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Thema: *** Sendungen aus nicht EU Ländern 22-Euro-Freigrenze entfällt
Yardbird51 Am: 06.08.2021 11:48:31 Gelesen: 2663# 1 @  
Guten Tag,
hat hier jemand Erfahrung wie diese Sache jetzt zollamtlich behandelt wird?
Habe folgende Fragen.
1)Ich bekomme Schweiz Neuheiten im Abo. Warenwert im Schnitt 20-30Euro pro Sendung.
Bisher gab es auf diese Sendungen einen grünen Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt"
und das war es. Was passiert nun nach dem 1.7.21?
Ich denke die Schweizer Post wird nicht so kulant sein und die Abgaben zu zahlen.
Wie hoch sind die Abgaben für Zoll und EUSt?
Wird die Freigrenze in Höhe von 5,23€ vom tatsächlichen Warenwert abgezogen?
2)Wie werden Tauschsendungen z.b. aus Norwegen behandelt.
z.b. mein norwegischer TP sendet mit Marken für 100Michel Euro.
Handelswert ist aber bedeutend niedriger.
Wie ermittelt der Zoll den tatsächlichen Wert auf welchen die Abgaben zu
entrichten sind?
3
Weiß hier jemand einen Rat?
 
Yardbird51 Am: 06.08.2021 12:00:57 Gelesen: 2484# 2 @  
Leider war irgendwas an meinem Computer blockiert und ich konnte den Beitrag nicht zu Ende bringen.

3)Macht es einen Sinn dass der TP einen Zettel beilegt und schreibt Warenwert 4€ oder Geschenk oder ähnliches? Ich glaube eine Aufstellung und Abrechnung der Marken sollte man auf keinen Fall beifügen. Hier kommt der Zoll nur auf dunkle
Ideen.

4)Sobald der Zoll tätig wird und irgendwas berechnet, kommt automatisch eine Auslage und Service Pauschale für die Verzollung in Höhe von 6€ hinzu. Somit macht die ganze Tauscherei mit Partner aus nicht EU Ländern keine Freude mehr, da zu teuer.

5)Hat hier jemand Erfahrung aus bisherigen Tauschbeziehungen aus den nicht EU Ländern?

6)Sollte mir keiner einen Rat geben können, muss ich mich wohl an die Versanstelle in der Schweiz wenden und auch an das örtliche Zollamt.

Hoffe es geht aber auch so mit einigen guten Profi Tipps.

Vielen dank im voraus.
 
22028 Am: 06.08.2021 12:09:26 Gelesen: 2648# 3 @  
@ Yardbird51 [#2]

Die Freigrenze wird NICHT abgezogen und die Gebühren dürften 7% des Bruttobetrages incl. Porto sein, dazu kommen € 6,00 Pauschale für Deutsche Post / DHL falls die Sendung gebührungpflichtig war.
 
drmoeller_neuss Am: 06.08.2021 12:11:24 Gelesen: 2647# 4 @  
Zu 1.) Du wirst die Zollgaben und die Gebühren der Deutschen Post zahlen müssen (d.h. 19% auf die Briefmarken und 6 EUR Pauschale an die Post).
Alternative: die Marken nur noch einmal pro Jahr zuschicken lassen. Die Schweizer Post bietet einen Jahressatz zum Preis der darin enthaltenen Marken an. Dann fällt wenigstens die Gebühr der Deutschen Post nur einmal an.
Oder die Marken selbst in der Schweiz kaufen und die Freigrenzen für Mitbringsel im Reisegepäck nutzen. (300 Euro, bei Flugreisen sogar 430 Euro).

zu 2.) da hilft nur ziviler Ungehorchsam. Die Marken in einem möglichst unauffälligen kleinen Umschlag ohne Zusatzleistungen schicken. Wenn Dein norwegischer Tauschpartner korrekt sein möchte, muss er den Handelswert auf der grünen Zolletikette angeben und besser per Einschreiben verschicken (exorbitant teuer in Norwegen, Preis eines internationalen Einschreibebriefes 230 Kronen, d.h. etwa 25 EUR).
 
Seku Am: 06.08.2021 17:30:00 Gelesen: 2594# 5 @  
@ Yardbird51 [#2]

Hallo Werner,

Anfang der Woche erhielt ich als Geschenk ein Buch aus Großbritannien. Da vom Zollamt bearbeitet, musste ich es abholen. Der DHL-Zusteller entschuldigte sich mehrmals und meinte "neue Bestimmungen seit 1. Juli"

Dann kam die Überraschung: Für ein Geschenk musste ich Gebühren bezahlen. Zollentgeld 1,63 € sowie Auslagenpauschale 6,00 €. Es lag keine Rechnung bei. Offensichtlich haben die vom Zoll den aufgedruckten Verkaufspreis des Buches zu Grunde gelegt.

Habe Einspruch eingelegt. Ohne Erfolg - so sind halt die Bestimmungen. Eine Frechheit ist, dass die Post 6,00 € verlangt fürs Eintreiben der Zollgebühren.

Gruß

GÜnther
 
Yardbird51 Am: 06.08.2021 19:41:41 Gelesen: 2554# 6 @  
Dank an alle, welche mir einen Rat gegeben haben.
Habe heute auch mein zuständiges Zollamt kontaktiert.
Leider konnte man mir nicht verbindlich sagen, ob ich 7% oder 19% Eust auf Briefmarken zahlen muss.
Dieses kann aber ein Kollege, der am Montag wieder zurück aus dem Urlaub ist.
Außerdem hätte man keine Zeit für Telefonanfragen, da momentan sehr viel Publikumsverkehr ist.
Ja, so sieht es aus.
Habe meine Frage wie man die Sache zukünftig handhaben wird
auch an die Versanstelle der Schweizer Post per Mail gesendet.
Antwort: Wegen verstärkter Anfragen bittet, man um Geduld.
Kann mit gut vorstellen dass die gerade in großen Problemen stecken.
Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich meine Abo ab sofort einstelle.

Bin aber mit dem Thema wie wird die Steuer auf eine Tauschsendung mit
z.B. gestempelten Norwegen Neuheiten mit einen Michel Wert von 100€ behandelt?
Ein Teil der Marken die im Michel aktuell 5€ notieren wird in Zukunft in 10 Cents Büchern
stecken oder zu 20% vom Michel zu kaufen sein.
Sowas weiß aber kein Zollbeamter und versteuert mutig.
Zudem kommt eine weitere Sache.
Sende ab und an Marken zum stempeln nach Norwegen oder Grönland.
Wenn diese bereits versteuerten Marken
zurück kommen, zahle ich dann noch einmal?
Habe dann zwar sehr schöne Stempel, aber diese auch sehr teuer bezahlt.
So macht die Sammelei keinen Spaß.
Sicher, wie Ulli schreibt kann man alles in unauffällige kleine Briefe packen.
Aber hierzu kann man keine Versandstelle überreden.
Falls hier einer entsprechende Erfahrung hat, bitte um Info.
Gruß!
Werner
 
22028 Am: 06.08.2021 20:10:02 Gelesen: 2531# 7 @  
@ Yardbird51 [#6]

Suche Dir doch eunfach einen Sammler in der Schweiz an die die Lieferungen der Schweizer Post gehen. Alles andere musst Du dann mit dem Schweizer Sammler ausmachen.
 
Baber Am: 07.08.2021 09:27:36 Gelesen: 2474# 8 @  
Kleine Ursache große Wirkung

Erinnern wir uns noch einmal wie alles begann. Nachdem China aus Sicht des Weltpostvereines immer noch als Entwicklungsland gilt und daher bei der Abrechnung der Postgebühren im internationalen Versand begünstigt wird, ist es möglich, von dort kleine Gegenstände im Brief zu lächerlichen Versandkosten zu verschicken, ohne dass die Postverwaltungen der Empfangsländer, die ja die Hauptarbeit damit haben, entsprechend bezahlt wurden. Als erster machte damals Donald Trump darauf aufmerksam und drohte, aus dem Weltpostverein auszutreten.
Als erste Reaktion untersagte die Post (angeblich auf Empfehlung des Weltpostvereines), andere Gegenstände als Dokumente im Brief international zu verschicken, selbst wenn sie vom Format und Gewicht in das Briefschema passen.
Um nun auch den Hahn für billige Päckchen zuzudrehen, hob die EU die Freigrenze von 22 Euro für Sendungen aus Nicht-EU Ländern auf und damit auch für europäische Länder wie Norwegen und Schweiz/Liechtenstein, die eigentlich vom Absender entsprechende Postgebühren verlangen.

Aus meiner Sicht bleibt jetzt nur die Forderung an in Form einer Petition an die EU, die 22€ Freigrenze für den EWR-Raum, zu dem Norwegen, Schweiz/Liechtenstein und (vielleicht auch Großbritannien in Zukunft) gehören, wieder einzuführen. Ob die Briefmarkensammler allein für eine solche Petition die notwendigen Unterschriften zusammenbringen, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Gruß
Bernd
 
Michael Mallien Am: 07.08.2021 12:19:22 Gelesen: 2421# 9 @  
Ich habe eine Sendung mit Kiloware nach England zollamtlich als "Geschenk" deklariert und einen geringen Wert angegeben, was de facto auch stimmte. Das wurde offenbar anerkannt. Der Empfänger musste kein Zoll zahlen.

Das war allerdings im Frühjahr dieses Jahres.

Viele Grüße
Michael
 
bayern klassisch Am: 07.08.2021 12:48:23 Gelesen: 2405# 10 @  
Zoll hat eh keiner zu zahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Zölle gibt es nur zum Schutz der einheimischen Wirtschaft - Marken egal welchen Landes benötigen diesen Schutz nicht.

Die Beschreibung als "Geschenk" ist keine Garantie für eine steuerfreie Versendung - ich kann auch einen Brief mit 3 schwarzen Einsern als "Geschenk" versenden - dann interessiert niemanden, ob es ein "Geschenk" war, oder nicht.

In einigen Ländern sind derartige Falschanmeldungen strafbar, also aufpassen und wirklich nur als "Geschenk" oder Ähnliches deklarieren, wenn der Wert wirklich sehr gering ist.

Die 6 Euro Pauschale ist m. E. sehr, sehr günstig - die Alternative wäre für jeden Einführer (Käufer) persönlich bei dem für ihn zuständigen Zollamt vorstellig zu werden und seine "Waren" zollrechtlich anzumelden. Wer glaubt, das zu können oder sinnvollerweise zu tun, darf sich gerne versuchen. Eine Abfertigung zum freien Verkehr, so heißt das amtlich, ist nicht ohne und der Zollbeamte darf einem dabei gar nicht helfen. Kann man es allein nicht, benötigt man eine Spedition oder ein Zollabfertigungsbüro, das ein Vielfaches teurer ist als 6 Euro, es muss ein Vertrag unterschrieben werden und und und.

Wenn also 6 Euro ein gewichtiger Anteil am Wert einer Sendung sein sollte, dann ist das eben so.

Übrigens: Diese neue Regelung ist natürlich ein Schritt zurück, wie so vieles, was man in der EU und unserem Land anstellt. Aber diese erhebliche Mehrarbeit und Belastung von Beamten und Zollanmeldern trifft natürlich nicht die, die sie vorgegeben haben, sondern immer nur die Anderen. Bei gleichzeitigem Personalabbau und den üblichen Softwareproblemen auf den Ämtern sollte man auch seine Verstimmung nicht über die Beamten ablassen, denn das sind die "ärmsten Schweine" und müssen den Kopf für den Stuss von oben hinhalten.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Journalist Am: 07.08.2021 14:19:49 Gelesen: 2375# 11 @  
@ bayern klassisch [#10]

Hallo an alle,

bezüglich der 6 Euro kann ich bayern klassisch nur zustimmen, das dies nicht zu teuer ist, den der Aufwand bei der Post ist doch vielfältig und personalintensiv. Dazu einige Stichpunkte:

1. Die Sendung muss geprüft werden, ob sie gegen Zolleinfuhrbestimmungen verstösst

2. Die Sendung muss weiter geprüft werden, ob Sie die Freigrenze bezüglich der Umsatzsteuer überschreitet

3. Je nach Sachlage sind entsprechende weitere manuelle Bearbeitungsschritte erforderlich

4. Teilweise muss dies dann gegenüber dem Zoll auch noch zur Überprüfung stichprobenartig vorgelegt werden

5. Daten müssen erfasst werden, beispielsweise Empfänger, Zollentgelte, Einfuhrentgelte, dies muss dann entsprechend für den Zusteller aufbereitet und weitergeleitet werden und falls der Kunde wegen einer falschen Berechnung reklamieren sollte

6. Teilweise ist dies noch in entsprechenden Zolllisten zu erfassen

Viele anderen Dienstleister versuchen dies möglichst irgendwie zu umgehen, da dies in der Handhabung teurer und zeitintensiv ist, als dafür reale Handlingskosten zu erhalten.

Mittelfristig soll ja alles vollelektronisch funktionieren, der Absender soll alles ordentlich und ehrlich vorab im System hinterlegen, der Computer kann dies automatisiert überprüfen und berechnen, dann wäre die Eingangsbearbeitung in Deutschland oder einem anderen Land kein großer Aufwand mehr.

Aber die Realität sieht deutlich anders aus, man muss sich nur mal die mehr oder wenige gute Adressqualität, die unterschiedlichen Schreibweisen der Daten, die mehr oder weniger genaue Inhaltsangaben und teils falschen Wertangaben anschauen, um festzustellen, das hier der Prüfaufwand doch nicht zu verachten ist.

Viele Grüße Jürgen
 
Heinrich3 Am: 07.08.2021 14:34:44 Gelesen: 2363# 12 @  
@ Journalist [#11]

Hallo,

den Ausführungen oben kann ich nur voll beipflichten.

Deshalb verstehe ich auch, warum heute ein Buch aus Fernost bei mir ankam ohne ersichtliche Behandlung bei Post oder Zoll in Deutschland.

In der Anfangszeit werden wohl nicht alle Sendungen bearbeitet, sondern nach einem Schema sortiert und ein Teil "durchgewinkt".
 
marc123 Am: 07.08.2021 15:05:56 Gelesen: 2348# 13 @  
Zwei unterschiedliche Beispiele von mir, vom letzten Monat:

1) Ich habe kürzlich in Großbritannien über eBay ein Buch gekauft. 15 Pfund + 13,03 Pfund Porto. Zum Gesamtbetrag kamen 2,75 Pfund Einfuhrabgaben. Deshalb habe ich die 6 Euro nicht bezahlen müssen.



2) Im gleichen Zeitraum habe ich von einer Auktion aus Großbritannien einen Einschreibebrief erhalten. Inhalt eine Briefmarke, die mit 8 Pfund Wert deklariert wurde. Ich musste den Brief auf der Post abholen und 6,59 Euro zahlen. Ich habe 5 Euro Gebühr in Luxemburg bezahlt.

Was ist nun interessanter oder haben beide Gebühren nichts miteinander zu tun und ich hatte bei Ersterer nur Glück?

Liebe Grüße
Marc
 
saeckingen Am: 08.08.2021 07:46:51 Gelesen: 2257# 14 @  
Gestern habe ich nun meine zweite Sendung nach den neuen Regeln erhalten. Für beide musste ich dem Zoll Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, für beide den falschen Satz von 19% statt der für Briefmarken geltenden 7%. Allerdings wurde bei beiden die Versandkosten nicht bei der Abgabeberechnung berücksichtigt. Bei beiden Sendungen wurde von DHL auch die € 6 Bearbeitungsgebühr nicht erhoben, ich musste in beiden Fällen nur die reinen Einfuhrabgaben bezahlen.



Für beide Sendungen habe ich übrigens eine Benachrichtigungskarte im Postsachenumschlag zugeschickt bekommen, ein Zustellversuch erfolgte nicht. Alle Sendungen auf die eine Abgabe erhoben wird, müssen in einer Filiale abgeholt werden - ohne Ausnahme, da wegen Corona die Zusteller kein Geld einkassieren dürfen. In der Filiale hat man sich über die Erhebung der € 6 auch gewundert, ca. 2/3 der Sendungen haben die € 6 ausgewiesen, ca. 1/3 nicht. Mit der Höhe der Zoll-Abgabe hat das nichts zu tun, man hatte gerade eine Sendung vorliegen, bei der die Einfuhrumsatzsteuer nur knapp über € 1 betrug und dazu die € 6 hinzugerechnet wurden.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 08.08.2021 15:50:34 Gelesen: 2184# 15 @  
Dem aktuerllen Kundenmagazin der Guernsey Post wurde ein entsprechendes Infoschreiben beigelegt.



d.h. die Guernsey Post übernimmt im Vorfeld die Versteuerung und der Kunde zahlt nur noch den "echten, deutschen Bruttobetrag", d.h. die Versteuerung durch die DPAG, inklusive deren Zusatzgebühren, entfallen. Das gilt ab "Mitte August".

Das ist ähnlich, wie andere Anbieter es auch anbieten, wie z.B. Amazon US. Dort hatte ich vor 1-2 Wochen vier 3-Ring-Ordner direkt in den USA bestellt. Auch hier hat Amazon die Verzollung (Einfuhrumsatzsteuer) selbst übernommen und ich musste nur den 19%igen Einfuhrumsatzsteuer-Aufschlag in Höhe von etwa 3€ auf den amerikanischen Amazon-Nettoangebot zahlen. Keine weiteren Versandkosten oder Gebühren für die Verzollung. Und es gab, da es sich um eine individuelle Sendung handelte, sogar einen recht interessanten internationalen eCommerce-Beleg [1] für den modernen Postgeschichtler ;-)

Ich vermute das wird mittelfristrig auch die Lösung für den chinesischen eCommerce-Onlinehandel sein. In der Regel übernimmt hier ja auch ein, auf eCommerce spezialisiertes, Logistikunternehmen den Versand der "1 €-Produkte" für den eBay-Händler, d.h. für diese Spezialfirmen dürfte es aber auch ein Leichtes sein, die Verzollung im Vorfeld zentral durchzuführen und der Kunde zahlt dann halt 1,19 € (statt 7,19 €), ansonsten dürfte sich das chinesische eCommerce-Geschäftsmodell ja im Nichts auflösen. Die Extrakosten von 19 Cent fallen dann nicht mehr ins Gewicht (gut, ich weiss, die neue Freigrenze liegt bei 1 € EUSt).

Wenn die außer-EU Post-Philateliedienste diese Vorfeld-Versteuerung zukünftig nicht anbieten (was sie sicherlich aber tun werden), dürften deren Abonnenten- und Kundenzahlen extremst zusammenbrechen. Deshalb vermute ich ganz stark, dass sich die 6 €-Problematik - für uns Philatelisten - in den nächsten Wochen und Monaten in Wohlgefallen auflösen wird. Treffen wird diese neue Freigrenzenregel mit den 6 €-Zusatzkosten dann nur noch Private, die Oma, für ihre Enkelchengeschenke zu Weihnachten oder (P2P-) Ebay-Privatverkäufe sowie kleine, ausländische Spezialversender, für die sich das Einschalten externer Logistiker nicht lohnen. Im Endeffekt belastet das dann nur noch den "Privaten" und nicht den ungewollten chinesischen B2P-Billigexport.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.philaseiten.de/beitrag/273178
 
asmodeus Am: 08.08.2021 16:45:22 Gelesen: 2159# 16 @  
Wie sieht es mit Prüfsendungen in das Ausland aus? Besonders die Rücksendung?
 
bayern klassisch Am: 08.08.2021 17:40:29 Gelesen: 2143# 17 @  
@ asmodeus [#16]

Da würde ich bei meinem Zollamt ein Carnet aufmachen, dann ist die Rücksendung frei von Einfuhrabgaben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
saeckingen Am: 08.08.2021 22:06:04 Gelesen: 2069# 18 @  
@ asmodeus [#16]

Genauso wie bisher auch! Oder gab es Prüfsendungen ins Ausland, deren Wert unter € 22 lag?

Grüße
Harald
 
Matthias Bock Am: 09.08.2021 20:19:29 Gelesen: 1981# 19 @  
Nach der Prüfung kann das schon vorkommen.

Viele Grüße,
Matthias
 
Baber Am: 09.09.2021 13:37:09 Gelesen: 1589# 20 @  
Heute bekam ich eine Sendung aus Großbritannien mit Wertangabe 32 GBP. Die Sendung war trotzdem zollamtlich geöffnet (Briefgeheimnis hin oder her).
In Österreich sind 20% Einfuhrumsatzsteuer und 5 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Das hat man besonders gut "kenntlich" gemacht.



Gruß
Bernd
 
22028 Am: 09.09.2021 13:40:08 Gelesen: 1587# 21 @  
Ich bin scheinbar auch ein Opfer von überhöhten Abgaben zur Einfuhrumsatzsteuer.

Ein Buch aus England wurde mir mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer anstelle von 7 % berechnet. Bei einem Anruf bei "meinem" Zollamt in der Nähe wurde mir die nötige Vorgehensweise erklärt. Habe dies nun mal angestoßen, mal sehen wie und wie schnell es weitergeht.
 
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