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Thema: Gesetz verbietet Flohmarktverkäufe am Sonntag
Richard Am: 13.06.2009 14:56:56 Gelesen: 9398# 1 @  
Gericht verbietet Flohmärkte an Sonntagen - Urteil: Verstoß gegen Feiertagsgesetz im Land

Volksfreund.de / hw, Trier/Neustadt (12.06.09) - Die Ausrichtung eines Flohmarktes an einem Sonntag ist in Rheinland-Pfalz nicht mehr zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden. In welchem Umfang das Urteil auch Auswirkungen auf die vielen Flohmärkte in der Region hat, ist noch ungewiss.

Für diese Wochenende sind in der Region sieben große Flohmärkte angekündigt: In Trier, Wittlich, Bitburg, Schweich, Saarburg oder im Kloster Machern werden Zehntausende in altem Trödel, originellen Kuriositäten oder wertvollen Antiquitäten herumstöbern. Flohmärkte üben eine große Anziehungskraft aus.

Für die einen ist das Schlendern an den Ständen vorbei ein historischer Spaziergang, bei dem man Bücher, alte Schallplatten oder so manches Spielzeug aus Kinderzeiten wieder entdecken kann. Für den anderen sind Flohmärkte Geschäft: Für die Aussteller lohnt sich der Verkauf, weil der Trödel meist für den Eigengebrauch ausgedient hat. Zudem treten aber auch vermehrt Aussteller von Neuwaren professionell bei den Märkten auf.

In Zukunft könnte damit aber in Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen Schluss sein. Die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt wiesen nämlich in einem Eilverfahren den Antrag eines Mannes zurück, der die Erlaubnis für einen Sonntags-Flohmarkt erstreiten wollte.

Die zuständige Behörde hatte seinen Antrag zuvor zu Recht abgelehnt. Nach Ansicht der Richter hätte die Veranstaltung gegen das Landesfeiertagsgesetz verstoßen. Das Gewinnstreben der Marktbeschicker stehe im Vordergrund der Veranstaltungen, argumentieren die Richter. Ein Flohmarkt unterscheide sich damit nicht von anderen an Werktagen von gewerbsmäßigen Händlern durchgeführten Marktveranstaltungen. Und: „Eine solche gewerblichen Zwecken dienende Veranstaltung widerspreche dem Wesen des Sonn- und Feiertages.“ Das Feiertagsgesetz für Rheinland-Pfalz lasse aber – anders als die gesetzlichen Regelungen etwa in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – auch keine Ausnahme zu.

Eine Stellungnahme vom Ordnungsamt Trier, das in der Stadt Flohmärkte genehmigt, war am Freitagmittag nicht mehr zu bekommen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden (Az.: 4 L 562/09.NW).

(Quelle: http://www.volksfreund.de/totallokal/region/Region-Flohmaerkte-Verbot-Verwaltungsgericht-Neustadt-Trier;art1129,2108283#tmvgcommentform)
 
KarlS Am: 06.09.2011 12:21:27 Gelesen: 8211# 2 @  
@ Richard [#1]

Hallo Richard,

ist ja schon lange her, der Eintrag. Aber gerade deswegen: Ist mittlerweile irgend etwas bekannt, was daraus wurde? Hier (NRW) gibt es Sonntag Flohmärkte oder Trödelmärkte Antikmärkte usw. en masse. Von wegen Sonntagsruhe!

Viele Grüsse aus dem Westen
Karl
 
Sammler Am: 06.09.2011 13:37:22 Gelesen: 8186# 3 @  
Ich kenne in Hessen nur Flohmärkte am Sonntag (Frankfurt, Wiesbaden).
 
stephan.juergens Am: 11.09.2011 14:08:33 Gelesen: 8027# 4 @  
Eine Anmerkung für [#2] und [#3]

Feiertage und Ladenschluß sind Ländersache. Das ist damals beim Ladenschluß massiv diskutiert worden.

Also ist ein Urteil aus Neustadt/Weinstr. nicht auf die Situation in NRW oder Hessen anzuwenden.

Es kommt ja auch niemand auf die Idee, dass dort amerikanisches oder englisches Recht gilt.

In NRW scheint in den Gesetzen ein Verkaufsverbot für Flohmärkte an Sonntagen vor 11:00 Uhr zu bestehen. Jedenfalls haben wir hier zwei verschiedene kommerzielle Flohmarktbetreiber, die sich da recht massiv bekriegen, wenn schon vor 11:00 Uhr verkauft wird.

Gruß Stephan
 
Richard Am: 22.04.2012 08:13:36 Gelesen: 7240# 5 @  
Es sieht tatsächlich so aus, als würden die Verkäufe nur in Rheinland Pfalz verboten sein. Aus anderen Bundesländern liegen mir keine Meldungen vor.

Trödelmarkt am Sonntag ist passé

Rhein-Zeitung (27.11.10) - Kein Pardon für Trödelmarkte: Das Mainzer Wirtschaftsministerium hat die Ordnungsämter auf die strikte Sonntagsruhe eingeschworen. Damit ist es mit dem traditionellen Flohmarkt-Vergnügen am Sonntag in Rheinland-Pfalz vorbei, ebenso mit Messen, mit denen auch Geld gemacht wird. Dazu zählen zum Beispiel die immer beliebteren sonntäglichen Hochzeitsmessen.

Die strengen Regeln, die sich gut 130 Vertreter von Gemeinden und Städten anhörten: Floh- und Trödelmärkte sind werktags erlaubt, wenn mindestens zwölf gewerbliche Anbieter den Antrag stellen und Neuwaren trotzdem nur eine "untergeordnete Rolle" spielen. Die Ausnahme-Nische: An verkaufsoffenen Sonntagen können Flohmärkte "zulässig sein", wenn das Gelände in direkter Nähe zu den geöffneten Läden liegt.

(Quelle und ausführlich lesen: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Troedelmarkt-am-Sonntag-ist-passe-_arid,169380.html )
 
Heinrich3 Am: 22.04.2012 14:37:07 Gelesen: 7186# 6 @  
Aus meinem Wohnort München kann ich berichten, daß seit etwa 2 Jahren alle Flohmärkte, die früher Samstag und Sonntag abgehalten wurden bzw. offen waren, nun Sonntag geschlossen bleiben. Dem Grund bin ich noch nicht nachgegangen - wird wohl eine kommunale Verordnung sein.
 
Martinus Am: 22.04.2012 14:43:16 Gelesen: 7184# 7 @  
Bei uns hier im Ruhrpott gibt es zahlreiche Märkte auch am Sonntag! Da ist immer irgendwo einer den man besuchen kann! :-)
 
22028 Am: 22.04.2012 17:27:11 Gelesen: 7151# 8 @  
Ist das evtl. mit ein Grund, warum die großen Briefmarkenmessen anstelle von Freitag-Sonntag nun Donnerstag-Samstag sind ?
 
filunski Am: 22.04.2012 20:25:23 Gelesen: 7119# 9 @  
Das Gesetz/Verordnung etc. trifft zumindest für den Teil Bayerns, in dem ich wohne (Oberpfalz) nicht zu. War heute nachmittag auf einem Trödelmarkt auf dem Parkplatz eines (geschlossenen) Baumarkts. War zwar nicht viel los, lag aber am typischen Aprilwetter!

Gruß,
Peter
 
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