Unkenntlichmachung der Anschriften bei Abbildungen von Briefen, wie ich vielfach schon gesehen habe. Oder gilt da rechtlich etwas anderes?

Hallo Michael,

ja stimmt, Danke.

Gruß Thomas
 
drmoeller_neuss Am: 15.07.2020 15:43:56 Gelesen: 13712# 71 @  
@ tomato [#70]

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Ich schätze Herrn Maassen als Autor sehr, aber hier liegt er leider daneben bzw. zieht die falschen Schlüsse.

Postkarten sind keine öffentliche Mitteilungen, sondern nur für den Empfänger bestimmt. Allerdings verzichten die mitwirkenden Personen auf einen besonderen Schutz der Mitteilung durch einen verschlossenen Briefumschlag. Das Postgeheimnis kann nicht verletzt werden.

Das hebelt aber noch lange nicht das Urheber- und Persönlichkeitsrecht aus. Beide Rechtskreise sind getrennt zu betrachten, es ist immer auf den Einzelfall abzustellen.

Dazu das KG Berlin in dem von Wolfgang Maassen zitierten Urteils (KG Berlin, Urteil vom 10.06.2015 – 24 U 101/14 – “Strittmatter-Brief”):

Briefe sind als Schriftwerke urheberrechtlich geschützt, wenn sie nicht nur Allerweltsmitteilungen enthalten, sondern eine geistige Leistung, die sich durch die Art der Sprachgestaltung oder der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen in Form und Inhalt von gewöhnlichen Briefen abhebt.

Das gilt auch für Postkarten, das Gericht hatte in diesem Einzelfall über einen Brieftext zu entscheiden und deswegen im Urteil von einem Brief geschrieben.

Es hängt konkret vom Postkartentext ab, ob die notwendige Werkqualität erreicht wird. Einfache Texte wie "Viele Grüsse aus Mallorca. Hier ist sehr heiss und wir sind jeden Tag am Strand" werden wohl keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können.

Die meisten Postkartentexte dürften keine Persönlichkeitsrechte belangen, sonst hätte sie der Absender nicht auf eine offenen Postkarte geschrieben.

Der umgekehrte Fall ist auch denkbar: ein ärztlicher Befund in Stichworten dürfte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, wohl aber die Persönlichkeitsrechte des Patienten beeinträchtigen.

Hier noch einmal die Webadresse der AIJP, des internationalen Presseverbandes der Philatelisten ohne den Punkt.

http://www.aijp.org
 
Frankenjogger Am: 15.07.2020 17:21:49 Gelesen: 13653# 72 @  
@ drmoeller_neuss [#71]

Das mit dem Urheberrechten in (Brief-/Postkarten-)Texten ist ganz sicher richtig.

Aber tomato meinte in [#70] die Veröffentlichung bzw. Abbildung von Belegen mit Absender- und Empfänger-Adressen.

Wie sieht es damit aus?

Gruß, Klemens
 
tomato Am: 15.07.2020 17:32:00 Gelesen: 13644# 73 @  
@ Frankenjogger [#72]

Ja stimmt, es geht mir nur um die Briefhülle mit Anschrift, Absenderangaben als Abbildung und nicht um den Inhalt des Briefs.
 
bovi11 Am: 15.07.2020 17:51:06 Gelesen: 13622# 74 @  
@ tomato [#73]

Die Entscheidung des Kammergerichts vom 10. Juni 2015 zu Az. 24 U 101/14 behandelt einen außerordentlich speziellen Sachverhalt.

Philatelistisch interessante Belege, die unter diese Vorgaben fallen, mag es geben; mir sind jedoch in mehr als 5 Jahrzehnten keine solchen Exponate bekannt geworden.

Insofern ist dieses Urteil vorliegend ohne praktische Bedeutung.

Wer es lesen möchte: https://openjur.de/u/874665.html
 
DL8AAM Am: 15.07.2020 19:51:02 Gelesen: 13563# 75 @  
@ Frankenjogger [#72]

Veröffentlichung bzw. Abbildung von Belegen mit Absender- und Empfänger-Adressen.

Unabhängig von den Fragen, die bisher hier thematisiert wurden, ist das Zeigen von privaten (Kunden-) Daten (Anschriften), inbesondere auch auf Korrespondenz in Verbindung mit Firmen, neben dem Persönlichkeitsschutzrechten, sicherlich auch (nennen wir es vereinfacht mal) datenschutztechnischen Aspekten problematisch. Wer möchte schon seinen Namen und Adresse auf einer Bestellkarte von Beate Uhse im Internet wiederfinden? Reine B2B-Belege sollten diesbezüglich unproblematisch sein, ABER ... man sollte hier auch bedenken, dass man vielleicht seine Quellen schützen (bzw. weiter geberfreundlich halten) sollte, d.h. möglicherweise sollte man entsprechende Teile der Empfängeradresse im JPG auch bei Firmenadressaten "schwärzen" (ob das notwendig sein sollte, sollte man im Gefühl haben... oder nachfragen). Und hier sollte man, egal wie freizügig der Abgeber das auch sehen mag, immer ein "zu Händen Herrn xxxxx" unkenntlich machen.

Ich halte das grundsätzlich so, bei Personen, wo ich nicht weiss, dass sie nichts dagegen haben, ihren Namen und Adresse im Internet zu sehen, werden die Namen (u.U. auch die Hausnummern) dezent leicht eingegraut, aber möglichst ohne den Gesamteindruck und Charakter des Belegs zu überprägen bzw. zu zerstören. Aber erkennbar eingegraut, nicht "geweisst", man muss schon sehen, dass ich den Beleg manipuliert habe. Zumindest mache ich das bei aktuellen Dingen. Je aktueller, desto strenger.

Beim JPG-"Schwärzen" sollte aber eigentlich schon der gesunder Menschenverstand ausreichen ... immer fragen, wie sähe ich das "anders herum" selbst.

Beste Grüße
Thomas
 
bovi11 Am: 15.07.2020 19:59:07 Gelesen: 13558# 76 @  
Jetzt wird das gesamte Thema wiederholt:

Siehe hier:

[#40]

Ich bin der Herr Pastor
und predige euch was vor,
und wenn ich nicht mehr weiter kann,
fang ich wieder von vorne an.

 
DL8AAM Am: 15.07.2020 20:22:51 Gelesen: 13526# 77 @  
@ bovi11 [#76]

Ich habe hier nur die wiederholten Fragen von Frankenjogger und tomato nach "Abbildung von Belegen mit Absender- und Empfänger-Adressen" beantwortet, unabhängig von den Fragen, die bisher hier thematisiert wurden.

Das eigentliche Thema "Briefgeheimnis" bzw. das in diesem unserem Zusammenhang nicht greifende Briefgeheimnis, ist ja bereits schon sehr viel weiter oben eineindeutig geklärt und abschliessend ausdiskutiert. Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzaspekte kamen ja erst im Nachgang, off-topic zur Abrundung, auf. Und da darf es erlaubt sein, auf eine direkte Frage auch zu antworten!
 

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