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Thema: Urheberrecht bei Reproduktion von Briefmarken in gedruckter Veröffentlichung
Vernian Am: 07.08.2021 14:09:40 Gelesen: 1648# 1 @  
Hallo,

in verschiedenen Beiträgen wurde in diesem Forum bereits über die urheberrechtlichen Fragen bei der Reproduktion von Belegen und Marken (Beispiel: Loriot-Marken)im Internet diskutiert.

Was mir fehlt oder ich jetzt nicht finden konnte: Wie ist die urheberrechtliche Lage bei der Verwendung von Markenabbildung in Druckwerken (Büchern, Zeitschriften, ...)? Dürfen Briefmarken (deren "Rechtinhaber" ja üblicherweise die ausgebenden Postanstalt sein dürfte) uneingeschränkt in Druckwerken reproduziert (wiedergegeben) werden oder muss hier ebenfalls die Einwilligung der Urheber eingeholt werden?

Danke an die Rechtskenner.

Best

Vernian
 
Vernian Am: 09.08.2021 12:05:08 Gelesen: 1522# 2 @  
Hallo,

da schon aus der täglichen Übersicht gerutscht noch mal nach "oben gezerrt" - gibt es da einen Kenner, der Auskunft geben kann?

Ergänzend ist für mich die Frage zu stellen, wie es nicht nur mit der eigentlichen Briefmarke, sondern mit Blocks und Blockähnlichen Produkten aussieht. So gibt es bspw. in den TAAF seit einigen Jahren wiederkehrend sogenannte "Carnet de Voyage" (die MICHEL als Markenheftchen katalogisiert), in denen zum einen die Marke wie in einem Block in eine Abbildung des Markenmotivs integriert ist (siehe angehängtes Beispiel-Bild), oder wo die dem Markenmotiv zu Grunde liegenden Fotografien separat größer als Foto abgedruckt werden. In letzterem Fall würde ich eindeutig von den urheberrechtlichen Regelungen ausgehen, aber im Falle einer Wiedergabe im Block, wie ist das da zu sehen?

Best

V.


 
bovi11 Am: 09.08.2021 14:48:30 Gelesen: 1464# 3 @  
@ Vernian [#2]

Die Urheberrechte bei Briefmarken sind differenziert zu sehen.

Briefmarken unterfallen der gesetzlichen Regelung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

Demnach gilt:

„(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

[…]

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke“

Briefmarken werden auch nicht mit der amtlichen Ingebrauchnahme nach § 5 Abs. 2 UrhG gemeinfrei (Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Auflage 2018 zu § 2 Rn 156).

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Bei Briefmarken (und auch bei Markenheftchen) kommt jedoch beispielsweise bei Darstellungen in Foren usw. i.d.R. das sogenannte Zitatrecht gemäß § 51 UrhG [1] zum Tragen.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
 
drmoeller_neuss Am: 09.08.2021 16:18:14 Gelesen: 1438# 4 @  
@ Vernian [#1]

Briefmarken sind Gebrauchsgrafiken, die Urheberschutz geniessen, wenn die geistige Schöpfungshöhe überschritten ist. Dies dürfte bei Briefmarken immer der Fall sein, nicht aber bei einfachen Freimachungsvermerken.

Die Postverwaltungen haben in der Regel Verträge mit ihren Grafikern geschlossen. Es können die Rechte beim Künstler verbleiben und die Post hat nur ein einfaches Recht zum Verwenden des Entwurfes für den Druck von Briefmarken, oder im anderen Fall hat der Grafiker der Post ein umfassendes Recht am Entwurf eingeräumt, z.B. die Postverwaltung kann auch "nicht-philatelistische" Produkte mit den Markenentwürfen wie Kaffeetassen oder Handtücher herausbringen.

Es war immer umstritten, ob Briefmarken als "amtliche Wertzeichen" gemeinfrei sind, d.h. nicht dem Schutz des Urheberrechtes unterliegen. Seit der Privatisierung der Post greift diese Ausnahme ohnehin nicht mehr, da Briefmarken keine amtlichen Wertzeichen mehr sind, sondern „kleine Inhaberpapiere“ gemäß § 807 BGB. I

"Zitieren" ist erlaubt, aber immer eine Gratwanderung. Eine verkleinerte Abbildung in einem Katalog halte ich für ein Zitat, grenzwertig wird es schon bei der vergrößerten Abbildung auf der Titelseite, und die Verwendung eines Briefmarkenmotives auf einer Postkarte oder Kaffeetasse ist garantiert kein Zitat mehr.

Wenn Deine geplante Veröffentlichung über das reine "Zitieren" hinausgeht, musst Du bei der jeweiligen Postverwaltung anfragen, ob Du die Abbildungen der Briefmarken für Dein Werk verwenden darfst. Einen Anspruch hast Du darauf nicht. Selbst hier bleibt ein Restrisiko, falls Rechte Dritter verletzt werden sollten. So greifen bei deutschen Briefmarken viele Künstler auf Photos und Grafiken zurück, deren Rechte in der Hand von Dritten liegen.

Im übrigen gibt es neben dem Urheberrecht noch weitere Vorschriften zu beachten. Viele Postverwaltungen verbieten die Reproduktion von Briefmarken in Originalgröße oder die Wertangabe muß durchgebalkt werden.

Daher auf jeden Fall nachfragen. Manche Postverwaltungen sind sehr großzügig wie die Fär-Öer-Inseln, die eine Reproduktion fast immer erlauben.

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=42821
 
Araneus Am: 09.08.2021 18:04:48 Gelesen: 1405# 5 @  
In diesem Zusammenhang möchte ich an einen Philaseiten-Beitrag aus dem Jahr 2017 (Thread: Thema: Bildrechte von Briefmarken) erinnern, der auszugsweise die Position des Bundesministeriums der Finanzen als Herausgeber der deutschen Postwertzeichen wiedergibt [1].

Das Problem ist, dass zum Thema Urheberrecht mittlerweile eine Vielzahl von Threads auf den Philaseiten eröffnet wurde, die mehr oder weniger ohne Bezug nebeneinander stehen.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=167599
 
Vernian Am: 09.08.2021 19:01:22 Gelesen: 1368# 6 @  
Herzlichen Dank an Alle, die bereits geantwortet haben.

Im Wesentlichen entspricht das dem, was ich bislang selber "herausgelesen" oder erfahren habe - insbesondere auf die Sache mit dem "Zitierrecht" wurde ich hingewiesen, aber ohne dies im Wortlaut recherchiert zu haben.

Hier auch besonderen Dank für die Antwort von Franz-Josef - der Link zu dem Philaseiten-Beitrag ist Gold Wert!

Und ja, Du sprichst genau das Problem an das ich hier habe bzw. hatte: Es gibt eine Vielzahl von Threads hier zu dem Thema Urheberrechte und Abbildungen, und da genau die Stellen zu finden, die für einen von Interesse sind, ist nicht immer einfach und mir auch nur teilweise gelungen. Daher Danke auch an alle!

Und das Problem, das man ja nicht weiß, in welchem Umfang sich die markenausgebenden Stellen die Rechte von den Künstlern haben geben lassen bzw. oft man auch nicht weiß wie weit diese wiederum auf Material Dritter zurückgegriffen haben (oder wenn, dann ob sie dafür ein Einverständnis eingeholt haben), besteht ja leider immer. Einerseits ist das Urheberrecht ein absolut gute Sache, anderseits oftmals ganz schön schwierig zu erfassen.

Letzten Endes bedeutet es für mich doch das, was ich bislang schon vermutet habe. Weshalb ich zwar für mein Buchprojekt eine ganze Anzahl thematisch zugehöriger Briefmarken eingescannt, aber bislang noch nicht in den Layout-Entwurf eingefügt habe und auf Grund der jetzigen Ausführungen auch weiterhin nicht einfügen werde. Denn den Aufwand entsprechende Zustimmungen zu besorgen ist mir dann doch zu aufwendig, insbesondere für lediglich ergänzendes Bildmaterial in Form von Briefmarken. Ich habe genügend rechtsfreies Bildmaterial sowie Bildmaterial, für das mir bereits die urheberrechtliche Zustimmung vorliegt.

Vielen Dank!

Vernian
 
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