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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro ab 1.7.2021
Das Thema hat 115 Beiträge:
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bayern klassisch Am: 03.07.2022 17:01:59 Gelesen: 6428# 91 @  
@ 22028 [#90]

Ja, mag sein, aber das macht bzw. kann nicht jeder (geschätzt sind 60-70% aller ARGE-Mitglieder ohne Internet bzw. Smartphone), also Theorie und Praxis. Der Trend geht aber natürlich in die von dir genannte Richtung.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
ligneN Am: 03.07.2022 17:06:48 Gelesen: 6426# 92 @  
@ 22028 [#90]

Das man mit "etwas Aufwand" einen Teil des Zolls erstattet bekommen kann, auch mit schönem Onlinekrams, ist bekannt.

Aber siehe oben Lebenszeitverbrennen.

Eine halbe Stunde geht da pro Einzelfall summa summarum sicher drauf.

Die vorangehenden regelmäßigen Touren zum Abholladen 3 Straßen weiter wg. 3,53 dings Zoll gar nicht gerechnet.

Ist es nicht wert.
 
Vernian Am: 03.07.2022 18:09:36 Gelesen: 6409# 93 @  
@ 22028 [#90]

Wie auch immer. Tatsache, wie hier immer wieder zu lesen und von Ralph beschrieben: Die Ausführenden vereinfachen aus Aufwandgründen (oder sogar nach Vorgabe durch übergeordnete Stellen???) die Besteuerung auf 19%, selbst wenn es nur 7% sein dürften, und die Anzahl der Einsprüche dürfte minimal sein, ebenfalls wie ausgeführt aus Aufwandsgründen.

@ alle

Ich persönlich könnte ja noch mit den 19 % Besteuerung auch bei niederwertigen Einfuhren mich arrangieren - aber dass ich quasi gezwungen werde der Post 6.- € Bearbeitungsgebühr pro Sendung zu entrichten, was in vielen Fällen aus den 19 % für Vater Staat bis zu oder gar noch mehr wie 100 % Kostenerhöhung für den Empfänger verursacht, dass finde ich eigentlich unzumutbar. Eine derartige Preistreiberei, genauso wie bei den jüngeren Regelungen bei Versand von "Waren" ins Ausland und den gerade erneut angehobenen DHL-Preisen dafür, sind doch ebenfalls mit ein Grund für eine beständig anwachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Natürlich wird alles immer teurer, den letzten Ereignissen noch in zunehmenden Maße geschuldet.

Wenn ich als Privatperson ein Taschenbuch von 350 Gramm Gewicht, welches ich für 10.-€ im Handel erwerbe, um es als Geschenk ins Ausland zu senden, sagen wir mal in die Schweiz, nur als Päckchen "M" für 17,99 € Porto in der Filiale versenden kann, weil ein Taschenbuch als "Ware" gilt (oder, sofern ich Online versiert bin, was aber ja gerade viele Ältere immer noch nicht sind, als Päckchen XS für 8,99 € Onlinefrankatur), statt als Großbrief für 3,70 € Porto, dann stimmen doch die Relationen da vorne und hinten nicht. Wenn dann auch noch der Empfänger in der Schweiz wie bei uns Zoll auf Warenwert und Porto plus Bearbeitungsgebühr entrichten sollen müsste (weiß jemand wie das in der Schweiz ist ?), dann würden nun ja 10.- € + 17,99 € = 27,99 € x 19 % = 5,32 € + 6.- € Gebühr hinzu kommen und mein Buchgeschenk am Ende eine "Wertschöpfung" von 10.- € auf 39,31 € erfahren. Die 19% auf den hier geschilderten Erfahungswerten basierend und nicht 7 % angesetzt wie eigentlich korrekt wäre .

Oder anders und einfacher gesagt: Statt für mein Buchgeschenk an Tante Erna in der Schweiz 13,70 € und damit 37% über Buchpreis aufzuwenden, wenn ich das Büchlein als Großbrief versenden könnte, wären im ungünstigsten Fall fast 40.-€ und damit das Vierfache oder Buchpreis plus 300 % anzusetzen. Und wohnt Tante Erna in Australien ist alles nochmals teurer weil das Porto höher ist.

Das Otto Normalbürger bei derartigen Preisentwicklungen, die ja alle erst in den letzten wenigen Jahren etabliert wurden, nebst allerlei anderen Dingen, massiv unzufriedener wird ist da doch nun wirklich nicht mehr verwunderlich.

A propos Buchversand ins Ausland: Der französische Staat subventioniert weiterhin den Versand französischsprachiger Bücher im Sinne von "Förderung und Verbreitung französischen Sprachguts im Ausland" massiv, so dass die extrem kostengünstige Versandoption "Livres et Brochures" (Bücher und Broschüren) ins Ausland weiterhin besteht, wie bei uns früher die Büchersendung ins Ausland. Sogar kostengünstiger als im französischen Inland,. da sollte man sich bei uns mal ein Beispiel nehmen.

Ich habe zuletzt als DHL-Geschäftskunde Warenpost International genutzt und damit diese hohen Portokosten im Buchversand vermieden und nahe Briefpreisniveau nutzen können. Aber damit ist es jetzt auch vorbei, denn nun wird von DHL gefordert ich solle mindestens 200 Sendungen im Jahr per DHL versenden um das nutzen zu können - das schaffe ich nicht, meine "Geschäftstätigkeit" mit dem Ausland ist so umfangreich dann doch nicht.

Natürlich kann man immer argumentieren, dass die Versandbestimmungen für Waren und die EUSt-Erhebung / Zoll ja auch zu unserem Gunsten eingeführt wurde, Stichwort Billig-Importversand aus Fernost usw, auch hier oftmals genannt und angesprochen. Ist ja auch alles nicht verkehrt, nur ist man m.E. da im Zusammenspiel mit digitalisierter Vereinfachung um ein Vielfaches über das Ziel hinausgeschossen.

Es kann einfach nicht als normal unbd richtig anzusehen sein, wenn Privatpersonen für kleinteilige und niederwertige Dinge bei Geschenkversand ins Ausland (oder Erhalt von dort) ein Vielfaches des Beschaffungswertes für den Versand / Erhalt aufwenden müssen. M.E. müsste diese EUSt-Erhebung erst bei höheren Werten ansetzen oder eben stärker differenziert werden, genauso wie die Regelungen und damit Kosten für den "Warenversand". Bspw. alles, was in Gewicht und Abmessungen noch als Maxibrief versendet werden kann und weniger wie 50.-€ Warenwert hat müsste da ausgeschlossen werden. Oder eben bspw. der Versand von Privat an Büchern, Zeitschriften usw., Sammlerartikeln (Briefmarken, Münzen, Bierdeckeln, Kronkorken). Auch wenn selten befolgt, der Buchversand aus Frankreich ins Ausland schreibt eigentlich eine durchsichtige Verpackung vor, damit jeder auf den ersten Blick erkennen kann "ja, es ist ein Buch". Warum sollte so etwas nicht auch bei uns möglich sein?

Wir sind doch inzwischen an dem Punkt, dass Privatpersonen nichts mehr ins Ausland versenden außer mal eine Postkarte oder einen Brief, weil die Kosten so hoch und die Bestimmungen so ausufernd geworden sind. Ich habe einen Bekannten in Südkorea, der hat sich letztens beklagt, dass ihm deshalb niemand mehr Bücher oder Zeitschriften sendet und er das eine mal im Jahr, das er nach Deutschland kommt, auf dem Rückflug immer Übergepäck hat weil er dann die ganzen an seiner deutschen Wohnanschrift gesammelten Postzusendungen mitnehmen muss, abgesehen davon, dass es schöner ist übers Jahr verteilt man was neues zu lesen an die Hand zu bekommen als einmal im Jahr alles auf einmal.

Ich entschuldige mich vom eigentlichen Thema teilweise etwas sehr ausufernd abgewichen zu sein, aber diese Dinge hängen eben alle zusammen: EUSt / Zoll / Warenversandregelungen Ausland / Porto bzw. Beförderungskosten.

Best

Vernian
 
saeckingen Am: 03.07.2022 19:23:00 Gelesen: 6377# 94 @  
Der Versandlabel wurde in Canada mit Zollerklärung ausgefüllt, damit geht dann auch schon eine elektronische Übermittlung der für die Verzollung notwendingen Informationen einher. Wenn man ein Päckchen oder Paket aus Deutschland versendet, wird auch automatisch die Versandkosten mit zum Warenwert hinzugezählt. Somit ist das "Rätsel" der Versandkostenberechnung ganz schnell gelöst.

Grüße
Harald
 
Vernian Am: 04.07.2022 05:28:12 Gelesen: 6312# 95 @  
@ saeckingen [#94]

Und warum ist dann wohl auf dem Label "postage rate" mit $0,00 CAD ausgewiesen? Weil mit Briefmarken frankiert wurde. Wenn das Porto mit Erstellung des Labels elektronisch übermittelt wurde, dann müssten ja 0.- $ übermittelt worden sein, so wie es da steht. Das "Rätsel" ist damit also weiterhin offen.

Best

Vernian
 
saeckingen Am: 04.07.2022 08:37:47 Gelesen: 6290# 96 @  
@ vernian

Das ist nur die Freimachung, die entsprechende Portostufe ist im System sicherlich trotzdem hinterlegt.

Das ganze funktioniert auch mit einer "stillen Versicherung" wird als Frankatur nicht ausgewiesen, ist aber bei der Zollerklärung bei den Versandosten trotzdem enthalten.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 04.07.2022 11:03:22 Gelesen: 6245# 97 @  
@ Vernian [#95]

Weil das Label wohl gleichzeit auch als "Schalterfreistempel" eingesetzt werden kann und wenn das Porto anderweitig dargestellt wurde, muss im Freistempel dann auch kein am Schalter (zusätzliches) bargezahltes Porto eingestelt werden. Die internationale Zollanmeldung (Sendungsavisierung beim deutschen Zoll), Warenwert plus Porto, wird automatisch per Datensatz durch die kanadische Post durchgeführt. Die Verzollung findet nicht per manueller Zählung/Ablesung des verklebten Portos durch die "Zöllner" in D statt. ;-)
 
Vernian Am: 04.07.2022 13:23:19 Gelesen: 6194# 98 @  
@ DL8AAM [#97]

Danke, man lernt nie aus.
 
ligneN Am: 04.07.2022 15:20:25 Gelesen: 6160# 99 @  
@ Vernian [#93]

Natürlich kann man immer argumentieren, dass die Versandbestimmungen für Waren und die EUSt-Erhebung / Zoll ja auch zu unserem Gunsten eingeführt wurde, Stichwort Billig-Importversand aus Fernost usw, auch hier oftmals genannt und angesprochen. Ist ja auch alles nicht verkehrt, nur ist man m.E. da im Zusammenspiel mit digitalisierter Vereinfachung um ein Vielfaches über das Ziel hinausgeschossen.

Das Argument hat sich längst erledigt. Der clevere "Ferne Osten" aka VR-Kines hat sich als Reaktion auf EU-Folgedings auf Trumps Großaktionen flugs Lagerhäuser/Hafengelände im EU-Ust. Inland erworben, z.B. in Rumänien und Bulgarien. Die nennenswerten chinesischen Produzenten von diesem Massenversendungen an Kleinkrams uner 10 Euro/USD haben sich unter staatlicher Ägide zusammengeschlossen. Gebündelter Import in EU per Container, Versand erfolgt ab diesen EU-Inlandsstandorten, von lokal registrierten Versandfirmen, goldechte EU-Versender. EU-steuerlich legal und zu hoheitsrechtlich abgesegneten niedrigen Postgebühren von ROM und BUL.

Belehrungen / Weiterungen, daß das ja wohl nicht legal sein und nicht funktionieren 'könne': kollidieren mit der Realität.

Das janz jroße EU-Einfuhrerumsatzsteuernetz erwischt jetzt nur noch nachrangige Umsatzgrößen, die zB aus Hong Kong versenden.

Und natürlich fast jeden e-bay Krams größer als C6 aus USA, UK, CH usw.

***

Amazon und andere Massenversender mit eigener Logistik (zB Gebrauchtbuchankaufketten) finden das Ende der Post-Büchersendung von Kleinmengenversendern ins Ausland Klasse.

Weg ist die Winzkonkurrenz von Einzelhändlern wie Antiquaren.
 
Cantus Am: 04.07.2022 15:32:47 Gelesen: 6158# 100 @  
Hallo zusammen,

ich bekomme derzeit recht viel Ebay- und Delcampe-Post aus dem Nicht-EU-Ausland. Manches dauert ewig, ein Einschreiben aus Südafrika war drei Monate unterwegs, bis es bei mir eintraf, ein Brief aus Singapur immerhin 26 Tage und ein Brief aus Pakistan nur drei Tage. Ich habe festgestellt, dass es sehr viel damit zu tun hat, ob und was auf der rückseitigen Zollerklärung für den deutschen Zoll eingetragen ist.

Bei dem Brief aus Südafrika haben wohl vorrangig die dortigen bürgerkriegsähnlichen Zustände für die Verzögerung gesorgt, denn der Brief wurde offensichtlich nicht geöffnet und mir am Gartentor ausgehändigt. Die rückseitige Zollerklärung zeigte nur das Wort "stamps".

Bei dem Brief aus Singapur hatte die Verzögerung zwei Ursachen. Zunächst wurde der Posttransport mit mehreren unterschiedlichen aufeinander folgenden Fluggesellschaften durchgeführt, aber in der Zollerklärung stand auch "stamps für collect." und da Briefmarken wertvoll sein können, hatte das zu der Verzögerung geführt; es waren selbstverständlich keine Zollgebühren zu entrichten.

Bei dem Brief aus Pakistan fand sich in der Zollerklärung der Eintrag "documents for collecting", dafür sind offensichtlich keinerlei Zollgebühren vorgesehen; der Inhalt war ein österreichischer Ganzsachenumschlag.

Wenn ihr also Post von weit her bekommt, achtet darauf, was der Absender in der Zollerklärung einträgt.

Viele Grüße
Ingo
 
22028 Am: 04.07.2022 15:53:57 Gelesen: 6147# 101 @  
@ Cantus [#100]

Zollgebühren (unabhängig davon ob 19 oder 7 %) sind nicht abhängig davon was auf der Inhaltserklärung an Inhalt angegeben wird sondern davon was als Wert deklariert ist.

Ich habe auch erst einen E-Brief ohne Inhaltserklärung und ohne Wertangabe aus den USA bekommen, der wurde auch nicht zollamtlich behandelt.
 
Baber Am: 04.07.2022 17:08:42 Gelesen: 6116# 102 @  
22028 [#101]

Der Inhalt mag für die Einfuhrabgabe keine Bedeutung haben aber zumindest in Deutschland für die Versendungsform ins Ausland. Schreibt man Dokumente geht es als Brief, schreibt man Briefmarken ist Brief als Versendungsform nicht zugelassen.

Gruss
Bernd
 
22028 Am: 04.07.2022 17:12:54 Gelesen: 6112# 103 @  
@ Baber [#102]

Ist mir schon klar, aber hier geht es halt um Einfuhren nach Deutschland.
 
bayern klassisch Am: 04.07.2022 17:56:36 Gelesen: 6097# 104 @  
@ 22028 [#101]

Hallo Rainer,

7 % verminderter EUSt-Satz und 1 9% regulärer EUSt-Satz sind keine Zölle, sondern Einfuhrumsatzsteuern (EUSt), also die Mehrwertsteuer (engl. VAT) auf die Produkte, die aus Drittländern eingeführt werden.

Zölle auf Briefmarken gab es nie, weil Zölle (heute: ZE für Zoll-Euro) nur die heimische/EU-Wirtschaft schützen; Briefmarken, ihre Ein- und Ausfuhr, haben aber nichts mit dem Schutz einer Wirtschaft zu tun.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 04.07.2022 17:57:52 Gelesen: 6094# 105 @  
@ bayern klassisch [#104]

Ist ja gut. ist mir bekannt, die Begriffe haben sich halt eingebürgert haben.
 
DL8AAM Am: 04.07.2022 19:41:54 Gelesen: 6070# 106 @  
@ 22028 [#101]

Auch wenn der (Privat-) Versender die Sendung (an eine Privatperson) korrekt als Geschenk deklariert hat (die "Anmeldung" als P2P-Geschenk wird dann mit dem dazugehörigem Datensatz von der ausländischen Post automatisch durchgeführt). Dann sind Privat-an-Privat-Sendungen weiterhin bis zum Gesamtwert von 45 € abgabenfrei [1].

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html
 
Journalist Am: 06.07.2022 12:49:32 Gelesen: 5937# 107 @  
Hallo an alle,

bezüglich der Erfassung der Zolldaten, dies wurde bis vor kurzen von mehr oder weniger gut geschulten Kräften im Computer für die Weitererfassung eingegeben (zumindest im IPZ 1 in Frankfurt). Nun soll alles hauptsächlich über Scannen und elektronische Weiterverarbeitung umgesetzt werden. Ob die Software dann die Daten richtig erfasst und weiterverarbeitet, dürfte eher ein großes Fragezeichen sein.

Ein Zollbeamter oder Zollbeamtin sind hier in der Regel nicht eingebunden, dies sind fast immer nur reine Postkräfte. Da weiter von den Vorgesetzten oft ein gewisses Tempo verlangt wird, dürfte die Sorgfalt eher hinten anstehen.

Das bei diesen Randbedingungen dann mehr oder weniger häufig etliches falsch erfasst werden dürfte, kann sich jeder dann ja denken.

Hier hilft dann vielleicht nur das regelmäßige Beschweren weiter, wobei hier auch keine richtige Ansprechstelle genannt wird, in der Hoffnung, das dann viele die falsche Berechnung einfach akzeptieren und nicht reklamieren.

Wichtig ist auf alle Fälle, das der Absender hier möglichst deutlich lesbare Angaben macht, damit es hier nicht zu einen entsprechenden Hickhack kommt.

Weiter sollte man sich überlegen, ob der Absender hier tatsächlich den richtigen Betrag angibt, oder ob er es so wie viele chinesische Firmen macht, die den Warenwert deutlich niedriger angeben, als er tatsächlich ist, damit die Sendung zügig durchgewunken wird ?

Soweit einige Ergänzungen zu diesem Thema - viele Grüße Jürgen
 
22028 Am: 25.08.2022 12:42:01 Gelesen: 4848# 108 @  
Gerade kam wieder ein Einschreiben aus den USA bei mir an, sowie ich es sehe wurde wieder der 19 % EUSt-Satz anstelle der 7 % EUSt-Satz berechnet. Mal den Abgabenbescheid online angefordert.

Der Brief aus den USA würde übrigens das erste mal bei mir über ASENIA in der Schweiz versandt.
 
22028 Am: 05.09.2022 10:28:21 Gelesen: 4440# 109 @  
@ 22028 [#108]

Zu meinem letzten Einspruch kam nun ein Schreiben vom HZA Frankfurt, die wollen nun ein Schreiben von mir mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, bei meinem Anruf dort wo ich vermerkte dass ich schon mehrere solcher Einsprüche hatte und die immer nur per Email tätige meinte man dass ich die scheinbar über die Rechtshilfestelle machte, etwas was mir aktuell unbekannt ist.

Letzten Samstag kam dann eine weitere Sendung aus UK, dort war die IOSS Nummer auf dem Brief und dem CN22 label angegeben, da meinte man beim Zoll dass da scheinbar ein Fehler vorliegt und ich die Steuer wieder rückerstattet bekomme, wegen den 6 Euro Pauschale welche die Deutsche Post kassiert muss ich mich aber an die Deutsche Post wenden. Mal sehen wie das ausgeht.

Nun ja, man hat ja sonst nichts zu tun.
 
bayern klassisch Am: 05.09.2022 11:07:06 Gelesen: 4422# 110 @  
@ 22028 [#109]

Hallo Rainer,

die Rechtsbehelfsstelle beim HZA FFM bearbeitet Einsprüche bei Abfertigungsverfahren zum freien Verkehr. Die sind genauso überlastet durch die schwachsinnige EU-Politik, wie alle anderen auch.

Du wirst vermutlich Recht bekommen, aber die Mühewaltung, derer man sich deshalb unterziehen muss, ist so hoch, dass man in Brüssel insgeheim hofft, die Bürger lassen sich alles gefallen und verzichten auf ihr Geld. Für undemokratische Gesellschaften ist das das Beste, für den Bürger das Schlechteste.

Wenn ich dann noch Personalmangel seit Jahrzehnten vor mir herschiebe (natürlich nicht auf der Ebene wichtiger EU-Bürokraten, dort herrscht personeller Überfluß), dann muss das Fußvolk "an der Front", um überhaupt noch einigermaßen mit der Arbeit der Verzollung hinterher zu kommen, pauschal 19% EUSt ansetzen, weil eine individuelle Prüfung einfach zu viel Zeit verschlingen würde.

Das ist ein erfolgreiches Geschäftsmodell, weil man sich links Geld spart und rechts weniger ausgibt (erstattet).

Nur wenn du als Bürger zurecht von denen etwas willst, musst du auf ein langes Leben hoffen, sonst wirst du den erfolgreichen Einspruch u. U. nicht mehr erleben. Mit der Zeit zu spielen, verstehen die in Brüssel bestens - aber auch da bist du das Opfer und ein paar Steine dir in den Weg zu legen ist für die ein Klacks.

Liebe Grüsse und viel Glück,
Ralph
 
TeeKay Am: 05.09.2022 15:31:50 Gelesen: 4372# 111 @  
@ bayern klassisch [#110]

" Du wirst vermutlich Recht bekommen, aber die Mühewaltung, derer man sich deshalb unterziehen muss, ist so hoch, dass man in Brüssel insgeheim hofft, die Bürger lassen sich alles gefallen und verzichten auf ihr Geld. Für undemokratische Gesellschaften ist das das Beste, für den Bürger das Schlechteste."

Einerseits richtig. Andererseits führte die Überlastung der Stellen bisher bei mir dazu, dass ich insgesamt weniger zahlte als nötig. Insofern wurde das System von innen heraus selbst sabotiert. Vielleicht führt das irgendwann mal zur Einführung eines sinnvoll geplanten Systems mit einigen wenigen Zolltarifen, bei dem der Absender oder Empfänger digital die Einfuhranmeldung vornimmt, die Verzollung und Versteuerung vollautomatisiert durchgeführt und das Geld bargeldlos eingesammelt wird, ohne dass die Post jedesmal 6 Euro kassiert. Würde auch vermeiden, dass ich bei jeder Sendung zur Abholung laufen muss, weil der Zusteller kein Geld annehmen will/darf.
 
bayern klassisch Am: 05.09.2022 15:42:06 Gelesen: 4362# 112 @  
@ TeeKay [#111]

Richtig, aber wenn an Brüssel, wie hier und in den meisten anderen Entscheidungsbereichen, keine negativen Rückmeldungen der beteiligten Parteien gegeben werden dürfen, dann weiß man dort gar nicht, dass vieles unter den Tisch fällt. Und sollte man es jemals herausfinden, ist der Schwarze Peter schon zugeteilt - man selbst wird ihn dann natürlich nicht haben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 30.01.2023 14:49:55 Gelesen: 851# 113 @  
Mal wieder ein neuer Fall, bei einer FedEx Sendung aus den USA wurde mir der falsche Steuersatz berechnet. Dazu muss man bei FedEx erst mal die Belege anfordern die für diese Sendung/Abgaben relevant waren. Das dauerte ca. 2 Wochen.

Heute nun mit dem Zoll in Köln-Flughafen telefoniert nur um zu erfahren dass diese Fälle vom Hauptzollamt Köln, Sachgebiet B, bearbeitet werden. Dort eine nette Dame am Telefon gehabt. Die erklärte mir das ich dazu das Zoll Formular 0223 (im Internet verfügbar und online ausfüllbar) mit Unterschrift als Scan per Email an den Zoll nach Köln senden muss.

Aber, da die Gebühren von FedEx bezahlt und mir in Rechnung gestellt wurden und die überzahlten Beträge an mich ausgezahlt werden sollen, ich dazu von FedEx je eine Vollmacht zur Beantragung des Antrags sowie weitere/separate Geldempfangsvollmacht anfragen und an den Zoll senden muss.

Um die Einspruchsfrist nicht zu verpassen, soll ich aber den Erstattungsantrag aber sofort senden und die Vollmachten dann nachreichen.

Nun, alles getan, nun heißt es abwarten bis die Vollmachten eintreffen.
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2023 16:34:46 Gelesen: 812# 114 @  
@ 22028 [#113]

Ich verstehe es nicht ganz. Der Zollbescheid sollte auf Deinen Namen laufen, nicht auf FedEx. FedEx hat nur in Deinem Namen die Zollanmeldung gemacht und ist mit dem Betrag in Vorleistung gegangen.

Du musst bei FexEx Deinen Zollbescheid anfordern und dagegen fristgerecht beim zuständigen Zollamt Einspruch einlegen. Eventuell überzahlte Zollgebühren werden unbar auf Dein Bankkonto erstattet.
 
22028 Am: 30.01.2023 17:58:17 Gelesen: 773# 115 @  
@ drmoeller_neuss [#114]

Den Abgabenbescheid hatte ich schon vor 2 Wochen bei FedEx angefordert und er kam heute per Post. Nun konnte ich den formalen Weg beim Zoll einlegen und ich kann nur mitteilen was man mir beim Zoll sagte. Mal schauen wie es weitergeht. Argumentieren und Diskutieren ist beim Zoll nicht hilfreich, ich warte nun mal auf deren Antwort.
 

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