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Thema: Repro
WolfgangD Am: 08.01.2021 17:22:58 Gelesen: 1295# 1 @  
repro

Hallo zusammen,

mich wundert immer wieder dass von Betrug gesprochen/geschrieben wird.

Wenn aber einer ganz klar von "Repro" schreibt, ist doch klar um was es geht. Warum Unterstellungen ?
 
bovi11 Am: 08.01.2021 17:31:56 Gelesen: 1288# 2 @  
@ WolfgangD [#1]

Es wäre hilfreich, wenn man wüßte, worum es geht.

Wo steht Betrug?
Wer schreibt wo Repro?
Wer unterstellt was?
 
Lars Boettger Am: 08.01.2021 17:45:51 Gelesen: 1272# 3 @  
@ WolfgangD [#1]

Wer schreibt hier etwas von "Betrug"? Normalerweise sind da alle sehr vorsichtig, da man m.W. nur nach einer Verurteilung von "Betrug" sprechen darf.

Ich schliesse mich bovi11 [#2] an, ein konkretes Beispiel würde uns allen bei der Diskussion helfen.

Beste Grüße!

Lars
 
Richard Am: 08.01.2021 21:01:10 Gelesen: 1220# 4 @  
@ WolfgangD [#1]

Hallo Wolfgang,

ich habe erst einmal im Gabler Wirtschaftslexikon nachgesehen, was unter "Betrug" zu verstehen ist:

Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht, herbeigeführt durch eine Irrtum erregende Täuschung:

(1) Durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen (positiv) oder
(2) durch Verschweigen wahrer Tatsachen (negativ) bei Rechtspflicht zur Offenbarung der Wahrheit (§ 263 StGB).

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in bes. schwerem Fall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Versuch ist strafbar.


Ein Beispiel für Betrug: Ein Händler verkauft einen "Rotaufdruck" Berlin, dieser ist jedoch kein Original, sondern falsch oder wenn Du so willst Repro.

Ich persönlich schreibe von Betrug nur, wenn eine oder mehrere Personen / Firmen rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.

Schöne Grüsse und bleib gesund, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 08.01.2021 22:34:22 Gelesen: 1186# 5 @  
@ Richard [#4]

Lese doch im Original nach (§ 263 StGB):

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Jeder Punkt muss erfüllt sein! Oft scheitert der Vorwurf des Betruges an der nicht nachweisbaren Absicht ("Ich habe die Marken selbst gutgläubig gekauft"). Daher laufen viele Betrugsanzeigen von Briefmarkenfälschungen ins Leere.

In den meisten Fällen ist es wirkungsvoller, die wettbewerbsrechtliche Schiene zu fahren. Bei Wettbewerbsverstössen kommt es auf die Absicht nicht darauf an, es genügt, dass sie vorliegen. Natürlich muss der Anbieter selbst gewerblich sein.

Und den Satz von Richard sollte man absolut beherzigen:

Ich persönlich schreibe von Betrug nur, wenn eine oder mehrere Personen / Firmen rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.

Also: nur ein verurteilter Betrüger darf Betrüger genannt werden. Diesen Grundsatz beherzigen nicht alle Schreiber in Foren, und können damit den Forenbetreiber in Schwierigkeiten bringen.
 
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