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Thema: Definition "tiefgeprüft" und "Stellung des Prüfzeichens"
Lars Boettger Am: 13.03.2021 10:45:04 Gelesen: 900# 1 @  
Stellung von Prüfzeichen

Mir begegnete gestern eine Marke, die wie folgt beschrieben war (komplette Beschreibung des Angebotes):

Deutsche Nothilfe R. Wagner MiNr. 505 A ** (Schlegel) Spitzenwert in Topp-Qualität mit der seltenen A-Zähnung ! Tief geprüft Schlegel Michel = 1500 Euro

Nehmen wir die Beschreibung auseinander:

"**" -> zugesicherte Eigenschaft "postfrisch"
"Topp-Qualität" (sic) -> hier wird keine Eigenschaft beschrieben, aber dem Käufer suggeriert, dass keine Qualitätsmängel vorhanden sind
"1500 Euro" -> Michel-Katalogwert für eine postfrische Marke
"A-Zähnung" -> Beschreibung der Marke
"Tief geprüft Schlegel" -> hier fängt es an, interessant zu werden. Ja, die Marke ist tief, aber nicht tiefst geprüft.

Was heisst jetzt "tief geprüft" in diesem Kontext? Der Verkäufer bietet eine einwandfreie, postfrische Marke an. Zumindest verstehe ich so den Text, wenn ich als unbedarfter Sammler auf die Marke biete. Wenn der Verkäufer mit der Marke erfüllt, dann hat der Käufer ein Problem. Das Prüfzeichen (vorausgesetzt, es ist echt, was ich nicht beurteilen kann) ist erhöht angebracht. Entweder ist die Marke nicht "postfrisch" oder hat einen anderen, nicht beschriebenen Mangel. Ich habe als Käufer nicht das bekommen, was ich erwartet und bezahlt habe.

Ich kann an dieser Stelle nur betonen, dass Prüfzeichen für einen Käufer nur eine extrem begrenzte Aussagekraft haben:

- Ich kann nicht beurteilen, ob ein Prüfzeichen echt ist - wenn ich falsche Stempel herstellen lasse und Marken nachgummiere, dann erhöht es meine zu erwartende Strafe nicht drastisch, wenn ich Prüfzeichen gleich mitfälsche

- Ich muss mich als Käufer mit den Qualitätsaussagen von Prüfzeichen auseinandersetzen - höher gestellte Prüfzeichen bedeuten einen Mangel

- Es ist ganz nett, wenn ich ein hundert Jahre altes Prüfzeichen auf einer Marke habe, aber ich muss mich mit den Prüfusancen der Zeit auseinander setzen und kann eigentlich das Prüfzeichen vergessen - es ist schön, wenn ein Garantiezeichen der Firma Senf auf einer Marke ist, aber es hat nur eine nostalgische Aussagekraft

In dem oben beschriebenen Fall habe ich das Angebot beendet. Die Beschreibung des Verkäufers war nicht richtig. Entweder die Marke ist postfrisch und hat nicht beschriebene Mängel oder die Marke ist einwandfrei, aber ungebraucht. Der Verkäufer wäre gut beraten gewesen, vor dem Verkauf die Marke einem Prüfer vorzulegen. Ist die Marke einwandfrei postfrisch, hätte er ein Attest erhalten, ist sie ungebraucht oder hat Mängel, dann nur einen Befund.

Beste Grüße!

Lars



[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Deutsches Reich: Besitzerzeichen, Prüfzeichen, Händlerzeichen ?"]
 
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