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Thema: Problemfall: Münzen mit Farbapplikation
Henry Am: 18.01.2021 11:59:17 Gelesen: 3191# 1 @  
Ich bin kein direkter Münzsammler, bin aber durch den Kontakt mit solchen in meinem Sammlerverein mit dem Gebiet etwas verbunden. Seit neuerer Zeit bringt das Finanzministerium auch Münzen mit Farbapplikation heraus (z.B. Münchhausen und jetzt neu "Die Sendung mit der Maus"). Vorher wurden alle Münzen ohne Farbapplikation herausgegeben. Und es hieß, dass Münzen, die verändert wurden, die Eigenschaft als Zahlungsmittel verlieren würden. Damit wären ja nun alle Münzen, die von Händlern nachträglich mit Farbapplikationen versehen wurden, nur noch zu reinen Sammlerstücken ohne Gültigkeit degradiert worden. Wie verhält es sich aber nun, wenn auch amtliche Ausgaben schon mit Farbapplikation herausgegeben werden, die damit Zahlungsmittel bleiben. Werden nun die privaten Applikationen nicht mehr als Veränderung gesehen und die Münzen behalten ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel? Wie ist da die korrekte rechtliche Situation?

Mit numismatischen Grüßen
Henry

[Redaktionell vorübergehend auch im Hauptforum sichtbar gemacht]
 
drmoeller_neuss Am: 23.01.2021 21:51:47 Gelesen: 3063# 2 @  
Amtliche Zahlungsmittel können ungültig werden, wenn sie nachträglich von privater Hand verändert werden.

Wenn Deine Kinder Dein Portemonnaie leerräumen und die Geldscheine bunt bemalen, wird der Supermarkt die nicht mehr akzeptieren.

Das gleiche passiert mit vergoldeten Euromünzen. Sie sind nicht mehr in dem Zustand, in dem sie von der Bundesbank im Auftrag der Europäischen Zentralbank herausgegeben wurden.

Je nach Einzelfall tauscht die Bundesbank solche "beschädigten" Zahlungsmittel um.

Die neuen Münzen mit Farbablikationen werden in dieser Form vom Finanzminister herausgegeben und sind natürlich in diesem Zustand gültige Zahlungsmittel, solange sie nicht weiter verändert werden.
 
achim11-76 Am: 24.01.2021 00:06:37 Gelesen: 3030# 3 @  
Vergoldungen oder Farbapplikationen bekommt man mit Metallpolierpaste und Küchenpapiertüchern ganz schnell weg von Münzen. Wenn man die Umtauschen will ist das dann egal, da Sammler polierte Münzen ja nicht so gern haben.
 
Henry Am: 24.01.2021 11:47:06 Gelesen: 2968# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Die neuen Münzen mit Farbablikationen werden in dieser Form vom Finanzminister herausgegeben und sind natürlich in diesem Zustand gültige Zahlungsmittel, solange sie nicht weiter verändert werden.

Diese Antwort habe ich so schon erwartet und meine Denkweise ist die gleiche. Dem Kern des Problems nähern wir uns mit deinem zweiten Halbsatz " ....wird der Supermarkt die nicht mehr akzeptieren. Die Frage bei den Münzen wird doch sein: Werden sie generell oder aus Unkenntnis nicht akzeptiert. Oder einfach aus Vorsicht, weil man irgendwann nicht mehr überblickt, was nun original appliziert wurde und was verändert? Das heißt dann letztendlich, dass diese Ausgaben nur der Abschöpfung von Finanzmitteln dienen oder als "Leihscheine" gesehen werden können, weil nur noch die Staatsbanken dafür beim Rücktausch wieder verwertbares Geld auszahlen. Oder sehe ich da umsonst schwarz?

Mit numismatischem Gruß
Henry
 
drmoeller_neuss Am: 24.01.2021 14:44:20 Gelesen: 2921# 5 @  
Die neuen 20-Euro-Münzen "Münchhausen" und "Sendung mit der Maus" sind gesetzliche Zahlungsmittel, sie müssen aber nur in Deutschland angenommen werden. Ich halte es für möglich, dass diese Münzen aus Unkenntnis nicht angenommen werden. Veränderte oder beschädigte Zahlungsmittel muss aber niemand annehmen.

Ich erinnere mich an die 10-Mark-Münzen zur Olympiade 1972, die man hin und wieder auch in der Supermarktkasse hatte. Gerne genommen wurden sie nicht, weil die Geldzählmaschinen mit diesen Münzen nicht klarkamen.

Man sollte den Geldschöpfungsgewinn (französisch: Seigniorage) von Münzen nicht überschätzen. Liegt der Metallwert nah am Münzwert oder sogar darüber, ist es für die Bundesbank ein Verlustgeschäft. Ist der Metallwert deutlich niedriger, muss der Sammlerwert schon deutlich über dem Münzwert sein. Bei den meisten deutschen Sondermünzen hat sich diese Erwartung nicht erfüllt und sie werden in Euro umgetauscht.

Eine Ausnahme sind spezielle Prägungen in besserer Qualität für Sammler (z.B. "polierte Platte"), die für Sammler über den Nennwert mit Aufschlag ("Agio") verkauft werden.

Die deutschen Sondermünzen der Eurozeit kommen auf Auflagen von ca. 1 Million pro Ausgabe. Der Nennwert beträgt 20 EUR. Davon muss man den Metallwert (in der Regel Silber) und die Herstell- und Vertriebskosten abziehen. Angesichts eines durchschnittlichen Bundesbankgewinnes von 5 Milliarden Euro pro Jahr dürfte der Geldschöpfungsgewinn durch Sammlermünzen sehr überschaubar sein und im Promillebereich liegen.
 
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