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Thema: **** (?)(1) Prüfungen: Wie wird Missbrauch bei geringwertigen Prüfstücken verhindert?
Richard Am: 08.02.2021 13:27:42 Gelesen: 902# 1 @  
Im Thema mit der vorläufigen Überschrift "DDR: BPP Prüfung bei Massenware ?" schreibt Uli Möller:

Der VP sollte aber hinterfragen, ob man per Satzung verhindern kann, dass geringwertige Prüfstücke mit dem Prüfsignum gekennzeichnet werden, um später in betrügerischer Absicht als höherwertige Marken mit Plattenfehlern ausgegeben zu werden (zur Klarstellung: das ist bei diesen Angeboten nicht der Fall).

Dazu die Frage: Hast Du überprüft, wie es die Satzungen des BPP, von VPEX, sowie der Prüfverbände in Österreich und der Schweiz halten ?

Und: Was sind nach Deiner Meinung (im Sinne von Prüfungen) "geringwertige Prüfstücke" ?
 
saeckingen Am: 08.02.2021 15:41:29 Gelesen: 808# 2 @  
Aus der BPP Prüfordnung:

6.6. Geringwertige Prüfstücke erhalten in der Regel kein Prüfzeichen. Ein Prüfzeichen wird keinesfalls angebracht, wenn das geringwertige Prüfstück mit höherwertigen Marken verwechselt werden kann. Solche Prüfstücke können durch Typen-Stempel ohne namentliches Signum des Prüfers klassifiziert werden.

Grüße
Harald
 
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