@ alsa
[#1]Hallo,
ist die Marke gestempelt?
Die Stellung der Signierung gilt für eine
gestempelte gezähnte Aufdruckmarke (siehe BPP-Prüfordnung, Ziffer 6, Abbildung 1 B).
Da das gezeigte Stück aber eine offensichtlich einwandfreie Gummierung hat, könnte man eventuell eine Stempelfälschung und damit einhergehend, eine Prüfzeichenfälschung vermuten.
"lueckel2010"
So jetzt hätte ich diese 58II mit weniger Auflösung.
Kann hier noch jemand etwas zur Signatur und Netzaufdruck beitragen?
Vielen Dank nochmals an lueckel2010