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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Das Thema hat 136 Beiträge:
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bayern klassisch Am: 05.09.2022 15:42:06 Gelesen: 32346# 112 @  
@ TeeKay [#111]

Richtig, aber wenn an Brüssel, wie hier und in den meisten anderen Entscheidungsbereichen, keine negativen Rückmeldungen der beteiligten Parteien gegeben werden dürfen, dann weiß man dort gar nicht, dass vieles unter den Tisch fällt. Und sollte man es jemals herausfinden, ist der Schwarze Peter schon zugeteilt - man selbst wird ihn dann natürlich nicht haben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 30.01.2023 14:49:55 Gelesen: 28835# 113 @  
Mal wieder ein neuer Fall, bei einer FedEx Sendung aus den USA wurde mir der falsche Steuersatz berechnet. Dazu muss man bei FedEx erst mal die Belege anfordern die für diese Sendung/Abgaben relevant waren. Das dauerte ca. 2 Wochen.

Heute nun mit dem Zoll in Köln-Flughafen telefoniert nur um zu erfahren dass diese Fälle vom Hauptzollamt Köln, Sachgebiet B, bearbeitet werden. Dort eine nette Dame am Telefon gehabt. Die erklärte mir das ich dazu das Zoll Formular 0223 (im Internet verfügbar und online ausfüllbar) mit Unterschrift als Scan per Email an den Zoll nach Köln senden muss.

Aber, da die Gebühren von FedEx bezahlt und mir in Rechnung gestellt wurden und die überzahlten Beträge an mich ausgezahlt werden sollen, ich dazu von FedEx je eine Vollmacht zur Beantragung des Antrags sowie weitere/separate Geldempfangsvollmacht anfragen und an den Zoll senden muss.

Um die Einspruchsfrist nicht zu verpassen, soll ich aber den Erstattungsantrag aber sofort senden und die Vollmachten dann nachreichen.

Nun, alles getan, nun heißt es abwarten bis die Vollmachten eintreffen.
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2023 16:34:46 Gelesen: 28796# 114 @  
@ 22028 [#113]

Ich verstehe es nicht ganz. Der Zollbescheid sollte auf Deinen Namen laufen, nicht auf FedEx. FedEx hat nur in Deinem Namen die Zollanmeldung gemacht und ist mit dem Betrag in Vorleistung gegangen.

Du musst bei FexEx Deinen Zollbescheid anfordern und dagegen fristgerecht beim zuständigen Zollamt Einspruch einlegen. Eventuell überzahlte Zollgebühren werden unbar auf Dein Bankkonto erstattet.
 
22028 Am: 30.01.2023 17:58:17 Gelesen: 28757# 115 @  
@ drmoeller_neuss [#114]

Den Abgabenbescheid hatte ich schon vor 2 Wochen bei FedEx angefordert und er kam heute per Post. Nun konnte ich den formalen Weg beim Zoll einlegen und ich kann nur mitteilen was man mir beim Zoll sagte. Mal schauen wie es weitergeht. Argumentieren und Diskutieren ist beim Zoll nicht hilfreich, ich warte nun mal auf deren Antwort.
 
22028 Am: 03.06.2023 12:56:14 Gelesen: 27117# 116 @  
Hat sich etwas daran geändert, dass die Deutsche Post nun die Verzollung macht?

Bzgl. einem Brief aus England kam nun seitens der Deutschen Post folgenden Statusmeldung!

Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen.
 
nagel.d Am: 03.06.2023 13:32:28 Gelesen: 27100# 117 @  
@ 22028 [#116]

Womöglich fehlen die Angaben auf dem Brief oder die Rechnung und deshalb wird es dem Zollamt übergeben damit du dort mit der Rechnung die Abgaben entrichten musst.
 
DL8AAM Am: 03.06.2023 20:59:55 Gelesen: 27004# 118 @  
@ nagel.d [#117]

Ja, scheint so, denn die Post öffnet die Sendung zur Verzollung ja nicht, sondern verzollt gemäß der auf der Sendung verklebten Zollerklärung (CN22). Wenn die Sendung nach "möglicherweise zollpflichtig" aussieht, aber vom Absender keine Unterlagen mitgereicht wurden, sondert die Post diese aus und die Sendung geht an das zuständige Postamt. Auch falls die Post offensichtliche Unstimmigkeiten zwischen Sendung und der CN22 erahnt. Beim Zoll wird die Sendung - im Beisein des Empfängers - geöffnet und die Zollpflichtigkeit wird vor Ort manuell geprüft. Dazu solltest Du möglichst alle (!) relevanten Unterlagen, wie Inhaltserklärung, Quittungen oder die Rechnung etc., vorlegen können, ansonsten "schätzt" das Zollamt und erfahrungsgemäß "verschätzt" sich der Zoll erst einmal zu seinem Gunsten.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber wenn ich mich recht entsinne musst Du, falls Du den Empfang der Sendung (und somit die Zollpflichtigkeit) verweigern willst, das vor der Öffnung der Sendung erklären. Wenn die Sendung im Zollamt erst einmal geöffnet wurde, bist Du unweigerlich im Boot. Falls ich mich an mein letztes Paket aus China noch richtig entsinne.

Beste Grüße
Thomas
 
Eric Scherer Am: 03.06.2023 21:20:31 Gelesen: 26994# 119 @  
@ DL8AAM [#118]

In der Schweiz geht ja quasi jede Auslandssendung über den Zahl. Ist der Zoll nicht sicher, dass alles stimmt, öffnet er die Sendung selbständig. Sollten in der Sendung saubere Papiere vorliegen oder es klar sein, dass der Zollgrenzwert nicht überschritten wird, wird die Sendung einfach weiterverarbeitet und je nachdem der Zoll per Nachnahme erhoben. Ist man registrierter User, kann man mittlerweile auch später, also selbst nach der Zustellung mittels App bezahlen. Ist die Zollwertermittlung nicht möglich, wird man aufgefordert, eine Kopie der Rechnung einzureichen oder - in Ausnahmefällen - den Zahlungsbeleg. Das geht per E-Mail auf digitalem Weg. Dann geht alles wie oben beschrieben weiter. Auf ein Zollamt muss man persönlich nicht. Fehler passieren so gut wie nie und werden in den wenigen Fällen sofort vergütet. Alles routiniert und relativ schnell.
 
saeckingen Am: 03.06.2023 22:44:41 Gelesen: 26968# 120 @  
@22028

Wenn Deine Sendung die Wertgrenze von € 150 überschreitet und der Absender nicht ordentlich alle Angaben ausgefüllt hat, dann musst Du auch eine Zollanmeldung im Internet abgeben, bevor Du die Sendung abholen kannst [1]. Dann viel Spaß, ich hatte letztes Mal die Bewunderung des Zollbeamten, dass ich die Erklärung in gut 30 Minuten ausgefüllt hatte. Er meinte Privatpersonen ohne Einschlägige Erfahrung brauchen in der Regel über 1 Stunde!

Grüße
Harald

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
 
DL8AAM Am: 03.06.2023 23:39:46 Gelesen: 26942# 121 @  
@ Eric Scherer [#119]

"Ihr" Glücklichen. Ich war in den letzten mehrfach bei unserem Zollamt. Zum Glück ist es keine 5 km entfernt und auf dem Sowieso-Weg liegend. Denn als SWL (Kurzwellenhörer) bekomme/bekam ich regelmäßig "Geschenke" von den abgehörten und angeschriebenen Radiostationen aus aller Welt - und durfte dann beobachten, wie der Zöllner mir den "Souvenirwimpel" von Radio Taiwan (zum Glück immer) zollfrei aushändigte. Aber ich bekam immer regelmäßig eine "Einberufung" der Post zum Erscheinen beim Zollamt. Dabei wollten die staatlichen Auslands"informations"sender seinen Hörern nur etwas Gutes tun und uns ein paar Sticker, Touristenflyer, Postkarten, Kalender, Kühlschrankmagnete oder Wimpel (neben den QSL-Karten) zur "Kundenbindung" (unangekündigt) kostenlos zukommen lassen. Erkläre das aber mal dem Zöllner.
 
22028 Am: 04.06.2023 02:05:29 Gelesen: 26921# 122 @  
@ saeckingen [#120]

Danke, ich harre mal der Dinge die da kommen, und ja, es sind mehr als € 150,00.
 
nagel.d Am: 04.06.2023 13:00:03 Gelesen: 26828# 123 @  
@ 22028 [#122]

Ja, somit hast du dir die Antwort selbst gegeben.
 
22028 Am: 05.06.2023 14:35:53 Gelesen: 26721# 124 @  
@ saeckingen [#120]

Heute Mittag war der Brief vom Zoll mit der Benachrichtigung im Briefkasten, ausfüllen der elektronischen Zollanmeldung im Internet Zollanmeldung im Internet dauert für mich als Formularerprobter Bundesbürger keine 10 Minuten, dann ins Auto gesetzt, 35 Km einfach zum Zoll, noch etwas Formalismus und Obolus zahlen, dann wieder heim. Der Zollbeamte war recht nett, gutes Gespräch geführt, er kann die Bürger verstehen die all diesen Formalismus nicht mehr verstehen.

Früher waren in "meinem" Zollamt 3 Mitarbeiter für Postsendungen eingestellt, nun, nach der Umstellung, nur noch einer.
 
saeckingen Am: 05.06.2023 18:11:58 Gelesen: 26671# 125 @  
@ 22028

10 Minuten beim ersten Mal?

Was hast Du denn angegeben, wie die Sendung ins Land kam? Inklusive Kennzeichen des LKWs oder der Flugnummer? ;-)
 
22028 Am: 05.06.2023 18:24:55 Gelesen: 26656# 126 @  
@ saeckingen [#125]

Ich gab an:

Art des Beförderungsmittels an der Grenze: 07
Kennzeichen Beförderungsmittel bei der Ankunft: unbekannt
Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels an der Grenze: GB
 
Journalist Am: 28.06.2023 16:44:05 Gelesen: 26059# 127 @  
Hallo an alle,

Anfang des Jahres hatte ich in den USA einen Katalog bestellt in Euro circa 20 Euro. Für den Katalog wurde aber Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % statt 7 % berechnet, daher hatte ich Einspruch erhoben. Dazu hatte ich als erstes per email über DHL den Einfuhrabgabenbescheid angefordert.

Nach Erhalt habe ich schriftlich reklamiert, meinen Einspruch wurde Recht gegeben, aber die Deutsche Post hatte bezüglich der restlichen Gebühren falsche Daten erfasst, daher wollte man trotzdem mehr haben. Ein erneuter Einspruch erfolgte, diesem wurde dann auch stattgegeben.

Nun aber zu meiner ersten Frage dazu;

In der Begründung für meinen Einspruch wurden folgende zwei aus meiner Sicht interessanten Absätze zitiert:

Grundsätzlich ist für den Zollwert einer Ware gemäß Art. 70 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Unionszollkodex (UZK) der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgebend.

>> soweit ja ok, die gekaufte Ware muss verzollt bzw. es muss MWST berechnet werden.

Erschreckend fand ich aber den folgenden Absatz:

"Gemäß Art 71 UZK i.V. m. 139 VO (EU) Nr. 2447/2015 (UZK-IA) werden Postgebühren vollständig in den Zollwert mit einbezogen"


Wenn nun der Warenwert unter 5 Euro beträgt, also normalerweise keine MWST zu entrichten ist (da unter 1 Euro) aber die Versandkosten ja in der Regel oft höher sind wäre dann ja alles zu versteuern ?

Diese Bagatellgrenze wäre dann ja eher Absurdistan, wegen der dazu kommenden Versandkosten oder denke ich hier falsch ?

Gilt dann bei einem Warenwert von unter 5 Euro auch, das die Versandkosten unberücksichtigt bleiben oder ?

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus oder wie sind die gesammelten Erfahrungen hierzu ?

Viele Grüße Jürgen
 
TeeKay Am: 28.06.2023 17:24:41 Gelesen: 26046# 128 @  
Das war schon immer so. Schon vor fast 20 Jahren, als ich öfter sperrige Sachen in Hongkong bestellte, ärgerte mich der Einbezug der Versandkosten, die oft dreistellig waren.

Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert + Transportkosten von der EU-Grenze bis zum Bestimmungsort. [1] Da die Transportkosten nicht einzeln für Absenderland-EU und EU-Empfänger aufschlüsselbar sind, dürften also die Versandkosten in Gänze zum Warenwert hinzugerechnet werden.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Bemessungsgrundlage/bemessungsgrundlage_node.html
 
Nachtreter Am: 28.06.2023 21:40:34 Gelesen: 25945# 129 @  
@ Journalist [#127]

Hallo Jürgen,

Grundsätzlich unterliegen die gesamten Anschaffungskosten des Gegenstandes der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Das beinhaltet auch Verpackungs-, Versandkosten, Versicherungen und Zölle. Selbst wenn der Ausländer fälschlicherweise (z.B. Schweizer) Umsatzsteuer berechnet - obwohl Ausfuhrsendung - hält das den Deutschen Zoll nicht davon ab, auch hierauf Einfuhrumsatzsteuer zu erheben!

Viele Grüße

Nachtreter
 
10Parale Am: 13.06.2026 23:42:59 Gelesen: 2900# 130 @  
@ 22028 [#9]

..und wieder sind 5 Jahre ins digitale Land gezogen. Heute bekam ich eine E-Mail mit folgender Nachricht:

Die Einfuhrabgaben i.H.v. 17,28 € (inkl. 7,50 € Auslagepauschale und darin enthaltener MWSt.) sind bei Zustellung, möglichst passend, in bar zu bezahlen.

Also was mich daran stört, ist folgendes:

1. ....möglichst passend....

Ich habe es schon ein paar Mal erlebt, dass die Briefzusteller kein Rückgeld geben können, dürfen. Also ich bin bei der Arbeit und meine Frau, sowieso überrascht, hat nur einen Fünfziger zu Hause. Dann nimmt der Zusteller die Post wieder mit und ich darf sie an meinem freien Tag abholen (falls ich zu den Öffnungszeiten der Filiale frei habe).

2. ....Barzahlung.....

mittlerweile kann man sich schon in der Eisdiele eine Kugel Straciatella-Eis mit Kartenzahlung besorgen. Warum geht das bei der DHL nicht?

Wo leben wir? Oder habe ich etwas überlesen und es gibt die Möglichkeit, die Einfuhrabgabe auf elektronischem Weg zu begleichen?

Liebe Grüße

10Parale
 
nagel.d Am: 14.06.2026 14:51:58 Gelesen: 2794# 131 @  
@ 10Parale [#130]

Du bist in Deutschland soll ich noch was dazusagen. Mir fällt dazu nur ein Steinzeitalter oder Servicewüste Deutschland.
 
22028 Am: 14.06.2026 17:24:51 Gelesen: 2719# 132 @  
@ 10Parale [#130]

Ich habe bei mir ein großes Einweckglas (wenn die jungen Leute hier unter uns noch wissen was das ist) und da sind jede Menge Münzen von 1 Cent - 2 Euro drin. Ich sehe da kein großes Problem, außer man will eines daraus machen. Die Deutsche Post / DHL wird ihre Gründe haben.

@ nagel.d [#131]

Andere Länder kochen auch nur mit Wasser, bist Du schonmal aus deinem Kiez rausgekommen in die große weite Welt und weisst wie es dort ist?

In Kolumbien z.B. sind manche IT-Systeme der Regierung weiter als bei uns (wenn sie denn funktionieren), da kann ich meine Grundsteuerrechnung am Jahresbeginn generieren und auch gleich elektronisch zahlen, dafür ist dort Bankeinzug unbekannt.

Wasser- Gast und Stromrechnungen kommen IMMER mit der Post und man muss zu einer universellen Zahlstelle die es zum Glück an jeder Ecke gibt und dort BAR zahlen.
Weitere Beispiele kann ich gerne aufzählen, wenn Du meinst dass der Service (im Großen und Ganzen, nicht nur Cherry Picking) anderswo besser ist steht es dir sicher frei nach dorthin auszuwandern.
 
Micha71 Am: 14.06.2026 18:15:45 Gelesen: 2691# 133 @  
@ 10Parale [#130]
@ nagel.d [#131]

Die Internetseite http://www.paketda.de berichtet aktuell in einem Artikel vom 12.06.26, dass vermutlich bis Ende Juni 2026 eine Kartenzahlung beim DHL-Zusteller möglich sein wird. Dieses soll sowohl mit einer Girocard, als auch mit Kreditkarte möglich sein. Das ganze kontaktlos, so das auch Smartphone und Smartwatch genutzt werden können.

Eine Kreditkartenzahlung von Nachnahmezahlungen wird es aber vermutlich nicht geben. Kreditkartenzahlungen können vom Zahler nachträglich widerrufen werden. Dieses widerspricht den AGB für Nachnahme.

Schöne Grüße
Michael

https://www.paketda.de/news-kartenzahlung-zusteller.html

[Link zu dem Artikel redaktionell nachgetragen]
 
nagel.d Am: 14.06.2026 19:33:13 Gelesen: 2647# 134 @  
@ 22028 [#132]

Genau das ist das was ich damit sagen wollte, in anderen Ländern wird mittlerweile Service groß geschrieben und die dortige IT ist weiterer als bei uns und von der Möglichkeit mit Karten zu zahlen ist Deutschland im Steinzeitalter, selbst Kleinstbeträge konnte man 2006/2007 schon in Südamerika mit der Karte kontaktlos zahlen (selbst im Bus konnte man damals schon mit Karte zahlen, bei uns damals wurdest du nur entsetzt angeschaut). Und ich bin schon viel rumgekommen und weiß wie weit andere Länder uns voraus sind.

@ Micha71 [#133]

Ich persönlich glaube da mittlerweile erst daran, wenn ich das bei der Zustellerin machen kann.
 
10Parale Am: 15.06.2026 22:22:42 Gelesen: 2440# 135 @  
@ 22028 [#132]

Ich habe erlebt wie in Rumänien der Briefträger die Rente meiner Schwiegereltern gebracht hat. Unglaublich, mittlerweile hat dieses Land einen Riesensprung in Richtung Digitalisierung gemacht und die Auslandsrente meiner Frau kommt pünktlich online aufs deutsche Bankkonto.

Ich möchte auch gar nicht kritisieren, prinzipiell ist es ja ein gewaltiger Fortschritt der Informationstechnologie im wahrsten Sinne des Wortes. Heute mittag kam eine weitere Mail der DHL, dass die Auslieferung sich noch um einen Tage verzögere und man bitte um Entschuldigung. Alles prima!

Ein Einweckglas ist eine gute Idee, werde ich mir zulegen.

Heute las ich in der Badischen Zeitung, dass im Jahr 2029 der digitale Euro eingeführt wird. Mal schauen, ob die Schweizer da schneller sind. Aber eine gute Nachricht. Dann kann ich dem Zusteller mein Handy hinhalten und der passgenaue Betrag landet dann zur Weiterleitung an die Steuerbehörden auf irgendeinem "Durchlaufender Posten"-Konto bei der DHL.

Liebe Grüße

10Parale
 
10Parale Am: 16.06.2026 19:04:28 Gelesen: 2219# 136 @  
Heute hat alles bestens geklappt, die 28 Cent habe ich auf 50 Cent aufgerundet mangels Wechselgeld des Zustellers. Der musste mehrere Anläufe auf seinem Gerät machen, um nach dem Scannen des QR Codes die Aufteilung in Zoll und Auslagenpauschale (letzteres 6,30 € zzgl. 19% Mehrwertsteuer 1,20 € = 7,50 €) vorzunehmen. Dann musste ich noch eine digitale Unterschrift leisten und ab ging die Post.

Am Abend am Spargel- und Erdbeerstand in der Innenstadt ein ähnliches Problem. Der guten, engagierten Verkäuferin war das Kleingeld ausgegangen, da habe ich ihr einfach 30 Cent dazugegeben, weil die Erdbeeren dieses Jahr vorzüglich süß sind.

Summa summarum habe ich damit heute 22 Cent + 30 Cent = 52 Cent mehr ausgegeben als ich sollte. Aber ich wollte es auch und insofern alles okay. In der Kneipe geben wir ja auch gern freiwillig Trinkgeld.

Ach ja, die Kupfermünzen lege ich zukünftig in ein Weckglas, am Flohmarkt am Samstag ist das bestimmt irgendwo im Angebot.

Liebe Grüße

10Parale
 

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