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Thema: Grossbritannien: Zollerklärung auf Post von Deutschland nach Grossbritannien
London-Dieter Am: 16.01.2021 21:02:49 Gelesen: 1731# 1 @  
BREXIT = Neu! Zollerklärung auf Post von Deutschland nach Großbritanien

Hallo an alle "Modern"-Sammler,

Premiere! Moderner geht's fast nicht - heute erhielt ich den Brexit sozusagen schriftlich! Ein großformatiger Brief mit aufgeklebter Zollerklärung für Großbritannien. Auf Post von Deutschland an mich eine Neuerung, welche die politische Situation in Europa dokumentiert.

Einschreiben von 73257 Köngen nach London, UK.

Hier drüben schaut man lieber 2 x in den Rückspiegel als 1 x nach Vorne. Wofür soll das alles nur gut sein ?


 
saeckingen Am: 17.01.2021 07:22:46 Gelesen: 1653# 2 @  
Du hast übrigens keinen Brief bekommen, sondern eine Warenpost International. Waren im Brief zu versenden ist bei der Deutschen Post im internationalen Verkehr nicht mehr zulässig.

Bei der Erzeugung einer Adresse für Warenpost International muss man automatisch eine Zollerklärung ausfüllen, wenn die Sendung die EU-Zollunion verlässt.

Grüße
Harald
 
Vernian Am: 17.01.2021 08:30:29 Gelesen: 1639# 3 @  
@ saeckingen [#2]

Ganz richtig bemerkt. Ich wundere mich nur, warum der Absender dies als Warenpost International geschickt hat, wenn, wie auf der Zollerklärung angekreuzt, nur "Dokumente" enthalten sind - denn gerade das ist ja das Einzige, was noch per Brief verschickt werden darf.

Die Sendung wurde als Einschreiben geschickt, also "tracked" und mit Anforderung der Empfänger-Unterschrift, wenn ich die Symbolik auf dem abgebildeten Label richtig interpretiere. Als Brief dieser Form würde das 3,70 + 3,50 = 7,20 € gekostet haben. Als Warenpost Int. nach GB kostet das mit der Option "Tracked" lediglich 6,15 €, mit Empfängerunterschrift dann aber schon 7,30 €.

Vielleicht hat der Absender erst nur "tracked" haben wollen, was ja gut einen Euro günstiger gewesen wäre, und sich dann am Ende kurzfristig dazu entschieden auch eine Unterschrift haben zu wollen, und daher aus Bequemlichkeit dann trotzdem den Versand als Warenpost vorgenommen?

Das kann vermutlich nur der Absender erklären.

Best

Vernian
 
DL8AAM Am: 17.01.2021 08:50:35 Gelesen: 1631# 4 @  
Nur kurz, damit spätere Leser sich die Kürzel in der Internetmarken-Frankatur erklären können:

WP (Warenpost) INT (International) KT (Kilotarif) UNT (gegen Unterschrift) PRIOPRITY P.P. (Postage Paid, Entgelt bezahlt)

;-)
Thomas

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html

Grundpreise:


 
saeckingen Am: 17.01.2021 10:03:15 Gelesen: 1606# 5 @  
@ Vernian [#3]

Der Inhalt Brief/Cover mit dieser Wertangabe sieht sehr nach einem eBay-Kauf aus. Etwas was bei eBay verkauft wird ist immer eine Ware und kein Dokument.

Mir hat man sogar gerade erst kürzlich erklärt, dass alles was einen Wert hat kein Dokument sondern Ware ist. Daher verweigert die Deutsche Post bei Einschreibebriefen ins Ausland inzwischen wohl fast grundsätzlich eine Erstattung im Schadensfall.
 
Vernian Am: 17.01.2021 10:12:02 Gelesen: 1598# 6 @  
@ saeckingen [#5]

In dem Fall ist dann ja wohl aber "Documents" als nicht korrekt angekreuzt anzusehen.
 
Vernian Am: 17.01.2021 10:17:08 Gelesen: 1595# 7 @  
@ DL8AAM [#4]

Danke - bei obigen Label sind zur Verdeutlichung auch noch zwei Symbole eingedruckt unter dem Adressfeld, nämlich ein Barcode mit Scannerkopf (= Tracked) und eine Hand mit einem Stift (= Unterschrift erforderlich.

Interessant ist "KT" - Kilotarif, d.h. da war die Sendung natürlich deutlich günstiger, was vieles erklärt.

V.
 
Michael Mallien Am: 17.01.2021 11:55:09 Gelesen: 1558# 8 @  
@ London-Dieter [#1]

Neben all den anderen vielen neuen Typen von Internetmarken haben wir hier ein besonderes Exemplar. Zu der Kombination von Kilotarif und Einschreiben (Unterschrift) bei Warenpost international habe ich bisher noch keinen Beleg gesehen. Danke fürs Zeigen, Dieter!

@ saeckingen [#5]
@ Vernian [#6]

"Documents" kann trotzdem passen. Ich habe neulich eine Sendung aus Großbritannien erhalten mit "Documents" in der Zollerklärung.

Dabei handelte es sich um eine Belegesendung aus einem eBay-Kauf. "Belege" können mit Fug und Recht als "Documents" bezeichnet werden.

Viele Grüße
Michael
 
London-Dieter Am: 18.01.2021 02:11:18 Gelesen: 1476# 9 @  
@ säckingen [#5]

Kein ebay = Delcampe !
 
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