Thema: Betriffsbestimmung: Scherenschnitt
Lars Boettger Am: 29.01.2021 15:37:45 Gelesen: 1703# 1 @  
Als er dann nach Begutachtung festgestellt hatte, dass der Brief rechtsseitig geöffnet worden war (durch Scherenschnitt)

Hallo Gerd,

das Stichwort ist "Scherenschnitt" - es ist ein nicht unerheblicher Mangel, wenn ein Teil des Beleges weggeschnitten wurde. Ob man Briefe oben, unten, rechts oder links öffnet, ist aus meiner Sicht weniger problematisch. Wenn man dem Brief anssieht, dass er mit dem Finger geöffnet wurde, gibt das auch Abzüge.

Beste Grüße!

Lars