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Thema: Bund: Anschriftenprüfkarten
Briefuhu Am: 11.08.2021 09:36:52 Gelesen: 1659# 1 @  
Zu diesen Thema möchte ich eine erfolgreiche Anschriftenprüfung an das Postamt Borgstedt vom 20.02.1997 des Otto Versand Hamburg, bezahlt mit 1,40 DM, zeigen.

Die neue Anschrift wurde festgestellt und die Postkarte in Rendsburg abgestempelt und zurück gesandt.



Schönen Gruß
Sepp
 
Stefan Am: 13.08.2021 13:30:51 Gelesen: 1590# 2 @  
Nachfolgend eine Karte (Formular) von 1982 zu einer Anschriftenprüfung in 6900 Heidelberg, frankiert zu 60 Pfennig (Berlin Mi-Nr. 686):



Sendung aus 6419 Burghaun nach 6900 Heidelberg vom 22.12.1982 zur Anschriftenprüfung, adressiert an das zuständige Postamt in Heidelberg

Am 24.12.1982 (Heiligabend!) wurde die erfragte Anschrift als existent bestätigt, die Karte am 27.12.1982 gestempelt (69 HEIDELBERG, Unterscheidungsbuchstabe "z") und zurückgeschickt. Seitens des Empfängers (Absenders der Karte) in Burghaun erfolgte eine Kennzeichnung des Posteingangs zum 28.12.1982.

Gruß
Pete
 
Briefuhu Am: 27.08.2021 14:29:21 Gelesen: 1517# 3 @  
Hier eine Postkarte mit Antrag auf Prüfung einer Einziehanschrift vom 15.05.1974 des Verlages Werner Kühn, abgestempelt in Hamburg an das Postamt Hamburg. Dort am 22.05.1974 erledigt und zurück geschickt.



Schönen gruß
Sepp
 
Frankenjogger Am: 27.08.2021 15:53:11 Gelesen: 1509# 4 @  
@ Briefuhu [#3] und Alle,

es ist eigentlich keine Anschriftenprüfung, es ist die Prüfung ob ein Zeitungsbezugsgeld eingezogen wird.
Diese sind vom Verlag Werner Kühn aus dieser Zeit recht häufig.

Eine Anschriftenprüfung kostete seit 1963 Postkartengebühr, also im Mai 1974 30 Pf.
Selbst als Sammelauftrag wären 15 Pf erforderlich gewesen, die wurden meines Wissens aber nicht mit Briefmarken bezahlt/verklebt.

Gibt es für diese Gebühr (10 Pf) für die "Prüfung einer Einziehanschrift" eine Quelle?
Wie hoch war die Gebühr dafür, und musste/konnte diese Gebühr mit Briefmarken bezahlt/verklebt werden?
Weder im Steven noch bei Salzmann habe ich etwas gefunden. Vielleicht bin ich aber auch blind.

Viele Grüße,
Klemens
 
Briefuhu Am: 27.08.2021 16:00:39 Gelesen: 1504# 5 @  
@ Frankenjogger [#4]

Hallo Klemens, danke für die Erklärung, aber sonst kann ich Dir auch nicht weiter helfen.

Schönen Gruß
Sepp
 
Araneus Am: 27.08.2021 16:24:42 Gelesen: 1496# 6 @  
@ Frankenjogger [#4]

" Gibt es für diese Gebühr (10 Pf) für die "Prüfung einer Einziehanschrift" eine Quelle?

Hallo Klemens,
die Gebühren wurden über die Postzeitungsgebührenordnung (PostZtgGebO) festgelegt. § 22 der PostZtgGebO vom 03.05.1971, in Kraft getreten am 01.01.1972 lautete:



Derselbe Wortlaut mit derselben Gebühr findet sich auch in der PostZtgGebO vom 26.02.1974, in Kraft getreten am 01.01.1975.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Frankenjogger Am: 27.08.2021 16:50:32 Gelesen: 1487# 7 @  
@ Araneus [#6]

Hallo Franz-Josef, vielen Dank für die Information.

Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Dokumente es für den Postdienst gab.

Hast du weitere Informationen von anderen Zeiträumen, davor und danach? Die Gebühr dürfte sich ja auch im Laufe der Zeit geändert haben.

Viele Grüße,
Klemens
 
Araneus Am: 27.08.2021 17:22:35 Gelesen: 1484# 8 @  
@ Frankenjogger [#7]

Hallo Klemens,

die Postzeitungsgebührenordnung wurde wie die Postgebührenordnung und andere Verordnungen jeweils im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Ausgaben sind im Internet einseh- und downloadbar [1]. Im kostenlosen Bürgerzugang ist eine Such- und Recherchefunktion allerdings nicht vorhanden. Das geht dann wohl nur über die Google-Suche.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] http://www.bgbl.de
 
Frankenjogger Am: 27.08.2021 17:55:13 Gelesen: 1475# 9 @  
@ Araneus [#8]

Vielen Dank,
Klemens
 
HWS-NRW Am: 27.08.2021 19:10:10 Gelesen: 1462# 10 @  
@ Araneus [#8]

Hallo Franz-Josef,

Du hast ja schon alles Wichtige zu diesem Formular geschrieben, dass ich in meinem Buch auch nicht bearbeitet habe, da es ein "Neben-Formular" der Post war und ich halt irgendwo ein Ende oder einen Schlußstrich bei den Belegarten ziehen musste.

Im Übrigen werde ich das Formularbuch, komjplett überarbeitet, im nächsten Jahr noch eimmal herausbringen. (dann ca. 800 Seiten stark).

Mit Sammlergruß
Werner
 
Totalo-Flauti Am: 22.04.2022 17:26:29 Gelesen: 1107# 11 @  
Liebe Sammlerfreunde,

eine Anschriftenprüfung kann ich aus Leipzig zeigen. Ursprünglich war ein Postamt in Altenburg vom Dresdener Absender vom 08.05.2002 angeschrieben worden. Die Anschriftenprüfung erfolgte aber in Leipzig in der "Zentralen Anschriften Clearingstelle" (= ZAC statt Unterscheidungsbuchstaben) am 11.05.2002. Die gesuchte Adresse war nicht zu ermitteln.

Leider konnte ich im Bundesgesetzblatt (siehe [#8]) die notwendigen Postgebühren nicht finden (zum Suchen einfach katastrophal). Ich weiß nicht, ob die mit Block 25 freigemachten 1,60 DM (ca. 0,82 Euro) die richtigen Postgebühren darstellen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-FLauti.


 
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